Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

dersche Schrift verkennt aber nicht, daß der Richter auch bei der Lcige unsrer
deutschen Gesetzgebung doch einige Abhilfe in einer gründlichen Verhandlung der
Sache mit den Parteien selbst finden kann und muß, die der "Entfremdung"
zwischen ihm und den Rechtsuchenden durch den dazwischengestellteü Anwalt, der
mangelhaften Veranschaulichung der streitigen Dinge, der unfreien, die Gebote
wahrer Billigkeit mißachtenden Auslegung der Verträge, und was sonst noch alles
dahin gehört, in Wahrheit entgegenzuwirken vermag. Fragt nur die Leute selbst,
denn "so verlogen ist, Gott Lob, unser deutsches Volk noch nicht, daß man ein¬
ander ins Gesicht unwahre Thatsachen ^soll heißen! Unwahrheiten! zu behaupten
oder wahre !soll heißen: Thatsache"! in Abrede zu nehmen !stellenj sich befleißigte!"
Aber das geschieht eben, besonders bei unsern Kollegialgerichten nicht; hieß es
dort frühere I^ittmÄ non El'ubeseit, so müßte man jetzt sagen -- doch das jetzt
passende Subjekt soll lieber verschwiegen werden. Und der erstaunlichen Weisheit,
die eine Frage an die Partei, sozusagen um den vor ihr stehenden Anwalt herum,
für verwerflich hält, muß es dann begegnen, daß die -- Ehefrauen der Parteien
als Zeuginnen erscheinen und gründlich ausgefragt werden dürfen und müssen, ob¬
wohl sie natürlich nur genau dasselbe wissen wie ihre vom Gerichte verschmähte
Ehehälfte, wodurch dann freilich der Vernunft wieder einigermaßen zu ihrem Rechte
verholfen wird, die sich gern an der besten Quelle, bei Leuten, die wirklich um
die Sache wissen, also bei den Parteien selbst Auskunft holt!


Fremdenführer.

Während sich unsre großen Reisehandbücher -- wir denken
namentlich an die Bttdckerschen und Meyerschen -- in der letzten Zeit außerordent¬
lich vervollkommnet haben, zur Bearbeitung oder Durchsicht ihrer geschichtlichen,
kultur- und kunstgeschichtlichen Teile hervorragende Fachmänner herangezogen haben
und unausgesetzt bemüht siud, einander durch zweckmäßige, übersichtliche Gliederung
und klare und schöne Darstellung zu übertreffen, bilden die Fremdenführer für
kleinere Gebiete und namentlich für einzelne Städte noch immer zum guten Teil eine
x-ullo Iwutousö unsrer Reiselitteratur. Sie werden meist von ganz untergeordneten
Skribenten, die weder die nötigen Kenntnisse noch die nötige Bildung dazu haben,
gewerbsmäßig hergestellt, immer wird dabei aus drei Schustern urteilslos ein
vierter, aus Vieren ein fünfter zusammengeschrieben, und niemand nimmt sich die
Mühe, einmal ernstlich einem solchen Machwerk zu Leibe zu gehen, weder kriti-
sirend noch helfend. Kläglich ist es in dieser Beziehung auch um Leipzig bestellt.
Wir haben hier, wie in jeder großen Stadt, eine Anzahl Konknrrenznnterneh-
muugen, aber eine ist so schlecht wie die andre. Gut sind gewöhnlich die Karten
und Pläne, aber um so miserabler ist der Text. Da nahmen wir denn natürlich
einen "Führer durch Leipzig," deu die Leipziger Volksschullehrer zur dreißigsten
allgemeinen deutschen Leserversammlung ihren deutschen Kollegen in die Hände ge¬
geben haben, mit ganz besondern Erwartungen zur Hand. Die deutschen Volks-
schullehrer sind ja bekanntlich "die Träger der Kultur." Auch in dem Begrüßungs¬
gedicht, das ihnen in Leipzig einer der ihrigen zugerufen hat, wurde ihnen das
wiederholt bestätigt. An der Spitze aller deutschen Volksschullehrer aber mar¬
schieren die Leipziger. Wenn also deren "Litterarischer und Preßausschuß" -- so
dachte mau -- sür die gesamte deutsche Lehrerschaft einen "Führer durch Leipzig"
bearbeiten ließ, so mußte es doch endlich einmal was Gescheites werden. Die
Herren sind ja samt und sonders durch ihr Amt verpflichtet, sich gründlich mit
der Geschichte der Stadt zu beschäftigen, denn sie haben darin zu unterrichten
(Heimatkunde!), und von einem "Litterarischen und Preßansschuß" darf man wohl


