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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Kreisen entstammt, die an der Erhaltung unsrer Gesellschaftsordnung ein lebhaftes
Interesse haben. Alle sozinldemokratische" Anschauungen haben den Boden ver¬
loren, wenn die Überzahl der Hausväter unsers Landes Boden zum Eigentum ge¬
wonnen hat. Diese von hervorragenden Blättern der Mittelparteien geteilten An¬
sichten haben ihre volle Bestätigung durch die der Sozialdemokratie bei der Land-
agitation erwachsenen Schwierigkeiten erfahren. Bauern- und Zwergwirtschaften
sind die Wiegen unsrer zuverlässigen Rekruten; der Großgrundbesitz kann sich selbst
nicht halten, es ist ein Irrtum, ihn noch in unsrer Zeit als zuverlässige Stütze
der Monarchie und der Gesellschaftsordnung zu betrachten. So ist es denn traurig
und verhängnisvoll, daß der Egoismus der herrschenden Klassen und noch drzu
ein auf Mißverständnis beruhender Egoismus die einzig erfolgreiche positive Be¬
kämpfung der Sozialdemokratie verhindert.


Die Vermehrung des kleinen Grundbesitzes in Mecklenburg.

Uuter
den Vorlagen, die dem letzten Landtage der mecklenburgischen Stände zugegangen
waren, beanspruchte die über die Anlage mittlerer und kleiner ländlicher Heim¬
stätten besondre Beachtung. Mit ihr wollte die Regierung der zunehmenden Ent¬
völkerung des platten Landes, namentlich in dem Gebiete der mecklenburgischen
Ritterschaft, entgegenwirken. Insbesondre sollte die Vorlage dem in der mecklen¬
burgischen Landwirtschaft sehr fühlbar gewordnen Mangel an guten ländlichen Ar¬
beitskräften abhelfen.

Die Regierung stellte sich in ihrem Entwurf auf den Boden der heutige"
volkswirtschaftlichen Anschauungen, wie sie auch schon in der mecklenburgische" Ritter¬
schaft Vertreter gefunden haben. Aber wie die bekannte Eingabe des Herrn
von Müller (Groß-Lunow) und Graf Bernstorff (Ankershngen), so wurde auch diese
Regierungsvorlage von den Ständen einer "Kvmmitte" überwiesen. Dieser Aus¬
schuß soll bei der nächsten Landtagsversammlung, die im Herbst 1895 zusammen¬
tritt, über den Gegenstand berichten.

Nach den: von der Regierung vorgelegten Entwurf einer Verordnung, be¬
treffend die Vermehrung des mittlern und kleinern Grundbesitzes auf dem platten
Lande, soll eine uuter dem Ministerium des Innern stehende Ansiedlungskommission
mit dem Sitz in Schwerin errichtet werden. Diese Kolonisntionsbehörde, die aus
fünf Mitgliedern bestehen soll, wird ans Antrag von Besitzern ritterschaftlicher
Güter die Errichtung mittlerer und kleiner Grundbesitzstellen, die Zerlegung von
ganzen Gütern und die Anlage von Dorfschaften und Gemeinden in die Hand
nehmen. Hervorzuheben ist in dem Entwurf die Bestimmung, daß eine Z"stim-
mungserkläruug der mecklenburgischen Stände notwendig sei" soll, sobald bei der
Errichtung von Kleinbesitzstcllen über das i" den Verordnungen vom 6. Februar
l827 und vom 27. Mai 1868 "vorgeschriebne Maß" hinausgegangen wird. Die
Zustimmung der Stände soll auch erforderlich sein, wen" ritterschaftliche Güter
parzellirt und in selbständige politische Gemeinden umgewandelt werden sollen, ohne
gleichzeitig in den Dvmanialverbnnd übergeführt zu werde".

Mit dieser Bestimmung hat die Regierung den mecklenburgischen Ständen,
insbesondre aber der Ritterschaft, auffälliges Entgegenkomme" gezeigt, vielleicht zum
Schaden des ganze" Unternehmens. Nach der Verordnung vom 6. Februar 1827
sollte bei Errichtung von sogenannten Erbzinsstellen iKieingrundbesitzstellen) el"
Rittergut mindestens zwei Hufen behalte". Bei großer" Güter" sollten überhaupt
nicht mehr als zwei Hufen reines Hoffeld abgegeben werden. Diese Grundsätze
wurden durch die Verordmmg von: Jahre 1868 noch dahin geändert, daß auch


