Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Schwarzes Bret

In der Magdeburgischen Zeitung vom 14, September steht folgende Beknnntmachnng:

Der unterm 12. Juli 1898 vom Königliche" Herrn Ersten Staatsanwalt hier erlassene
Steckbrief hinter den (!) Brauer und Arbeiter Karl Schneider, am 18. Juni in Riegersdorf
geboren, wird hierdurch aufgehoben.


Der Erste Staatsanwalt.

Magdeburg, den 11. September 1893.

Der "Herr Erste Staatsanwalt" ist sehr schön gesagt. Welcher Unterschied aber ist
wohl zwischen dem Ersten Staatsanwalt und dem Herrn Ersten Staatsanwalt? Offenbar sind
das doch zwei verschiedne Personen.




Zu welchen Mitteln die Buchhäudlerretlame greift, davon liefert der "eueste cmtiauarische
Wahlzettel ein fast unglaubliches Beispiel. Die "Kummissious- und Exporlbuchhnndluug von
M. Neufeld Nachfolger" in Berlin bietet da die von Schwind illustrirte Prachtausgabe von
Mörickes Historie von der schönen Lau zu herabgesetzten Preise an, und darüber steht mit
dicker, fetter Schrift: l'local! Man denke: Möricke, der keuscheste deutsche Dichter, und
Schwind, der keuscheste deutsche Künstler, als "pikant" ausgeschrieen, nur um "e Gefchäftche"
zu macheu! Ist das eine Frechheit! _




Licht und Bedienung wird nicht berechnet --so steht jetzt ans vielen Gasthofsrechnnngen.
Was soll das heißen? Es kann heißen, es werde dem Fremden überlassen, dafür zu bezahlen,
was er wolle. Aber wenn auch die meisten dem Kellner etwas geben, so fällt es doch keinem
ein, anch noch etwas für die Beleuchtung zu bezahle". Also können jene Worte nur bedeute",
daß Licht und Bedienung nicht besonders berechnet werden, sondern schon in der Rechnung
mit inbegriffen siud. Dann schreibe man aber doch lieber: Für Licht und Bedienung braucht
nichts bezahlt zu werden. Glücklicherweise giebt es schou einige Gasthöfe, in denen die
Fremden ausdrücklich gebeten werden, keine Trinkgelder zu geben.




In einer Zeit, wo man mit Vorliebe die "Speisefolgen" veröffentlicht, die hohe Herren
bei festlichen Gelegenheiten über sich haben ergehen lassen, darf man wohl auch der Mittags'
tischkarte Erwähnung thun, die ein bairisches Gasthaus kürzlich einer der üblichen deutschen
Wauderversammlungen vorlegte. Die Karte lautete buchstäblich wie folgt:


Nsllu
Kirr "innsumü
Luken Lauch II()lI<in<I-uso >d Xartoll'hin
IQübsi'AAnut mit abAvtrisdvug Xuöäörl
liobüiornsr mit xommos t'rit/'ü
LromisvIrtvZ Lvmpot u. s. ^v.

Sollte sich Hirn ounsurav auf den Verfasser dieser Karte bezogen haben, so würde deren
übriger Inhalt allerdings nicht mehr Wunder nehmen. Zu den "Kuöderl" dürfte der Jurist
bedenklich auf A 218 des Strafgesetzbuchs geblickt haben.




Die älteste Gesellschaft Leipzigs sind jedenfalls "die Letzteren." Adolf Lippold erzählt
wenigstens in seinen soeben erschienenen "Erinnerungen eines alten Leipzigers": Eines der
bedeutendsten Volksfeste war das im Juni 1840 in Leipzig zu Ehren Gutenbergs und der
Erfindung der Buchdruckerkunst gefeierte "Vicrhundertjährigc Jubiläum der Letzteren."




Für die Redaktion verantwortlich: or. G. Wustmann in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunvw in Leipzig - Druck von Carl Marquart i" Leipzig
Schwarzes Bret

In der Magdeburgischen Zeitung vom 14, September steht folgende Beknnntmachnng:

Der unterm 12. Juli 1898 vom Königliche» Herrn Ersten Staatsanwalt hier erlassene
Steckbrief hinter den (!) Brauer und Arbeiter Karl Schneider, am 18. Juni in Riegersdorf
geboren, wird hierdurch aufgehoben.


