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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Milieu, in denen Hazcirdspiel getrieben wird, was leicht zu erfahren ist, unerbittlich
ab, mag mich Familie, Vermögen und "uns sonst noch für ihre Aufnahme als
Avantagenr sprechen. Höhere Offiziere, die in ihrer Gegenwart Hasardspiele dulden
oder gar sich daran beteiligen, Kommandeure, die vom Hcizardspiel ihrer Unter¬
gebnen erfahren und nicht sofort dagegen einschreiten, müssen aus dem Dienst ent¬
fernt werden, ebenso solche, die außerhalb des Offizierkorps, sei es auch in der
besten Gesellschaft, spiele". Dem jungen Offizier, schon dem Fähnrich, muß bei
alle" Gelegenheiten klar gemacht werden, daß er das Interesse des Dienstes ver¬
letzt, wenn er durch das Spiel sein eignes Lebensglück und das seiner Kameraden
in Gefahr bringt. Es giebt Regimenter, in denen die Offiziere unter sich nie
spielen, weil sie sich sehr richtig selbst den Vorhalt machen, daß es nicht kamerad¬
schaftlich sei, sich gegenseitig das Geld abzunehmen, namentlich wenn mau weiß,
was jeder hat. Das ist gewiß anzuerkennen, aber es ist anch nicht schwer, dem
jungen Offizier begreiflich zu machen, daß er anch in andrer Gesellschaft, vor allein
in Gesellschaft vou prvfessiouirren Spielern, sich diesem charaktermordendcn Zeit¬
vertreib nicht hingeben darf.

Schließlich müssen wir aber doch noch einen. Umstand zur Sprache bringen,
der manchen junge" und auch manchen ältern Offizier zum Spiele verlockt. Das
ist der unzulängliche Gehalt des Offiziers. Es ist Thatsache, daß der Sekonde-
leutnant mit seinem Gehalt und mit der geringsten Zulage, als welche die von
zwanzig Mark monatlich umzusehen ist, die Unbemittelten aus besondern Mitteln
gewährt wird, nicht auszukommen vermag. Trotzdem wird jede Anforderung der
Regierung auf Gehaltserhöhung abgelehnt. Die unzulängliche Bezahlung der jüngern
Offizierchargen bis zum Hauptmann zweiter Klasse ist aber die Ursache, daß die
an und für sich ausreichenden Gehalte des Hnuptmanus erster Klasse und des
Stabsoffiziers die, die sie erreicht haben, ihres Lebens auch nicht froh werden lassen ;
denn sie müssen sich zur Deckung durchaus ehrenwerter Schulden, die sie in niedern
Chargen zu machen gezwungen gewesen sind, solche Abzüge auferlegen, daß ihre
Not doch nicht aufhört. Frankreich ist uns in dieser Beziehung mit gutem Bei¬
spiel vorausgegangen, indem es seit dem 1. Januar 18L9 die Offiziersgehnlte in
der Art geregelt hat, daß die Unterschiede in den einzelnen Waffen aufhören und
jeder Leutnant und Hauptmann denselben Gehalt bekommt, gleichviel ob er In¬
fanterist, .Kavallerist, Artillerist oder Ingenieur ist, und zwar hat man den Gehalt
dieser Chargen gewählt, der der höchste war. Außerdem hat man den Unterschied
im Gehalt zwischen dem Hauptmann erster und zweiter Klasse aus der sehr richtigen
Erwägung aufgehoben, daß beide Klassen von Hauptleuten durchaus denselben Dienst
thun müssen und kein Grund aufzufinden ist, weshalb der eine besser bezahlt werden
soll als der andre. Deshalb ist der Hauptmannsgchalt zweiter Klasse ganz weg¬
gefallen; sämtliche Hauptleute und Rittmeister bezieheir den gleichen Gehalt, nämlich
den der seitherigen ersten Klasse. Bei uns beträgt der Unterschied beider Hcuipt-
mannsklassen etwa 1500 Mark jährlich. Man sollte den Sekondeleutnantsgehalt
wegfallen lassen, dem Sekondeleutnant den Gehalt des Premierleutnants, diesem den
Gehalt der Hauptleute zweiter Klasse und allen Hauptleuten den der ersten Klasse
geben. Große Sprünge könnten sie auch dann noch nicht machen, aber sie wären
doch so gestellt, daß sie vom Gehalt einigermaßen bestehen könnten, ohne den Ver-
suchungen zum Spiel so ausgesetzt zu sein wie jetzt.


Vom Amtsgericht I in München.

