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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Erstes Vierteljahr.

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Nochmals die Gesch icht so iederh öl ungen.

Die Verordnung des preu¬
ßischen Kulwsminifleriums, infolge deren wir kürzlich den Aufsatz ..Die alte Ge¬
schichte von der alten Geschichte" brachten, der augenscheinlich vielen Lesern aus
der Seele geschrieben war (denn er ist vielfach nachgedruckt worden), hat uns natür¬
lich auch aus Lehrerkreisen verschiedne Znsendungen eingetragen, die wir nicht alle
abdrucken können. Nur ein Paar wollen wir, um der Gerechtigkeit willen, wieder¬
geben. Einer der Einsender schreibt- Nach der Ordnung der Reifeprüfungen hat
"die geschichtliche Prüfung die Geschichte Deutschlands und des preußischen Staats,
soweit sie in der Prima eine eingehendere Behandlung erfahren haben, zum Gegen¬
stande." Der Abiturient muß also doch das zweijährige Pensum der Prima bei
der Prüfung beherrschen. Stellt nun der Lehrer nicht von Zeit zu Zeit Wieder¬
holungen an, die natürlich um so häufiger werden müssen, je näher die Prüfung
kommt, und ist der Abiturient ans sich allein angewiesen, so wird es für den
Fleißigen schon schwer genug sein, sich das ganze Pensum anzueignen, der Faule
aber wird bei der Prüfung durchfallen. Denn wer die äußern Daten nicht mit
dein Gedächtnis festhält, der wird auch kaum ein "inneres Verständnis und geistige
Aneignung" nachweisen können. Wenn also unsre Jugend glaubt, daß ihr diese
Verordnung eine Erleichterung bringen werde, so wird sie zu ihrem Schrecken bald
das Gegenteil erfahren.

Es mag ja vorgekommen sein, daß Lehrer zu weit gegangen sind, und von
einem solchen Falle hat der Minister ,,zu seinem größten Befremden von unbedingt
zuverlässiger Seite" gehört. Was mag das für eine Seite sein? Ans Behörden
paßt diese Bezeichnung nicht. Also jedenfalls ein Vater, bei dem sich der arme
Sohn beklagt hat. Da wäre wieder einmal uns Grund eines einzigen Falles eine
allgemeine Verfügung erlassen worden. Noch ehe sie an ihre Adresse kommt, wird
sie im Reichsanzeiger aller Welt verkündet, und da der Minister verallgemeinert,
so nimmt sich das Publikum auch das Recht und wirft allen Lehrern vor, waS
einer verschuldet hat. Ob bei der Justizverwaltung ähnliches vorkommt, wissen
nur nicht, in der Schulverwaltung ist es schon oft dagewesen und hat die Lehrer
mit Recht erbittert. Was hat denn der eine Lehrer begangen? Er hat "den
Prüfungen eröffnet, daß er sich zur Abgabe des über Entbindung von der münd¬
lichen Prüfung entscheidenden Prädikats nur ans Grund einer von ihm gegen Weih¬
nachten d. I. abzunehmenden Prüfung in stand (so!) gesetzt finden werde. . . Ins¬
besondre sind die Prüflinge auch zur Wiederholung der alten Geschichte angeregt
worden, da es ja nicht ausgeschlossen sei, daß die alte Geschichte, die nach der von
mir erlassenen Prüfuugsorduuna, nicht zur Prüfung gehört, im Anschlusse an die
Übersetzung der Klassiker herangezogen werde." Da die Prüfung zwischen Weih¬
nachten und Ostern fällt, so ist es aber doch gar nicht so schlimm, wenn verlangt
wird, daß der Abiturient sein Pensum schon zu Weihnachten inne habe, er hat es
ja dann bei der Prüfung um so leichter. Doch läßt sich darüber streiten. Den
zweiten Vorwurf aber wird jeder für ungerecht halte", der einmal gesehn hat, in
welche Aufregung ein Schulrat gerät, wenn er auch nur der geringsten Unkenntnis
in der alten Geschichte begegnet. Die Gymnasiasten haben jetzt nur zweimal, in
Quarta und in Obersekunda, alte Geschichte, in Prima darf sie nicht wiederholt
werden, also kann nach zwei Jahren nicht mehr viel davon übrig sein. Es wäre
daher sehr wünschenswert, daß die Strafandrohung, mit der der Münster schließt:
"Für die Folge ist jede eigenmächtige Änderung der für die Reifeprüfung gestellten For¬
derungen und des dafür vorgeschrielmen Verfahrens mit ernster disziplinarischer Ahn¬
dung zu bedrohen," zunächst an die königlichen Prüfuugskvmmissare gerichtet würde.