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Kreisen entstammt, die an der Erhaltung unsrer Gesellschaftsordnung ein lebhaftes
Interesse haben. Alle sozinldemokratische» Anschauungen haben den Boden ver¬
loren, wenn die Überzahl der Hausväter unsers Landes Boden zum Eigentum ge¬
wonnen hat. Diese von hervorragenden Blättern der Mittelparteien geteilten An¬
sichten haben ihre volle Bestätigung durch die der Sozialdemokratie bei der Land-
agitation erwachsenen Schwierigkeiten erfahren. Bauern- und Zwergwirtschaften
sind die Wiegen unsrer zuverlässigen Rekruten; der Großgrundbesitz kann sich selbst
nicht halten, es ist ein Irrtum, ihn noch in unsrer Zeit als zuverlässige Stütze
der Monarchie und der Gesellschaftsordnung zu betrachten. So ist es denn traurig
und verhängnisvoll, daß der Egoismus der herrschenden Klassen und noch drzu
ein auf Mißverständnis beruhender Egoismus die einzig erfolgreiche positive Be¬
kämpfung der Sozialdemokratie verhindert.


Die Vermehrung des kleinen Grundbesitzes in Mecklenburg.

Uuter
den Vorlagen, die dem letzten Landtage der mecklenburgischen Stände zugegangen
waren, beanspruchte die über die Anlage mittlerer und kleiner ländlicher Heim¬
stätten besondre Beachtung. Mit ihr wollte die Regierung der zunehmenden Ent¬
völkerung des platten Landes, namentlich in dem Gebiete der mecklenburgischen
Ritterschaft, entgegenwirken. Insbesondre sollte die Vorlage dem in der mecklen¬
burgischen Landwirtschaft sehr fühlbar gewordnen Mangel an guten ländlichen Ar¬
beitskräften abhelfen.

Die Regierung stellte sich in ihrem Entwurf auf den Boden der heutige»
volkswirtschaftlichen Anschauungen, wie sie auch schon in der mecklenburgische» Ritter¬
schaft Vertreter gefunden haben. Aber wie die bekannte Eingabe des Herrn
von Müller (Groß-Lunow) und Graf Bernstorff (Ankershngen), so wurde auch diese
Regierungsvorlage von den Ständen einer „Kvmmitte" überwiesen. Dieser Aus¬
schuß soll bei der nächsten Landtagsversammlung, die im Herbst 1895 zusammen¬
tritt, über den Gegenstand berichten.

Nach den: von der Regierung vorgelegten Entwurf einer Verordnung, be¬
treffend die Vermehrung des mittlern und kleinern Grundbesitzes auf dem platten
Lande, soll eine uuter dem Ministerium des Innern stehende Ansiedlungskommission
mit dem Sitz in Schwerin errichtet werden. Diese Kolonisntionsbehörde, die aus
fünf Mitgliedern bestehen soll, wird ans Antrag von Besitzern ritterschaftlicher
Güter die Errichtung mittlerer und kleiner Grundbesitzstellen, die Zerlegung von
ganzen Gütern und die Anlage von Dorfschaften und Gemeinden in die Hand
nehmen. Hervorzuheben ist in dem Entwurf die Bestimmung, daß eine Z»stim-
mungserkläruug der mecklenburgischen Stände notwendig sei» soll, sobald bei der
Errichtung von Kleinbesitzstcllen über das i» den Verordnungen vom 6. Februar
l827 und vom 27. Mai 1868 „vorgeschriebne Maß" hinausgegangen wird. Die
Zustimmung der Stände soll auch erforderlich sein, wen» ritterschaftliche Güter
parzellirt und in selbständige politische Gemeinden umgewandelt werden sollen, ohne
gleichzeitig in den Dvmanialverbnnd übergeführt zu werde».

Mit dieser Bestimmung hat die Regierung den mecklenburgischen Ständen,
insbesondre aber der Ritterschaft, auffälliges Entgegenkomme» gezeigt, vielleicht zum
Schaden des ganze» Unternehmens. Nach der Verordnung vom 6. Februar 1827
sollte bei Errichtung von sogenannten Erbzinsstellen iKieingrundbesitzstellen) el»
Rittergut mindestens zwei Hufen behalte». Bei großer» Güter» sollten überhaupt
nicht mehr als zwei Hufen reines Hoffeld abgegeben werden. Diese Grundsätze
wurden durch die Verordmmg von: Jahre 1868 noch dahin geändert, daß auch


