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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Nach der "Statistik des deutschen Reichs" betrug im Jahre 1891 der Über¬
schuß der Fischeinfuhr in den deutschen Handel gegen die Ausfuhr an

frischen Fischen. . , , . , . , . , 411I4S00 im Werte von 9985000 Mark
getrockneten-Stockfischen ....... 10S2500 " .. 630000 ,
gesalznen Stockfischen ....... 3 511000,,,, " " 1972 000 "
in Essig und Öl zubereiteten seiner" Fischen 770 300 ,. " " " 1224000 "
gesalznen Heringen ....... .169975300 " " " " 32468000 "
Muscheln und Seeschaltieren (ausgenommen
Austern und Hummern)...... 27 300 " " " ,. 8 000 ,.
Austern............. 823 200 " " " " 971 000 "
Fisch- und Robbenspech Fischthran . . . ,2 867 100 "...... 4 587 000 ,.
Walfischbarten . ........ 72 000 ........ 3 556 000 "
Robben- und Sechundssellen . .... 12 800 "...... 36000 "
55 437000 Mark.

Fast alle diese Fische u. s. w. könnten auf deutschen Schiffen im freien Meere von
deutschen Seefischern gefangen werden. Wir richten die Frage an unsre National¬
ökonomen, warum das nicht geschieht. Ihre Beantwortung scheint nicht leicht zu
sein. Das Verständnis unsrer Leser für die Hochseefischerei zu wecken, dazu wird
sich noch eine andre Gelegenheit finden. Hier soll nur mit Nachdruck auf die
Thatsache aufmerksam gemacht werden, daß wir fünfundfünfzig Millionen Mark
dem Auslande zahlen für Lebensmittel, die uus, wenn wir selbst zugriffen, keinen
Pfennig kosten würden.

Und noch etwas: an Kaviar und Kaviarsurrvgaten beträgt die Einfuhr
3 473 000 Kilogramm im Werte von 3 824 000 Mark; an Hummern und Schild¬
kröten 321 000 Kilogramm im Werte von 800 000 Mark. Wir armen Deutschen
also, die wir uicht wissen, wo wir das Geld für die Militärvorlage hernehmen
sollen, haben dem Auslande im Jahre 1891 5 69K 000 Mark bezahlen können,
um uns dafür nur die Leckereien an Austern, Kaviar, Hummern und Schildkröten
zu kaufen! Zahlen sprechen doch zuweilen recht deutlich.


G !v
Die Eidesnot.

Eine vor kurzem erschienene kleine Schrift eines frühern
Amtsrichters von Schrader "Zur Heilighaltung des Eides" bietet zwar über
diese Frage keine wesentlich neuen Gesichtspunkte, verdient aber als wiederholtes
Anzeichen der ernstlichen Mißstimmung, in der unser Eidesrecht das Volksgemüt
erhält, einige Beachtung. Angesichts der unzweifelhaften Mißstände, die hier ob¬
walten, können solche Notschreie nicht oft, nicht dringend genug erhoben werden,
haben sie doch genug nu unbegreiflicher Taubheit bei den Stellen zu überwinden,
wo mau billig eine bessere Fürsorge für so wichtige Interessen unsers Volkslebens
erwarten dürfte. Der Verfasser, der als Richter offenbar schwer unter dem Drucke
der prozessualischen Eidesvorschriften gerungen und sich gelegentlich auch gewaltsam
dagegen aufgebäumt hat, schließt mit den Worten: "Wir hoffen eher auf den Bei¬
fall unbefangner Mäuner, als auf den der Juristen; wir wissen aber auch, daß
eine Besserung eher aus dem Volke, als von den Schriftgelehrten zu erwarten ist" ;
und wer möchte wegen solcher Ansicht "den ersten Stein auf ihn werfen"? Den
Gipfel des Unsinns, Zeuguisrecht und -Pflicht der nächsten Verwandten eines
Privatklägers, hat er noch nicht einmal in seiner Schrift berührt! Allmählich
dämmert aber doch die Aussicht auf eine Besserung empor; das zeigen unter
andern die anerkennenswerten Änderungen, die der österreichische Entwurf einer
Zivilprozeßordnung bei den Bestimmungen über Pnrteieneid und Zeugeuver-
cidiguug vorschlägt, worüber wir bald uoch näheres mitteilen werden. Die Sebra-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Nach der „Statistik des deutschen Reichs" betrug im Jahre 1891 der Über¬
schuß der Fischeinfuhr in den deutschen Handel gegen die Ausfuhr an

