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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Zugang zu den meiste" männliche" Berufsarten verbiete, und daß den Anforde¬
rungen dieser besondern Natur auch schon die Erziehung der Mädchen angepaßt
sein müsse. Er verwirft daher das amerikanische System, Knaben und Mädchen
von der untersten bis zur höchsten Stufe gemeinsam zu unterrichten, obwohl es
von vielen Pädagogen gerade auch wegen der sittlichen Wirkungen, die es angeblich
hervorbringt, sehr gelobt wird.


Beziehungsweise

Dr. pdil. Vor kurzem war in den Zeitungen eine Er¬
örterung zu lesen über den zopfigen Gebrauch "überflüssiger Titulaturen, wie:
Hochwürden, Hochehrwürden, Hochgeboren, Hochwohlgeboren, Wohlgeboren und
dergleichen mehr." Die Behörden, hieß es, müßte" mit oller Energie dagegen
zu Felde ziehen und sich das Beispiel zum Muster nehmen, das zwei Stadt¬
schulräte in einer Verfügung gegeben hätten. Diese Verfügung lautete nämlich:
"Die Herren Schulleiter veranlassen wir hierdurch, gefälligst in Zukunft sich so¬
wohl selbst in deu Schreiben an uns jedes Zusatzes zu unsrer Adresse, wie "Hoch-
wohlgeboren" oder "Wohlgeboren," beziehungsweise "Dr. phil,," durchaus zu
enthalten, als auch das Kollegium der ihrer Leitung unterstellten Schule mit ent¬
sprechender Anweisung zu versehen."

Es ist ein komisches Mißgeschick, daß sich in dieser gegen einen Zopf ge¬
richteten Verfügung selbst zwei Zöpfe finden: die an dieser Stelle recht unnötigen
Gänsefüßchen: "Hochwohlgeboren" n. s. w., und das schleppende Kanzleiwort
"beziehungsweise" (statt des einfachen oder). Darf man hieraus schließen, daß
wir Deutschen nun einmal ohne Zöpfe nicht leben können?

Aber was für eine Logik auch! Seit wann ist Dr. xliil, ein Zusatz zu einer
Adresse, der sich mit Wohlgeboren auf eine Stufe stellen läßt? Wenn die beiden
Schulrnte, wie mau annehmen muß, Doktoren der Philosophie sind, so hat jeder,
der um sie schreibt, nicht bloß die moralische Verpflichtung, sondern auch das un¬
bestreitbare Recht, Herrn Schulrat I)r. N N zu schreiben. Es ist sehr sonderbar,
sich die Anrede mit einem akademischen Titel, den man dnrch seine Arbeit und
sein Geld erworben hat, zu verbitten. Will man nicht Doktor genannt sein,
warum hat mau sich prvmoviren lassen? Die Berechtigung der Universitäten, den
Doktortitel zu verleihen, sodaß er dauernd zum Name" einer Person gehört, ist
vom Staate anerkannt, und wenn die eine Behörde ihren Untergebnen verbietet,
den Dr. plin. der Adresse hinzuzusetzen, während die andre Behörde die unberech¬
tigte Führung des Doktortitels mit Strafe belegt, fo geraten doch die Behörden
unter einander in merkwürdigen Widerspruch.

Vielleicht hat man nnn anch an einen persönlichen Verzicht auf den Titel
gar nicht gedacht, sondern nnr gemeint, daß er zum Amte in keiner Beziehung
stehe. Lehrer hier, Schulrnt da! Was geht es den Lehrer an, daß sein Schul-
rat Dr. xlul, ist? Aber warum, fragen nur dann, soll das rein amtliche Ver¬
hältnis so hervorgekehrt, und warum soll jedes andre Verhältnis abgewiesen
werden? Es geht doch zu weit, wenn ein Lehrer, bloß weil er sich gegen seinen
Vorgesetzten neben dem Amts- noch des akademischen Titels bedient, in den Ver¬
dacht kommt, sich nicht streng dienstlich zu Verhalten.

