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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Vor einem Vierteljahr redete ihm ein Agent dringend zu/ er solle doch einen
seiner Enkel versichern lassen; er brauche wöchentlich "nnr" sechzig Pfennige zu
zahlen. Um endlich vor dem Deklamator Ruhe zu haben, verpflichtete sich der
Schuster durch seine Unterschrift zum Eintritt, ohne vorher die Statuten gelesen
zu haben! Er entrichtete denn auch mehrere Wochen seinen Beitrag. Als aber der
älteste Sohn, der bis dahin die Stütze der Familie gewesen war, zum Militär
aufgehoben und eingezogen wurde, da wollte auf dem berühmten ,,goldnen Boden
des Hnndwerks" nicht einmal das kärgliche tägliche Brot mehr wachsen, geschweige
denn ein Pfennig für Versichernngszwecke. Der Schuster zeigte deshalb seinen
Austritt an, erfuhr aber zu feinem Schrecken, daß er "statutengemäß" zur Strafe
zwei Jahrcsprämien (!) zahlen müsse, d. h. sechzig Mark, ohne die Zinsen.

Die Bestimmung wäre einigermaßen berechtigt, wenn der betreffenden Anstalt,
die sich "Volksversicherung der Viktoria" nennt, aus der Aufnahme eines Mit¬
gliedes irgend welche Kosten erwüchsen. Dies ist aber, wie ich nachträglich aus
den Statuten sehe, durchaus nicht der Fall; denn die Kinder (es handelt sich hier
um eine Kinderversicheruug) werden ohne jede ärztliche Untersuchung aufgenommen,
und die ,,Mühwaltung" des Agenten wird durch die Eiutrittsgebtthr (1 Mark
2V Pfennige) hoch genug bezahlt.' Mit welchem Recht preßt man also dieses Blut¬
geld heraus? Der'erzählte Fall wiederholt sich hundertfach, da die Gesellschaft nur
in unbemittelten, geschäftlich nnerfcihrnen Kreisen ihre Profitchen sucht!

Beweis- die höchste Versicherungssumme beträgt 1500 Mark!

Wie diesem Treiben, das ich in eine Reihe mit dem Geldwucher stelle, Ein¬
halt geboten werden kann, weiß ich zur Stunde noch nicht, aber geschehen muß es.


e. F.
Nochmals die Postdirektoren.

In Heft 38 der Grenzboten ist die Stel¬
lung der Postdirektoren im dentschen Reich einer Betrachtung unterzogen, die manches
Zutreffende hat, in wesentlichen Punkten aber auch Irrtümer birgt. So ist es z. B.
"icht richtig, wenn angenommen wird, daß zu Postdirektoren teils die unsähigern
Beamten, teils solche Beamte ausersehen würden, die irgend etwas auf dem Kerb¬
holz haben, oder die sich durch irgend etwas das Mißfallen ihrer Vorgesetzten zu¬
gezogen haben; solche Beamte werden entweder überhaupt nicht zu Postdirektoren,
"der wenigstens doch nnr zu Vvrsteherstelleu kleiner Postämter befördert. Ferner
ist es unzutreffend, wenn es heißt, daß die Beförderung zum Postinspektor eine
Sprosse auf der Stufenleiter zu höhern Stellnngeiu Postrat, Oberpostdirektor, Ge¬
heimer Postrat u. s, w, bilde. Die meisten Postinspektoren werden nach vier, fünf
und sechs Jahren zu Postdirektoren befördert und dann meistens erst mit der Ver¬
waltung eines Postamts mittlern Umfangs (Gruppe 2) betraut. (Es bestehen etats-
wttßig drei Gruppen von Postämtern erster Klasse, mit verschiednen Gehaltssätzen.)
Die Postdirektoren der ersten Gruppe beginnen, wie die Postrnte, mit einem Ge¬
halt von 4200 Mark und bilden gewissermaßen eine Parallelklasse zu den Post¬
räten, wie denn much den meisten bereits der Rang der Räte vierter Klasse bei¬
gelegt worden ist. Daß ein Teil der Postinspektoren statt zu Postdirektoren zu
Pasträten befördert werden muß, ist ja ganz natürlich, da es sonst sehr bald an
Räten des Oberpostdirektors und an Ersatz für ausscheidende Oberpostdirektoren
fehlen würde. Leider aber kann gegenwärtig nur etwa jeder fünfte Postrat nach
einer Reihe von Jahren zum Oberpostdirektor aufrücken, wahrend die übrigen zeit¬
lebens in ihren Stellungen bei den Oberpostdirettivnen verbleiben müssen, gewisser¬
maßen also "kaltgestellt" werde". Ob dies eiuen Reiz für diese Beamten bilden


