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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Drittes Vierteljahr.

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Litteratur

zur Beratung der deutschen, Arbeiterverhältnisse in Berlin ain 20. März 18N0,
In der Einleitung wird die Wendung, die in jüngster Zeit die Arbeiterbewegung
genommen hat, ein dem Arbeitgeber frivol aufgedrmigter Knuipf "ins Dasei" ge-
nannt und u. a. gesagt: "Niemals darf und lvird der Arbeitgeber es übersehen,
daß er es in der Hauptsache mit mißleiteten und verständnislosen Massen zu thun
hat, er darf und wird daher deu ihm in brntalster Weise nufgedrimgeueu Kanipf
nicht in der Absicht sichren, dem Arbeiter zu kürzen, was ihm von Rechts wegen, d.h.
nach Maßgabe der staatlichen und wirtschaftliche" Gesetze zusteht. Aber der Arbeit¬
geber ist es sich in der Gesamtheit, ist eS dem Gemeinwohl schuldig, seiue Stel¬
lung zu wahren und zur Behauptung derselbe", alle erlaubte" Mittel rücksichtslos
anzuwenden."


Schutz dem Arbeiter! Von Franz HiKe, Generalsekretär des Vereins "Arbeiterwvbl "
Mitglied des deutscheu Reichstages. Köln, Buchen, 18"0

Ein nützliches Buch, sowohl zum Nachschlagen, als auch zur Orientirung über
deu gegenwärtigen Stand der sozialen Frage. Der Verfasser beginnt mit den Kaiser-
erlassen vom 4. Januar d. I., behandelt dann deu Schutz der jugendliche" Arbeiter
und der Arbeiterinnen in der in- und ausländischen Gesetzgebung, den Maximal-
arbcitslag, die Sonntagsruhe, den Schutz der Freiheit und der gerechten Durch¬
führung des Arbeitsertrages, deu Schlitz von Gesundheit, Leben und Sittlichkeit,
die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf Werkstätten und Hausindustrie, die Fnbrik-
iuspeltion, und er teilt endlich die Beschlüsse der Berliner Konferenz und de"
denk Reichstage vorliegenden Gesetzentwurf der Verbündete" Regierungen mit. Er
beschränkt sich nicht auf Wiedergabe des Wortlauts der einschlagenden Gesetze, Be¬
richte und sonstige" Schriftstücke, sonder" verarbeitet sie vo" sei"em Standpunkt
aus. So hebt er z. B. de" Einfluß hervor, den der Arbeilerschutz auf die Rege¬
lung der Produktion ausübt, n"d bemerkt am Schlüsse seiner Ausführungen über
den MaximalarbeitStag: "Jede gesetzliche Regelung ist schablonenhaft, kann unmöglich
allen individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Das schließt aber nicht ans, daß
gewisse Schranken gezogen werde", "in de" schlimmste" Mißsläiide" zu Steuer",
daß das, was bereits allgemei" als Regel besteht, auch als solche vo" der Gesetz¬
gebung sanktionirt wird." In dem Kapitel über de" Nrbcitsvertrag wird die
Thätigkeit der englischen Gewerkvereine ziemlich ausführlich dargestellt. Folgender
Satz auf Seite 174 enthält das soziale Programm des Verfassers: "Aufsaugung
der kleine" selbständigen Unternehmungen durch die Fabrik, das ist der erste Teil
der wirtschaftlichen soziale" Entwicklung; möglichste Wiedererringnng der Frei¬
heit und Selbstbestimmung, möglichste Begrenzung der HerrschaftssPhNre der Fabrik
ist der notwendig folgende zweite Teil. Die Grenze" zwischen Herrschaft "ut
Freiheit richtig z" ziehen, ist das z" lösende Problem."


Gewinnbeteiligung der Arbeit. Jenn-Baptiste Audrö-Godin und seine Schöpfung,
das Fnmilisterium von Guise i" Frankreich. (Abdruck aus deu Blätter" für Genossen-
schnftswesen.) Avr H. Httntschke, Sekretär der Anwaltschaft des allgemeine" Verbandes der
deutschen Erwerbs- und Wirtschaflsgeuosseuschaften. Berlin, Wnlther und Apvlant (o. I.)

