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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.

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Litteratur

Nationalheiligtnm. Könnten wir es doch anch dahin bringen, daß das Publikum
um Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Würde unsrer Nationalgüter etwas
mehr besorgt wäre. Wo dem Publikum, oder in diesem Falle deu Kapellmeistern,
das nötige Taktgefühl mangelt, dn muß eben die Polizei einschreiten, mag man
darüber ungehalten sein oder nicht.


Amtsdeutsch.

Die Herren (!) Superintendenten und Superinteudentur-
verweser machen wir daraus aufmerksam, daß seitens (!) der Herren (!) Geist¬
lichen und Kirchendiener mit der Liquidation der Stolgebührenansfälle für das
Entschädigungsjahr 1. Oktober 1891 bis Ende September 1892 -- insoweit eine
Fixirung (!) derselben nicht bereits erfolgt (!) ist -- nunmehr vorzugehen ist (!).

Unter Hinweis ans die in frühern Jahren erlassenen Verfügungen übersenden
wir anbei eine Anzahl Formulare zur Liquidation nach Muster K, um dieselben (!)
den Berechtigten zur Benutzung zugehn zu lassen, indem wir zugleich bemerken,
daß eine Einreichung der Durchschnittsnachweisuug nach Formular ^ nicht erfor¬
derlich ist, da die hier vorhandnen älter" Nachweisungen wieder benutzt werden.

Diejenige" (!) Herren (!) Geistliche" und Kirchendiener, welche Spezial-
liquidativuen aufstelle", habe" selbstredend (!) das Formular L "icht umzu-
wenden, vielmehr ist zu den letztern (!) ein besondrer Bogen zu verwenden
(haben -- ist!).

Die von den Liquidationsberechtigteu eingehenden Anträge sind zu sammeln
und uus bis zum 20. Oktober d. I. einzureichen, nachdem dieselben (!) von den
Herren (!) Superintendenten vorschriftsmäßig bescheiningt worden sind.

Schließlich machen wir uoch darauf aufmerksam, daß die Bescheinigungen
hinsichtlich (!) der Von dem (den?) Standesbeamten gegen Zahlung der gesetz¬
liche" Gebühren erfolgten Ausfertigung von Ältesten von diesen (diesem?) Beamten
auszustellen sind.


Polnische Namen.

Daß sich die Katholiken Westpreußens mit aller Ge¬
walt zu Polen stempeln möchte", ist bekannt und nicht gerade neu; und wenn
dieses Streben bei einigen seinen Ausdruck in entsprechender "Änderung" ihres
Namens findet, so muß man das eben ihrer allgemeinen Bildung zu gute halten:
Name" wie Kleinschmidtski, Wolfski, Schulzki u. s. w. können doch bei jedermann
nur ein Lächeln des Mitleids erregen. Wenn aber ein studirter Mann mit einem
Name" etwa wie Leipziger seine Gattin Leipzigerowa nennt, so darf man schon billig
erstaunt sein; um so mehr, wenn der betreffende Herr königlich preußischer Be¬
amter ist. Was man aber sagen soll, wenn er gar Erzieher deutscher Jugend
ist -- wir wissen es "icht. Denken kau" man sich so manches.




Litteratur

Johann Ludwig Runebergs Epische Dichtungen. Aus dem Schwedischen übersetzt,
sowie mit Einleitung, Anmerkungen und bibliographischen Anhang versehen von Wolrad
Eigenbrodt. Zwei Bände. Halle, Max Niemeyer, 1891

Die Einleitung zu dieser deutsche" Übertragung der hervorragendsten epischen
Dichtungen Johann Ludwig Rnuebergs, die sich in ihrem biographische" Teile auf
die gründliche und geistvolle Arbeit des Professors C. N. Nyblom i" Upsala stützt,


Litteratur

Nationalheiligtnm. Könnten wir es doch anch dahin bringen, daß das Publikum
um Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Würde unsrer Nationalgüter etwas
mehr besorgt wäre. Wo dem Publikum, oder in diesem Falle deu Kapellmeistern,
das nötige Taktgefühl mangelt, dn muß eben die Polizei einschreiten, mag man
darüber ungehalten sein oder nicht.


Amtsdeutsch.

Die Herren (!) Superintendenten und Superinteudentur-
verweser machen wir daraus aufmerksam, daß seitens (!) der Herren (!) Geist¬
lichen und Kirchendiener mit der Liquidation der Stolgebührenansfälle für das
Entschädigungsjahr 1. Oktober 1891 bis Ende September 1892 — insoweit eine
Fixirung (!) derselben nicht bereits erfolgt (!) ist — nunmehr vorzugehen ist (!).

Unter Hinweis ans die in frühern Jahren erlassenen Verfügungen übersenden
wir anbei eine Anzahl Formulare zur Liquidation nach Muster K, um dieselben (!)
den Berechtigten zur Benutzung zugehn zu lassen, indem wir zugleich bemerken,
daß eine Einreichung der Durchschnittsnachweisuug nach Formular ^ nicht erfor¬
derlich ist, da die hier vorhandnen älter» Nachweisungen wieder benutzt werden.

Diejenige» (!) Herren (!) Geistliche» und Kirchendiener, welche Spezial-
liquidativuen aufstelle», habe» selbstredend (!) das Formular L »icht umzu-
wenden, vielmehr ist zu den letztern (!) ein besondrer Bogen zu verwenden
(haben — ist!).

Die von den Liquidationsberechtigteu eingehenden Anträge sind zu sammeln
und uus bis zum 20. Oktober d. I. einzureichen, nachdem dieselben (!) von den
Herren (!) Superintendenten vorschriftsmäßig bescheiningt worden sind.

