Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr.Das volksschulgesetz ein: Ich entziehe Ihnen den Befehl über das Korps, das Sie so schlecht An solchen Erzählungen, die sich fast immer über das Anekdotenhafte Das Volksschulgesetz 2 ir kommen nnn zu der Verwaltungsordnung der Schule, dein Das volksschulgesetz ein: Ich entziehe Ihnen den Befehl über das Korps, das Sie so schlecht An solchen Erzählungen, die sich fast immer über das Anekdotenhafte Das Volksschulgesetz 2 ir kommen nnn zu der Verwaltungsordnung der Schule, dein <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0314" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/211482"/> <fw type="header" place="top"> Das volksschulgesetz</fw><lb/> <p xml:id="ID_940" prev="#ID_939"> ein: Ich entziehe Ihnen den Befehl über das Korps, das Sie so schlecht<lb/> führen! Entfernen Sie sich auf der Stelle und verlassen Sie die Armee in<lb/> vierundzwanzig Stunden! Dann übernahm er selbst das Kommando über die<lb/> Sachsen und führte sie wieder gegen den Feind. Als Vernadvtte trotzdem<lb/> nach der gewonnenen Schlacht einen Tagesbefehl an das sächsische Korps<lb/> richtete, worin er dessen vorzügliche Haltung und damit auch seine eigne lobte,<lb/> hatte er es mit Napoleon vollständig verdorben; er mußte sofort uach Frank-<lb/> reich zurückkehren.</p><lb/> <p xml:id="ID_941"> An solchen Erzählungen, die sich fast immer über das Anekdotenhafte<lb/> erheben, ist Mcirbvts Memoirenwerk reich; die Geschichtschreibung wird über<lb/> dieses Werk nicht ohne weiteres zur Tagesordnung übergehen dürfen. Und auch<lb/> der Laie wird nicht nnr in dem Inhalte vielfache Anregung und Belehrung,<lb/> sondern auch in der bestechenden Form, dem eleganten Stil und dem echt<lb/> aristokratischen Geiste des Verfassers Gennsz finden. Aus welchem Geiste<lb/> heraus das Buch geschrieben ist, das ersehen wir aus den Worten der Ein¬<lb/> leitung: I'rvsMv ton» Jos SV plaiMsvt as löllr äestillöö. Il», ?rovi-<lb/> «leave ur'g. M,icmx triüto, et M0i<in0 um vis n'M (Vri^inöruent pÄ» etc;<lb/> vxsmxtv av tribulÄtiov8, I» MÄL8S tlo doMsur 8'ö8t trouvöv inüviment 8up6-<lb/> risurs ü> vvllu alö pvinss, se ^jo rvczonunönvvi^L volontiors eng. oarrlöiv Laus<lb/> ^ rikll edWgsr.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Das Volksschulgesetz<lb/> 2 </head><lb/> <p xml:id="ID_942" next="#ID_943"> ir kommen nnn zu der Verwaltungsordnung der Schule, dein<lb/> Teile des Gesetzes, der wichtiger und dessen Erledigung dring¬<lb/> licher ist, als die Entscheidung von Prinzipienfragen. Der<lb/> Minister bezeichnet das Gesetz als eine Kodifikation des be¬<lb/> stehenden Rechtes, und das ist es auch wirklich. Man begegnet<lb/> überall alten guten Bekannten. Gegen den Goßlerschen Entwurf hatten wir<lb/> gerade in Bezug auf die Organisation der Schulverwaltung dringende Bedenken<lb/> zu erheben. Diese bedenklichen Punkte sind in dem gegenwärtigen Entwürfe<lb/> beseitigt. Dagegen hat ein glücklicher Gedanke, der in den vorjährigen Kom-<lb/> inisfivnsverhandlnngen geltend gemacht wurde, in dein Gesetz Aufnahme ge¬<lb/> funden. Es wurde vorgeschlagen, den Schwerpunkt der Verwaltung auf den<lb/> Kreis zu legen und die Schulverwaltung mit der Selbstverwaltung in Ver-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0314]
Das volksschulgesetz
ein: Ich entziehe Ihnen den Befehl über das Korps, das Sie so schlecht
führen! Entfernen Sie sich auf der Stelle und verlassen Sie die Armee in
vierundzwanzig Stunden! Dann übernahm er selbst das Kommando über die
Sachsen und führte sie wieder gegen den Feind. Als Vernadvtte trotzdem
nach der gewonnenen Schlacht einen Tagesbefehl an das sächsische Korps
richtete, worin er dessen vorzügliche Haltung und damit auch seine eigne lobte,
hatte er es mit Napoleon vollständig verdorben; er mußte sofort uach Frank-
reich zurückkehren.
An solchen Erzählungen, die sich fast immer über das Anekdotenhafte
erheben, ist Mcirbvts Memoirenwerk reich; die Geschichtschreibung wird über
dieses Werk nicht ohne weiteres zur Tagesordnung übergehen dürfen. Und auch
der Laie wird nicht nnr in dem Inhalte vielfache Anregung und Belehrung,
sondern auch in der bestechenden Form, dem eleganten Stil und dem echt
aristokratischen Geiste des Verfassers Gennsz finden. Aus welchem Geiste
heraus das Buch geschrieben ist, das ersehen wir aus den Worten der Ein¬
leitung: I'rvsMv ton» Jos SV plaiMsvt as löllr äestillöö. Il», ?rovi-
«leave ur'g. M,icmx triüto, et M0i<in0 um vis n'M (Vri^inöruent pÄ» etc;
vxsmxtv av tribulÄtiov8, I» MÄL8S tlo doMsur 8'ö8t trouvöv inüviment 8up6-
risurs ü> vvllu alö pvinss, se ^jo rvczonunönvvi^L volontiors eng. oarrlöiv Laus
^ rikll edWgsr.
Das Volksschulgesetz
2
ir kommen nnn zu der Verwaltungsordnung der Schule, dein
Teile des Gesetzes, der wichtiger und dessen Erledigung dring¬
licher ist, als die Entscheidung von Prinzipienfragen. Der
Minister bezeichnet das Gesetz als eine Kodifikation des be¬
stehenden Rechtes, und das ist es auch wirklich. Man begegnet
überall alten guten Bekannten. Gegen den Goßlerschen Entwurf hatten wir
gerade in Bezug auf die Organisation der Schulverwaltung dringende Bedenken
zu erheben. Diese bedenklichen Punkte sind in dem gegenwärtigen Entwürfe
beseitigt. Dagegen hat ein glücklicher Gedanke, der in den vorjährigen Kom-
inisfivnsverhandlnngen geltend gemacht wurde, in dein Gesetz Aufnahme ge¬
funden. Es wurde vorgeschlagen, den Schwerpunkt der Verwaltung auf den
Kreis zu legen und die Schulverwaltung mit der Selbstverwaltung in Ver-
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