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Vor einem Vierteljahr redete ihm ein Agent dringend zu/ er solle doch einen
seiner Enkel versichern lassen; er brauche wöchentlich „nnr" sechzig Pfennige zu
zahlen. Um endlich vor dem Deklamator Ruhe zu haben, verpflichtete sich der
Schuster durch seine Unterschrift zum Eintritt, ohne vorher die Statuten gelesen
zu haben! Er entrichtete denn auch mehrere Wochen seinen Beitrag. Als aber der
älteste Sohn, der bis dahin die Stütze der Familie gewesen war, zum Militär
aufgehoben und eingezogen wurde, da wollte auf dem berühmten ,,goldnen Boden
des Hnndwerks" nicht einmal das kärgliche tägliche Brot mehr wachsen, geschweige
denn ein Pfennig für Versichernngszwecke. Der Schuster zeigte deshalb seinen
Austritt an, erfuhr aber zu feinem Schrecken, daß er „statutengemäß" zur Strafe
zwei Jahrcsprämien (!) zahlen müsse, d. h. sechzig Mark, ohne die Zinsen.

Die Bestimmung wäre einigermaßen berechtigt, wenn der betreffenden Anstalt,
die sich „Volksversicherung der Viktoria" nennt, aus der Aufnahme eines Mit¬
gliedes irgend welche Kosten erwüchsen. Dies ist aber, wie ich nachträglich aus
den Statuten sehe, durchaus nicht der Fall; denn die Kinder (es handelt sich hier
um eine Kinderversicheruug) werden ohne jede ärztliche Untersuchung aufgenommen,
und die ,,Mühwaltung" des Agenten wird durch die Eiutrittsgebtthr (1 Mark
2V Pfennige) hoch genug bezahlt.' Mit welchem Recht preßt man also dieses Blut¬
geld heraus? Der'erzählte Fall wiederholt sich hundertfach, da die Gesellschaft nur
in unbemittelten, geschäftlich nnerfcihrnen Kreisen ihre Profitchen sucht!

Beweis- die höchste Versicherungssumme beträgt 1500 Mark!

Wie diesem Treiben, das ich in eine Reihe mit dem Geldwucher stelle, Ein¬
halt geboten werden kann, weiß ich zur Stunde noch nicht, aber geschehen muß es.


e. F.
Nochmals die Postdirektoren.

In Heft 38 der Grenzboten ist die Stel¬
lung der Postdirektoren im dentschen Reich einer Betrachtung unterzogen, die manches
Zutreffende hat, in wesentlichen Punkten aber auch Irrtümer birgt. So ist es z. B.
"icht richtig, wenn angenommen wird, daß zu Postdirektoren teils die unsähigern
Beamten, teils solche Beamte ausersehen würden, die irgend etwas auf dem Kerb¬
holz haben, oder die sich durch irgend etwas das Mißfallen ihrer Vorgesetzten zu¬
gezogen haben; solche Beamte werden entweder überhaupt nicht zu Postdirektoren,
»der wenigstens doch nnr zu Vvrsteherstelleu kleiner Postämter befördert. Ferner
ist es unzutreffend, wenn es heißt, daß die Beförderung zum Postinspektor eine
Sprosse auf der Stufenleiter zu höhern Stellnngeiu Postrat, Oberpostdirektor, Ge¬
heimer Postrat u. s, w, bilde. Die meisten Postinspektoren werden nach vier, fünf
und sechs Jahren zu Postdirektoren befördert und dann meistens erst mit der Ver¬
waltung eines Postamts mittlern Umfangs (Gruppe 2) betraut. (Es bestehen etats-
wttßig drei Gruppen von Postämtern erster Klasse, mit verschiednen Gehaltssätzen.)
Die Postdirektoren der ersten Gruppe beginnen, wie die Postrnte, mit einem Ge¬
halt von 4200 Mark und bilden gewissermaßen eine Parallelklasse zu den Post¬
räten, wie denn much den meisten bereits der Rang der Räte vierter Klasse bei¬
gelegt worden ist. Daß ein Teil der Postinspektoren statt zu Postdirektoren zu
Pasträten befördert werden muß, ist ja ganz natürlich, da es sonst sehr bald an
Räten des Oberpostdirektors und an Ersatz für ausscheidende Oberpostdirektoren
fehlen würde. Leider aber kann gegenwärtig nur etwa jeder fünfte Postrat nach
einer Reihe von Jahren zum Oberpostdirektor aufrücken, wahrend die übrigen zeit¬
lebens in ihren Stellungen bei den Oberpostdirettivnen verbleiben müssen, gewisser¬
maßen also „kaltgestellt" werde». Ob dies eiuen Reiz für diese Beamten bilden


