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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr.

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die er abschreibt, von 1850 ist und dazu dienen soll, eine Erbschaft zu erheben,
oder ob sie von 1550 ist und dazu dienen soll, einen Stammbaum zu vervoll¬
ständigen, ist gleichgiltig, er berechnet die üblichen Sporteln. Aber so bequem die
Sache hier ist, so gefährlich kann sie werden. Durch unbestimmte, nicht gehörig
abgegrenzte Aufträge kann man gründlich hineinfallen. Mir ist ein Fall bekannt
geworden, wo ein Kaufmann, der auch angefangen hatte, sich für seinen Stamm¬
baum zu interessiren, an den Küster einer Stadt geschrieben hatte, in der, wie er
wußte, Vorfahren von ihm gelebt hatten. Er hatte dem Küster den sehr allgemein
gehaltnen Auftrag gegeben, sämtliche in seiner Verwahrung befindlichen Kirchen¬
bücher auf die betreffende Familie hin durchzusehen und Auszüge daraus zu macheu.
Das Ergebnis war nicht gerade null, aber doch ziemlich unbedeutend; die Rechnung
des Küsters aber betrug -- 170 Mark, und als der Kaufmann diese Summe
nicht zahlen wollte, wurde er gerichtlich zur Zahlung verurteilt.

Wenn das Interesse für Familiengeschichte in immer weitere Kreise dränge,
worüber man sich ja nur freuen könnte, so wäre es unbedingt nötig, daß in den
Archiven (und Bibliotheken) die Auskuufterteiluug in irgend einer Weise geregelt
würde. Es sehlt heutzutage nicht an wissenschaftlich gebildeten jungen Männern,
die mit Vergnügen eine bescheiden besoldete Anfangsstelluug als Hilfsarbeiter in
einem größern Archiv übernehmen würden, und denen dann solche Auslwiftertcilungen,
natürlich gegen besondre Bezahlung, mit übertragen werden könnten. In kleinen
Städten aber, wo ein wissenschaftlich gebildeter Archivbeamter ganz fehlt, wird sich
wohl immer unter der Lehrerschaft jemand finden, der sich ein wenig für die Orts¬
geschichte interessirt; an diesen könnten dann eingesandte Fragen und Wünsche zur
Erledigung, natürlich auch gegen Bezahlung, abgegeben werden. Zum guten
Teil handelt es sich zwar bei allen solchen Nachforschungen um untergeordnete Ar¬
beiten, die weiter nichts als Zeit und Aufmerksamkeit erfordern. Dennoch ist es
ans mehr als einem Grunde notwendig, daß diese Arbeiten nicht von Subaltern-
beamten, sondern von wissenschaftlich gebildeten Leuten ausgeführt werdeu. Erstens
schon deshalb, weil in der ältern Zeit die einschlägigen Quellen oft lateinisch oder
halblateinisch abgefaßt sind, es z. B. in einer Bürgermatrikel des sechzehnten Jahr¬
hunderts heißt- Balthasar Güswein von Kemlmitz, bg.Ines.lor, öxlriduit littoras,
Skira.vit, civis lÄows. ^.et. 9. Lext, 1561. Vor allem aber deshalb, weil die
Quellen, die bei solchen Forschungen in Frage kommen, samt und sonders so kost¬
bar sind und deshalb so sorgfältige und in jeder Weise schonende Behandlung
erfordern (das beste wäre es, man brauchte zu ihrer Benutzung nur die Augen,
nicht die Finger!), daß sie schlechterdings nicht gewöhnlichen Expedienten in die
Hände gegeben werden sollten. Freilich giebt es auch wissenschaftlich gebildete
Leute, die von dem Umgange mit wertvollen Büchern keine Ahnung haben, und die
in zehn Wochen ein Buch mehr abnutzen, als ein andrer in zehn Jahren.


Die Ärzte und die Fremdwörter.

Über den Unfug der Fremdwörter
>" der ärztlichen Wissenschaft ist schon oft geklagt worden -- immer vergeblich.
Jetzt läßt der Allgemeine deutsche Sprachverein ein Verdeictschungswörterbuch aus¬
arbeiten; daß aber, nachdem dies mühevolle Werk begutachtet, durchberaten, ab¬
geändert und endlich "angenommen" sein wird, die Ärzte sich darnach richten
werden, ist wenig wahrscheinlich. Denn in diesem Falle klammert sich um die
Fremdwörter nicht bloß bequeme Gewohnheit, sondern ein Standesvorurteil, und
das Ist noch schwerer zu überwinden."

