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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Viertes Quartal.

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Kiteraltti'.

Artikel 25 verbietet, daß die Lehrer irgend ein besoldetes oder unbesoldetes
Amt in einer Religionsgesellschaft verwalten; wenigstens sobald die Gehalts-
verhältnisse gesetzlich und endgiltig geordnet sein werden, dann soll dies Verbot
gelten. Es ist eine übertriebene Reaktion gegen die bisherige Vorstellung, daß der
Lehrer jedenfalls als Vorsänger, Organist und Glöckner Dienste leisten müsse, und
gegen den Mißbrauch, daß dadurch selbst die Schulstunden infolge der kirchlichen
Nebenbeschäftigungen gestört wurden.

Dagegen ist der Lehrer nach wie vor der Schreiber der Mairie, und in der
That siud Gemeinden genug vorhanden, wo der Bürgermeister keine andre längliche
Person zu seinem Sekretär ernennen könnte. Dieser Umstand wird auch hier und
da der Ueberflutuug der Stellen mit Lehrerinnen einen Damm setzen.

Die Ernennung der Lehrer ist zum Teil den Präfekten verblieben. Die
stAgllm'08 jedoch werden von dem staatlichen Schulinspektor bevollmächtigt und auch
entfernt; auf der andern Seite nach oben zu werden die Direktoren der gehobenen
Elementarschulen und ihrer A-Muts vom Minister selbst ernannt, der ja auch die
demselben gleichgestellten Seminarlehrer ernennt. So ist die Befugnis des Prä¬
fekten in der Schule nach unten und oben verringert. Und außerdem, wo er er¬
nennt, ist er an die Vorschläge des staatlichen Schülinspcktvrs gebunden; im Kon¬
fliktsfalle entscheidet der Minister.

Ebenso wichtig wie die Anstellung ist die Versetzung der Lehrer, die bisher
manchmal aus lächerlichen Gründen lokaler Mißstimmung erfolgte. Jetzt soll der
Präfekt die Versetzung "im Interesse des Dienstes" nur auf Vorschlag des staat¬
liche" Inspektors vornehmen dürfen.

Der Rat des Departements (cousoil asi>artoillvut^I) erhält natürlich auch ein
andres Gesicht; bisher bestand er aus dem Bischof oder seinem Vertreter, einem
vom Bischof bezeichneten Geistlichen der andern Kulte, endlich zwei Magistrats¬
personen (Juristen); jetzt soll er bestehen aus dem Direktor des Seminars für
Lehrer und der Direktorin des Seminars für Lehrerinnen, zwei Inspektoren, zwei
Lehrern nud Lehrerinnen, die von ihren Kollegen gewählt werden. Kommen
"streitige Sachen" vor, welche die Privatschulen angehen, so stellen auch diese
Schulen ihre Vertreter. Auch hierbei ist die Angelegenheit der Schule wohl be¬
dacht. Es kommt darauf an, wie diese zum Teil tief eingreifenden Organisationen
von den beteiligten Personen gehandhabt werden. Die völlige Entfernung der
kirchlichen Einflüsse auf die Schulen mag in Frankreich eine Sache der Notwehr
sein, an sich ist sie völlig unrichtig, pädagogisch verkehrt.




Literatur.
Zwischen Judica und Palmarum. Vier Novellen von Max Hobrecht. Nathenow,
A. Hanscsche Buchhandluua (Max Babenzieu), 188L.

Ohne diesen Novellen einen bedeutenderen poetischen Wert zuzusprechen, muß
man sie doch als die Erzeugnisse einer sympathisch berührenden Erzählungsgabe warm
anerkennen. Man lernt in Max Hobrecht eiuen kernigen, schlichten Mann mit offnen
Augen für die Welt, mit gutem Humor, gesundem Sinn, aufrichtiger, mit keinerlei
rhetorischen Pathos flunkernder Vaterlandsliebe kennen. Er hat offenbar seine
preußische Heimat genau kennen gelernt, was er bringt, ist aus dem Vollen geschöpft,
die Bilder, die er entwirft, siud historisch getreu und geben sich doch ganz anspruchslos,


Kiteraltti'.

