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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.

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Strafe, Ist denn die Tierquälerei, wenn sie zur Befriedigung des Ehrgeizes oder
zur Belustigung dient, privilegirt? Und sind nicht die Gesetze für alle Staatsange¬
hörigen geschrieben?


Seeunfall.

Schon wieder ist ein harmloses Segelschiff einem Schnell,
dainpfer zum Opfer gefallen, und zwar genau in der Weise, wie erst kürzlich in
den Grenzboten (1892, 111. Seite 330) berichtet wurde. Bei der in Bremer,
hcwen am l 2. Oktober abgehaltnen Seegerichtsverhandlnng handelte es sich wieder
um die traurige Thatsache, daß ein deutscher Schnelldampfer bei Nebelwetter eine
norwegische Bark mitten durchgeschnitten hatte, und zwar weil er feine volle Ge¬
schwindigkeit beibehalten hatte. Beide Schiffe halten vorher ihre vorschriftsmäßigen
Nebelsignale gegeben; dos Segelschiff hatte mich das Herannahen des Dampfers
bereits einige Zeit, zehn bis zwölf Minuten vor dem Zusammenstoß, sowohl an
den Signalen der Dampfpfeife wie an dem Gange der Schraube gehört. Aus
dem Dampfer hatte der Kapitän alle Vorsichtsmaßregeln -- bis auf die eine
wulstigste, die Mäßigung der Geschwindigkeit (!) -- getroffen; er hatte die
Ausguckposten verdoppeln, die Nebelsignale machen und den Maschiueutelegrapheu
>^us Achtung (!) stellen lassen. Aber alles dieses konnte bei der ungeheuern Ge¬
schwindigkeit nicht verhindern, daß schon eine Minute nach dem Jusichtkommeu des
Gegenseglers der Zusammenstoß stattfand.

Nach dem Berichte der W(eher)-Z(eitnng) führte bei der Verhandlung der
^eichskommissar Dr. R. aus, daß in Beziehung auf die Dichtigkeit des Nebels
dle Aussagen der Dampferofsiziere (natürlich!) vou den übrigen Zeugen abwichen.
Ale Schuld treffe deu Schnelldampfer, weil er gegen die bestehenden Verordnungen
5"r Verhütung von Zusammenstößen auf See gehandelt habe, der Fehler sei aber
"lebt so groß (?!), daß deshalb Anträge ans Entziehung der Gewerbebefuguis
M'stellt werden müßten.

Der alsdann vom Seemut gefällte deukivürdige Spruch lautet: "Der Zu-
lauiiuenstoß der norwegischen Bark "Tordensljvld" mit dem Schnelldampfer "Saale",
dessen Folge die Bark unterging, ist dadurch verursacht jwordenj, daß der
Schnelldampfer trotz nebeligen Wetters mit ungeminderter Geschwindigkeit gefahren
Die Bark trifft kein Verschulden, Die Maßregeln ans Seiten des Dampfers
^Saale" nach dem Zusammenstoß, namentlich das umsichtige Rettuugswert, ver¬
dauen lobende Anerkennung."

Die beiden in den Grenzlwten 1892 II. S. 334 und 111. S. 330 cmge-
luhrten Seegerichtssprüche enthielten neben der lobenden Anerkennung für die
^säugten der Besatzung doch wenigstens noch einen milden Tadel für das Schnell-
sahreu der Dampfer bei Nebel, während diesmal neben dem Lobe nur die Thät¬
liche, daß die Geschwindigkeit beibehalten wurde, durch deu Spruch verkündigt
unrd. Voraussichtlich werden sich also die Schnelldampfer in Zukunft damit be¬
gnügen, ihre Maschinentelegraphen bei Nebel auf ..Achtung" zu stellen, tuo einmal
der vou deu. Norweger Flood vorausgesagte Zusammenstoß Kwe.er Se^vu.dh
"was ".ehr Aufsehen erregen wird, als das DuMchueideu har.i.loser egeip.s

Die Schuld liegt auch hier wieder in dem unverantwortlichen,^ettbc,uno a u
Schiielldanipfergesellschafteu. deu sportluf.igeu Amerika.ern Stiche unt ehren^ 'p rü
den beste" Record über deu Ozean zu machen. Hierbei lassen sie völlig in.ß r Acht
d"ß bei derartigen "Distauzritteu" tausende vou Menschenleben in.^ Sy.el gesetzt
Werden. Die Schnelldampferkapitäne ihrerseits werden auf diese Weise gezwungen.
l'e> eintretendem Nebel die erste Seemmmsregel. die Vorsicht, zu veruachlaspgen.


