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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

guten Willen des Reeders überlassen, die Zahl der Schiffsoffiziere und Matrosen
für sein Schiff selbst zu bestimmen. Wenn nun mich, namentlich bei den großen
Dampfergesellschaftcn, mit Rücksicht auf den guten Ruf der Gesellschaft in dieser
Beziehung keine Ersparnisse gemacht werden, so braucht man doch nur einmal die
statistischen Angaben über die Bcsatznngszahl der Segelschiffe vor etwa zwanzig
Jahren mit der heutigen zusammenzustellen, und man wird finden, daß früher
durchschnittlich die Besatzung wesentlich stärker war. Da wird nun ab und zu
mit Recht, meist jedoch ganz mit Unrecht angeführt, die heutigen Schiffseinrichtnngen
seien für große Kräfteersparnisse getroffen, also seien jetzt weniger Mannschaften
nötig; dabei wird aber meist vergessen, daß die heutigen Schiffe viel größer sind,
als die Schisse vor zwei Jahrzehnten, mau also anch auf den Tonnengehalt der
Schiffe bei Berechnung der Besatzuugsstnrke Rücksicht nehmen muß.

Man schaffe ein Neichsgcsetz, wonach für jedes Schiff, je uach Takelung und
Tonnengehalt, die Kopfzahl der Besatzung festgesetzt wird. Es ist einer der wundesten
Punkte unsers gesamten Seewesens, daß die Reeber viel zu selbständig nach ihrem
guten Willen schalten und walten können; die Schiffsbesatzung und die Schiffs¬
ausrüstung findet fast ohne jede Beaufsichtigung statt. Und doch ist es möglich,
daß eine geringe Vernachlässigung, z. B. die Nichtanschaffnng der Svezinl-
karte eines schwierigen Fahrwassers, schlechte Positionslaternen, untaugliche Kom¬
passe und ähnliches, den Verlust aller Menschenleben des Schiffes herbeiführt,
ebenso wie ein Schiff bei schwerem Sturme verloren gehen kann, wenn die Mann¬
schaft zu klein ist, die nötige Arbeit unter schwierigen Verhältnissen zu verrichten.
Das Schiff ist versichert, nud zur Unterhaltung der Hinterbliebenen der ums Leben
kommenden Seeleute ist der Reeber nicht verpflichtet; also bleibt jede Fürsorge,
solches Unheil durch gutes Schiff, starke Besatzung, genügende Ausrüstung zu ver¬
hüte", dem guten Willen des Reeders überlassen.

Diese Übelstände könnten vollkommen freilich nur durch eine Reichsscebehörde
abgestellt werden. Vorläufig bestimme man gesetzlich: Schiffe von x Tonnen Ge¬
halt und der Takelung n sollen an Bord haben: ^ Schiffsoffiziere und 2 Mann;
unter diesen müssen mindestens v Vollmatrosen sein. Der letzte Zusatz ist darum
nötig, weil bei einem solchen Gesetz die Reeber -- um zu sparen -- wieder mög¬
lichst Viel Leute mit geringen Lohnsätzen, also Leichtmatrosen und Schiffsjungen,
einstellen würden. Die einfachste Lösung, die natürlich als starke Beschränkung der
persönlichen Freiheit empfunden werden würde, wäre freilich die Anordnung: jedes
Segelschiff von über x Tonnen muß stets zwei Schiffsjungen, jedes von weniger
als x Tonnen muß stets einen Schiffsjungen unter der Besatzung haben. Bei dem
zuerst gemachten Vorschlage würde das Leben der Besatzung gegen allzugroße Spar¬
samkeit des Reeders möglichst sichergestellt, im zweiten Falle würde ein Lehrzwang
geschaffen werden.

Wir hoffen, daß die Segelschiffsreeder ihren guten Willen bethätigen werden,
indem sie möglichst allgemein Schiffsjungen -- und zwar uuter Vermeidung der
Heuerbansenvermittlung -- auf ihren Schiffen einstellen werden.


G> !v.
Mode und Bühne.