frischen Fischen. . , , . , . , . , 411I4S00 im Werte von 9985000 Mark
getrockneten-Stockfischen ....... 10S2500 „ .. 630000 ,
gesalznen Stockfischen ....... 3 511000,,,, „ „ 1972 000 „
in Essig und Öl zubereiteten seiner» Fischen 770 300 ,. „ „ „ 1224000 „
gesalznen Heringen ....... .169975300 „ „ „ „ 32468000 „
Muscheln und Seeschaltieren (ausgenommen
Austern und Hummern)...... 27 300 „ „ „ ,. 8 000 ,.
Austern............. 823 200 „ „ „ „ 971 000 „
Fisch- und Robbenspech Fischthran . . . ,2 867 100 „...... 4 587 000 ,.
Walfischbarten . ........ 72 000 ........ 3 556 000 „
Robben- und Sechundssellen . .... 12 800 „...... 36000 „
55 437000 Mark.

Fast alle diese Fische u. s. w. könnten auf deutschen Schiffen im freien Meere von
deutschen Seefischern gefangen werden. Wir richten die Frage an unsre National¬
ökonomen, warum das nicht geschieht. Ihre Beantwortung scheint nicht leicht zu
sein. Das Verständnis unsrer Leser für die Hochseefischerei zu wecken, dazu wird
sich noch eine andre Gelegenheit finden. Hier soll nur mit Nachdruck auf die
Thatsache aufmerksam gemacht werden, daß wir fünfundfünfzig Millionen Mark
dem Auslande zahlen für Lebensmittel, die uus, wenn wir selbst zugriffen, keinen
Pfennig kosten würden.

Und noch etwas: an Kaviar und Kaviarsurrvgaten beträgt die Einfuhr
3 473 000 Kilogramm im Werte von 3 824 000 Mark; an Hummern und Schild¬
kröten 321 000 Kilogramm im Werte von 800 000 Mark. Wir armen Deutschen
also, die wir uicht wissen, wo wir das Geld für die Militärvorlage hernehmen
sollen, haben dem Auslande im Jahre 1891 5 69K 000 Mark bezahlen können,
um uns dafür nur die Leckereien an Austern, Kaviar, Hummern und Schildkröten
zu kaufen! Zahlen sprechen doch zuweilen recht deutlich.


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Die Eidesnot.

Eine vor kurzem erschienene kleine Schrift eines frühern
Amtsrichters von Schrader „Zur Heilighaltung des Eides" bietet zwar über
diese Frage keine wesentlich neuen Gesichtspunkte, verdient aber als wiederholtes
Anzeichen der ernstlichen Mißstimmung, in der unser Eidesrecht das Volksgemüt
erhält, einige Beachtung. Angesichts der unzweifelhaften Mißstände, die hier ob¬
walten, können solche Notschreie nicht oft, nicht dringend genug erhoben werden,
haben sie doch genug nu unbegreiflicher Taubheit bei den Stellen zu überwinden,
wo mau billig eine bessere Fürsorge für so wichtige Interessen unsers Volkslebens
erwarten dürfte. Der Verfasser, der als Richter offenbar schwer unter dem Drucke
der prozessualischen Eidesvorschriften gerungen und sich gelegentlich auch gewaltsam
dagegen aufgebäumt hat, schließt mit den Worten: „Wir hoffen eher auf den Bei¬
fall unbefangner Mäuner, als auf den der Juristen; wir wissen aber auch, daß
eine Besserung eher aus dem Volke, als von den Schriftgelehrten zu erwarten ist" ;
und wer möchte wegen solcher Ansicht „den ersten Stein auf ihn werfen"? Den
Gipfel des Unsinns, Zeuguisrecht und -Pflicht der nächsten Verwandten eines
Privatklägers, hat er noch nicht einmal in seiner Schrift berührt! Allmählich
dämmert aber doch die Aussicht auf eine Besserung empor; das zeigen unter
andern die anerkennenswerten Änderungen, die der österreichische Entwurf einer
Zivilprozeßordnung bei den Bestimmungen über Pnrteieneid und Zeugeuver-
cidiguug vorschlägt, worüber wir bald uoch näheres mitteilen werden. Die Sebra-


