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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr.

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sein eigner unsteter Wandertrieb schon nach vierjährigen Aufenthalt 1516 wieder
in Fremde führte.

Ueber die Lebensumstände Hcverlinghs (lntinisirt I^ovanous, von Hütten
Husrölao II, 5 ?bilvpomvns, also etwa "Ueberhcberling" genannt) ist wenig
sicheres bekannt. Wir wissen eigentlich nur, daß er aus Göttingen gebürtig, Ma¬
gister der Philosophie und Bacecilaureus der Theologie, in den Jahren 1501 bis
1506 Rektor der Negeutie (Burse) zum roten Löwen war und 1509 noch in
hohem Ansehen in Rostock lebte. Deutsche Schriften von ihm sind nicht erhalten;
eine Auzahl lateinischer Gedichte zeigen ihn als einen geübten Versifex, der nicht
unberührt geblieben war von dem Aufschwünge der klassischen Studien und viele
seiner Zeitgenossen an Reinheit der Sprache und des Versbaues übertraf, aber
freilich mit Männern wie Celtes, Busch, Hütten in dieser Hinsicht nicht in die
Schranken treten konnte. Manches scheint übrigens darauf hinzudeuten, daß er
nicht der einzige war, der sich der Muttersprache auch bei der Behaudlung rein
wissenschaftlicher Gegenstände nicht schämte; ließ doch auch sein jüngerer Kollege,
der berühmte Jurist Johannes Oldendorp, die Schrift, welche ihn zum ersten Be¬
gründer der Lehre vom Naturrecht machte (Wat byllick unde recht ys, eyue körte
erklaring) 1529 in plattdeutscher Sprache in Rostock erscheinen.


A. Hofmeister.


Literatur.
Die Praxis des Reichsgerichts in Zivilsachen. Bearbeitet von A. Bolze, Reichs-
gcrichlsrat. 3. Band. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1337.

Der dritte Band des vorliegenden Sammelwerkes bietet, wie seine Vorgänger,
eine klare, gründliche, umfassende und dabei übersichtliche Bearbeitung der Reichs-
gerichtsentschcidnngen in Zivilsachen ans dem Jahre 1886 und wird den praktischen
l^uristcu eine willkommene Quelle für schnelle Orientirung auf dem großen Gebiete
der bis jetzt ergangenen Rechtsprechung unsers höchsten Gerichtshofes sein. Vor¬
teilhaft zeichnet sich dieser Band den frühern gegenüber durch ein angefügtes, sehr
genaues Inhaltsverzeichnis aus, welches die sämtlichen bisher erschienenen Bände
umfaßt. Künftig soll jeder Band ein solches Inhaltsverzeichnis erhalten.


Herders Briefwechsel mit Nicolai. Im Originaltext herausgegeben von Otto Hoff¬
mann. Mit einem Facsimile. Berlin, Nicolnische VeilagSliuchhandlung, 1387.

Dieser neue, mit diplomatischer Genauigkeit besorgte Abdruck des schon vielfach
verwerteten Herder-Nieulaischcu Briefwechsels (vom 19. November 1766 bis zum
^- Angust 1774) ergänzt die Lücken und verbessert einzelne Textfehler der älteren
Ausgaben desselben nach den noch vorhandenen Originalmannskripten oder znver-
Essigen Kopien der Briefe beider Korrespondenten. Da sie als eine wertvolle
Quelle für die Kenntnis der Literatur des achtzehnten Jahrhunderts an einen-
Mer wichtigsten Wendepunkte gelten müssen, so war das Unternehmen des Heraus
gebers sehr verdienstlich, und seine nur allzu sparsamen Anmerkungen, die leider


sein eigner unsteter Wandertrieb schon nach vierjährigen Aufenthalt 1516 wieder
in Fremde führte.

Ueber die Lebensumstände Hcverlinghs (lntinisirt I^ovanous, von Hütten
Husrölao II, 5 ?bilvpomvns, also etwa „Ueberhcberling" genannt) ist wenig
sicheres bekannt. Wir wissen eigentlich nur, daß er aus Göttingen gebürtig, Ma¬
gister der Philosophie und Bacecilaureus der Theologie, in den Jahren 1501 bis
1506 Rektor der Negeutie (Burse) zum roten Löwen war und 1509 noch in
hohem Ansehen in Rostock lebte. Deutsche Schriften von ihm sind nicht erhalten;
eine Auzahl lateinischer Gedichte zeigen ihn als einen geübten Versifex, der nicht
unberührt geblieben war von dem Aufschwünge der klassischen Studien und viele
seiner Zeitgenossen an Reinheit der Sprache und des Versbaues übertraf, aber
freilich mit Männern wie Celtes, Busch, Hütten in dieser Hinsicht nicht in die
Schranken treten konnte. Manches scheint übrigens darauf hinzudeuten, daß er
nicht der einzige war, der sich der Muttersprache auch bei der Behaudlung rein
wissenschaftlicher Gegenstände nicht schämte; ließ doch auch sein jüngerer Kollege,
der berühmte Jurist Johannes Oldendorp, die Schrift, welche ihn zum ersten Be¬
gründer der Lehre vom Naturrecht machte (Wat byllick unde recht ys, eyue körte
erklaring) 1529 in plattdeutscher Sprache in Rostock erscheinen.


A. Hofmeister.


Literatur.
Die Praxis des Reichsgerichts in Zivilsachen. Bearbeitet von A. Bolze, Reichs-
gcrichlsrat. 3. Band. Leipzig, F. A. Brockhaus, 1337.

Der dritte Band des vorliegenden Sammelwerkes bietet, wie seine Vorgänger,
eine klare, gründliche, umfassende und dabei übersichtliche Bearbeitung der Reichs-
gerichtsentschcidnngen in Zivilsachen ans dem Jahre 1886 und wird den praktischen
l^uristcu eine willkommene Quelle für schnelle Orientirung auf dem großen Gebiete
der bis jetzt ergangenen Rechtsprechung unsers höchsten Gerichtshofes sein. Vor¬
teilhaft zeichnet sich dieser Band den frühern gegenüber durch ein angefügtes, sehr
genaues Inhaltsverzeichnis aus, welches die sämtlichen bisher erschienenen Bände
umfaßt. Künftig soll jeder Band ein solches Inhaltsverzeichnis erhalten.


Herders Briefwechsel mit Nicolai. Im Originaltext herausgegeben von Otto Hoff¬
mann. Mit einem Facsimile. Berlin, Nicolnische VeilagSliuchhandlung, 1387.

Dieser neue, mit diplomatischer Genauigkeit besorgte Abdruck des schon vielfach
verwerteten Herder-Nieulaischcu Briefwechsels (vom 19. November 1766 bis zum
^- Angust 1774) ergänzt die Lücken und verbessert einzelne Textfehler der älteren
Ausgaben desselben nach den noch vorhandenen Originalmannskripten oder znver-
Essigen Kopien der Briefe beider Korrespondenten. Da sie als eine wertvolle
Quelle für die Kenntnis der Literatur des achtzehnten Jahrhunderts an einen-
Mer wichtigsten Wendepunkte gelten müssen, so war das Unternehmen des Heraus
gebers sehr verdienstlich, und seine nur allzu sparsamen Anmerkungen, die leider


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_201428/303>, abgerufen am 01.05.2024.