Der Verfasser hat a"S dem Werke Ix; MmiliMro av (Kriso geschöpft, das
für die vorjährige Pariser Ausstellung verfaßt worden war. Godin. 1317 i" einem
Dorfe des Departements l'Aisne geboren, besuchte die schlechte Schule seines Heimats-
ortes bis zum Alter vou 11-^ Jahren, trat dann als Lehrling bei seinein Vater
"in, der Schmied und Schlosser war, ging mit siebzehn, Jahren ans die Wander¬
schaft, machte sich mit dreiundzwanzig Jahre" in seinem Heimatsdorfe selbständig


Litteratur

zur Beratung der deutschen, Arbeiterverhältnisse in Berlin ain 20. März 18N0,
In der Einleitung wird die Wendung, die in jüngster Zeit die Arbeiterbewegung
genommen hat, ein dem Arbeitgeber frivol aufgedrmigter Knuipf »ins Dasei» ge-
nannt und u. a. gesagt: „Niemals darf und lvird der Arbeitgeber es übersehen,
daß er es in der Hauptsache mit mißleiteten und verständnislosen Massen zu thun
hat, er darf und wird daher deu ihm in brntalster Weise nufgedrimgeueu Kanipf
nicht in der Absicht sichren, dem Arbeiter zu kürzen, was ihm von Rechts wegen, d.h.
nach Maßgabe der staatlichen und wirtschaftliche» Gesetze zusteht. Aber der Arbeit¬
geber ist es sich in der Gesamtheit, ist eS dem Gemeinwohl schuldig, seiue Stel¬
lung zu wahren und zur Behauptung derselbe», alle erlaubte» Mittel rücksichtslos
anzuwenden."


Schutz dem Arbeiter! Von Franz HiKe, Generalsekretär des Vereins „Arbeiterwvbl "
Mitglied des deutscheu Reichstages. Köln, Buchen, 18»0

Ein nützliches Buch, sowohl zum Nachschlagen, als auch zur Orientirung über
deu gegenwärtigen Stand der sozialen Frage. Der Verfasser beginnt mit den Kaiser-
erlassen vom 4. Januar d. I., behandelt dann deu Schutz der jugendliche» Arbeiter
und der Arbeiterinnen in der in- und ausländischen Gesetzgebung, den Maximal-
arbcitslag, die Sonntagsruhe, den Schutz der Freiheit und der gerechten Durch¬
führung des Arbeitsertrages, deu Schlitz von Gesundheit, Leben und Sittlichkeit,
die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf Werkstätten und Hausindustrie, die Fnbrik-
iuspeltion, und er teilt endlich die Beschlüsse der Berliner Konferenz und de»
denk Reichstage vorliegenden Gesetzentwurf der Verbündete» Regierungen mit. Er
beschränkt sich nicht auf Wiedergabe des Wortlauts der einschlagenden Gesetze, Be¬
richte und sonstige» Schriftstücke, sonder» verarbeitet sie vo» sei»em Standpunkt
aus. So hebt er z. B. de» Einfluß hervor, den der Arbeilerschutz auf die Rege¬
lung der Produktion ausübt, n»d bemerkt am Schlüsse seiner Ausführungen über
den MaximalarbeitStag: „Jede gesetzliche Regelung ist schablonenhaft, kann unmöglich
allen individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Das schließt aber nicht ans, daß
gewisse Schranken gezogen werde», »in de» schlimmste» Mißsläiide» zu Steuer»,
daß das, was bereits allgemei» als Regel besteht, auch als solche vo» der Gesetz¬
gebung sanktionirt wird." In dem Kapitel über de» Nrbcitsvertrag wird die
Thätigkeit der englischen Gewerkvereine ziemlich ausführlich dargestellt. Folgender
Satz auf Seite 174 enthält das soziale Programm des Verfassers: „Aufsaugung
der kleine» selbständigen Unternehmungen durch die Fabrik, das ist der erste Teil
der wirtschaftlichen soziale» Entwicklung; möglichste Wiedererringnng der Frei¬
heit und Selbstbestimmung, möglichste Begrenzung der HerrschaftssPhNre der Fabrik
ist der notwendig folgende zweite Teil. Die Grenze» zwischen Herrschaft »ut
Freiheit richtig z» ziehen, ist das z» lösende Problem."


Gewinnbeteiligung der Arbeit. Jenn-Baptiste Audrö-Godin und seine Schöpfung,
das Fnmilisterium von Guise i» Frankreich. (Abdruck aus deu Blätter» für Genossen-
schnftswesen.) Avr H. Httntschke, Sekretär der Anwaltschaft des allgemeine» Verbandes der
deutschen Erwerbs- und Wirtschaflsgeuosseuschaften. Berlin, Wnlther und Apvlant (o. I.)