Die Sache hat aber noch eine andre Seite. Man geht wohl nicht fehl, wenn
man annimmt, daß ein Vorgesetzter, der Von seinen Untergebnen nur mit seinem
Amtstitel genannt sein will, von oben nach unter ebenso verfährt. Nun mag der
Doktortitel in den Augen eines Rats oder eines Direktors etwas nebensächliches
sein, er ist es aber keineswegs bei allen Leuten und am wenigsten bei solchen


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Zugang zu den meiste» männliche» Berufsarten verbiete, und daß den Anforde¬
rungen dieser besondern Natur auch schon die Erziehung der Mädchen angepaßt
sein müsse. Er verwirft daher das amerikanische System, Knaben und Mädchen
von der untersten bis zur höchsten Stufe gemeinsam zu unterrichten, obwohl es
von vielen Pädagogen gerade auch wegen der sittlichen Wirkungen, die es angeblich
hervorbringt, sehr gelobt wird.


Beziehungsweise

Dr. pdil. Vor kurzem war in den Zeitungen eine Er¬
örterung zu lesen über den zopfigen Gebrauch „überflüssiger Titulaturen, wie:
Hochwürden, Hochehrwürden, Hochgeboren, Hochwohlgeboren, Wohlgeboren und
dergleichen mehr." Die Behörden, hieß es, müßte» mit oller Energie dagegen
zu Felde ziehen und sich das Beispiel zum Muster nehmen, das zwei Stadt¬
schulräte in einer Verfügung gegeben hätten. Diese Verfügung lautete nämlich:
„Die Herren Schulleiter veranlassen wir hierdurch, gefälligst in Zukunft sich so¬
wohl selbst in deu Schreiben an uns jedes Zusatzes zu unsrer Adresse, wie »Hoch-
wohlgeboren« oder »Wohlgeboren,« beziehungsweise »Dr. phil,,« durchaus zu
enthalten, als auch das Kollegium der ihrer Leitung unterstellten Schule mit ent¬
sprechender Anweisung zu versehen."

Es ist ein komisches Mißgeschick, daß sich in dieser gegen einen Zopf ge¬
richteten Verfügung selbst zwei Zöpfe finden: die an dieser Stelle recht unnötigen
Gänsefüßchen: „Hochwohlgeboren" n. s. w., und das schleppende Kanzleiwort
„beziehungsweise" (statt des einfachen oder). Darf man hieraus schließen, daß
wir Deutschen nun einmal ohne Zöpfe nicht leben können?

Aber was für eine Logik auch! Seit wann ist Dr. xliil, ein Zusatz zu einer
Adresse, der sich mit Wohlgeboren auf eine Stufe stellen läßt? Wenn die beiden
Schulrnte, wie mau annehmen muß, Doktoren der Philosophie sind, so hat jeder,
der um sie schreibt, nicht bloß die moralische Verpflichtung, sondern auch das un¬
bestreitbare Recht, Herrn Schulrat I)r. N N zu schreiben. Es ist sehr sonderbar,
sich die Anrede mit einem akademischen Titel, den man dnrch seine Arbeit und
sein Geld erworben hat, zu verbitten. Will man nicht Doktor genannt sein,
warum hat mau sich prvmoviren lassen? Die Berechtigung der Universitäten, den
Doktortitel zu verleihen, sodaß er dauernd zum Name» einer Person gehört, ist
vom Staate anerkannt, und wenn die eine Behörde ihren Untergebnen verbietet,
den Dr. plin. der Adresse hinzuzusetzen, während die andre Behörde die unberech¬
tigte Führung des Doktortitels mit Strafe belegt, fo geraten doch die Behörden
unter einander in merkwürdigen Widerspruch.

Vielleicht hat man nnn anch an einen persönlichen Verzicht auf den Titel
gar nicht gedacht, sondern nnr gemeint, daß er zum Amte in keiner Beziehung
stehe. Lehrer hier, Schulrnt da! Was geht es den Lehrer an, daß sein Schul-
rat Dr. xlul, ist? Aber warum, fragen nur dann, soll das rein amtliche Ver¬
hältnis so hervorgekehrt, und warum soll jedes andre Verhältnis abgewiesen
werden? Es geht doch zu weit, wenn ein Lehrer, bloß weil er sich gegen seinen
Vorgesetzten neben dem Amts- noch des akademischen Titels bedient, in den Ver¬
dacht kommt, sich nicht streng dienstlich zu Verhalten.

