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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr.

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Kleinere Mitteilungen.

über. Bei dem jünger" Knaben fällt zwar der erste Umstand weg, da seine körper¬
liche Bildung nicht nnr regelmäßig, sondern mich wohlgefällig war, verdächtig aber
sind zwei Erscheinungen: 1. die große Trägheit, die den Knaben den Aufenthalt
im Finstern jedem andern vorziehen ließ; 2. die krampfhaft erscheinenden fortwäh¬
renden Seitenbewegungen des Kopfes. Beide der Pathologie angehörende An¬
zeichen gestatten nicht, an die Integrität der Nervenzentren zu glauben und somit die
Bildungsfähigkeit des Knaben als wahrscheinlich anzunehmen. So war sein früher
Tod eine Wohlthat für ihn selbst wie für die Anstalt, die ihn der Menschheit
zurückzugeben bemüht war.


A. Urauß.


Der Schulmeister als Gemeindeschreiber.

Es ist eine ganz über¬
raschende Regelwidrigkeit, daß ein Staat wie Preußen, der nicht allein der staat¬
lichen wie der städtischen Verwaltung, der Kirche und der Selbstverwaltung ausge-
zeichnete Verfassungen gegeben hat, sondern anch in der Organisation der Hilfs-
gcnossenschaften allen andern Staaten vorangeht, daß dieser Staat für die länd¬
liche Gemeinde, d. h. für die Hälfte der Staatszugehörigen keine geordnete
Verfassung hat. Denn was vorhanden ist, ist völlig unzureichend und wider¬
spricht allen Grundbegriffen, die man von einer Gemeinde im rechtlichen Sinne
des Wortes hat. Das mindeste wäre doch eine Abgrenzung der Gemeinde, eine
feste, einheitliche Bestimmung darüber, wer stimmberechtigt ist, was zum Zustande¬
kommen eines giltigen Beschlusses gehört; die Grenzen der Befugnisse müßten ab¬
gesteckt sein, es müßte eine wirksame staatliche Oberaufsicht geführt werden. An
alledem ist Mangel. Und dieser Mangel macht sich nicht so sehr fühlbar in Bezug
auf den weitern Aufbau der Kreis- und Provinzialverbände, als vielmehr bei der
Dorfvcrwaltnng selbst. Der Gesamtcharakter eines Dorfes hängt in gar nicht seltenen
Fällen von dieser Unsicherheit der Verfassung ab.

Nach alter Dorfordnung wurde die Sache so gemacht, wie Gnaden Herr
Landrat meinte. Er war die Autoritätsperson des Schulzen und der Schulze
die der Gemeinde. Eine Sache wurde vorgetragen und so entschieden, wie es die
angesehensten Leute des Dorfes empfahlen. Wurde einmal "gehockt," so half ein
kräftiges Donnerwetter, und man war auch zufrieden. Bei einer solchen Verwal¬
tung war es ziemlich gleichgiltig, aus welchen Personen der Vertretungskörper
bestand. Jetzt hat man überall selbst zu entscheiden, zu beschließen, zu wählen.
Es ist nicht mehr gleichgiltig, wer wählt oder stimmt, die "Nachbarn" oder auch
die "Häusler," und ob die Stimmen gleiches Gewicht haben oder nicht. Der Segen
des liberalen Regiments ist auch aufs Land übergegangen. Die Landgemeinde hat
ihre Clique und ihren Fortschrittsring so gut wie die große Stadt, wenn sie auch
nicht so heißen. Die bessern Elemente ziehen sich zurück. Die Maulhelden machen
die Meinung, der Schulze ist abhängig von dem Troß, der ihn gewählt hat, und --
der Herr "Kantor" regiert das Ganze.

Der Herr Kantor ist eine höchst wichtige Person; in vielen Gemeinden ist er
unentbehrlich und unersetzlich. Wer soll die Impf-, Militär- und Steuerlisten an¬
fertigen, wer soll die Protokolle aufsetzen, die Berichte schreiben? der Herr Kantor.
Wer soll die widerstrebende Partei zusammentreiben, Beschlüsse vorbereiten, Rekla¬
mationen und Ausflüchte zu Papier bringen? der Herr Kantor. Dafür erhält er
seinen Gemeindeschreibergehalt, auf welchen er bei seinem knapp bemessenen Haupt¬
einkommen großen Wert legt.

Man würde dem Lehrer sein Nebeueinkommen, seine einflußreiche Stellung


Kleinere Mitteilungen.

