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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

hohe Landrente zu zahlen, die diesen gestattet, einer Million Menschen das tägliche
Brot ans dem Munde zu nehmen, das verbietet weder ein wirtschaftliches noch
ein sittliches noch ein Staatsgesetz. Und das nennt sich Rechts- und Gesellschafts¬
ordnung! Urteilen wir mild über die gläubigen Verehrer dieser Ordnung und
sagen wir: o 8-nüzt.i, "implioitasl


Die Repräsentntivnsgelder.

"Gestern abend fand in den Räumen des
Generalkommandos Hierselbst ein Ballfest statt, zu dem der kommandirende General
gegen tausend Einladungen an die Gesellschaft von Stadt und Provinz hatte er-
gehn lassen. Über sechshundert Personen hatten der Einladung Folge geleistet."
So meldet die Zeitung, aber sie meldet nicht, daß bald nach nenn die jungen
Herren, und namentlich Offiziere, in hellen Haufen die Verwirtschaften aufsuchte"
und sich dort gütlich thaten. Sie hatten eben ihrer Pflicht genügt, waren vor
dem Herrn des Hauses und seinen Damen erschienen und hatten sich dann entfernt.
Die zurückblieben, sehnten auch den Augenblick herbei, wo sie es machen könnten
wie die andern.

Das ist keine vereinzelte Erscheinung, sondern das wiederholt sich bei jedem
Ball, den ein Vorgesetzter giebt. Wer hat denn überhaupt ein Vergnügen dabei?
Doch nicht etwa der Gastgeber, der schon Wochen vorher mit den Vorbereitungen
zu thun hat und dann froh ist, wenn er sein Haus wieder für sich hat? Oder
die Ballväter und die Ballmütter? Man sehe sich das gezwnugne Lächeln an,
mit dem sie den Tanzenden zuschauen. Wie die jungen Herren denken, wissen
wir schon. Bleiben also nur die tanzenden Damen. Und für die solche Feste --
auf Staatskosten?

Rücksicht ans die Gesellschaft, höre ich einwenden. Freilich muß ein hoher
Würdenträger in der Gesellschaft verkehren, aber darum braucht er doch nicht Feste
zu geben, die dem Staat so viel Geld kosten und so wenig Vergnügen machen. Wen"
der Staat seinen Beamten dazu kein Geld mehr gäbe, konnte man hoffen, das;
auch mancher Privatmann diese überflüssigen Bälle abschaffen würde, und damit
fiele anch der letzte Grund, der angeführt wird, nämlich die Verpflichtung zu einer
Gegenleistung. Wen" durchaus getanzt werden muß, so findet sich auf neutralem
Boden Gelegenheit genug.

In derselben Nummer, die den Bericht über das Ballfest bringt, steht fol¬
gende Anzeige: Den hochverehrten Mitgliedern der Prvvinzialressonree und andern
(so!) Sozietäten empfiehlt zum Coiffüren (!) der Damen sechs bis sieben seiner
tüchtigsten Coiffeusen. Hochachtend u. f. w. Also selbst die Friseure würden nicht
zu kurz kommen. Und was könnte der Staat dabei sparen! Vielleicht mehr, als
wenn er Eisenbahnarbeiter entläßt.


Der große Logiker.

Wiederum hat der große Logiker einen Sieg davon
getragen. Das Reichsgericht hat entschieden, daß im juristische" Sinne künftig der
Tag, an dem jemand ein Jahr alt wird, als zweiter Geburtstag zu gelten habe!
Wahrscheinlich hat jemand versprochen, einem Kinde an seinem soundsovielten
Geburtstage, sagen wir am zehnten, einen gewissen Vorteil zukommen zu lassen,
es ist ein Streit entstanden darüber, ob das Kind nach Ablauf feines neunten
oder seines zehnten Lebensjahres in den Genuß des zugesagten Vorteils treten
solle, und die höchste Instanz, das Reichsgericht, hat nun entschieden, daß im
Rechtsleben der Tag, an dem einer geboren wird, als der erste Geburtstag mizu-


Grenzboten I I89S 46
Maßgebliches und Unmaßgebliches

hohe Landrente zu zahlen, die diesen gestattet, einer Million Menschen das tägliche
Brot ans dem Munde zu nehmen, das verbietet weder ein wirtschaftliches noch
ein sittliches noch ein Staatsgesetz. Und das nennt sich Rechts- und Gesellschafts¬
ordnung! Urteilen wir mild über die gläubigen Verehrer dieser Ordnung und
sagen wir: o 8-nüzt.i, »implioitasl


Die Repräsentntivnsgelder.