Maßgebliches und Unmaßgebliches

dersche Schrift verkennt aber nicht, daß der Richter auch bei der Lcige unsrer
deutschen Gesetzgebung doch einige Abhilfe in einer gründlichen Verhandlung der
Sache mit den Parteien selbst finden kann und muß, die der „Entfremdung"
zwischen ihm und den Rechtsuchenden durch den dazwischengestellteü Anwalt, der
mangelhaften Veranschaulichung der streitigen Dinge, der unfreien, die Gebote
wahrer Billigkeit mißachtenden Auslegung der Verträge, und was sonst noch alles
dahin gehört, in Wahrheit entgegenzuwirken vermag. Fragt nur die Leute selbst,
denn „so verlogen ist, Gott Lob, unser deutsches Volk noch nicht, daß man ein¬
ander ins Gesicht unwahre Thatsachen ^soll heißen! Unwahrheiten! zu behaupten
oder wahre !soll heißen: Thatsache«! in Abrede zu nehmen !stellenj sich befleißigte!"
Aber das geschieht eben, besonders bei unsern Kollegialgerichten nicht; hieß es
dort frühere I^ittmÄ non El'ubeseit, so müßte man jetzt sagen — doch das jetzt
passende Subjekt soll lieber verschwiegen werden. Und der erstaunlichen Weisheit,
die eine Frage an die Partei, sozusagen um den vor ihr stehenden Anwalt herum,
für verwerflich hält, muß es dann begegnen, daß die — Ehefrauen der Parteien
als Zeuginnen erscheinen und gründlich ausgefragt werden dürfen und müssen, ob¬
wohl sie natürlich nur genau dasselbe wissen wie ihre vom Gerichte verschmähte
Ehehälfte, wodurch dann freilich der Vernunft wieder einigermaßen zu ihrem Rechte
verholfen wird, die sich gern an der besten Quelle, bei Leuten, die wirklich um
die Sache wissen, also bei den Parteien selbst Auskunft holt!


Fremdenführer.

