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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Die Lage der Preußischen Gymnasiallehrer,
"

Vor einigen Wochen er-
schienen in der Berliner "Volkszeitung zwei Aufsätze, die die Lage der Gymnasial¬
lehrer in Preußen in sehr bitterer Weise besprachen. Das wäre ja nnn an sich
nicht tragisch zu nehmen; aber traurig ist es, daß das Blatt diesmal nur zu sehr
Recht hatte. Die Darlegungen des Verfassers gingen ans von einer Übersicht der
Beamtengehalte verschiedner Klassen in einer Stadt mit Oberlnndesgcricht. Daraus
ergab sich, daß z. B. der zweitälteste Lehrer des betreffenden Gymnasiums weniger
Gehalt bezieht als mehrere Subalternbeamte seines Wohnorts; daß zwei Hilfs¬
lehrer, von denen jeder über dreißig Jahre alt ist, je 1500 Mark erhalten; daß
selbstverständlich die Oberlandesgerichtsräte in einer unvergleichlich bessern Lage sind,
als die Oberlehrer u. s. w. Die Übersicht ist nnn freilich schon vor zwei bis drei
Jahren bekannt geworden, aber die Verhältnisse haben sich seitdem nicht geändert,
nur sind die in Betracht kommenden Personen älter geworden.

Und bei solchen Verhältnissen, unter denen ein Mann, der vier bis fünf Jahre
einem anstrengenden Studium gewidmet hat, der dann das Probejahr (auch zwei)
abznmnchen und in der Regel noch mehrere Jahre unentgeltlich zu arbeiten hat,
durchschnittlich achtundzwanzig Jahre alt wird, ehe er 1500 Mark verdient, und
bis in die Mitte der dreißiger Jahre gelangen kann, ohne fest angestellt zu werden,
d. h. 1800 Mark und WohuuugSgeldznschuß zu erhallen, unter solchen Verhält¬
nissen sind die Gymnasiallehrer bei der letzten Gehaltserhöhung wieder unberück¬
sichtigt geblieben, "aus Mangel an verfügbaren Mitteln." Das ist ungerecht und
muß auf die Dauer in den beteiligten Kreisen Erbitterung erzeugen, wie denn auch
Angehörige andrer Stände stets sehr erstaunt sind, wenn sie einmal davon hören,
in welcher Pekuniären Lage sich ein preußischer Gymnasiallehrer befindet. Hier ist
Abhilfe nötig, und der nationalliberale Antrag, es solle in dem nächsten Etat der
nötige Betrag dafür eingestellt werden ohne Rücksicht auf die Finanzlage, war so
berechtigt wie möglich, aber -- er ist abgelehnt worden.

Jetzt ist die Lage der Gymnasiallehrer derart, daß nicht in einzelnen, sondern
in vielen Fällen ein gleichaltriger Volksschullehrer, der natürlich viel früher ange¬
fangen hat zu verdienen und dem seine Ausbildung verhältnismäßig geringe Kosten
verursacht, sich besser steht als sein akademisch gebildeter Kollege; denn in den
größern und mittlern Städten steigt sein Gehalt sehr bald über 1500 Mark, ein
wissenschaftlicher Hilfslehrer aber weiß gar nicht, wann ihm dies Glück widerfahren
wird; denn ein geregeltes Aufrücken giebt es für den preußischen Gymnasiallehrer
nicht. Der Herr Kultusminister hat neuerdings wieder erklärt, er beschäftige sich
schon sechs Jahre mit der Frage, sei aber noch zu keinem bestimmten Ergebnis
gekommen. Das ist sehr bedauerlich; denn mau versteht nicht, wo die ungeheuern
Schwierigkeiten liegen sollen. Hoffentlich teilt der Herr Minister nicht die klassische
Ansicht Wieses, der seinerzeit so berechtigte Entrüstung hervorgerufen hat: für die
Gymnasiallehrer sei ein geregeltes Aufrücken nicht zu empfehlen; es sei nützlich,
wenn sie einen Sporn zu besondern! Eifer hätten: Wie einfach liegt die Sache
doch verglichen mit der sozialen Gesetzgebung, bei der in weit kürzerer Zeit viel
bedeutendere Fragen entschieden worden sind! Hier fragt sichs doch eigentlich
nur: Soll die Sache für den ganzen Staat oder nach Provinzen geordnet werden?
Wir würden bei der großen Zahl der städtischen Anstalten, die zunächst nicht in
Betracht kommen können, das erste vorziehen; die Hauptsache ist aber, daß überhaupt
eine Regel an Stelle der Willkür tritt, die zum Strebertum verleitet. Daß dabei
solche, die nur ein Lehrerzeugnis besitzen, anders behandelt werden müssen als solche
mit Oberlehrerzeugnis, ist ohnedies klar; die erster" könnten eben einfach nur bis zur