Der Einsender dieser Zeilen sagte jüngst einem ihm
befreundeten Schanspieldirektor, er möge doch darauf halten, daß seine Schauspieler
nicht in den scheußlichen Elefantenbcinhosen der "Gigerln" auf der Bühne er¬
scheinen, wenn es sich gar nicht darum handelt, Gigerln darzustellen. Der Direktor
erwiderte, erstaunt über die Bemerkung: "Ja, die sind doch nun einmal modern;


Maßgebliches und Unmaßgebliches

guten Willen des Reeders überlassen, die Zahl der Schiffsoffiziere und Matrosen
für sein Schiff selbst zu bestimmen. Wenn nun mich, namentlich bei den großen
Dampfergesellschaftcn, mit Rücksicht auf den guten Ruf der Gesellschaft in dieser
Beziehung keine Ersparnisse gemacht werden, so braucht man doch nur einmal die
statistischen Angaben über die Bcsatznngszahl der Segelschiffe vor etwa zwanzig
Jahren mit der heutigen zusammenzustellen, und man wird finden, daß früher
durchschnittlich die Besatzung wesentlich stärker war. Da wird nun ab und zu
mit Recht, meist jedoch ganz mit Unrecht angeführt, die heutigen Schiffseinrichtnngen
seien für große Kräfteersparnisse getroffen, also seien jetzt weniger Mannschaften
nötig; dabei wird aber meist vergessen, daß die heutigen Schiffe viel größer sind,
als die Schisse vor zwei Jahrzehnten, mau also anch auf den Tonnengehalt der
Schiffe bei Berechnung der Besatzuugsstnrke Rücksicht nehmen muß.

Man schaffe ein Neichsgcsetz, wonach für jedes Schiff, je uach Takelung und
Tonnengehalt, die Kopfzahl der Besatzung festgesetzt wird. Es ist einer der wundesten
Punkte unsers gesamten Seewesens, daß die Reeber viel zu selbständig nach ihrem
guten Willen schalten und walten können; die Schiffsbesatzung und die Schiffs¬
ausrüstung findet fast ohne jede Beaufsichtigung statt. Und doch ist es möglich,
daß eine geringe Vernachlässigung, z. B. die Nichtanschaffnng der Svezinl-
karte eines schwierigen Fahrwassers, schlechte Positionslaternen, untaugliche Kom¬
passe und ähnliches, den Verlust aller Menschenleben des Schiffes herbeiführt,
ebenso wie ein Schiff bei schwerem Sturme verloren gehen kann, wenn die Mann¬
schaft zu klein ist, die nötige Arbeit unter schwierigen Verhältnissen zu verrichten.
Das Schiff ist versichert, nud zur Unterhaltung der Hinterbliebenen der ums Leben
kommenden Seeleute ist der Reeber nicht verpflichtet; also bleibt jede Fürsorge,
solches Unheil durch gutes Schiff, starke Besatzung, genügende Ausrüstung zu ver¬
hüte«, dem guten Willen des Reeders überlassen.

Diese Übelstände könnten vollkommen freilich nur durch eine Reichsscebehörde
abgestellt werden. Vorläufig bestimme man gesetzlich: Schiffe von x Tonnen Ge¬
halt und der Takelung n sollen an Bord haben: ^ Schiffsoffiziere und 2 Mann;
unter diesen müssen mindestens v Vollmatrosen sein. Der letzte Zusatz ist darum
nötig, weil bei einem solchen Gesetz die Reeber — um zu sparen — wieder mög¬
lichst Viel Leute mit geringen Lohnsätzen, also Leichtmatrosen und Schiffsjungen,
einstellen würden. Die einfachste Lösung, die natürlich als starke Beschränkung der
persönlichen Freiheit empfunden werden würde, wäre freilich die Anordnung: jedes
Segelschiff von über x Tonnen muß stets zwei Schiffsjungen, jedes von weniger
als x Tonnen muß stets einen Schiffsjungen unter der Besatzung haben. Bei dem
zuerst gemachten Vorschlage würde das Leben der Besatzung gegen allzugroße Spar¬
samkeit des Reeders möglichst sichergestellt, im zweiten Falle würde ein Lehrzwang
geschaffen werden.

Wir hoffen, daß die Segelschiffsreeder ihren guten Willen bethätigen werden,
indem sie möglichst allgemein Schiffsjungen — und zwar uuter Vermeidung der
Heuerbansenvermittlung — auf ihren Schiffen einstellen werden.


G> !v.
Mode und Bühne.