Die Münchner Neuesten Nachrichten
vom 7. November berichten: Der Hofbäckermeister Anton Seidl erhielt unterm


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Milieu, in denen Hazcirdspiel getrieben wird, was leicht zu erfahren ist, unerbittlich
ab, mag mich Familie, Vermögen und »uns sonst noch für ihre Aufnahme als
Avantagenr sprechen. Höhere Offiziere, die in ihrer Gegenwart Hasardspiele dulden
oder gar sich daran beteiligen, Kommandeure, die vom Hcizardspiel ihrer Unter¬
gebnen erfahren und nicht sofort dagegen einschreiten, müssen aus dem Dienst ent¬
fernt werden, ebenso solche, die außerhalb des Offizierkorps, sei es auch in der
besten Gesellschaft, spiele». Dem jungen Offizier, schon dem Fähnrich, muß bei
alle» Gelegenheiten klar gemacht werden, daß er das Interesse des Dienstes ver¬
letzt, wenn er durch das Spiel sein eignes Lebensglück und das seiner Kameraden
in Gefahr bringt. Es giebt Regimenter, in denen die Offiziere unter sich nie
spielen, weil sie sich sehr richtig selbst den Vorhalt machen, daß es nicht kamerad¬
schaftlich sei, sich gegenseitig das Geld abzunehmen, namentlich wenn mau weiß,
was jeder hat. Das ist gewiß anzuerkennen, aber es ist anch nicht schwer, dem
jungen Offizier begreiflich zu machen, daß er anch in andrer Gesellschaft, vor allein
in Gesellschaft vou prvfessiouirren Spielern, sich diesem charaktermordendcn Zeit¬
vertreib nicht hingeben darf.

Schließlich müssen wir aber doch noch einen. Umstand zur Sprache bringen,
der manchen junge» und auch manchen ältern Offizier zum Spiele verlockt. Das
ist der unzulängliche Gehalt des Offiziers. Es ist Thatsache, daß der Sekonde-
leutnant mit seinem Gehalt und mit der geringsten Zulage, als welche die von
zwanzig Mark monatlich umzusehen ist, die Unbemittelten aus besondern Mitteln
gewährt wird, nicht auszukommen vermag. Trotzdem wird jede Anforderung der
Regierung auf Gehaltserhöhung abgelehnt. Die unzulängliche Bezahlung der jüngern
Offizierchargen bis zum Hauptmann zweiter Klasse ist aber die Ursache, daß die
an und für sich ausreichenden Gehalte des Hnuptmanus erster Klasse und des
Stabsoffiziers die, die sie erreicht haben, ihres Lebens auch nicht froh werden lassen ;
denn sie müssen sich zur Deckung durchaus ehrenwerter Schulden, die sie in niedern
Chargen zu machen gezwungen gewesen sind, solche Abzüge auferlegen, daß ihre
Not doch nicht aufhört. Frankreich ist uns in dieser Beziehung mit gutem Bei¬
spiel vorausgegangen, indem es seit dem 1. Januar 18L9 die Offiziersgehnlte in
der Art geregelt hat, daß die Unterschiede in den einzelnen Waffen aufhören und
jeder Leutnant und Hauptmann denselben Gehalt bekommt, gleichviel ob er In¬
fanterist, .Kavallerist, Artillerist oder Ingenieur ist, und zwar hat man den Gehalt
dieser Chargen gewählt, der der höchste war. Außerdem hat man den Unterschied
im Gehalt zwischen dem Hauptmann erster und zweiter Klasse aus der sehr richtigen
Erwägung aufgehoben, daß beide Klassen von Hauptleuten durchaus denselben Dienst
thun müssen und kein Grund aufzufinden ist, weshalb der eine besser bezahlt werden
soll als der andre. Deshalb ist der Hauptmannsgchalt zweiter Klasse ganz weg¬
gefallen; sämtliche Hauptleute und Rittmeister bezieheir den gleichen Gehalt, nämlich
den der seitherigen ersten Klasse. Bei uns beträgt der Unterschied beider Hcuipt-
mannsklassen etwa 1500 Mark jährlich. Man sollte den Sekondeleutnantsgehalt
wegfallen lassen, dem Sekondeleutnant den Gehalt des Premierleutnants, diesem den
Gehalt der Hauptleute zweiter Klasse und allen Hauptleuten den der ersten Klasse
geben. Große Sprünge könnten sie auch dann noch nicht machen, aber sie wären
doch so gestellt, daß sie vom Gehalt einigermaßen bestehen könnten, ohne den Ver-
suchungen zum Spiel so ausgesetzt zu sein wie jetzt.


Vom Amtsgericht I in München.