Der Erste Staatsanwalt.

Magdeburg, den 11. September 1893.

Der „Herr Erste Staatsanwalt" ist sehr schön gesagt. Welcher Unterschied aber ist
wohl zwischen dem Ersten Staatsanwalt und dem Herrn Ersten Staatsanwalt? Offenbar sind
das doch zwei verschiedne Personen.




Zu welchen Mitteln die Buchhäudlerretlame greift, davon liefert der «eueste cmtiauarische
Wahlzettel ein fast unglaubliches Beispiel. Die „Kummissious- und Exporlbuchhnndluug von
M. Neufeld Nachfolger" in Berlin bietet da die von Schwind illustrirte Prachtausgabe von
Mörickes Historie von der schönen Lau zu herabgesetzten Preise an, und darüber steht mit
dicker, fetter Schrift: l'local! Man denke: Möricke, der keuscheste deutsche Dichter, und
Schwind, der keuscheste deutsche Künstler, als „pikant" ausgeschrieen, nur um „e Gefchäftche"
zu macheu! Ist das eine Frechheit! _




Licht und Bedienung wird nicht berechnet —so steht jetzt ans vielen Gasthofsrechnnngen.
Was soll das heißen? Es kann heißen, es werde dem Fremden überlassen, dafür zu bezahlen,
was er wolle. Aber wenn auch die meisten dem Kellner etwas geben, so fällt es doch keinem
ein, anch noch etwas für die Beleuchtung zu bezahle». Also können jene Worte nur bedeute»,
daß Licht und Bedienung nicht besonders berechnet werden, sondern schon in der Rechnung
mit inbegriffen siud. Dann schreibe man aber doch lieber: Für Licht und Bedienung braucht
nichts bezahlt zu werden. Glücklicherweise giebt es schou einige Gasthöfe, in denen die
Fremden ausdrücklich gebeten werden, keine Trinkgelder zu geben.




In einer Zeit, wo man mit Vorliebe die „Speisefolgen" veröffentlicht, die hohe Herren
bei festlichen Gelegenheiten über sich haben ergehen lassen, darf man wohl auch der Mittags'
tischkarte Erwähnung thun, die ein bairisches Gasthaus kürzlich einer der üblichen deutschen
Wauderversammlungen vorlegte. Die Karte lautete buchstäblich wie folgt:


Nsllu
Kirr «innsumü
Luken Lauch II()lI<in<I-uso >d Xartoll'hin
IQübsi'AAnut mit abAvtrisdvug Xuöäörl
liobüiornsr mit xommos t'rit/'ü
LromisvIrtvZ Lvmpot u. s. ^v.

Sollte sich Hirn ounsurav auf den Verfasser dieser Karte bezogen haben, so würde deren
übriger Inhalt allerdings nicht mehr Wunder nehmen. Zu den „Kuöderl" dürfte der Jurist
bedenklich auf A 218 des Strafgesetzbuchs geblickt haben.




Die älteste Gesellschaft Leipzigs sind jedenfalls „die Letzteren." Adolf Lippold erzählt
wenigstens in seinen soeben erschienenen „Erinnerungen eines alten Leipzigers": Eines der
bedeutendsten Volksfeste war das im Juni 1840 in Leipzig zu Ehren Gutenbergs und der
Erfindung der Buchdruckerkunst gefeierte „Vicrhundertjährigc Jubiläum der Letzteren."