Der Einsender dieser Zeilen sagte jüngst einem ihm
befreundeten Schanspieldirektor, er möge doch darauf halten, daß seine Schauspieler
nicht in den scheußlichen Elefantenbcinhosen der „Gigerln" auf der Bühne er¬
scheinen, wenn es sich gar nicht darum handelt, Gigerln darzustellen. Der Direktor
erwiderte, erstaunt über die Bemerkung: „Ja, die sind doch nun einmal modern;


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[0103] Maßgebliches und Unmaßgebliches guten Willen des Reeders überlassen, die Zahl der Schiffsoffiziere und Matrosen für sein Schiff selbst zu bestimmen. Wenn nun mich, namentlich bei den großen Dampfergesellschaftcn, mit Rücksicht auf den guten Ruf der Gesellschaft in dieser Beziehung keine Ersparnisse gemacht werden, so braucht man doch nur einmal die statistischen Angaben über die Bcsatznngszahl der Segelschiffe vor etwa zwanzig Jahren mit der heutigen zusammenzustellen, und man wird finden, daß früher durchschnittlich die Besatzung wesentlich stärker war. Da wird nun ab und zu mit Recht, meist jedoch ganz mit Unrecht angeführt, die heutigen Schiffseinrichtnngen seien für große Kräfteersparnisse getroffen, also seien jetzt weniger Mannschaften nötig; dabei wird aber meist vergessen, daß die heutigen Schiffe viel größer sind, als die Schisse vor zwei Jahrzehnten, mau also anch auf den Tonnengehalt der Schiffe bei Berechnung der Besatzuugsstnrke Rücksicht nehmen muß. Man schaffe ein Neichsgcsetz, wonach für jedes Schiff, je uach Takelung und Tonnengehalt, die Kopfzahl der Besatzung festgesetzt wird. Es ist einer der wundesten Punkte unsers gesamten Seewesens, daß die Reeber viel zu selbständig nach ihrem guten Willen schalten und walten können; die Schiffsbesatzung und die Schiffs¬ ausrüstung findet fast ohne jede Beaufsichtigung statt. Und doch ist es möglich, daß eine geringe Vernachlässigung, z. B. die Nichtanschaffnng der Svezinl- karte eines schwierigen Fahrwassers, schlechte Positionslaternen, untaugliche Kom¬ passe und ähnliches, den Verlust aller Menschenleben des Schiffes herbeiführt, ebenso wie ein Schiff bei schwerem Sturme verloren gehen kann, wenn die Mann¬ schaft zu klein ist, die nötige Arbeit unter schwierigen Verhältnissen zu verrichten. Das Schiff ist versichert, nud zur Unterhaltung der Hinterbliebenen der ums Leben kommenden Seeleute ist der Reeber nicht verpflichtet; also bleibt jede Fürsorge, solches Unheil durch gutes Schiff, starke Besatzung, genügende Ausrüstung zu ver¬ hüte«, dem guten Willen des Reeders überlassen. Diese Übelstände könnten vollkommen freilich nur durch eine Reichsscebehörde abgestellt werden. Vorläufig bestimme man gesetzlich: Schiffe von x Tonnen Ge¬ halt und der Takelung n sollen an Bord haben: ^ Schiffsoffiziere und 2 Mann; unter diesen müssen mindestens v Vollmatrosen sein. Der letzte Zusatz ist darum nötig, weil bei einem solchen Gesetz die Reeber — um zu sparen — wieder mög¬ lichst Viel Leute mit geringen Lohnsätzen, also Leichtmatrosen und Schiffsjungen, einstellen würden. Die einfachste Lösung, die natürlich als starke Beschränkung der persönlichen Freiheit empfunden werden würde, wäre freilich die Anordnung: jedes Segelschiff von über x Tonnen muß stets zwei Schiffsjungen, jedes von weniger als x Tonnen muß stets einen Schiffsjungen unter der Besatzung haben. Bei dem zuerst gemachten Vorschlage würde das Leben der Besatzung gegen allzugroße Spar¬ samkeit des Reeders möglichst sichergestellt, im zweiten Falle würde ein Lehrzwang geschaffen werden. Wir hoffen, daß die Segelschiffsreeder ihren guten Willen bethätigen werden, indem sie möglichst allgemein Schiffsjungen — und zwar uuter Vermeidung der Heuerbansenvermittlung — auf ihren Schiffen einstellen werden. G> !v. Mode und Bühne. Der Einsender dieser Zeilen sagte jüngst einem ihm befreundeten Schanspieldirektor, er möge doch darauf halten, daß seine Schauspieler nicht in den scheußlichen Elefantenbcinhosen der „Gigerln" auf der Bühne er¬ scheinen, wenn es sich gar nicht darum handelt, Gigerln darzustellen. Der Direktor erwiderte, erstaunt über die Bemerkung: „Ja, die sind doch nun einmal modern;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_213113/103>, abgerufen am 27.04.2024.