Die Münchner Neuesten Nachrichten
vom 7. November berichten: Der Hofbäckermeister Anton Seidl erhielt unterm


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[0452] Maßgebliches und Unmaßgebliches Milieu, in denen Hazcirdspiel getrieben wird, was leicht zu erfahren ist, unerbittlich ab, mag mich Familie, Vermögen und »uns sonst noch für ihre Aufnahme als Avantagenr sprechen. Höhere Offiziere, die in ihrer Gegenwart Hasardspiele dulden oder gar sich daran beteiligen, Kommandeure, die vom Hcizardspiel ihrer Unter¬ gebnen erfahren und nicht sofort dagegen einschreiten, müssen aus dem Dienst ent¬ fernt werden, ebenso solche, die außerhalb des Offizierkorps, sei es auch in der besten Gesellschaft, spiele». Dem jungen Offizier, schon dem Fähnrich, muß bei alle» Gelegenheiten klar gemacht werden, daß er das Interesse des Dienstes ver¬ letzt, wenn er durch das Spiel sein eignes Lebensglück und das seiner Kameraden in Gefahr bringt. Es giebt Regimenter, in denen die Offiziere unter sich nie spielen, weil sie sich sehr richtig selbst den Vorhalt machen, daß es nicht kamerad¬ schaftlich sei, sich gegenseitig das Geld abzunehmen, namentlich wenn mau weiß, was jeder hat. Das ist gewiß anzuerkennen, aber es ist anch nicht schwer, dem jungen Offizier begreiflich zu machen, daß er anch in andrer Gesellschaft, vor allein in Gesellschaft vou prvfessiouirren Spielern, sich diesem charaktermordendcn Zeit¬ vertreib nicht hingeben darf. Schließlich müssen wir aber doch noch einen. Umstand zur Sprache bringen, der manchen junge» und auch manchen ältern Offizier zum Spiele verlockt. Das ist der unzulängliche Gehalt des Offiziers. Es ist Thatsache, daß der Sekonde- leutnant mit seinem Gehalt und mit der geringsten Zulage, als welche die von zwanzig Mark monatlich umzusehen ist, die Unbemittelten aus besondern Mitteln gewährt wird, nicht auszukommen vermag. Trotzdem wird jede Anforderung der Regierung auf Gehaltserhöhung abgelehnt. Die unzulängliche Bezahlung der jüngern Offizierchargen bis zum Hauptmann zweiter Klasse ist aber die Ursache, daß die an und für sich ausreichenden Gehalte des Hnuptmanus erster Klasse und des Stabsoffiziers die, die sie erreicht haben, ihres Lebens auch nicht froh werden lassen ; denn sie müssen sich zur Deckung durchaus ehrenwerter Schulden, die sie in niedern Chargen zu machen gezwungen gewesen sind, solche Abzüge auferlegen, daß ihre Not doch nicht aufhört. Frankreich ist uns in dieser Beziehung mit gutem Bei¬ spiel vorausgegangen, indem es seit dem 1. Januar 18L9 die Offiziersgehnlte in der Art geregelt hat, daß die Unterschiede in den einzelnen Waffen aufhören und jeder Leutnant und Hauptmann denselben Gehalt bekommt, gleichviel ob er In¬ fanterist, .Kavallerist, Artillerist oder Ingenieur ist, und zwar hat man den Gehalt dieser Chargen gewählt, der der höchste war. Außerdem hat man den Unterschied im Gehalt zwischen dem Hauptmann erster und zweiter Klasse aus der sehr richtigen Erwägung aufgehoben, daß beide Klassen von Hauptleuten durchaus denselben Dienst thun müssen und kein Grund aufzufinden ist, weshalb der eine besser bezahlt werden soll als der andre. Deshalb ist der Hauptmannsgchalt zweiter Klasse ganz weg¬ gefallen; sämtliche Hauptleute und Rittmeister bezieheir den gleichen Gehalt, nämlich den der seitherigen ersten Klasse. Bei uns beträgt der Unterschied beider Hcuipt- mannsklassen etwa 1500 Mark jährlich. Man sollte den Sekondeleutnantsgehalt wegfallen lassen, dem Sekondeleutnant den Gehalt des Premierleutnants, diesem den Gehalt der Hauptleute zweiter Klasse und allen Hauptleuten den der ersten Klasse geben. Große Sprünge könnten sie auch dann noch nicht machen, aber sie wären doch so gestellt, daß sie vom Gehalt einigermaßen bestehen könnten, ohne den Ver- suchungen zum Spiel so ausgesetzt zu sein wie jetzt. Vom Amtsgericht I in München. Die Münchner Neuesten Nachrichten vom 7. November berichten: Der Hofbäckermeister Anton Seidl erhielt unterm

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/452>, abgerufen am 04.05.2024.