Während sich unsre großen Reisehandbücher — wir denken
namentlich an die Bttdckerschen und Meyerschen — in der letzten Zeit außerordent¬
lich vervollkommnet haben, zur Bearbeitung oder Durchsicht ihrer geschichtlichen,
kultur- und kunstgeschichtlichen Teile hervorragende Fachmänner herangezogen haben
und unausgesetzt bemüht siud, einander durch zweckmäßige, übersichtliche Gliederung
und klare und schöne Darstellung zu übertreffen, bilden die Fremdenführer für
kleinere Gebiete und namentlich für einzelne Städte noch immer zum guten Teil eine
x-ullo Iwutousö unsrer Reiselitteratur. Sie werden meist von ganz untergeordneten
Skribenten, die weder die nötigen Kenntnisse noch die nötige Bildung dazu haben,
gewerbsmäßig hergestellt, immer wird dabei aus drei Schustern urteilslos ein
vierter, aus Vieren ein fünfter zusammengeschrieben, und niemand nimmt sich die
Mühe, einmal ernstlich einem solchen Machwerk zu Leibe zu gehen, weder kriti-
sirend noch helfend. Kläglich ist es in dieser Beziehung auch um Leipzig bestellt.
Wir haben hier, wie in jeder großen Stadt, eine Anzahl Konknrrenznnterneh-
muugen, aber eine ist so schlecht wie die andre. Gut sind gewöhnlich die Karten
und Pläne, aber um so miserabler ist der Text. Da nahmen wir denn natürlich
einen „Führer durch Leipzig," deu die Leipziger Volksschullehrer zur dreißigsten
allgemeinen deutschen Leserversammlung ihren deutschen Kollegen in die Hände ge¬
geben haben, mit ganz besondern Erwartungen zur Hand. Die deutschen Volks-
schullehrer sind ja bekanntlich „die Träger der Kultur." Auch in dem Begrüßungs¬
gedicht, das ihnen in Leipzig einer der ihrigen zugerufen hat, wurde ihnen das
wiederholt bestätigt. An der Spitze aller deutschen Volksschullehrer aber mar¬
schieren die Leipziger. Wenn also deren „Litterarischer und Preßausschuß" — so
dachte mau — sür die gesamte deutsche Lehrerschaft einen „Führer durch Leipzig"
bearbeiten ließ, so mußte es doch endlich einmal was Gescheites werden. Die
Herren sind ja samt und sonders durch ihr Amt verpflichtet, sich gründlich mit
der Geschichte der Stadt zu beschäftigen, denn sie haben darin zu unterrichten
(Heimatkunde!), und von einem „Litterarischen und Preßansschuß" darf man wohl