über. Bei dem jünger» Knaben fällt zwar der erste Umstand weg, da seine körper¬
liche Bildung nicht nnr regelmäßig, sondern mich wohlgefällig war, verdächtig aber
sind zwei Erscheinungen: 1. die große Trägheit, die den Knaben den Aufenthalt
im Finstern jedem andern vorziehen ließ; 2. die krampfhaft erscheinenden fortwäh¬
renden Seitenbewegungen des Kopfes. Beide der Pathologie angehörende An¬
zeichen gestatten nicht, an die Integrität der Nervenzentren zu glauben und somit die
Bildungsfähigkeit des Knaben als wahrscheinlich anzunehmen. So war sein früher
Tod eine Wohlthat für ihn selbst wie für die Anstalt, die ihn der Menschheit
zurückzugeben bemüht war.


A. Urauß.


Der Schulmeister als Gemeindeschreiber.

Es ist eine ganz über¬
raschende Regelwidrigkeit, daß ein Staat wie Preußen, der nicht allein der staat¬
lichen wie der städtischen Verwaltung, der Kirche und der Selbstverwaltung ausge-
zeichnete Verfassungen gegeben hat, sondern anch in der Organisation der Hilfs-
gcnossenschaften allen andern Staaten vorangeht, daß dieser Staat für die länd¬
liche Gemeinde, d. h. für die Hälfte der Staatszugehörigen keine geordnete
Verfassung hat. Denn was vorhanden ist, ist völlig unzureichend und wider¬
spricht allen Grundbegriffen, die man von einer Gemeinde im rechtlichen Sinne
des Wortes hat. Das mindeste wäre doch eine Abgrenzung der Gemeinde, eine
feste, einheitliche Bestimmung darüber, wer stimmberechtigt ist, was zum Zustande¬
kommen eines giltigen Beschlusses gehört; die Grenzen der Befugnisse müßten ab¬
gesteckt sein, es müßte eine wirksame staatliche Oberaufsicht geführt werden. An
alledem ist Mangel. Und dieser Mangel macht sich nicht so sehr fühlbar in Bezug
auf den weitern Aufbau der Kreis- und Provinzialverbände, als vielmehr bei der
Dorfvcrwaltnng selbst. Der Gesamtcharakter eines Dorfes hängt in gar nicht seltenen
Fällen von dieser Unsicherheit der Verfassung ab.

Nach alter Dorfordnung wurde die Sache so gemacht, wie Gnaden Herr
Landrat meinte. Er war die Autoritätsperson des Schulzen und der Schulze
die der Gemeinde. Eine Sache wurde vorgetragen und so entschieden, wie es die
angesehensten Leute des Dorfes empfahlen. Wurde einmal „gehockt," so half ein
kräftiges Donnerwetter, und man war auch zufrieden. Bei einer solchen Verwal¬
tung war es ziemlich gleichgiltig, aus welchen Personen der Vertretungskörper
bestand. Jetzt hat man überall selbst zu entscheiden, zu beschließen, zu wählen.
Es ist nicht mehr gleichgiltig, wer wählt oder stimmt, die „Nachbarn" oder auch
die „Häusler," und ob die Stimmen gleiches Gewicht haben oder nicht. Der Segen
des liberalen Regiments ist auch aufs Land übergegangen. Die Landgemeinde hat
ihre Clique und ihren Fortschrittsring so gut wie die große Stadt, wenn sie auch
nicht so heißen. Die bessern Elemente ziehen sich zurück. Die Maulhelden machen
die Meinung, der Schulze ist abhängig von dem Troß, der ihn gewählt hat, und —
der Herr „Kantor" regiert das Ganze.

Der Herr Kantor ist eine höchst wichtige Person; in vielen Gemeinden ist er
unentbehrlich und unersetzlich. Wer soll die Impf-, Militär- und Steuerlisten an¬
fertigen, wer soll die Protokolle aufsetzen, die Berichte schreiben? der Herr Kantor.
Wer soll die widerstrebende Partei zusammentreiben, Beschlüsse vorbereiten, Rekla¬
mationen und Ausflüchte zu Papier bringen? der Herr Kantor. Dafür erhält er
seinen Gemeindeschreibergehalt, auf welchen er bei seinem knapp bemessenen Haupt¬
einkommen großen Wert legt.