Strafe, Ist denn die Tierquälerei, wenn sie zur Befriedigung des Ehrgeizes oder
zur Belustigung dient, privilegirt? Und sind nicht die Gesetze für alle Staatsange¬
hörigen geschrieben?


Seeunfall.

Schon wieder ist ein harmloses Segelschiff einem Schnell,
dainpfer zum Opfer gefallen, und zwar genau in der Weise, wie erst kürzlich in
den Grenzboten (1892, 111. Seite 330) berichtet wurde. Bei der in Bremer,
hcwen am l 2. Oktober abgehaltnen Seegerichtsverhandlnng handelte es sich wieder
um die traurige Thatsache, daß ein deutscher Schnelldampfer bei Nebelwetter eine
norwegische Bark mitten durchgeschnitten hatte, und zwar weil er feine volle Ge¬
schwindigkeit beibehalten hatte. Beide Schiffe halten vorher ihre vorschriftsmäßigen
Nebelsignale gegeben; dos Segelschiff hatte mich das Herannahen des Dampfers
bereits einige Zeit, zehn bis zwölf Minuten vor dem Zusammenstoß, sowohl an
den Signalen der Dampfpfeife wie an dem Gange der Schraube gehört. Aus
dem Dampfer hatte der Kapitän alle Vorsichtsmaßregeln — bis auf die eine
wulstigste, die Mäßigung der Geschwindigkeit (!) — getroffen; er hatte die
Ausguckposten verdoppeln, die Nebelsignale machen und den Maschiueutelegrapheu
>^us Achtung (!) stellen lassen. Aber alles dieses konnte bei der ungeheuern Ge¬
schwindigkeit nicht verhindern, daß schon eine Minute nach dem Jusichtkommeu des
Gegenseglers der Zusammenstoß stattfand.

Nach dem Berichte der W(eher)-Z(eitnng) führte bei der Verhandlung der
^eichskommissar Dr. R. aus, daß in Beziehung auf die Dichtigkeit des Nebels
dle Aussagen der Dampferofsiziere (natürlich!) vou den übrigen Zeugen abwichen.
Ale Schuld treffe deu Schnelldampfer, weil er gegen die bestehenden Verordnungen
5»r Verhütung von Zusammenstößen auf See gehandelt habe, der Fehler sei aber
"lebt so groß (?!), daß deshalb Anträge ans Entziehung der Gewerbebefuguis
M'stellt werden müßten.

Der alsdann vom Seemut gefällte deukivürdige Spruch lautet: „Der Zu-
lauiiuenstoß der norwegischen Bark »Tordensljvld« mit dem Schnelldampfer »Saale«,
dessen Folge die Bark unterging, ist dadurch verursacht jwordenj, daß der
Schnelldampfer trotz nebeligen Wetters mit ungeminderter Geschwindigkeit gefahren
Die Bark trifft kein Verschulden, Die Maßregeln ans Seiten des Dampfers
^Saale« nach dem Zusammenstoß, namentlich das umsichtige Rettuugswert, ver¬
dauen lobende Anerkennung."

Die beiden in den Grenzlwten 1892 II. S. 334 und 111. S. 330 cmge-
luhrten Seegerichtssprüche enthielten neben der lobenden Anerkennung für die
^säugten der Besatzung doch wenigstens noch einen milden Tadel für das Schnell-
sahreu der Dampfer bei Nebel, während diesmal neben dem Lobe nur die Thät¬
liche, daß die Geschwindigkeit beibehalten wurde, durch deu Spruch verkündigt
unrd. Voraussichtlich werden sich also die Schnelldampfer in Zukunft damit be¬
gnügen, ihre Maschinentelegraphen bei Nebel auf ..Achtung" zu stellen, tuo einmal
der vou deu. Norweger Flood vorausgesagte Zusammenstoß Kwe.er Se^vu.dh
"was ».ehr Aufsehen erregen wird, als das DuMchueideu har.i.loser egeip.s

Die Schuld liegt auch hier wieder in dem unverantwortlichen,^ettbc,uno a u
Schiielldanipfergesellschafteu. deu sportluf.igeu Amerika.ern Stiche unt ehren^ 'p rü
den beste» Record über deu Ozean zu machen. Hierbei lassen sie völlig in.ß r Acht
d"ß bei derartigen „Distauzritteu" tausende vou Menschenleben in.^ Sy.el gesetzt
Werden. Die Schnelldampferkapitäne ihrerseits werden auf diese Weise gezwungen.
l'e> eintretendem Nebel die erste Seemmmsregel. die Vorsicht, zu veruachlaspgen.