„Gestern abend fand in den Räumen des
Generalkommandos Hierselbst ein Ballfest statt, zu dem der kommandirende General
gegen tausend Einladungen an die Gesellschaft von Stadt und Provinz hatte er-
gehn lassen. Über sechshundert Personen hatten der Einladung Folge geleistet."
So meldet die Zeitung, aber sie meldet nicht, daß bald nach nenn die jungen
Herren, und namentlich Offiziere, in hellen Haufen die Verwirtschaften aufsuchte»
und sich dort gütlich thaten. Sie hatten eben ihrer Pflicht genügt, waren vor
dem Herrn des Hauses und seinen Damen erschienen und hatten sich dann entfernt.
Die zurückblieben, sehnten auch den Augenblick herbei, wo sie es machen könnten
wie die andern.

Das ist keine vereinzelte Erscheinung, sondern das wiederholt sich bei jedem
Ball, den ein Vorgesetzter giebt. Wer hat denn überhaupt ein Vergnügen dabei?
Doch nicht etwa der Gastgeber, der schon Wochen vorher mit den Vorbereitungen
zu thun hat und dann froh ist, wenn er sein Haus wieder für sich hat? Oder
die Ballväter und die Ballmütter? Man sehe sich das gezwnugne Lächeln an,
mit dem sie den Tanzenden zuschauen. Wie die jungen Herren denken, wissen
wir schon. Bleiben also nur die tanzenden Damen. Und für die solche Feste —
auf Staatskosten?

Rücksicht ans die Gesellschaft, höre ich einwenden. Freilich muß ein hoher
Würdenträger in der Gesellschaft verkehren, aber darum braucht er doch nicht Feste
zu geben, die dem Staat so viel Geld kosten und so wenig Vergnügen machen. Wen»
der Staat seinen Beamten dazu kein Geld mehr gäbe, konnte man hoffen, das;
auch mancher Privatmann diese überflüssigen Bälle abschaffen würde, und damit
fiele anch der letzte Grund, der angeführt wird, nämlich die Verpflichtung zu einer
Gegenleistung. Wen» durchaus getanzt werden muß, so findet sich auf neutralem
Boden Gelegenheit genug.

In derselben Nummer, die den Bericht über das Ballfest bringt, steht fol¬
gende Anzeige: Den hochverehrten Mitgliedern der Prvvinzialressonree und andern
(so!) Sozietäten empfiehlt zum Coiffüren (!) der Damen sechs bis sieben seiner
tüchtigsten Coiffeusen. Hochachtend u. f. w. Also selbst die Friseure würden nicht
zu kurz kommen. Und was könnte der Staat dabei sparen! Vielleicht mehr, als
wenn er Eisenbahnarbeiter entläßt.


Der große Logiker.

Wiederum hat der große Logiker einen Sieg davon
getragen. Das Reichsgericht hat entschieden, daß im juristische« Sinne künftig der
Tag, an dem jemand ein Jahr alt wird, als zweiter Geburtstag zu gelten habe!
Wahrscheinlich hat jemand versprochen, einem Kinde an seinem soundsovielten
Geburtstage, sagen wir am zehnten, einen gewissen Vorteil zukommen zu lassen,
es ist ein Streit entstanden darüber, ob das Kind nach Ablauf feines neunten
oder seines zehnten Lebensjahres in den Genuß des zugesagten Vorteils treten
solle, und die höchste Instanz, das Reichsgericht, hat nun entschieden, daß im
Rechtsleben der Tag, an dem einer geboren wird, als der erste Geburtstag mizu-