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[0557] Maßgebliches und Unmaßgebliches Vor einem Vierteljahr redete ihm ein Agent dringend zu/ er solle doch einen seiner Enkel versichern lassen; er brauche wöchentlich „nnr" sechzig Pfennige zu zahlen. Um endlich vor dem Deklamator Ruhe zu haben, verpflichtete sich der Schuster durch seine Unterschrift zum Eintritt, ohne vorher die Statuten gelesen zu haben! Er entrichtete denn auch mehrere Wochen seinen Beitrag. Als aber der älteste Sohn, der bis dahin die Stütze der Familie gewesen war, zum Militär aufgehoben und eingezogen wurde, da wollte auf dem berühmten ,,goldnen Boden des Hnndwerks" nicht einmal das kärgliche tägliche Brot mehr wachsen, geschweige denn ein Pfennig für Versichernngszwecke. Der Schuster zeigte deshalb seinen Austritt an, erfuhr aber zu feinem Schrecken, daß er „statutengemäß" zur Strafe zwei Jahrcsprämien (!) zahlen müsse, d. h. sechzig Mark, ohne die Zinsen. Die Bestimmung wäre einigermaßen berechtigt, wenn der betreffenden Anstalt, die sich „Volksversicherung der Viktoria" nennt, aus der Aufnahme eines Mit¬ gliedes irgend welche Kosten erwüchsen. Dies ist aber, wie ich nachträglich aus den Statuten sehe, durchaus nicht der Fall; denn die Kinder (es handelt sich hier um eine Kinderversicheruug) werden ohne jede ärztliche Untersuchung aufgenommen, und die ,,Mühwaltung" des Agenten wird durch die Eiutrittsgebtthr (1 Mark 2V Pfennige) hoch genug bezahlt.' Mit welchem Recht preßt man also dieses Blut¬ geld heraus? Der'erzählte Fall wiederholt sich hundertfach, da die Gesellschaft nur in unbemittelten, geschäftlich nnerfcihrnen Kreisen ihre Profitchen sucht! Beweis- die höchste Versicherungssumme beträgt 1500 Mark! Wie diesem Treiben, das ich in eine Reihe mit dem Geldwucher stelle, Ein¬ halt geboten werden kann, weiß ich zur Stunde noch nicht, aber geschehen muß es. e. F. Nochmals die Postdirektoren. In Heft 38 der Grenzboten ist die Stel¬ lung der Postdirektoren im dentschen Reich einer Betrachtung unterzogen, die manches Zutreffende hat, in wesentlichen Punkten aber auch Irrtümer birgt. So ist es z. B. "icht richtig, wenn angenommen wird, daß zu Postdirektoren teils die unsähigern Beamten, teils solche Beamte ausersehen würden, die irgend etwas auf dem Kerb¬ holz haben, oder die sich durch irgend etwas das Mißfallen ihrer Vorgesetzten zu¬ gezogen haben; solche Beamte werden entweder überhaupt nicht zu Postdirektoren, »der wenigstens doch nnr zu Vvrsteherstelleu kleiner Postämter befördert. Ferner ist es unzutreffend, wenn es heißt, daß die Beförderung zum Postinspektor eine Sprosse auf der Stufenleiter zu höhern Stellnngeiu Postrat, Oberpostdirektor, Ge¬ heimer Postrat u. s, w, bilde. Die meisten Postinspektoren werden nach vier, fünf und sechs Jahren zu Postdirektoren befördert und dann meistens erst mit der Ver¬ waltung eines Postamts mittlern Umfangs (Gruppe 2) betraut. (Es bestehen etats- wttßig drei Gruppen von Postämtern erster Klasse, mit verschiednen Gehaltssätzen.) Die Postdirektoren der ersten Gruppe beginnen, wie die Postrnte, mit einem Ge¬ halt von 4200 Mark und bilden gewissermaßen eine Parallelklasse zu den Post¬ räten, wie denn much den meisten bereits der Rang der Räte vierter Klasse bei¬ gelegt worden ist. Daß ein Teil der Postinspektoren statt zu Postdirektoren zu Pasträten befördert werden muß, ist ja ganz natürlich, da es sonst sehr bald an Räten des Oberpostdirektors und an Ersatz für ausscheidende Oberpostdirektoren fehlen würde. Leider aber kann gegenwärtig nur etwa jeder fünfte Postrat nach einer Reihe von Jahren zum Oberpostdirektor aufrücken, wahrend die übrigen zeit¬ lebens in ihren Stellungen bei den Oberpostdirettivnen verbleiben müssen, gewisser¬ maßen also „kaltgestellt" werde». Ob dies eiuen Reiz für diese Beamten bilden

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/557>, abgerufen am 04.05.2024.