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[0197] Strafe, Ist denn die Tierquälerei, wenn sie zur Befriedigung des Ehrgeizes oder zur Belustigung dient, privilegirt? Und sind nicht die Gesetze für alle Staatsange¬ hörigen geschrieben? Seeunfall. Schon wieder ist ein harmloses Segelschiff einem Schnell, dainpfer zum Opfer gefallen, und zwar genau in der Weise, wie erst kürzlich in den Grenzboten (1892, 111. Seite 330) berichtet wurde. Bei der in Bremer, hcwen am l 2. Oktober abgehaltnen Seegerichtsverhandlnng handelte es sich wieder um die traurige Thatsache, daß ein deutscher Schnelldampfer bei Nebelwetter eine norwegische Bark mitten durchgeschnitten hatte, und zwar weil er feine volle Ge¬ schwindigkeit beibehalten hatte. Beide Schiffe halten vorher ihre vorschriftsmäßigen Nebelsignale gegeben; dos Segelschiff hatte mich das Herannahen des Dampfers bereits einige Zeit, zehn bis zwölf Minuten vor dem Zusammenstoß, sowohl an den Signalen der Dampfpfeife wie an dem Gange der Schraube gehört. Aus dem Dampfer hatte der Kapitän alle Vorsichtsmaßregeln — bis auf die eine wulstigste, die Mäßigung der Geschwindigkeit (!) — getroffen; er hatte die Ausguckposten verdoppeln, die Nebelsignale machen und den Maschiueutelegrapheu >^us Achtung (!) stellen lassen. Aber alles dieses konnte bei der ungeheuern Ge¬ schwindigkeit nicht verhindern, daß schon eine Minute nach dem Jusichtkommeu des Gegenseglers der Zusammenstoß stattfand. Nach dem Berichte der W(eher)-Z(eitnng) führte bei der Verhandlung der ^eichskommissar Dr. R. aus, daß in Beziehung auf die Dichtigkeit des Nebels dle Aussagen der Dampferofsiziere (natürlich!) vou den übrigen Zeugen abwichen. Ale Schuld treffe deu Schnelldampfer, weil er gegen die bestehenden Verordnungen 5»r Verhütung von Zusammenstößen auf See gehandelt habe, der Fehler sei aber "lebt so groß (?!), daß deshalb Anträge ans Entziehung der Gewerbebefuguis M'stellt werden müßten. Der alsdann vom Seemut gefällte deukivürdige Spruch lautet: „Der Zu- lauiiuenstoß der norwegischen Bark »Tordensljvld« mit dem Schnelldampfer »Saale«, dessen Folge die Bark unterging, ist dadurch verursacht jwordenj, daß der Schnelldampfer trotz nebeligen Wetters mit ungeminderter Geschwindigkeit gefahren Die Bark trifft kein Verschulden, Die Maßregeln ans Seiten des Dampfers ^Saale« nach dem Zusammenstoß, namentlich das umsichtige Rettuugswert, ver¬ dauen lobende Anerkennung." Die beiden in den Grenzlwten 1892 II. S. 334 und 111. S. 330 cmge- luhrten Seegerichtssprüche enthielten neben der lobenden Anerkennung für die ^säugten der Besatzung doch wenigstens noch einen milden Tadel für das Schnell- sahreu der Dampfer bei Nebel, während diesmal neben dem Lobe nur die Thät¬ liche, daß die Geschwindigkeit beibehalten wurde, durch deu Spruch verkündigt unrd. Voraussichtlich werden sich also die Schnelldampfer in Zukunft damit be¬ gnügen, ihre Maschinentelegraphen bei Nebel auf ..Achtung" zu stellen, tuo einmal der vou deu. Norweger Flood vorausgesagte Zusammenstoß Kwe.er Se^vu.dh "was ».ehr Aufsehen erregen wird, als das DuMchueideu har.i.loser egeip.s Die Schuld liegt auch hier wieder in dem unverantwortlichen,^ettbc,uno a u Schiielldanipfergesellschafteu. deu sportluf.igeu Amerika.ern Stiche unt ehren^ 'p rü den beste» Record über deu Ozean zu machen. Hierbei lassen sie völlig in.ß r Acht d"ß bei derartigen „Distauzritteu" tausende vou Menschenleben in.^ Sy.el gesetzt Werden. Die Schnelldampferkapitäne ihrerseits werden auf diese Weise gezwungen. l'e> eintretendem Nebel die erste Seemmmsregel. die Vorsicht, zu veruachlaspgen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_213113/197>, abgerufen am 27.04.2024.