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Nochmals die Gesch icht so iederh öl ungen.

Die Verordnung des preu¬
ßischen Kulwsminifleriums, infolge deren wir kürzlich den Aufsatz ..Die alte Ge¬
schichte von der alten Geschichte" brachten, der augenscheinlich vielen Lesern aus
der Seele geschrieben war (denn er ist vielfach nachgedruckt worden), hat uns natür¬
lich auch aus Lehrerkreisen verschiedne Znsendungen eingetragen, die wir nicht alle
abdrucken können. Nur ein Paar wollen wir, um der Gerechtigkeit willen, wieder¬
geben. Einer der Einsender schreibt- Nach der Ordnung der Reifeprüfungen hat
„die geschichtliche Prüfung die Geschichte Deutschlands und des preußischen Staats,
soweit sie in der Prima eine eingehendere Behandlung erfahren haben, zum Gegen¬
stande." Der Abiturient muß also doch das zweijährige Pensum der Prima bei
der Prüfung beherrschen. Stellt nun der Lehrer nicht von Zeit zu Zeit Wieder¬
holungen an, die natürlich um so häufiger werden müssen, je näher die Prüfung
kommt, und ist der Abiturient ans sich allein angewiesen, so wird es für den
Fleißigen schon schwer genug sein, sich das ganze Pensum anzueignen, der Faule
aber wird bei der Prüfung durchfallen. Denn wer die äußern Daten nicht mit
dein Gedächtnis festhält, der wird auch kaum ein „inneres Verständnis und geistige
Aneignung" nachweisen können. Wenn also unsre Jugend glaubt, daß ihr diese
Verordnung eine Erleichterung bringen werde, so wird sie zu ihrem Schrecken bald
das Gegenteil erfahren.

Es mag ja vorgekommen sein, daß Lehrer zu weit gegangen sind, und von
einem solchen Falle hat der Minister ,,zu seinem größten Befremden von unbedingt
zuverlässiger Seite" gehört. Was mag das für eine Seite sein? Ans Behörden
paßt diese Bezeichnung nicht. Also jedenfalls ein Vater, bei dem sich der arme
Sohn beklagt hat. Da wäre wieder einmal uns Grund eines einzigen Falles eine
allgemeine Verfügung erlassen worden. Noch ehe sie an ihre Adresse kommt, wird
sie im Reichsanzeiger aller Welt verkündet, und da der Minister verallgemeinert,
so nimmt sich das Publikum auch das Recht und wirft allen Lehrern vor, waS
einer verschuldet hat. Ob bei der Justizverwaltung ähnliches vorkommt, wissen
nur nicht, in der Schulverwaltung ist es schon oft dagewesen und hat die Lehrer
mit Recht erbittert. Was hat denn der eine Lehrer begangen? Er hat „den
Prüfungen eröffnet, daß er sich zur Abgabe des über Entbindung von der münd¬
lichen Prüfung entscheidenden Prädikats nur ans Grund einer von ihm gegen Weih¬
nachten d. I. abzunehmenden Prüfung in stand (so!) gesetzt finden werde. . . Ins¬
besondre sind die Prüflinge auch zur Wiederholung der alten Geschichte angeregt
worden, da es ja nicht ausgeschlossen sei, daß die alte Geschichte, die nach der von
mir erlassenen Prüfuugsorduuna, nicht zur Prüfung gehört, im Anschlusse an die
Übersetzung der Klassiker herangezogen werde." Da die Prüfung zwischen Weih¬
nachten und Ostern fällt, so ist es aber doch gar nicht so schlimm, wenn verlangt
wird, daß der Abiturient sein Pensum schon zu Weihnachten inne habe, er hat es
ja dann bei der Prüfung um so leichter. Doch läßt sich darüber streiten. Den
zweiten Vorwurf aber wird jeder für ungerecht halte», der einmal gesehn hat, in
welche Aufregung ein Schulrat gerät, wenn er auch nur der geringsten Unkenntnis
in der alten Geschichte begegnet. Die Gymnasiasten haben jetzt nur zweimal, in
Quarta und in Obersekunda, alte Geschichte, in Prima darf sie nicht wiederholt
werden, also kann nach zwei Jahren nicht mehr viel davon übrig sein. Es wäre
daher sehr wünschenswert, daß die Strafandrohung, mit der der Münster schließt:
„Für die Folge ist jede eigenmächtige Änderung der für die Reifeprüfung gestellten For¬
derungen und des dafür vorgeschrielmen Verfahrens mit ernster disziplinarischer Ahn¬
dung zu bedrohen," zunächst an die königlichen Prüfuugskvmmissare gerichtet würde.


