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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr.

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geht, muß unter allen Umständen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, denn
nicht wir übernehmen die Verantwortlichkeit, sondern der Träger des Namens für
sich selbst." Und wie gestaltet sich die Sache in Wirklichkeit? Jury und Bühne
stellen sich dem Träger des bewährtesten Namens ganz mit demselben Unfehlbar¬
keitsbewußtsein gegenüber wie dein namenlosen Anfänger. Davon, daß ein Künstler¬
name ein Recht ist, wissen sie nichts. ..."

Wenn Wildenbruch einen wohlerworbenen Künstlernamen eine Waffe nennt,
die der Künstler gegenüber Hängekommissioncn und Bühnenverwaltungen zu ge¬
brauchen vermag, so ist das völlig zutreffend, und mancher namenlose und doch
leistnngskrciftige Anfänger wird seinen glücklichen Kollegen um diese Waffe, welche
das Thor der Kunstinstitute lind das Herz des Publikums entriegelt, beneiden.
Alls der Waffe aber im Handumdrehen ein Recht zu machen, ist eine Logik, der
man aufs entschiedenste entgegentreten muß. Wir sind vielmehr der ernsthafte"
Meinung, daß auch der "namhafte" Künstler sich mit jedem neuen Werke Anteil
und Beifall von neuem verdienen müsse. Auch bei unsern größten Geistern unter¬
scheiden wir zwischen den Werken, durch welche sie sich ans die Höhe der Klassizität
erhoben, und den minderwertigen, bei denen der Vater Homer einmal zu schlafen
beliebte. Uodlssso oblixo! Der Besitz einer Waffe giebt in unserm vielgerühmten
Zeitalter der Bildung und Gesittung dem Stärkern durchaus kein Recht gegenüber
dem Schwächern, wohl aber haftet ans ihr eine hohe Pflicht: nur wahrhaft Gutes
und Edles zu schaffen, daß auf Waffe und Wappen kein Tadel komme. Es ist
eine alte Klage in den Vorhallen, die zu den Tempeln der Kunst führen -- gleich¬
viel, welcher Muse sie geweiht sind: daß es dem Alifänger so sehr erschwert werde,
zur Geltung und zu Gehör zu kommen. Wäre es nicht die offene Verkündung
der Cliquenwirtschaft, wenn vor allem die bewährten Namen das Recht hätten, die
Ncpertoirskalender und die Saalwände zu belegen? Wie sollte es schließlich möglich
sein, für den namenlosen Anfänger auch mir das bescheidenste Plätzchen herauszu¬
schlagen?

Und wo hören die Namenträger auf, wo fangen die Namenlosen an? Wer
soll die Grenze bestimmen, wenn nicht eben wieder eine verhaßte Jury, und wie
soll sie bestimmt werden? Das letztere ist ebenso wenig möglich, als man bei
einer Kompagnie Soldaten, die sich der Größe nach aufgestellt hat, ohne Willkür
entscheiden kann: Hier, bei diesem Manne, hören die Großen auf, und bei seinem
Nebenmanne fangen die Kleinen an. Und dann giebt es der Namenträger so viele,
deren Namen und Berühmtheit, von der Tagesmode getragen, an sich zweifellos,
aber doch von höchst fragwürdigen sittlichen wie künstlerischen Werte ist. Wir
wollen nicht durch Beispiele anzüglich werden; aber wie viel Bühnendichter giebt
es z. B. -- Wildenbruch nehmen wir selbstverständlich aus --, die auf ein oder
zwei leidliche und gefällige Stücke hin, die ihnen einen "bewährtesten Namen"
gemacht haben, Winter für Winter die Bühnen mit seichten und schwächlichen
Erzeugnisse überschwemmen und, für die ErstlingsauffiHruugeu wenigstens, zutrau¬
liche Direktionen und zutrauliches Publikum finden? Hier ist -- leider! -- "der
Künstlername ein Recht"; da wo sich die Wildenbruchsche Forderung verwirklicht
findet, ist sie meistens zu Mißbrauch und Täuschung des Publikums ausgeartet,
und deshalb sollte es ein Manu wie Wildenbruch vor allem verschmähen, das Recht
des Stärkern zu verkünden.




Die Tonleiter im Gesangunterricht.