Der Verfasser hat a»S dem Werke Ix; MmiliMro av (Kriso geschöpft, das
für die vorjährige Pariser Ausstellung verfaßt worden war. Godin. 1317 i» einem
Dorfe des Departements l'Aisne geboren, besuchte die schlechte Schule seines Heimats-
ortes bis zum Alter vou 11-^ Jahren, trat dann als Lehrling bei seinein Vater
«in, der Schmied und Schlosser war, ging mit siebzehn, Jahren ans die Wander¬
schaft, machte sich mit dreiundzwanzig Jahre» in seinem Heimatsdorfe selbständig


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[0197] Litteratur zur Beratung der deutschen, Arbeiterverhältnisse in Berlin ain 20. März 18N0, In der Einleitung wird die Wendung, die in jüngster Zeit die Arbeiterbewegung genommen hat, ein dem Arbeitgeber frivol aufgedrmigter Knuipf »ins Dasei» ge- nannt und u. a. gesagt: „Niemals darf und lvird der Arbeitgeber es übersehen, daß er es in der Hauptsache mit mißleiteten und verständnislosen Massen zu thun hat, er darf und wird daher deu ihm in brntalster Weise nufgedrimgeueu Kanipf nicht in der Absicht sichren, dem Arbeiter zu kürzen, was ihm von Rechts wegen, d.h. nach Maßgabe der staatlichen und wirtschaftliche» Gesetze zusteht. Aber der Arbeit¬ geber ist es sich in der Gesamtheit, ist eS dem Gemeinwohl schuldig, seiue Stel¬ lung zu wahren und zur Behauptung derselbe», alle erlaubte» Mittel rücksichtslos anzuwenden." Schutz dem Arbeiter! Von Franz HiKe, Generalsekretär des Vereins „Arbeiterwvbl " Mitglied des deutscheu Reichstages. Köln, Buchen, 18»0 Ein nützliches Buch, sowohl zum Nachschlagen, als auch zur Orientirung über deu gegenwärtigen Stand der sozialen Frage. Der Verfasser beginnt mit den Kaiser- erlassen vom 4. Januar d. I., behandelt dann deu Schutz der jugendliche» Arbeiter und der Arbeiterinnen in der in- und ausländischen Gesetzgebung, den Maximal- arbcitslag, die Sonntagsruhe, den Schutz der Freiheit und der gerechten Durch¬ führung des Arbeitsertrages, deu Schlitz von Gesundheit, Leben und Sittlichkeit, die Ausdehnung des Arbeiterschutzes auf Werkstätten und Hausindustrie, die Fnbrik- iuspeltion, und er teilt endlich die Beschlüsse der Berliner Konferenz und de» denk Reichstage vorliegenden Gesetzentwurf der Verbündete» Regierungen mit. Er beschränkt sich nicht auf Wiedergabe des Wortlauts der einschlagenden Gesetze, Be¬ richte und sonstige» Schriftstücke, sonder» verarbeitet sie vo» sei»em Standpunkt aus. So hebt er z. B. de» Einfluß hervor, den der Arbeilerschutz auf die Rege¬ lung der Produktion ausübt, n»d bemerkt am Schlüsse seiner Ausführungen über den MaximalarbeitStag: „Jede gesetzliche Regelung ist schablonenhaft, kann unmöglich allen individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Das schließt aber nicht ans, daß gewisse Schranken gezogen werde», »in de» schlimmste» Mißsläiide» zu Steuer», daß das, was bereits allgemei» als Regel besteht, auch als solche vo» der Gesetz¬ gebung sanktionirt wird." In dem Kapitel über de» Nrbcitsvertrag wird die Thätigkeit der englischen Gewerkvereine ziemlich ausführlich dargestellt. Folgender Satz auf Seite 174 enthält das soziale Programm des Verfassers: „Aufsaugung der kleine» selbständigen Unternehmungen durch die Fabrik, das ist der erste Teil der wirtschaftlichen soziale» Entwicklung; möglichste Wiedererringnng der Frei¬ heit und Selbstbestimmung, möglichste Begrenzung der HerrschaftssPhNre der Fabrik ist der notwendig folgende zweite Teil. Die Grenze» zwischen Herrschaft »ut Freiheit richtig z» ziehen, ist das z» lösende Problem." Gewinnbeteiligung der Arbeit. Jenn-Baptiste Audrö-Godin und seine Schöpfung, das Fnmilisterium von Guise i» Frankreich. (Abdruck aus deu Blätter» für Genossen- schnftswesen.) Avr H. Httntschke, Sekretär der Anwaltschaft des allgemeine» Verbandes der deutschen Erwerbs- und Wirtschaflsgeuosseuschaften. Berlin, Wnlther und Apvlant (o. I.) Der Verfasser hat a»S dem Werke Ix; MmiliMro av (Kriso geschöpft, das für die vorjährige Pariser Ausstellung verfaßt worden war. Godin. 1317 i» einem Dorfe des Departements l'Aisne geboren, besuchte die schlechte Schule seines Heimats- ortes bis zum Alter vou 11-^ Jahren, trat dann als Lehrling bei seinein Vater «in, der Schmied und Schlosser war, ging mit siebzehn, Jahren ans die Wander¬ schaft, machte sich mit dreiundzwanzig Jahre» in seinem Heimatsdorfe selbständig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_207936/197>, abgerufen am 28.04.2024.