Artikel 25 verbietet, daß die Lehrer irgend ein besoldetes oder unbesoldetes
Amt in einer Religionsgesellschaft verwalten; wenigstens sobald die Gehalts-
verhältnisse gesetzlich und endgiltig geordnet sein werden, dann soll dies Verbot
gelten. Es ist eine übertriebene Reaktion gegen die bisherige Vorstellung, daß der
Lehrer jedenfalls als Vorsänger, Organist und Glöckner Dienste leisten müsse, und
gegen den Mißbrauch, daß dadurch selbst die Schulstunden infolge der kirchlichen
Nebenbeschäftigungen gestört wurden.

Dagegen ist der Lehrer nach wie vor der Schreiber der Mairie, und in der
That siud Gemeinden genug vorhanden, wo der Bürgermeister keine andre längliche
Person zu seinem Sekretär ernennen könnte. Dieser Umstand wird auch hier und
da der Ueberflutuug der Stellen mit Lehrerinnen einen Damm setzen.

Die Ernennung der Lehrer ist zum Teil den Präfekten verblieben. Die
stAgllm'08 jedoch werden von dem staatlichen Schulinspektor bevollmächtigt und auch
entfernt; auf der andern Seite nach oben zu werden die Direktoren der gehobenen
Elementarschulen und ihrer A-Muts vom Minister selbst ernannt, der ja auch die
demselben gleichgestellten Seminarlehrer ernennt. So ist die Befugnis des Prä¬
fekten in der Schule nach unten und oben verringert. Und außerdem, wo er er¬
nennt, ist er an die Vorschläge des staatlichen Schülinspcktvrs gebunden; im Kon¬
fliktsfalle entscheidet der Minister.

Ebenso wichtig wie die Anstellung ist die Versetzung der Lehrer, die bisher
manchmal aus lächerlichen Gründen lokaler Mißstimmung erfolgte. Jetzt soll der
Präfekt die Versetzung „im Interesse des Dienstes" nur auf Vorschlag des staat¬
liche» Inspektors vornehmen dürfen.

Der Rat des Departements (cousoil asi>artoillvut^I) erhält natürlich auch ein
andres Gesicht; bisher bestand er aus dem Bischof oder seinem Vertreter, einem
vom Bischof bezeichneten Geistlichen der andern Kulte, endlich zwei Magistrats¬
personen (Juristen); jetzt soll er bestehen aus dem Direktor des Seminars für
Lehrer und der Direktorin des Seminars für Lehrerinnen, zwei Inspektoren, zwei
Lehrern nud Lehrerinnen, die von ihren Kollegen gewählt werden. Kommen
„streitige Sachen" vor, welche die Privatschulen angehen, so stellen auch diese
Schulen ihre Vertreter. Auch hierbei ist die Angelegenheit der Schule wohl be¬
dacht. Es kommt darauf an, wie diese zum Teil tief eingreifenden Organisationen
von den beteiligten Personen gehandhabt werden. Die völlige Entfernung der
kirchlichen Einflüsse auf die Schulen mag in Frankreich eine Sache der Notwehr
sein, an sich ist sie völlig unrichtig, pädagogisch verkehrt.




Literatur.
Zwischen Judica und Palmarum. Vier Novellen von Max Hobrecht. Nathenow,
A. Hanscsche Buchhandluua (Max Babenzieu), 188L.

Ohne diesen Novellen einen bedeutenderen poetischen Wert zuzusprechen, muß
man sie doch als die Erzeugnisse einer sympathisch berührenden Erzählungsgabe warm
anerkennen. Man lernt in Max Hobrecht eiuen kernigen, schlichten Mann mit offnen
Augen für die Welt, mit gutem Humor, gesundem Sinn, aufrichtiger, mit keinerlei
rhetorischen Pathos flunkernder Vaterlandsliebe kennen. Er hat offenbar seine
preußische Heimat genau kennen gelernt, was er bringt, ist aus dem Vollen geschöpft,
die Bilder, die er entwirft, siud historisch getreu und geben sich doch ganz anspruchslos,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_199353/511>, abgerufen am 29.04.2024.