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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

sidenten oder des Präsidiums thun. Die Geschäfts- und die Vorsitzvcrteilung aber
hängt vollständig davon ab, welche und wie viel Richter und wie lange sie Urlaub
von der Justizverwaltung erhalten. Die Justizverwaltung müßte also mit den
Urlaubserteiluugeu vorangehen, wenn man nicht andrerseits mit mindestens gleich
gutem Rechte behaupten müßte, zunächst seien die während der Ferien und in
bestimmten Teilen der Ferien zu erledigcudeu Geschäfte ins Auge zu fassen und
nach Maßgabe dieser die dabei entbehrlichen oder dazu weniger geeigneten richter¬
lichen Kräfte zu beurlauben.

Jetzt hängt also die Art und Weise der Geschäftsverteilung und der Behand¬
lung der einzelnen Sachen wesentlich von den Urlaubserteiluugeu der Justizverwal¬
tung ab. Sie kann sogar mittelbar verhindern, daß die oder jene Sache Richtern
unterbreitet werde, die ihr nicht genehm siud, indem sie diese gerade zur frag¬
lichen Zeit beurlaubt, bei politischen Prozessen eine in unsrer Zeit doch recht be¬
denkliche Aussicht! Um aus dem Widerstreit der Gewalten herauszukommen, haben
manche die gesamten Entschließungen hinsichtlich der Bildung und Beschäftigung
der Ferieukammeru einfach für die Justizverwaltung in Anspruch genommen, und
unsers Wissens ist mich thatsächlich meist das letzte maßgebende Wort in allein
von der Justizverwaltung gesprochen worden. Das widerspricht aber dem Gesetze,
alle Bürgschaften für Unabhängigkeit der Richter gehen so auf die Ferienzeit ver¬
loren. Die Bildung der Ferienziviikammern, ihre Besetzung, die Geschäftsverteilung
unter ihnen und die Beurlaubungen der Richter während der Ferien müßte un¬
bedingt dem Präsidium der Richter selbst überlassen werden. Dnsselbe gilt selbst¬
verständlich auch für die Zivilsenate der Oberlandcsgerichte. Beim Reichsgericht
besteht bereits eine solche Einrichtung. Sie auch auf die andern Gerichte aus¬
zudehnen, sollte mau die bevorstehende Gelegenheit einer Abänderung des Gerichts¬
verfassungsgesetzes nicht ungenutzt lassen.


Aus dem Saargebiet

wird uus geschriebein Nachdem sich Freiherr vou Stumm
in seiner Neichstcigsrcde vom 9. Januar so entschieden gegen alle Bestrebungen
ausgesprochen hat, die nach seiner Ansicht unmittelbar oder mittelbar der Sozial¬
demokratie vorarbeiten, kann es nicht Wunder nehme", daß er anch praktisch fort¬
fährt, aus diesem Standpunkt die nötigen Folgerungen zu ziehen. Gegenwärtig
bemüht er sich, die evangelischen Arbeitervereine des Saargebiets durch den Druck
seiner wirtschaftlichen Macht und durch seinen weitgehenden Einfluß vor der Gefahr
zu hüten, allmählich in das sozialistische Fahrwasser zu geraten. Es ist in hiesiger
Gegend bekannt, daß diese Vereine in den Bezirken, die unter Herrn vou Stumms
Einfluß stehen, nicht recht aufkommen können. neuerdings hat uuter seiner
Führung eine Anzahl hiesiger Großindustriellen eine ganz bestimmte scharfe Hal¬
tung gegen sie angenommen.

Der Verband evangelischer Arbeitervereine des Saargebiets hat nämlich vor
kurzem beschlösse", ein gemeinsames Anskuufts- und Rechtsbüreau einzurichten. Der
Zweck soll sein, den Mitgliedern der Vereine in Sachen der Arbeitervcrsicheruug
und andern das Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsfragen kostenlos Belehrung
und Rechtsbeistand zu gewähre". Es wird damit nichts ganz neues geschaffen,
denn auch bisher schon hatten es die Vereine als eine ihrer Aufgaben behandelt,
soweit als möglich den Arbeitern kostenlos Rechtsbelehruug und Rechtsbeistand zu
verschaffen. Diese Einrichtung soll nur in eine bessere Form gebracht werden.
Durch Wahl vou Vertraueusmännern an deu verschiednen Vereinssitzen soll die
Verbindung mit dem Rechtsanwalt erleichtert werden. Die Arbeiter sollen den