Erst heute kam mir der Aufsatz
"Die Tonleiter im Musikunterricht. Aus Tagebuchblättern eines Svnntagsphilo-


Uleinere Mitteilungen.

geht, muß unter allen Umständen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, denn
nicht wir übernehmen die Verantwortlichkeit, sondern der Träger des Namens für
sich selbst.« Und wie gestaltet sich die Sache in Wirklichkeit? Jury und Bühne
stellen sich dem Träger des bewährtesten Namens ganz mit demselben Unfehlbar¬
keitsbewußtsein gegenüber wie dein namenlosen Anfänger. Davon, daß ein Künstler¬
name ein Recht ist, wissen sie nichts. ..."

Wenn Wildenbruch einen wohlerworbenen Künstlernamen eine Waffe nennt,
die der Künstler gegenüber Hängekommissioncn und Bühnenverwaltungen zu ge¬
brauchen vermag, so ist das völlig zutreffend, und mancher namenlose und doch
leistnngskrciftige Anfänger wird seinen glücklichen Kollegen um diese Waffe, welche
das Thor der Kunstinstitute lind das Herz des Publikums entriegelt, beneiden.
Alls der Waffe aber im Handumdrehen ein Recht zu machen, ist eine Logik, der
man aufs entschiedenste entgegentreten muß. Wir sind vielmehr der ernsthafte»
Meinung, daß auch der „namhafte" Künstler sich mit jedem neuen Werke Anteil
und Beifall von neuem verdienen müsse. Auch bei unsern größten Geistern unter¬
scheiden wir zwischen den Werken, durch welche sie sich ans die Höhe der Klassizität
erhoben, und den minderwertigen, bei denen der Vater Homer einmal zu schlafen
beliebte. Uodlssso oblixo! Der Besitz einer Waffe giebt in unserm vielgerühmten
Zeitalter der Bildung und Gesittung dem Stärkern durchaus kein Recht gegenüber
dem Schwächern, wohl aber haftet ans ihr eine hohe Pflicht: nur wahrhaft Gutes
und Edles zu schaffen, daß auf Waffe und Wappen kein Tadel komme. Es ist
eine alte Klage in den Vorhallen, die zu den Tempeln der Kunst führen — gleich¬
viel, welcher Muse sie geweiht sind: daß es dem Alifänger so sehr erschwert werde,
zur Geltung und zu Gehör zu kommen. Wäre es nicht die offene Verkündung
der Cliquenwirtschaft, wenn vor allem die bewährten Namen das Recht hätten, die
Ncpertoirskalender und die Saalwände zu belegen? Wie sollte es schließlich möglich
sein, für den namenlosen Anfänger auch mir das bescheidenste Plätzchen herauszu¬
schlagen?

Und wo hören die Namenträger auf, wo fangen die Namenlosen an? Wer
soll die Grenze bestimmen, wenn nicht eben wieder eine verhaßte Jury, und wie
soll sie bestimmt werden? Das letztere ist ebenso wenig möglich, als man bei
einer Kompagnie Soldaten, die sich der Größe nach aufgestellt hat, ohne Willkür
entscheiden kann: Hier, bei diesem Manne, hören die Großen auf, und bei seinem
Nebenmanne fangen die Kleinen an. Und dann giebt es der Namenträger so viele,
deren Namen und Berühmtheit, von der Tagesmode getragen, an sich zweifellos,
aber doch von höchst fragwürdigen sittlichen wie künstlerischen Werte ist. Wir
wollen nicht durch Beispiele anzüglich werden; aber wie viel Bühnendichter giebt
es z. B. — Wildenbruch nehmen wir selbstverständlich aus —, die auf ein oder
zwei leidliche und gefällige Stücke hin, die ihnen einen „bewährtesten Namen"
gemacht haben, Winter für Winter die Bühnen mit seichten und schwächlichen
Erzeugnisse überschwemmen und, für die ErstlingsauffiHruugeu wenigstens, zutrau¬
liche Direktionen und zutrauliches Publikum finden? Hier ist — leider! — „der
Künstlername ein Recht"; da wo sich die Wildenbruchsche Forderung verwirklicht
findet, ist sie meistens zu Mißbrauch und Täuschung des Publikums ausgeartet,
und deshalb sollte es ein Manu wie Wildenbruch vor allem verschmähen, das Recht
des Stärkern zu verkünden.




Die Tonleiter im Gesangunterricht.