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[0106] u<; Nochmals die Gesch icht so iederh öl ungen. Die Verordnung des preu¬ ßischen Kulwsminifleriums, infolge deren wir kürzlich den Aufsatz ..Die alte Ge¬ schichte von der alten Geschichte" brachten, der augenscheinlich vielen Lesern aus der Seele geschrieben war (denn er ist vielfach nachgedruckt worden), hat uns natür¬ lich auch aus Lehrerkreisen verschiedne Znsendungen eingetragen, die wir nicht alle abdrucken können. Nur ein Paar wollen wir, um der Gerechtigkeit willen, wieder¬ geben. Einer der Einsender schreibt- Nach der Ordnung der Reifeprüfungen hat „die geschichtliche Prüfung die Geschichte Deutschlands und des preußischen Staats, soweit sie in der Prima eine eingehendere Behandlung erfahren haben, zum Gegen¬ stande." Der Abiturient muß also doch das zweijährige Pensum der Prima bei der Prüfung beherrschen. Stellt nun der Lehrer nicht von Zeit zu Zeit Wieder¬ holungen an, die natürlich um so häufiger werden müssen, je näher die Prüfung kommt, und ist der Abiturient ans sich allein angewiesen, so wird es für den Fleißigen schon schwer genug sein, sich das ganze Pensum anzueignen, der Faule aber wird bei der Prüfung durchfallen. Denn wer die äußern Daten nicht mit dein Gedächtnis festhält, der wird auch kaum ein „inneres Verständnis und geistige Aneignung" nachweisen können. Wenn also unsre Jugend glaubt, daß ihr diese Verordnung eine Erleichterung bringen werde, so wird sie zu ihrem Schrecken bald das Gegenteil erfahren. Es mag ja vorgekommen sein, daß Lehrer zu weit gegangen sind, und von einem solchen Falle hat der Minister ,,zu seinem größten Befremden von unbedingt zuverlässiger Seite" gehört. Was mag das für eine Seite sein? Ans Behörden paßt diese Bezeichnung nicht. Also jedenfalls ein Vater, bei dem sich der arme Sohn beklagt hat. Da wäre wieder einmal uns Grund eines einzigen Falles eine allgemeine Verfügung erlassen worden. Noch ehe sie an ihre Adresse kommt, wird sie im Reichsanzeiger aller Welt verkündet, und da der Minister verallgemeinert, so nimmt sich das Publikum auch das Recht und wirft allen Lehrern vor, waS einer verschuldet hat. Ob bei der Justizverwaltung ähnliches vorkommt, wissen nur nicht, in der Schulverwaltung ist es schon oft dagewesen und hat die Lehrer mit Recht erbittert. Was hat denn der eine Lehrer begangen? Er hat „den Prüfungen eröffnet, daß er sich zur Abgabe des über Entbindung von der münd¬ lichen Prüfung entscheidenden Prädikats nur ans Grund einer von ihm gegen Weih¬ nachten d. I. abzunehmenden Prüfung in stand (so!) gesetzt finden werde. . . Ins¬ besondre sind die Prüflinge auch zur Wiederholung der alten Geschichte angeregt worden, da es ja nicht ausgeschlossen sei, daß die alte Geschichte, die nach der von mir erlassenen Prüfuugsorduuna, nicht zur Prüfung gehört, im Anschlusse an die Übersetzung der Klassiker herangezogen werde." Da die Prüfung zwischen Weih¬ nachten und Ostern fällt, so ist es aber doch gar nicht so schlimm, wenn verlangt wird, daß der Abiturient sein Pensum schon zu Weihnachten inne habe, er hat es ja dann bei der Prüfung um so leichter. Doch läßt sich darüber streiten. Den zweiten Vorwurf aber wird jeder für ungerecht halte», der einmal gesehn hat, in welche Aufregung ein Schulrat gerät, wenn er auch nur der geringsten Unkenntnis in der alten Geschichte begegnet. Die Gymnasiasten haben jetzt nur zweimal, in Quarta und in Obersekunda, alte Geschichte, in Prima darf sie nicht wiederholt werden, also kann nach zwei Jahren nicht mehr viel davon übrig sein. Es wäre daher sehr wünschenswert, daß die Strafandrohung, mit der der Münster schließt: „Für die Folge ist jede eigenmächtige Änderung der für die Reifeprüfung gestellten For¬ derungen und des dafür vorgeschrielmen Verfahrens mit ernster disziplinarischer Ahn¬ dung zu bedrohen," zunächst an die königlichen Prüfuugskvmmissare gerichtet würde.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_213791/106>, abgerufen am 28.04.2024.