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[0581] Maßgebliches und Unmaßgebliches Nach der „Statistik des deutschen Reichs" betrug im Jahre 1891 der Über¬ schuß der Fischeinfuhr in den deutschen Handel gegen die Ausfuhr an frischen Fischen. . , , . , . , . , 411I4S00 im Werte von 9985000 Mark getrockneten-Stockfischen ....... 10S2500 „ .. 630000 , gesalznen Stockfischen ....... 3 511000,,,, „ „ 1972 000 „ in Essig und Öl zubereiteten seiner» Fischen 770 300 ,. „ „ „ 1224000 „ gesalznen Heringen ....... .169975300 „ „ „ „ 32468000 „ Muscheln und Seeschaltieren (ausgenommen Austern und Hummern)...... 27 300 „ „ „ ,. 8 000 ,. Austern............. 823 200 „ „ „ „ 971 000 „ Fisch- und Robbenspech Fischthran . . . ,2 867 100 „...... 4 587 000 ,. Walfischbarten . ........ 72 000 ........ 3 556 000 „ Robben- und Sechundssellen . .... 12 800 „...... 36000 „ 55 437000 Mark. Fast alle diese Fische u. s. w. könnten auf deutschen Schiffen im freien Meere von deutschen Seefischern gefangen werden. Wir richten die Frage an unsre National¬ ökonomen, warum das nicht geschieht. Ihre Beantwortung scheint nicht leicht zu sein. Das Verständnis unsrer Leser für die Hochseefischerei zu wecken, dazu wird sich noch eine andre Gelegenheit finden. Hier soll nur mit Nachdruck auf die Thatsache aufmerksam gemacht werden, daß wir fünfundfünfzig Millionen Mark dem Auslande zahlen für Lebensmittel, die uus, wenn wir selbst zugriffen, keinen Pfennig kosten würden. Und noch etwas: an Kaviar und Kaviarsurrvgaten beträgt die Einfuhr 3 473 000 Kilogramm im Werte von 3 824 000 Mark; an Hummern und Schild¬ kröten 321 000 Kilogramm im Werte von 800 000 Mark. Wir armen Deutschen also, die wir uicht wissen, wo wir das Geld für die Militärvorlage hernehmen sollen, haben dem Auslande im Jahre 1891 5 69K 000 Mark bezahlen können, um uns dafür nur die Leckereien an Austern, Kaviar, Hummern und Schildkröten zu kaufen! Zahlen sprechen doch zuweilen recht deutlich. G !v Die Eidesnot. Eine vor kurzem erschienene kleine Schrift eines frühern Amtsrichters von Schrader „Zur Heilighaltung des Eides" bietet zwar über diese Frage keine wesentlich neuen Gesichtspunkte, verdient aber als wiederholtes Anzeichen der ernstlichen Mißstimmung, in der unser Eidesrecht das Volksgemüt erhält, einige Beachtung. Angesichts der unzweifelhaften Mißstände, die hier ob¬ walten, können solche Notschreie nicht oft, nicht dringend genug erhoben werden, haben sie doch genug nu unbegreiflicher Taubheit bei den Stellen zu überwinden, wo mau billig eine bessere Fürsorge für so wichtige Interessen unsers Volkslebens erwarten dürfte. Der Verfasser, der als Richter offenbar schwer unter dem Drucke der prozessualischen Eidesvorschriften gerungen und sich gelegentlich auch gewaltsam dagegen aufgebäumt hat, schließt mit den Worten: „Wir hoffen eher auf den Bei¬ fall unbefangner Mäuner, als auf den der Juristen; wir wissen aber auch, daß eine Besserung eher aus dem Volke, als von den Schriftgelehrten zu erwarten ist" ; und wer möchte wegen solcher Ansicht „den ersten Stein auf ihn werfen"? Den Gipfel des Unsinns, Zeuguisrecht und -Pflicht der nächsten Verwandten eines Privatklägers, hat er noch nicht einmal in seiner Schrift berührt! Allmählich dämmert aber doch die Aussicht auf eine Besserung empor; das zeigen unter andern die anerkennenswerten Änderungen, die der österreichische Entwurf einer Zivilprozeßordnung bei den Bestimmungen über Pnrteieneid und Zeugeuver- cidiguug vorschlägt, worüber wir bald uoch näheres mitteilen werden. Die Sebra-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_214455/581>, abgerufen am 06.05.2024.