Grenzboten I I89S 46
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[0369] Maßgebliches und Unmaßgebliches hohe Landrente zu zahlen, die diesen gestattet, einer Million Menschen das tägliche Brot ans dem Munde zu nehmen, das verbietet weder ein wirtschaftliches noch ein sittliches noch ein Staatsgesetz. Und das nennt sich Rechts- und Gesellschafts¬ ordnung! Urteilen wir mild über die gläubigen Verehrer dieser Ordnung und sagen wir: o 8-nüzt.i, »implioitasl Die Repräsentntivnsgelder. „Gestern abend fand in den Räumen des Generalkommandos Hierselbst ein Ballfest statt, zu dem der kommandirende General gegen tausend Einladungen an die Gesellschaft von Stadt und Provinz hatte er- gehn lassen. Über sechshundert Personen hatten der Einladung Folge geleistet." So meldet die Zeitung, aber sie meldet nicht, daß bald nach nenn die jungen Herren, und namentlich Offiziere, in hellen Haufen die Verwirtschaften aufsuchte» und sich dort gütlich thaten. Sie hatten eben ihrer Pflicht genügt, waren vor dem Herrn des Hauses und seinen Damen erschienen und hatten sich dann entfernt. Die zurückblieben, sehnten auch den Augenblick herbei, wo sie es machen könnten wie die andern. Das ist keine vereinzelte Erscheinung, sondern das wiederholt sich bei jedem Ball, den ein Vorgesetzter giebt. Wer hat denn überhaupt ein Vergnügen dabei? Doch nicht etwa der Gastgeber, der schon Wochen vorher mit den Vorbereitungen zu thun hat und dann froh ist, wenn er sein Haus wieder für sich hat? Oder die Ballväter und die Ballmütter? Man sehe sich das gezwnugne Lächeln an, mit dem sie den Tanzenden zuschauen. Wie die jungen Herren denken, wissen wir schon. Bleiben also nur die tanzenden Damen. Und für die solche Feste — auf Staatskosten? Rücksicht ans die Gesellschaft, höre ich einwenden. Freilich muß ein hoher Würdenträger in der Gesellschaft verkehren, aber darum braucht er doch nicht Feste zu geben, die dem Staat so viel Geld kosten und so wenig Vergnügen machen. Wen» der Staat seinen Beamten dazu kein Geld mehr gäbe, konnte man hoffen, das; auch mancher Privatmann diese überflüssigen Bälle abschaffen würde, und damit fiele anch der letzte Grund, der angeführt wird, nämlich die Verpflichtung zu einer Gegenleistung. Wen» durchaus getanzt werden muß, so findet sich auf neutralem Boden Gelegenheit genug. In derselben Nummer, die den Bericht über das Ballfest bringt, steht fol¬ gende Anzeige: Den hochverehrten Mitgliedern der Prvvinzialressonree und andern (so!) Sozietäten empfiehlt zum Coiffüren (!) der Damen sechs bis sieben seiner tüchtigsten Coiffeusen. Hochachtend u. f. w. Also selbst die Friseure würden nicht zu kurz kommen. Und was könnte der Staat dabei sparen! Vielleicht mehr, als wenn er Eisenbahnarbeiter entläßt. Der große Logiker. Wiederum hat der große Logiker einen Sieg davon getragen. Das Reichsgericht hat entschieden, daß im juristische« Sinne künftig der Tag, an dem jemand ein Jahr alt wird, als zweiter Geburtstag zu gelten habe! Wahrscheinlich hat jemand versprochen, einem Kinde an seinem soundsovielten Geburtstage, sagen wir am zehnten, einen gewissen Vorteil zukommen zu lassen, es ist ein Streit entstanden darüber, ob das Kind nach Ablauf feines neunten oder seines zehnten Lebensjahres in den Genuß des zugesagten Vorteils treten solle, und die höchste Instanz, das Reichsgericht, hat nun entschieden, daß im Rechtsleben der Tag, an dem einer geboren wird, als der erste Geburtstag mizu- Grenzboten I I89S 46

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_211167/369>, abgerufen am 07.05.2024.