Man würde dem Lehrer sein Nebeueinkommen, seine einflußreiche Stellung


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[0291] Kleinere Mitteilungen. über. Bei dem jünger» Knaben fällt zwar der erste Umstand weg, da seine körper¬ liche Bildung nicht nnr regelmäßig, sondern mich wohlgefällig war, verdächtig aber sind zwei Erscheinungen: 1. die große Trägheit, die den Knaben den Aufenthalt im Finstern jedem andern vorziehen ließ; 2. die krampfhaft erscheinenden fortwäh¬ renden Seitenbewegungen des Kopfes. Beide der Pathologie angehörende An¬ zeichen gestatten nicht, an die Integrität der Nervenzentren zu glauben und somit die Bildungsfähigkeit des Knaben als wahrscheinlich anzunehmen. So war sein früher Tod eine Wohlthat für ihn selbst wie für die Anstalt, die ihn der Menschheit zurückzugeben bemüht war. A. Urauß. Der Schulmeister als Gemeindeschreiber. Es ist eine ganz über¬ raschende Regelwidrigkeit, daß ein Staat wie Preußen, der nicht allein der staat¬ lichen wie der städtischen Verwaltung, der Kirche und der Selbstverwaltung ausge- zeichnete Verfassungen gegeben hat, sondern anch in der Organisation der Hilfs- gcnossenschaften allen andern Staaten vorangeht, daß dieser Staat für die länd¬ liche Gemeinde, d. h. für die Hälfte der Staatszugehörigen keine geordnete Verfassung hat. Denn was vorhanden ist, ist völlig unzureichend und wider¬ spricht allen Grundbegriffen, die man von einer Gemeinde im rechtlichen Sinne des Wortes hat. Das mindeste wäre doch eine Abgrenzung der Gemeinde, eine feste, einheitliche Bestimmung darüber, wer stimmberechtigt ist, was zum Zustande¬ kommen eines giltigen Beschlusses gehört; die Grenzen der Befugnisse müßten ab¬ gesteckt sein, es müßte eine wirksame staatliche Oberaufsicht geführt werden. An alledem ist Mangel. Und dieser Mangel macht sich nicht so sehr fühlbar in Bezug auf den weitern Aufbau der Kreis- und Provinzialverbände, als vielmehr bei der Dorfvcrwaltnng selbst. Der Gesamtcharakter eines Dorfes hängt in gar nicht seltenen Fällen von dieser Unsicherheit der Verfassung ab. Nach alter Dorfordnung wurde die Sache so gemacht, wie Gnaden Herr Landrat meinte. Er war die Autoritätsperson des Schulzen und der Schulze die der Gemeinde. Eine Sache wurde vorgetragen und so entschieden, wie es die angesehensten Leute des Dorfes empfahlen. Wurde einmal „gehockt," so half ein kräftiges Donnerwetter, und man war auch zufrieden. Bei einer solchen Verwal¬ tung war es ziemlich gleichgiltig, aus welchen Personen der Vertretungskörper bestand. Jetzt hat man überall selbst zu entscheiden, zu beschließen, zu wählen. Es ist nicht mehr gleichgiltig, wer wählt oder stimmt, die „Nachbarn" oder auch die „Häusler," und ob die Stimmen gleiches Gewicht haben oder nicht. Der Segen des liberalen Regiments ist auch aufs Land übergegangen. Die Landgemeinde hat ihre Clique und ihren Fortschrittsring so gut wie die große Stadt, wenn sie auch nicht so heißen. Die bessern Elemente ziehen sich zurück. Die Maulhelden machen die Meinung, der Schulze ist abhängig von dem Troß, der ihn gewählt hat, und — der Herr „Kantor" regiert das Ganze. Der Herr Kantor ist eine höchst wichtige Person; in vielen Gemeinden ist er unentbehrlich und unersetzlich. Wer soll die Impf-, Militär- und Steuerlisten an¬ fertigen, wer soll die Protokolle aufsetzen, die Berichte schreiben? der Herr Kantor. Wer soll die widerstrebende Partei zusammentreiben, Beschlüsse vorbereiten, Rekla¬ mationen und Ausflüchte zu Papier bringen? der Herr Kantor. Dafür erhält er seinen Gemeindeschreibergehalt, auf welchen er bei seinem knapp bemessenen Haupt¬ einkommen großen Wert legt. Man würde dem Lehrer sein Nebeueinkommen, seine einflußreiche Stellung

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_289122/291>, abgerufen am 05.05.2024.