Maßgebliches und Unmaßgebliches

sidenten oder des Präsidiums thun. Die Geschäfts- und die Vorsitzvcrteilung aber
hängt vollständig davon ab, welche und wie viel Richter und wie lange sie Urlaub
von der Justizverwaltung erhalten. Die Justizverwaltung müßte also mit den
Urlaubserteiluugeu vorangehen, wenn man nicht andrerseits mit mindestens gleich
gutem Rechte behaupten müßte, zunächst seien die während der Ferien und in
bestimmten Teilen der Ferien zu erledigcudeu Geschäfte ins Auge zu fassen und
nach Maßgabe dieser die dabei entbehrlichen oder dazu weniger geeigneten richter¬
lichen Kräfte zu beurlauben.

Jetzt hängt also die Art und Weise der Geschäftsverteilung und der Behand¬
lung der einzelnen Sachen wesentlich von den Urlaubserteiluugeu der Justizverwal¬
tung ab. Sie kann sogar mittelbar verhindern, daß die oder jene Sache Richtern
unterbreitet werde, die ihr nicht genehm siud, indem sie diese gerade zur frag¬
lichen Zeit beurlaubt, bei politischen Prozessen eine in unsrer Zeit doch recht be¬
denkliche Aussicht! Um aus dem Widerstreit der Gewalten herauszukommen, haben
manche die gesamten Entschließungen hinsichtlich der Bildung und Beschäftigung
der Ferieukammeru einfach für die Justizverwaltung in Anspruch genommen, und
unsers Wissens ist mich thatsächlich meist das letzte maßgebende Wort in allein
von der Justizverwaltung gesprochen worden. Das widerspricht aber dem Gesetze,
alle Bürgschaften für Unabhängigkeit der Richter gehen so auf die Ferienzeit ver¬
loren. Die Bildung der Ferienziviikammern, ihre Besetzung, die Geschäftsverteilung
unter ihnen und die Beurlaubungen der Richter während der Ferien müßte un¬
bedingt dem Präsidium der Richter selbst überlassen werden. Dnsselbe gilt selbst¬
verständlich auch für die Zivilsenate der Oberlandcsgerichte. Beim Reichsgericht
besteht bereits eine solche Einrichtung. Sie auch auf die andern Gerichte aus¬
zudehnen, sollte mau die bevorstehende Gelegenheit einer Abänderung des Gerichts¬
verfassungsgesetzes nicht ungenutzt lassen.


Aus dem Saargebiet

wird uus geschriebein Nachdem sich Freiherr vou Stumm
in seiner Neichstcigsrcde vom 9. Januar so entschieden gegen alle Bestrebungen
ausgesprochen hat, die nach seiner Ansicht unmittelbar oder mittelbar der Sozial¬
demokratie vorarbeiten, kann es nicht Wunder nehme», daß er anch praktisch fort¬
fährt, aus diesem Standpunkt die nötigen Folgerungen zu ziehen. Gegenwärtig
bemüht er sich, die evangelischen Arbeitervereine des Saargebiets durch den Druck
seiner wirtschaftlichen Macht und durch seinen weitgehenden Einfluß vor der Gefahr
zu hüten, allmählich in das sozialistische Fahrwasser zu geraten. Es ist in hiesiger
Gegend bekannt, daß diese Vereine in den Bezirken, die unter Herrn vou Stumms
Einfluß stehen, nicht recht aufkommen können. neuerdings hat uuter seiner
Führung eine Anzahl hiesiger Großindustriellen eine ganz bestimmte scharfe Hal¬
tung gegen sie angenommen.

Der Verband evangelischer Arbeitervereine des Saargebiets hat nämlich vor
kurzem beschlösse», ein gemeinsames Anskuufts- und Rechtsbüreau einzurichten. Der
Zweck soll sein, den Mitgliedern der Vereine in Sachen der Arbeitervcrsicheruug
und andern das Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsfragen kostenlos Belehrung
und Rechtsbeistand zu gewähre». Es wird damit nichts ganz neues geschaffen,
denn auch bisher schon hatten es die Vereine als eine ihrer Aufgaben behandelt,
soweit als möglich den Arbeitern kostenlos Rechtsbelehruug und Rechtsbeistand zu
verschaffen. Diese Einrichtung soll nur in eine bessere Form gebracht werden.
Durch Wahl vou Vertraueusmännern an deu verschiednen Vereinssitzen soll die
Verbindung mit dem Rechtsanwalt erleichtert werden. Die Arbeiter sollen den