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Die Lage der Preußischen Gymnasiallehrer,
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Vor einigen Wochen er-
schienen in der Berliner „Volkszeitung zwei Aufsätze, die die Lage der Gymnasial¬
lehrer in Preußen in sehr bitterer Weise besprachen. Das wäre ja nnn an sich
nicht tragisch zu nehmen; aber traurig ist es, daß das Blatt diesmal nur zu sehr
Recht hatte. Die Darlegungen des Verfassers gingen ans von einer Übersicht der
Beamtengehalte verschiedner Klassen in einer Stadt mit Oberlnndesgcricht. Daraus
ergab sich, daß z. B. der zweitälteste Lehrer des betreffenden Gymnasiums weniger
Gehalt bezieht als mehrere Subalternbeamte seines Wohnorts; daß zwei Hilfs¬
lehrer, von denen jeder über dreißig Jahre alt ist, je 1500 Mark erhalten; daß
selbstverständlich die Oberlandesgerichtsräte in einer unvergleichlich bessern Lage sind,
als die Oberlehrer u. s. w. Die Übersicht ist nnn freilich schon vor zwei bis drei
Jahren bekannt geworden, aber die Verhältnisse haben sich seitdem nicht geändert,
nur sind die in Betracht kommenden Personen älter geworden.

Und bei solchen Verhältnissen, unter denen ein Mann, der vier bis fünf Jahre
einem anstrengenden Studium gewidmet hat, der dann das Probejahr (auch zwei)
abznmnchen und in der Regel noch mehrere Jahre unentgeltlich zu arbeiten hat,
durchschnittlich achtundzwanzig Jahre alt wird, ehe er 1500 Mark verdient, und
bis in die Mitte der dreißiger Jahre gelangen kann, ohne fest angestellt zu werden,
d. h. 1800 Mark und WohuuugSgeldznschuß zu erhallen, unter solchen Verhält¬
nissen sind die Gymnasiallehrer bei der letzten Gehaltserhöhung wieder unberück¬
sichtigt geblieben, „aus Mangel an verfügbaren Mitteln." Das ist ungerecht und
muß auf die Dauer in den beteiligten Kreisen Erbitterung erzeugen, wie denn auch
Angehörige andrer Stände stets sehr erstaunt sind, wenn sie einmal davon hören,
in welcher Pekuniären Lage sich ein preußischer Gymnasiallehrer befindet. Hier ist
Abhilfe nötig, und der nationalliberale Antrag, es solle in dem nächsten Etat der
nötige Betrag dafür eingestellt werden ohne Rücksicht auf die Finanzlage, war so
berechtigt wie möglich, aber — er ist abgelehnt worden.

Jetzt ist die Lage der Gymnasiallehrer derart, daß nicht in einzelnen, sondern
in vielen Fällen ein gleichaltriger Volksschullehrer, der natürlich viel früher ange¬
fangen hat zu verdienen und dem seine Ausbildung verhältnismäßig geringe Kosten
verursacht, sich besser steht als sein akademisch gebildeter Kollege; denn in den
größern und mittlern Städten steigt sein Gehalt sehr bald über 1500 Mark, ein
wissenschaftlicher Hilfslehrer aber weiß gar nicht, wann ihm dies Glück widerfahren
wird; denn ein geregeltes Aufrücken giebt es für den preußischen Gymnasiallehrer
nicht. Der Herr Kultusminister hat neuerdings wieder erklärt, er beschäftige sich
schon sechs Jahre mit der Frage, sei aber noch zu keinem bestimmten Ergebnis
gekommen. Das ist sehr bedauerlich; denn mau versteht nicht, wo die ungeheuern
Schwierigkeiten liegen sollen. Hoffentlich teilt der Herr Minister nicht die klassische
Ansicht Wieses, der seinerzeit so berechtigte Entrüstung hervorgerufen hat: für die
Gymnasiallehrer sei ein geregeltes Aufrücken nicht zu empfehlen; es sei nützlich,
wenn sie einen Sporn zu besondern! Eifer hätten: Wie einfach liegt die Sache
doch verglichen mit der sozialen Gesetzgebung, bei der in weit kürzerer Zeit viel
bedeutendere Fragen entschieden worden sind! Hier fragt sichs doch eigentlich
nur: Soll die Sache für den ganzen Staat oder nach Provinzen geordnet werden?
Wir würden bei der großen Zahl der städtischen Anstalten, die zunächst nicht in
Betracht kommen können, das erste vorziehen; die Hauptsache ist aber, daß überhaupt
eine Regel an Stelle der Willkür tritt, die zum Strebertum verleitet. Daß dabei
solche, die nur ein Lehrerzeugnis besitzen, anders behandelt werden müssen als solche
mit Oberlehrerzeugnis, ist ohnedies klar; die erster» könnten eben einfach nur bis zur