Im Jahre 1389 erschien in dritter Auflage Roths "Klinische Terminologie,


Grenzboten II 1893 36

die er abschreibt, von 1850 ist und dazu dienen soll, eine Erbschaft zu erheben,
oder ob sie von 1550 ist und dazu dienen soll, einen Stammbaum zu vervoll¬
ständigen, ist gleichgiltig, er berechnet die üblichen Sporteln. Aber so bequem die
Sache hier ist, so gefährlich kann sie werden. Durch unbestimmte, nicht gehörig
abgegrenzte Aufträge kann man gründlich hineinfallen. Mir ist ein Fall bekannt
geworden, wo ein Kaufmann, der auch angefangen hatte, sich für seinen Stamm¬
baum zu interessiren, an den Küster einer Stadt geschrieben hatte, in der, wie er
wußte, Vorfahren von ihm gelebt hatten. Er hatte dem Küster den sehr allgemein
gehaltnen Auftrag gegeben, sämtliche in seiner Verwahrung befindlichen Kirchen¬
bücher auf die betreffende Familie hin durchzusehen und Auszüge daraus zu macheu.
Das Ergebnis war nicht gerade null, aber doch ziemlich unbedeutend; die Rechnung
des Küsters aber betrug — 170 Mark, und als der Kaufmann diese Summe
nicht zahlen wollte, wurde er gerichtlich zur Zahlung verurteilt.

Wenn das Interesse für Familiengeschichte in immer weitere Kreise dränge,
worüber man sich ja nur freuen könnte, so wäre es unbedingt nötig, daß in den
Archiven (und Bibliotheken) die Auskuufterteiluug in irgend einer Weise geregelt
würde. Es sehlt heutzutage nicht an wissenschaftlich gebildeten jungen Männern,
die mit Vergnügen eine bescheiden besoldete Anfangsstelluug als Hilfsarbeiter in
einem größern Archiv übernehmen würden, und denen dann solche Auslwiftertcilungen,
natürlich gegen besondre Bezahlung, mit übertragen werden könnten. In kleinen
Städten aber, wo ein wissenschaftlich gebildeter Archivbeamter ganz fehlt, wird sich
wohl immer unter der Lehrerschaft jemand finden, der sich ein wenig für die Orts¬
geschichte interessirt; an diesen könnten dann eingesandte Fragen und Wünsche zur
Erledigung, natürlich auch gegen Bezahlung, abgegeben werden. Zum guten
Teil handelt es sich zwar bei allen solchen Nachforschungen um untergeordnete Ar¬
beiten, die weiter nichts als Zeit und Aufmerksamkeit erfordern. Dennoch ist es
ans mehr als einem Grunde notwendig, daß diese Arbeiten nicht von Subaltern-
beamten, sondern von wissenschaftlich gebildeten Leuten ausgeführt werdeu. Erstens
schon deshalb, weil in der ältern Zeit die einschlägigen Quellen oft lateinisch oder
halblateinisch abgefaßt sind, es z. B. in einer Bürgermatrikel des sechzehnten Jahr¬
hunderts heißt- Balthasar Güswein von Kemlmitz, bg.Ines.lor, öxlriduit littoras,
Skira.vit, civis lÄows. ^.et. 9. Lext, 1561. Vor allem aber deshalb, weil die
Quellen, die bei solchen Forschungen in Frage kommen, samt und sonders so kost¬
bar sind und deshalb so sorgfältige und in jeder Weise schonende Behandlung
erfordern (das beste wäre es, man brauchte zu ihrer Benutzung nur die Augen,
nicht die Finger!), daß sie schlechterdings nicht gewöhnlichen Expedienten in die
Hände gegeben werden sollten. Freilich giebt es auch wissenschaftlich gebildete
Leute, die von dem Umgange mit wertvollen Büchern keine Ahnung haben, und die
in zehn Wochen ein Buch mehr abnutzen, als ein andrer in zehn Jahren.


Die Ärzte und die Fremdwörter.

Über den Unfug der Fremdwörter
>» der ärztlichen Wissenschaft ist schon oft geklagt worden — immer vergeblich.
Jetzt läßt der Allgemeine deutsche Sprachverein ein Verdeictschungswörterbuch aus¬
arbeiten; daß aber, nachdem dies mühevolle Werk begutachtet, durchberaten, ab¬
geändert und endlich „angenommen" sein wird, die Ärzte sich darnach richten
werden, ist wenig wahrscheinlich. Denn in diesem Falle klammert sich um die
Fremdwörter nicht bloß bequeme Gewohnheit, sondern ein Standesvorurteil, und
das Ist noch schwerer zu überwinden."