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[0244] Maßgebliches und Unmaßgebliches sidenten oder des Präsidiums thun. Die Geschäfts- und die Vorsitzvcrteilung aber hängt vollständig davon ab, welche und wie viel Richter und wie lange sie Urlaub von der Justizverwaltung erhalten. Die Justizverwaltung müßte also mit den Urlaubserteiluugeu vorangehen, wenn man nicht andrerseits mit mindestens gleich gutem Rechte behaupten müßte, zunächst seien die während der Ferien und in bestimmten Teilen der Ferien zu erledigcudeu Geschäfte ins Auge zu fassen und nach Maßgabe dieser die dabei entbehrlichen oder dazu weniger geeigneten richter¬ lichen Kräfte zu beurlauben. Jetzt hängt also die Art und Weise der Geschäftsverteilung und der Behand¬ lung der einzelnen Sachen wesentlich von den Urlaubserteiluugeu der Justizverwal¬ tung ab. Sie kann sogar mittelbar verhindern, daß die oder jene Sache Richtern unterbreitet werde, die ihr nicht genehm siud, indem sie diese gerade zur frag¬ lichen Zeit beurlaubt, bei politischen Prozessen eine in unsrer Zeit doch recht be¬ denkliche Aussicht! Um aus dem Widerstreit der Gewalten herauszukommen, haben manche die gesamten Entschließungen hinsichtlich der Bildung und Beschäftigung der Ferieukammeru einfach für die Justizverwaltung in Anspruch genommen, und unsers Wissens ist mich thatsächlich meist das letzte maßgebende Wort in allein von der Justizverwaltung gesprochen worden. Das widerspricht aber dem Gesetze, alle Bürgschaften für Unabhängigkeit der Richter gehen so auf die Ferienzeit ver¬ loren. Die Bildung der Ferienziviikammern, ihre Besetzung, die Geschäftsverteilung unter ihnen und die Beurlaubungen der Richter während der Ferien müßte un¬ bedingt dem Präsidium der Richter selbst überlassen werden. Dnsselbe gilt selbst¬ verständlich auch für die Zivilsenate der Oberlandcsgerichte. Beim Reichsgericht besteht bereits eine solche Einrichtung. Sie auch auf die andern Gerichte aus¬ zudehnen, sollte mau die bevorstehende Gelegenheit einer Abänderung des Gerichts¬ verfassungsgesetzes nicht ungenutzt lassen. Aus dem Saargebiet wird uus geschriebein Nachdem sich Freiherr vou Stumm in seiner Neichstcigsrcde vom 9. Januar so entschieden gegen alle Bestrebungen ausgesprochen hat, die nach seiner Ansicht unmittelbar oder mittelbar der Sozial¬ demokratie vorarbeiten, kann es nicht Wunder nehme», daß er anch praktisch fort¬ fährt, aus diesem Standpunkt die nötigen Folgerungen zu ziehen. Gegenwärtig bemüht er sich, die evangelischen Arbeitervereine des Saargebiets durch den Druck seiner wirtschaftlichen Macht und durch seinen weitgehenden Einfluß vor der Gefahr zu hüten, allmählich in das sozialistische Fahrwasser zu geraten. Es ist in hiesiger Gegend bekannt, daß diese Vereine in den Bezirken, die unter Herrn vou Stumms Einfluß stehen, nicht recht aufkommen können. neuerdings hat uuter seiner Führung eine Anzahl hiesiger Großindustriellen eine ganz bestimmte scharfe Hal¬ tung gegen sie angenommen. Der Verband evangelischer Arbeitervereine des Saargebiets hat nämlich vor kurzem beschlösse», ein gemeinsames Anskuufts- und Rechtsbüreau einzurichten. Der Zweck soll sein, den Mitgliedern der Vereine in Sachen der Arbeitervcrsicheruug und andern das Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsfragen kostenlos Belehrung und Rechtsbeistand zu gewähre». Es wird damit nichts ganz neues geschaffen, denn auch bisher schon hatten es die Vereine als eine ihrer Aufgaben behandelt, soweit als möglich den Arbeitern kostenlos Rechtsbelehruug und Rechtsbeistand zu verschaffen. Diese Einrichtung soll nur in eine bessere Form gebracht werden. Durch Wahl vou Vertraueusmännern an deu verschiednen Vereinssitzen soll die Verbindung mit dem Rechtsanwalt erleichtert werden. Die Arbeiter sollen den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/244>, abgerufen am 28.04.2024.