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[0051] Maßgebliches und Unmaßgebliches Die Lage der Preußischen Gymnasiallehrer, " Vor einigen Wochen er- schienen in der Berliner „Volkszeitung zwei Aufsätze, die die Lage der Gymnasial¬ lehrer in Preußen in sehr bitterer Weise besprachen. Das wäre ja nnn an sich nicht tragisch zu nehmen; aber traurig ist es, daß das Blatt diesmal nur zu sehr Recht hatte. Die Darlegungen des Verfassers gingen ans von einer Übersicht der Beamtengehalte verschiedner Klassen in einer Stadt mit Oberlnndesgcricht. Daraus ergab sich, daß z. B. der zweitälteste Lehrer des betreffenden Gymnasiums weniger Gehalt bezieht als mehrere Subalternbeamte seines Wohnorts; daß zwei Hilfs¬ lehrer, von denen jeder über dreißig Jahre alt ist, je 1500 Mark erhalten; daß selbstverständlich die Oberlandesgerichtsräte in einer unvergleichlich bessern Lage sind, als die Oberlehrer u. s. w. Die Übersicht ist nnn freilich schon vor zwei bis drei Jahren bekannt geworden, aber die Verhältnisse haben sich seitdem nicht geändert, nur sind die in Betracht kommenden Personen älter geworden. Und bei solchen Verhältnissen, unter denen ein Mann, der vier bis fünf Jahre einem anstrengenden Studium gewidmet hat, der dann das Probejahr (auch zwei) abznmnchen und in der Regel noch mehrere Jahre unentgeltlich zu arbeiten hat, durchschnittlich achtundzwanzig Jahre alt wird, ehe er 1500 Mark verdient, und bis in die Mitte der dreißiger Jahre gelangen kann, ohne fest angestellt zu werden, d. h. 1800 Mark und WohuuugSgeldznschuß zu erhallen, unter solchen Verhält¬ nissen sind die Gymnasiallehrer bei der letzten Gehaltserhöhung wieder unberück¬ sichtigt geblieben, „aus Mangel an verfügbaren Mitteln." Das ist ungerecht und muß auf die Dauer in den beteiligten Kreisen Erbitterung erzeugen, wie denn auch Angehörige andrer Stände stets sehr erstaunt sind, wenn sie einmal davon hören, in welcher Pekuniären Lage sich ein preußischer Gymnasiallehrer befindet. Hier ist Abhilfe nötig, und der nationalliberale Antrag, es solle in dem nächsten Etat der nötige Betrag dafür eingestellt werden ohne Rücksicht auf die Finanzlage, war so berechtigt wie möglich, aber — er ist abgelehnt worden. Jetzt ist die Lage der Gymnasiallehrer derart, daß nicht in einzelnen, sondern in vielen Fällen ein gleichaltriger Volksschullehrer, der natürlich viel früher ange¬ fangen hat zu verdienen und dem seine Ausbildung verhältnismäßig geringe Kosten verursacht, sich besser steht als sein akademisch gebildeter Kollege; denn in den größern und mittlern Städten steigt sein Gehalt sehr bald über 1500 Mark, ein wissenschaftlicher Hilfslehrer aber weiß gar nicht, wann ihm dies Glück widerfahren wird; denn ein geregeltes Aufrücken giebt es für den preußischen Gymnasiallehrer nicht. Der Herr Kultusminister hat neuerdings wieder erklärt, er beschäftige sich schon sechs Jahre mit der Frage, sei aber noch zu keinem bestimmten Ergebnis gekommen. Das ist sehr bedauerlich; denn mau versteht nicht, wo die ungeheuern Schwierigkeiten liegen sollen. Hoffentlich teilt der Herr Minister nicht die klassische Ansicht Wieses, der seinerzeit so berechtigte Entrüstung hervorgerufen hat: für die Gymnasiallehrer sei ein geregeltes Aufrücken nicht zu empfehlen; es sei nützlich, wenn sie einen Sporn zu besondern! Eifer hätten: Wie einfach liegt die Sache doch verglichen mit der sozialen Gesetzgebung, bei der in weit kürzerer Zeit viel bedeutendere Fragen entschieden worden sind! Hier fragt sichs doch eigentlich nur: Soll die Sache für den ganzen Staat oder nach Provinzen geordnet werden? Wir würden bei der großen Zahl der städtischen Anstalten, die zunächst nicht in Betracht kommen können, das erste vorziehen; die Hauptsache ist aber, daß überhaupt eine Regel an Stelle der Willkür tritt, die zum Strebertum verleitet. Daß dabei solche, die nur ein Lehrerzeugnis besitzen, anders behandelt werden müssen als solche mit Oberlehrerzeugnis, ist ohnedies klar; die erster» könnten eben einfach nur bis zur

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_207936/51>, abgerufen am 28.04.2024.