Die Sache hat aber noch eine andre Seite. Man geht wohl nicht fehl, wenn
man annimmt, daß ein Vorgesetzter, der Von seinen Untergebnen nur mit seinem
Amtstitel genannt sein will, von oben nach unter ebenso verfährt. Nun mag der
Doktortitel in den Augen eines Rats oder eines Direktors etwas nebensächliches
sein, er ist es aber keineswegs bei allen Leuten und am wenigsten bei solchen


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[0483] Maßgebliches und Unmaßgebliches Zugang zu den meiste» männliche» Berufsarten verbiete, und daß den Anforde¬ rungen dieser besondern Natur auch schon die Erziehung der Mädchen angepaßt sein müsse. Er verwirft daher das amerikanische System, Knaben und Mädchen von der untersten bis zur höchsten Stufe gemeinsam zu unterrichten, obwohl es von vielen Pädagogen gerade auch wegen der sittlichen Wirkungen, die es angeblich hervorbringt, sehr gelobt wird. Beziehungsweise Dr. pdil. Vor kurzem war in den Zeitungen eine Er¬ örterung zu lesen über den zopfigen Gebrauch „überflüssiger Titulaturen, wie: Hochwürden, Hochehrwürden, Hochgeboren, Hochwohlgeboren, Wohlgeboren und dergleichen mehr." Die Behörden, hieß es, müßte» mit oller Energie dagegen zu Felde ziehen und sich das Beispiel zum Muster nehmen, das zwei Stadt¬ schulräte in einer Verfügung gegeben hätten. Diese Verfügung lautete nämlich: „Die Herren Schulleiter veranlassen wir hierdurch, gefälligst in Zukunft sich so¬ wohl selbst in deu Schreiben an uns jedes Zusatzes zu unsrer Adresse, wie »Hoch- wohlgeboren« oder »Wohlgeboren,« beziehungsweise »Dr. phil,,« durchaus zu enthalten, als auch das Kollegium der ihrer Leitung unterstellten Schule mit ent¬ sprechender Anweisung zu versehen." Es ist ein komisches Mißgeschick, daß sich in dieser gegen einen Zopf ge¬ richteten Verfügung selbst zwei Zöpfe finden: die an dieser Stelle recht unnötigen Gänsefüßchen: „Hochwohlgeboren" n. s. w., und das schleppende Kanzleiwort „beziehungsweise" (statt des einfachen oder). Darf man hieraus schließen, daß wir Deutschen nun einmal ohne Zöpfe nicht leben können? Aber was für eine Logik auch! Seit wann ist Dr. xliil, ein Zusatz zu einer Adresse, der sich mit Wohlgeboren auf eine Stufe stellen läßt? Wenn die beiden Schulrnte, wie mau annehmen muß, Doktoren der Philosophie sind, so hat jeder, der um sie schreibt, nicht bloß die moralische Verpflichtung, sondern auch das un¬ bestreitbare Recht, Herrn Schulrat I)r. N N zu schreiben. Es ist sehr sonderbar, sich die Anrede mit einem akademischen Titel, den man dnrch seine Arbeit und sein Geld erworben hat, zu verbitten. Will man nicht Doktor genannt sein, warum hat mau sich prvmoviren lassen? Die Berechtigung der Universitäten, den Doktortitel zu verleihen, sodaß er dauernd zum Name» einer Person gehört, ist vom Staate anerkannt, und wenn die eine Behörde ihren Untergebnen verbietet, den Dr. plin. der Adresse hinzuzusetzen, während die andre Behörde die unberech¬ tigte Führung des Doktortitels mit Strafe belegt, fo geraten doch die Behörden unter einander in merkwürdigen Widerspruch. Vielleicht hat man nnn anch an einen persönlichen Verzicht auf den Titel gar nicht gedacht, sondern nnr gemeint, daß er zum Amte in keiner Beziehung stehe. Lehrer hier, Schulrnt da! Was geht es den Lehrer an, daß sein Schul- rat Dr. xlul, ist? Aber warum, fragen nur dann, soll das rein amtliche Ver¬ hältnis so hervorgekehrt, und warum soll jedes andre Verhältnis abgewiesen werden? Es geht doch zu weit, wenn ein Lehrer, bloß weil er sich gegen seinen Vorgesetzten neben dem Amts- noch des akademischen Titels bedient, in den Ver¬ dacht kommt, sich nicht streng dienstlich zu Verhalten. Die Sache hat aber noch eine andre Seite. Man geht wohl nicht fehl, wenn man annimmt, daß ein Vorgesetzter, der Von seinen Untergebnen nur mit seinem Amtstitel genannt sein will, von oben nach unter ebenso verfährt. Nun mag der Doktortitel in den Augen eines Rats oder eines Direktors etwas nebensächliches sein, er ist es aber keineswegs bei allen Leuten und am wenigsten bei solchen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215089/483>, abgerufen am 07.05.2024.