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0582" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/215037"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_2253" prev="#ID_2252"> dersche Schrift verkennt aber nicht, daß der Richter auch bei der Lcige unsrer<lb/>
deutschen Gesetzgebung doch einige Abhilfe in einer gründlichen Verhandlung der<lb/>
Sache mit den Parteien selbst finden kann und muß, die der &#x201E;Entfremdung"<lb/>
zwischen ihm und den Rechtsuchenden durch den dazwischengestellteü Anwalt, der<lb/>
mangelhaften Veranschaulichung der streitigen Dinge, der unfreien, die Gebote<lb/>
wahrer Billigkeit mißachtenden Auslegung der Verträge, und was sonst noch alles<lb/>
dahin gehört, in Wahrheit entgegenzuwirken vermag. Fragt nur die Leute selbst,<lb/>
denn &#x201E;so verlogen ist, Gott Lob, unser deutsches Volk noch nicht, daß man ein¬<lb/>
ander ins Gesicht unwahre Thatsachen ^soll heißen! Unwahrheiten! zu behaupten<lb/>
oder wahre !soll heißen: Thatsache«! in Abrede zu nehmen !stellenj sich befleißigte!"<lb/>
Aber das geschieht eben, besonders bei unsern Kollegialgerichten nicht; hieß es<lb/>
dort frühere I^ittmÄ non El'ubeseit, so müßte man jetzt sagen &#x2014; doch das jetzt<lb/>
passende Subjekt soll lieber verschwiegen werden. Und der erstaunlichen Weisheit,<lb/>
die eine Frage an die Partei, sozusagen um den vor ihr stehenden Anwalt herum,<lb/>
für verwerflich hält, muß es dann begegnen, daß die &#x2014; Ehefrauen der Parteien<lb/>
als Zeuginnen erscheinen und gründlich ausgefragt werden dürfen und müssen, ob¬<lb/>
wohl sie natürlich nur genau dasselbe wissen wie ihre vom Gerichte verschmähte<lb/>
Ehehälfte, wodurch dann freilich der Vernunft wieder einigermaßen zu ihrem Rechte<lb/>
verholfen wird, die sich gern an der besten Quelle, bei Leuten, die wirklich um<lb/>
die Sache wissen, also bei den Parteien selbst Auskunft holt!</p><lb/>
          </div>
          <div n="2">
            <head> Fremdenführer.</head>
            <p xml:id="ID_2254" next="#ID_2255"> Während sich unsre großen Reisehandbücher &#x2014; wir denken<lb/>
namentlich an die Bttdckerschen und Meyerschen &#x2014; in der letzten Zeit außerordent¬<lb/>
lich vervollkommnet haben, zur Bearbeitung oder Durchsicht ihrer geschichtlichen,<lb/>
kultur- und kunstgeschichtlichen Teile hervorragende Fachmänner herangezogen haben<lb/>
und unausgesetzt bemüht siud, einander durch zweckmäßige, übersichtliche Gliederung<lb/>
und klare und schöne Darstellung zu übertreffen, bilden die Fremdenführer für<lb/>
kleinere Gebiete und namentlich für einzelne Städte noch immer zum guten Teil eine<lb/>
x-ullo Iwutousö unsrer Reiselitteratur. Sie werden meist von ganz untergeordneten<lb/>
Skribenten, die weder die nötigen Kenntnisse noch die nötige Bildung dazu haben,<lb/>
gewerbsmäßig hergestellt, immer wird dabei aus drei Schustern urteilslos ein<lb/>
vierter, aus Vieren ein fünfter zusammengeschrieben, und niemand nimmt sich die<lb/>
Mühe, einmal ernstlich einem solchen Machwerk zu Leibe zu gehen, weder kriti-<lb/>
sirend noch helfend. Kläglich ist es in dieser Beziehung auch um Leipzig bestellt.<lb/>
Wir haben hier, wie in jeder großen Stadt, eine Anzahl Konknrrenznnterneh-<lb/>
muugen, aber eine ist so schlecht wie die andre. Gut sind gewöhnlich die Karten<lb/>
und Pläne, aber um so miserabler ist der Text. Da nahmen wir denn natürlich<lb/>
einen &#x201E;Führer durch Leipzig," deu die Leipziger Volksschullehrer zur dreißigsten<lb/>
allgemeinen deutschen Leserversammlung ihren deutschen Kollegen in die Hände ge¬<lb/>
geben haben, mit ganz besondern Erwartungen zur Hand. Die deutschen Volks-<lb/>
schullehrer sind ja bekanntlich &#x201E;die Träger der Kultur." Auch in dem Begrüßungs¬<lb/>
gedicht, das ihnen in Leipzig einer der ihrigen zugerufen hat, wurde ihnen das<lb/>
wiederholt bestätigt. An der Spitze aller deutschen Volksschullehrer aber mar¬<lb/>
schieren die Leipziger. Wenn also deren &#x201E;Litterarischer und Preßausschuß" &#x2014; so<lb/>
dachte mau &#x2014; sür die gesamte deutsche Lehrerschaft einen &#x201E;Führer durch Leipzig"<lb/>
bearbeiten ließ, so mußte es doch endlich einmal was Gescheites werden. Die<lb/>
Herren sind ja samt und sonders durch ihr Amt verpflichtet, sich gründlich mit<lb/>