Schließlich machen wir uoch darauf aufmerksam, daß die Bescheinigungen
hinsichtlich (!) der Von dem (den?) Standesbeamten gegen Zahlung der gesetz¬
liche« Gebühren erfolgten Ausfertigung von Ältesten von diesen (diesem?) Beamten
auszustellen sind.


Polnische Namen.

Daß sich die Katholiken Westpreußens mit aller Ge¬
walt zu Polen stempeln möchte», ist bekannt und nicht gerade neu; und wenn
dieses Streben bei einigen seinen Ausdruck in entsprechender „Änderung" ihres
Namens findet, so muß man das eben ihrer allgemeinen Bildung zu gute halten:
Name» wie Kleinschmidtski, Wolfski, Schulzki u. s. w. können doch bei jedermann
nur ein Lächeln des Mitleids erregen. Wenn aber ein studirter Mann mit einem
Name» etwa wie Leipziger seine Gattin Leipzigerowa nennt, so darf man schon billig
erstaunt sein; um so mehr, wenn der betreffende Herr königlich preußischer Be¬
amter ist. Was man aber sagen soll, wenn er gar Erzieher deutscher Jugend
ist — wir wissen es »icht. Denken kau» man sich so manches.




Litteratur

Johann Ludwig Runebergs Epische Dichtungen. Aus dem Schwedischen übersetzt,
sowie mit Einleitung, Anmerkungen und bibliographischen Anhang versehen von Wolrad
Eigenbrodt. Zwei Bände. Halle, Max Niemeyer, 1891

Die Einleitung zu dieser deutsche» Übertragung der hervorragendsten epischen
Dichtungen Johann Ludwig Rnuebergs, die sich in ihrem biographische» Teile auf
die gründliche und geistvolle Arbeit des Professors C. N. Nyblom i» Upsala stützt,


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[0502] Litteratur Nationalheiligtnm. Könnten wir es doch anch dahin bringen, daß das Publikum um Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Würde unsrer Nationalgüter etwas mehr besorgt wäre. Wo dem Publikum, oder in diesem Falle deu Kapellmeistern, das nötige Taktgefühl mangelt, dn muß eben die Polizei einschreiten, mag man darüber ungehalten sein oder nicht. Amtsdeutsch. Die Herren (!) Superintendenten und Superinteudentur- verweser machen wir daraus aufmerksam, daß seitens (!) der Herren (!) Geist¬ lichen und Kirchendiener mit der Liquidation der Stolgebührenansfälle für das Entschädigungsjahr 1. Oktober 1891 bis Ende September 1892 — insoweit eine Fixirung (!) derselben nicht bereits erfolgt (!) ist — nunmehr vorzugehen ist (!). Unter Hinweis ans die in frühern Jahren erlassenen Verfügungen übersenden wir anbei eine Anzahl Formulare zur Liquidation nach Muster K, um dieselben (!) den Berechtigten zur Benutzung zugehn zu lassen, indem wir zugleich bemerken, daß eine Einreichung der Durchschnittsnachweisuug nach Formular ^ nicht erfor¬ derlich ist, da die hier vorhandnen älter» Nachweisungen wieder benutzt werden. Diejenige» (!) Herren (!) Geistliche» und Kirchendiener, welche Spezial- liquidativuen aufstelle», habe» selbstredend (!) das Formular L »icht umzu- wenden, vielmehr ist zu den letztern (!) ein besondrer Bogen zu verwenden (haben — ist!). Die von den Liquidationsberechtigteu eingehenden Anträge sind zu sammeln und uus bis zum 20. Oktober d. I. einzureichen, nachdem dieselben (!) von den Herren (!) Superintendenten vorschriftsmäßig bescheiningt worden sind. Schließlich machen wir uoch darauf aufmerksam, daß die Bescheinigungen hinsichtlich (!) der Von dem (den?) Standesbeamten gegen Zahlung der gesetz¬ liche« Gebühren erfolgten Ausfertigung von Ältesten von diesen (diesem?) Beamten auszustellen sind. Polnische Namen. Daß sich die Katholiken Westpreußens mit aller Ge¬ walt zu Polen stempeln möchte», ist bekannt und nicht gerade neu; und wenn dieses Streben bei einigen seinen Ausdruck in entsprechender „Änderung" ihres Namens findet, so muß man das eben ihrer allgemeinen Bildung zu gute halten: Name» wie Kleinschmidtski, Wolfski, Schulzki u. s. w. können doch bei jedermann nur ein Lächeln des Mitleids erregen. Wenn aber ein studirter Mann mit einem Name» etwa wie Leipziger seine Gattin Leipzigerowa nennt, so darf man schon billig erstaunt sein; um so mehr, wenn der betreffende Herr königlich preußischer Be¬ amter ist. Was man aber sagen soll, wenn er gar Erzieher deutscher Jugend ist — wir wissen es »icht. Denken kau» man sich so manches. Litteratur Johann Ludwig Runebergs Epische Dichtungen. Aus dem Schwedischen übersetzt, sowie mit Einleitung, Anmerkungen und bibliographischen Anhang versehen von Wolrad Eigenbrodt. Zwei Bände. Halle, Max Niemeyer, 1891 Die Einleitung zu dieser deutsche» Übertragung der hervorragendsten epischen Dichtungen Johann Ludwig Rnuebergs, die sich in ihrem biographische» Teile auf die gründliche und geistvolle Arbeit des Professors C. N. Nyblom i» Upsala stützt,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_213113/502>, abgerufen am 27.04.2024.