Erst heute kam mir der Aufsatz
„Die Tonleiter im Musikunterricht. Aus Tagebuchblättern eines Svnntagsphilo-


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[0452] Uleinere Mitteilungen. geht, muß unter allen Umständen der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, denn nicht wir übernehmen die Verantwortlichkeit, sondern der Träger des Namens für sich selbst.« Und wie gestaltet sich die Sache in Wirklichkeit? Jury und Bühne stellen sich dem Träger des bewährtesten Namens ganz mit demselben Unfehlbar¬ keitsbewußtsein gegenüber wie dein namenlosen Anfänger. Davon, daß ein Künstler¬ name ein Recht ist, wissen sie nichts. ..." Wenn Wildenbruch einen wohlerworbenen Künstlernamen eine Waffe nennt, die der Künstler gegenüber Hängekommissioncn und Bühnenverwaltungen zu ge¬ brauchen vermag, so ist das völlig zutreffend, und mancher namenlose und doch leistnngskrciftige Anfänger wird seinen glücklichen Kollegen um diese Waffe, welche das Thor der Kunstinstitute lind das Herz des Publikums entriegelt, beneiden. Alls der Waffe aber im Handumdrehen ein Recht zu machen, ist eine Logik, der man aufs entschiedenste entgegentreten muß. Wir sind vielmehr der ernsthafte» Meinung, daß auch der „namhafte" Künstler sich mit jedem neuen Werke Anteil und Beifall von neuem verdienen müsse. Auch bei unsern größten Geistern unter¬ scheiden wir zwischen den Werken, durch welche sie sich ans die Höhe der Klassizität erhoben, und den minderwertigen, bei denen der Vater Homer einmal zu schlafen beliebte. Uodlssso oblixo! Der Besitz einer Waffe giebt in unserm vielgerühmten Zeitalter der Bildung und Gesittung dem Stärkern durchaus kein Recht gegenüber dem Schwächern, wohl aber haftet ans ihr eine hohe Pflicht: nur wahrhaft Gutes und Edles zu schaffen, daß auf Waffe und Wappen kein Tadel komme. Es ist eine alte Klage in den Vorhallen, die zu den Tempeln der Kunst führen — gleich¬ viel, welcher Muse sie geweiht sind: daß es dem Alifänger so sehr erschwert werde, zur Geltung und zu Gehör zu kommen. Wäre es nicht die offene Verkündung der Cliquenwirtschaft, wenn vor allem die bewährten Namen das Recht hätten, die Ncpertoirskalender und die Saalwände zu belegen? Wie sollte es schließlich möglich sein, für den namenlosen Anfänger auch mir das bescheidenste Plätzchen herauszu¬ schlagen? Und wo hören die Namenträger auf, wo fangen die Namenlosen an? Wer soll die Grenze bestimmen, wenn nicht eben wieder eine verhaßte Jury, und wie soll sie bestimmt werden? Das letztere ist ebenso wenig möglich, als man bei einer Kompagnie Soldaten, die sich der Größe nach aufgestellt hat, ohne Willkür entscheiden kann: Hier, bei diesem Manne, hören die Großen auf, und bei seinem Nebenmanne fangen die Kleinen an. Und dann giebt es der Namenträger so viele, deren Namen und Berühmtheit, von der Tagesmode getragen, an sich zweifellos, aber doch von höchst fragwürdigen sittlichen wie künstlerischen Werte ist. Wir wollen nicht durch Beispiele anzüglich werden; aber wie viel Bühnendichter giebt es z. B. — Wildenbruch nehmen wir selbstverständlich aus —, die auf ein oder zwei leidliche und gefällige Stücke hin, die ihnen einen „bewährtesten Namen" gemacht haben, Winter für Winter die Bühnen mit seichten und schwächlichen Erzeugnisse überschwemmen und, für die ErstlingsauffiHruugeu wenigstens, zutrau¬ liche Direktionen und zutrauliches Publikum finden? Hier ist — leider! — „der Künstlername ein Recht"; da wo sich die Wildenbruchsche Forderung verwirklicht findet, ist sie meistens zu Mißbrauch und Täuschung des Publikums ausgeartet, und deshalb sollte es ein Manu wie Wildenbruch vor allem verschmähen, das Recht des Stärkern zu verkünden. Die Tonleiter im Gesangunterricht. Erst heute kam mir der Aufsatz „Die Tonleiter im Musikunterricht. Aus Tagebuchblättern eines Svnntagsphilo-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200778/452>, abgerufen am 28.04.2024.