der Geschichte der Stadt zu beschäftigen, denn sie haben darin zu unterrichten<lb/>
(Heimatkunde!), und von einem &#x201E;Litterarischen und Preßansschuß" darf man wohl</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0582] Maßgebliches und Unmaßgebliches dersche Schrift verkennt aber nicht, daß der Richter auch bei der Lcige unsrer deutschen Gesetzgebung doch einige Abhilfe in einer gründlichen Verhandlung der Sache mit den Parteien selbst finden kann und muß, die der „Entfremdung" zwischen ihm und den Rechtsuchenden durch den dazwischengestellteü Anwalt, der mangelhaften Veranschaulichung der streitigen Dinge, der unfreien, die Gebote wahrer Billigkeit mißachtenden Auslegung der Verträge, und was sonst noch alles dahin gehört, in Wahrheit entgegenzuwirken vermag. Fragt nur die Leute selbst, denn „so verlogen ist, Gott Lob, unser deutsches Volk noch nicht, daß man ein¬ ander ins Gesicht unwahre Thatsachen ^soll heißen! Unwahrheiten! zu behaupten oder wahre !soll heißen: Thatsache«! in Abrede zu nehmen !stellenj sich befleißigte!" Aber das geschieht eben, besonders bei unsern Kollegialgerichten nicht; hieß es dort frühere I^ittmÄ non El'ubeseit, so müßte man jetzt sagen — doch das jetzt passende Subjekt soll lieber verschwiegen werden. Und der erstaunlichen Weisheit, die eine Frage an die Partei, sozusagen um den vor ihr stehenden Anwalt herum, für verwerflich hält, muß es dann begegnen, daß die — Ehefrauen der Parteien als Zeuginnen erscheinen und gründlich ausgefragt werden dürfen und müssen, ob¬ wohl sie natürlich nur genau dasselbe wissen wie ihre vom Gerichte verschmähte Ehehälfte, wodurch dann freilich der Vernunft wieder einigermaßen zu ihrem Rechte verholfen wird, die sich gern an der besten Quelle, bei Leuten, die wirklich um die Sache wissen, also bei den Parteien selbst Auskunft holt! Fremdenführer. Während sich unsre großen Reisehandbücher — wir denken namentlich an die Bttdckerschen und Meyerschen — in der letzten Zeit außerordent¬ lich vervollkommnet haben, zur Bearbeitung oder Durchsicht ihrer geschichtlichen, kultur- und kunstgeschichtlichen Teile hervorragende Fachmänner herangezogen haben und unausgesetzt bemüht siud, einander durch zweckmäßige, übersichtliche Gliederung und klare und schöne Darstellung zu übertreffen, bilden die Fremdenführer für kleinere Gebiete und namentlich für einzelne Städte noch immer zum guten Teil eine x-ullo Iwutousö unsrer Reiselitteratur. Sie werden meist von ganz untergeordneten Skribenten, die weder die nötigen Kenntnisse noch die nötige Bildung dazu haben, gewerbsmäßig hergestellt, immer wird dabei aus drei Schustern urteilslos ein vierter, aus Vieren ein fünfter zusammengeschrieben, und niemand nimmt sich die Mühe, einmal ernstlich einem solchen Machwerk zu Leibe zu gehen, weder kriti- sirend noch helfend. Kläglich ist es in dieser Beziehung auch um Leipzig bestellt. Wir haben hier, wie in jeder großen Stadt, eine Anzahl Konknrrenznnterneh- muugen, aber eine ist so schlecht wie die andre. Gut sind gewöhnlich die Karten und Pläne, aber um so miserabler ist der Text. Da nahmen wir denn natürlich einen „Führer durch Leipzig," deu die Leipziger Volksschullehrer zur dreißigsten allgemeinen deutschen Leserversammlung ihren deutschen Kollegen in die Hände ge¬ geben haben, mit ganz besondern Erwartungen zur Hand. Die deutschen Volks- schullehrer sind ja bekanntlich „die Träger der Kultur." Auch in dem Begrüßungs¬ gedicht, das ihnen in Leipzig einer der ihrigen zugerufen hat, wurde ihnen das wiederholt bestätigt. An der Spitze aller deutschen Volksschullehrer aber mar¬ schieren die Leipziger. Wenn also deren „Litterarischer und Preßausschuß" — so dachte mau — sür die gesamte deutsche Lehrerschaft einen „Führer durch Leipzig" bearbeiten ließ, so mußte es doch endlich einmal was Gescheites werden. Die Herren sind ja samt und sonders durch ihr Amt verpflichtet, sich gründlich mit der Geschichte der Stadt zu beschäftigen, denn sie haben darin zu unterrichten (Heimatkunde!), und von einem „Litterarischen und Preßansschuß" darf man wohl

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_214455
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_214455/582
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_214455/582>, abgerufen am 07.05.2024.