Für die Redaktion verantwortlich: or. G. Wustmann in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunvw in Leipzig - Druck von Carl Marquart i» Leipzig
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0056" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/215780"/>
          </div>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Schwarzes Bret</head><lb/>
          <p xml:id="ID_133"> In der Magdeburgischen Zeitung vom 14, September steht folgende Beknnntmachnng:</p><lb/>
          <p xml:id="ID_134"> Der unterm 12. Juli 1898 vom Königliche» Herrn Ersten Staatsanwalt hier erlassene<lb/>
Steckbrief hinter den (!) Brauer und Arbeiter Karl Schneider, am 18. Juni in Riegersdorf<lb/>
geboren, wird hierdurch aufgehoben.</p><lb/>
          <note type="bibl"> Der Erste Staatsanwalt.</note><lb/>
          <p xml:id="ID_135"> Magdeburg, den 11. September 1893.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_136"> Der &#x201E;Herr Erste Staatsanwalt" ist sehr schön gesagt. Welcher Unterschied aber ist<lb/>
wohl zwischen dem Ersten Staatsanwalt und dem Herrn Ersten Staatsanwalt? Offenbar sind<lb/>
das doch zwei verschiedne Personen.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          <p xml:id="ID_137"> Zu welchen Mitteln die Buchhäudlerretlame greift, davon liefert der «eueste cmtiauarische<lb/>
Wahlzettel ein fast unglaubliches Beispiel. Die &#x201E;Kummissious- und Exporlbuchhnndluug von<lb/>
M. Neufeld Nachfolger" in Berlin bietet da die von Schwind illustrirte Prachtausgabe von<lb/>
Mörickes Historie von der schönen Lau zu herabgesetzten Preise an, und darüber steht mit<lb/>
dicker, fetter Schrift: l'local! Man denke: Möricke, der keuscheste deutsche Dichter, und<lb/>
Schwind, der keuscheste deutsche Künstler, als &#x201E;pikant" ausgeschrieen, nur um &#x201E;e Gefchäftche"<lb/>
zu macheu! Ist das eine Frechheit! _</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          <p xml:id="ID_138"> Licht und Bedienung wird nicht berechnet &#x2014;so steht jetzt ans vielen Gasthofsrechnnngen.<lb/>
Was soll das heißen? Es kann heißen, es werde dem Fremden überlassen, dafür zu bezahlen,<lb/>
was er wolle. Aber wenn auch die meisten dem Kellner etwas geben, so fällt es doch keinem<lb/>
ein, anch noch etwas für die Beleuchtung zu bezahle». Also können jene Worte nur bedeute»,<lb/>
daß Licht und Bedienung nicht besonders berechnet werden, sondern schon in der Rechnung<lb/>
mit inbegriffen siud. Dann schreibe man aber doch lieber: Für Licht und Bedienung braucht<lb/>
nichts bezahlt zu werden. Glücklicherweise giebt es schou einige Gasthöfe, in denen die<lb/>
Fremden ausdrücklich gebeten werden, keine Trinkgelder zu geben.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          <p xml:id="ID_139" next="#ID_140"> In einer Zeit, wo man mit Vorliebe die &#x201E;Speisefolgen" veröffentlicht, die hohe Herren<lb/>
bei festlichen Gelegenheiten über sich haben ergehen lassen, darf man wohl auch der Mittags'<lb/>
tischkarte Erwähnung thun, die ein bairisches Gasthaus kürzlich einer der üblichen deutschen<lb/>
Wauderversammlungen vorlegte.  Die Karte lautete buchstäblich wie folgt:</p><lb/>
          <quote> Nsllu<lb/>
Kirr «innsumü<lb/>
Luken Lauch II()lI&lt;in&lt;I-uso &gt;d Xartoll'hin<lb/>
IQübsi'AAnut mit abAvtrisdvug Xuöäörl<lb/>
liobüiornsr mit xommos t'rit/'ü<lb/>
LromisvIrtvZ Lvmpot u. s. ^v.</quote><lb/>
          <p xml:id="ID_140" prev="#ID_139"> Sollte sich Hirn ounsurav auf den Verfasser dieser Karte bezogen haben, so würde deren<lb/>
übriger Inhalt allerdings nicht mehr Wunder nehmen. Zu den &#x201E;Kuöderl" dürfte der Jurist<lb/>
bedenklich auf A 218 des Strafgesetzbuchs geblickt haben.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          <p xml:id="ID_141"> Die älteste Gesellschaft Leipzigs sind jedenfalls &#x201E;die Letzteren." Adolf Lippold erzählt<lb/>