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[0150] Maßgebliches und Unmaßgebliches Kreisen entstammt, die an der Erhaltung unsrer Gesellschaftsordnung ein lebhaftes Interesse haben. Alle sozinldemokratische» Anschauungen haben den Boden ver¬ loren, wenn die Überzahl der Hausväter unsers Landes Boden zum Eigentum ge¬ wonnen hat. Diese von hervorragenden Blättern der Mittelparteien geteilten An¬ sichten haben ihre volle Bestätigung durch die der Sozialdemokratie bei der Land- agitation erwachsenen Schwierigkeiten erfahren. Bauern- und Zwergwirtschaften sind die Wiegen unsrer zuverlässigen Rekruten; der Großgrundbesitz kann sich selbst nicht halten, es ist ein Irrtum, ihn noch in unsrer Zeit als zuverlässige Stütze der Monarchie und der Gesellschaftsordnung zu betrachten. So ist es denn traurig und verhängnisvoll, daß der Egoismus der herrschenden Klassen und noch drzu ein auf Mißverständnis beruhender Egoismus die einzig erfolgreiche positive Be¬ kämpfung der Sozialdemokratie verhindert. Die Vermehrung des kleinen Grundbesitzes in Mecklenburg. Uuter den Vorlagen, die dem letzten Landtage der mecklenburgischen Stände zugegangen waren, beanspruchte die über die Anlage mittlerer und kleiner ländlicher Heim¬ stätten besondre Beachtung. Mit ihr wollte die Regierung der zunehmenden Ent¬ völkerung des platten Landes, namentlich in dem Gebiete der mecklenburgischen Ritterschaft, entgegenwirken. Insbesondre sollte die Vorlage dem in der mecklen¬ burgischen Landwirtschaft sehr fühlbar gewordnen Mangel an guten ländlichen Ar¬ beitskräften abhelfen. Die Regierung stellte sich in ihrem Entwurf auf den Boden der heutige» volkswirtschaftlichen Anschauungen, wie sie auch schon in der mecklenburgische» Ritter¬ schaft Vertreter gefunden haben. Aber wie die bekannte Eingabe des Herrn von Müller (Groß-Lunow) und Graf Bernstorff (Ankershngen), so wurde auch diese Regierungsvorlage von den Ständen einer „Kvmmitte" überwiesen. Dieser Aus¬ schuß soll bei der nächsten Landtagsversammlung, die im Herbst 1895 zusammen¬ tritt, über den Gegenstand berichten. Nach den: von der Regierung vorgelegten Entwurf einer Verordnung, be¬ treffend die Vermehrung des mittlern und kleinern Grundbesitzes auf dem platten Lande, soll eine uuter dem Ministerium des Innern stehende Ansiedlungskommission mit dem Sitz in Schwerin errichtet werden. Diese Kolonisntionsbehörde, die aus fünf Mitgliedern bestehen soll, wird ans Antrag von Besitzern ritterschaftlicher Güter die Errichtung mittlerer und kleiner Grundbesitzstellen, die Zerlegung von ganzen Gütern und die Anlage von Dorfschaften und Gemeinden in die Hand nehmen. Hervorzuheben ist in dem Entwurf die Bestimmung, daß eine Z»stim- mungserkläruug der mecklenburgischen Stände notwendig sei» soll, sobald bei der Errichtung von Kleinbesitzstcllen über das i» den Verordnungen vom 6. Februar l827 und vom 27. Mai 1868 „vorgeschriebne Maß" hinausgegangen wird. Die Zustimmung der Stände soll auch erforderlich sein, wen» ritterschaftliche Güter parzellirt und in selbständige politische Gemeinden umgewandelt werden sollen, ohne gleichzeitig in den Dvmanialverbnnd übergeführt zu werde». Mit dieser Bestimmung hat die Regierung den mecklenburgischen Ständen, insbesondre aber der Ritterschaft, auffälliges Entgegenkomme» gezeigt, vielleicht zum Schaden des ganze» Unternehmens. Nach der Verordnung vom 6. Februar 1827 sollte bei Errichtung von sogenannten Erbzinsstellen iKieingrundbesitzstellen) el» Rittergut mindestens zwei Hufen behalte». Bei großer» Güter» sollten überhaupt nicht mehr als zwei Hufen reines Hoffeld abgegeben werden. Diese Grundsätze wurden durch die Verordmmg von: Jahre 1868 noch dahin geändert, daß auch

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/150>, abgerufen am 27.04.2024.