Im Jahre 1389 erschien in dritter Auflage Roths „Klinische Terminologie,


Grenzboten II 1893 36
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[0290] die er abschreibt, von 1850 ist und dazu dienen soll, eine Erbschaft zu erheben, oder ob sie von 1550 ist und dazu dienen soll, einen Stammbaum zu vervoll¬ ständigen, ist gleichgiltig, er berechnet die üblichen Sporteln. Aber so bequem die Sache hier ist, so gefährlich kann sie werden. Durch unbestimmte, nicht gehörig abgegrenzte Aufträge kann man gründlich hineinfallen. Mir ist ein Fall bekannt geworden, wo ein Kaufmann, der auch angefangen hatte, sich für seinen Stamm¬ baum zu interessiren, an den Küster einer Stadt geschrieben hatte, in der, wie er wußte, Vorfahren von ihm gelebt hatten. Er hatte dem Küster den sehr allgemein gehaltnen Auftrag gegeben, sämtliche in seiner Verwahrung befindlichen Kirchen¬ bücher auf die betreffende Familie hin durchzusehen und Auszüge daraus zu macheu. Das Ergebnis war nicht gerade null, aber doch ziemlich unbedeutend; die Rechnung des Küsters aber betrug — 170 Mark, und als der Kaufmann diese Summe nicht zahlen wollte, wurde er gerichtlich zur Zahlung verurteilt. Wenn das Interesse für Familiengeschichte in immer weitere Kreise dränge, worüber man sich ja nur freuen könnte, so wäre es unbedingt nötig, daß in den Archiven (und Bibliotheken) die Auskuufterteiluug in irgend einer Weise geregelt würde. Es sehlt heutzutage nicht an wissenschaftlich gebildeten jungen Männern, die mit Vergnügen eine bescheiden besoldete Anfangsstelluug als Hilfsarbeiter in einem größern Archiv übernehmen würden, und denen dann solche Auslwiftertcilungen, natürlich gegen besondre Bezahlung, mit übertragen werden könnten. In kleinen Städten aber, wo ein wissenschaftlich gebildeter Archivbeamter ganz fehlt, wird sich wohl immer unter der Lehrerschaft jemand finden, der sich ein wenig für die Orts¬ geschichte interessirt; an diesen könnten dann eingesandte Fragen und Wünsche zur Erledigung, natürlich auch gegen Bezahlung, abgegeben werden. Zum guten Teil handelt es sich zwar bei allen solchen Nachforschungen um untergeordnete Ar¬ beiten, die weiter nichts als Zeit und Aufmerksamkeit erfordern. Dennoch ist es ans mehr als einem Grunde notwendig, daß diese Arbeiten nicht von Subaltern- beamten, sondern von wissenschaftlich gebildeten Leuten ausgeführt werdeu. Erstens schon deshalb, weil in der ältern Zeit die einschlägigen Quellen oft lateinisch oder halblateinisch abgefaßt sind, es z. B. in einer Bürgermatrikel des sechzehnten Jahr¬ hunderts heißt- Balthasar Güswein von Kemlmitz, bg.Ines.lor, öxlriduit littoras, Skira.vit, civis lÄows. ^.et. 9. Lext, 1561. Vor allem aber deshalb, weil die Quellen, die bei solchen Forschungen in Frage kommen, samt und sonders so kost¬ bar sind und deshalb so sorgfältige und in jeder Weise schonende Behandlung erfordern (das beste wäre es, man brauchte zu ihrer Benutzung nur die Augen, nicht die Finger!), daß sie schlechterdings nicht gewöhnlichen Expedienten in die Hände gegeben werden sollten. Freilich giebt es auch wissenschaftlich gebildete Leute, die von dem Umgange mit wertvollen Büchern keine Ahnung haben, und die in zehn Wochen ein Buch mehr abnutzen, als ein andrer in zehn Jahren. Die Ärzte und die Fremdwörter. Über den Unfug der Fremdwörter >» der ärztlichen Wissenschaft ist schon oft geklagt worden — immer vergeblich. Jetzt läßt der Allgemeine deutsche Sprachverein ein Verdeictschungswörterbuch aus¬ arbeiten; daß aber, nachdem dies mühevolle Werk begutachtet, durchberaten, ab¬ geändert und endlich „angenommen" sein wird, die Ärzte sich darnach richten werden, ist wenig wahrscheinlich. Denn in diesem Falle klammert sich um die Fremdwörter nicht bloß bequeme Gewohnheit, sondern ein Standesvorurteil, und das Ist noch schwerer zu überwinden." Im Jahre 1389 erschien in dritter Auflage Roths „Klinische Terminologie, Grenzboten II 1893 36

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_214455/290>, abgerufen am 06.05.2024.