wenigstens in seinen soeben erschienenen &#x201E;Erinnerungen eines alten Leipzigers": Eines der<lb/>
bedeutendsten Volksfeste war das im Juni 1840 in Leipzig zu Ehren Gutenbergs und der<lb/>
Erfindung der Buchdruckerkunst gefeierte &#x201E;Vicrhundertjährigc Jubiläum der Letzteren."</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
          <note type="byline"> Für die Redaktion verantwortlich: or. G. Wustmann in Leipzig<lb/>
Verlag von Fr. Wilh. Grunvw in Leipzig - Druck von Carl Marquart i» Leipzig</note><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0056] Schwarzes Bret In der Magdeburgischen Zeitung vom 14, September steht folgende Beknnntmachnng: Der unterm 12. Juli 1898 vom Königliche» Herrn Ersten Staatsanwalt hier erlassene Steckbrief hinter den (!) Brauer und Arbeiter Karl Schneider, am 18. Juni in Riegersdorf geboren, wird hierdurch aufgehoben. Der Erste Staatsanwalt. Magdeburg, den 11. September 1893. Der „Herr Erste Staatsanwalt" ist sehr schön gesagt. Welcher Unterschied aber ist wohl zwischen dem Ersten Staatsanwalt und dem Herrn Ersten Staatsanwalt? Offenbar sind das doch zwei verschiedne Personen. Zu welchen Mitteln die Buchhäudlerretlame greift, davon liefert der «eueste cmtiauarische Wahlzettel ein fast unglaubliches Beispiel. Die „Kummissious- und Exporlbuchhnndluug von M. Neufeld Nachfolger" in Berlin bietet da die von Schwind illustrirte Prachtausgabe von Mörickes Historie von der schönen Lau zu herabgesetzten Preise an, und darüber steht mit dicker, fetter Schrift: l'local! Man denke: Möricke, der keuscheste deutsche Dichter, und Schwind, der keuscheste deutsche Künstler, als „pikant" ausgeschrieen, nur um „e Gefchäftche" zu macheu! Ist das eine Frechheit! _ Licht und Bedienung wird nicht berechnet —so steht jetzt ans vielen Gasthofsrechnnngen. Was soll das heißen? Es kann heißen, es werde dem Fremden überlassen, dafür zu bezahlen, was er wolle. Aber wenn auch die meisten dem Kellner etwas geben, so fällt es doch keinem ein, anch noch etwas für die Beleuchtung zu bezahle». Also können jene Worte nur bedeute», daß Licht und Bedienung nicht besonders berechnet werden, sondern schon in der Rechnung mit inbegriffen siud. Dann schreibe man aber doch lieber: Für Licht und Bedienung braucht nichts bezahlt zu werden. Glücklicherweise giebt es schou einige Gasthöfe, in denen die Fremden ausdrücklich gebeten werden, keine Trinkgelder zu geben. In einer Zeit, wo man mit Vorliebe die „Speisefolgen" veröffentlicht, die hohe Herren bei festlichen Gelegenheiten über sich haben ergehen lassen, darf man wohl auch der Mittags' tischkarte Erwähnung thun, die ein bairisches Gasthaus kürzlich einer der üblichen deutschen Wauderversammlungen vorlegte. Die Karte lautete buchstäblich wie folgt: Nsllu Kirr «innsumü Luken Lauch II()lI<in<I-uso >d Xartoll'hin IQübsi'AAnut mit abAvtrisdvug Xuöäörl liobüiornsr mit xommos t'rit/'ü LromisvIrtvZ Lvmpot u. s. ^v. Sollte sich Hirn ounsurav auf den Verfasser dieser Karte bezogen haben, so würde deren übriger Inhalt allerdings nicht mehr Wunder nehmen. Zu den „Kuöderl" dürfte der Jurist bedenklich auf A 218 des Strafgesetzbuchs geblickt haben. Die älteste Gesellschaft Leipzigs sind jedenfalls „die Letzteren." Adolf Lippold erzählt wenigstens in seinen soeben erschienenen „Erinnerungen eines alten Leipzigers": Eines der bedeutendsten Volksfeste war das im Juni 1840 in Leipzig zu Ehren Gutenbergs und der Erfindung der Buchdruckerkunst gefeierte „Vicrhundertjährigc Jubiläum der Letzteren." Für die Redaktion verantwortlich: or. G. Wustmann in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunvw in Leipzig - Druck von Carl Marquart i» Leipzig

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/56
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215723/56>, abgerufen am 04.05.2024.