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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

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Litteratur

lich. Am höchsten stehen deshalb mich die erste und die letzte Erzählung, wo die
Schicksale der Menschen in den stillen Grenzen ihres Hanfes bleiben. Daß anch
dabei tiefe Konflikte voll sittlichen Ernstes zur Sprache kommen können, zeigt die
Schlußnobelle "Mühlenspuk," die uns zuerst die dumpfe Verzweiflung und gegen¬
seitige Entfremdung eines durch den Verlust ihrer Habe und ihres einzigen Kindes
ins Herz getroffncn Ehepaares, dann dessen schließliche Rettung und innere Ver¬
söhnung mit der zwar sparsamen, aber durch und durch gereiften Kunst einer
immer nach innen schauenden Beobachtnngs- und Darstellungsgabe erschütternd und
erhebend vor die Seele führt.

Die Sprache des Buches ist rein und warm wie sein Gehalt und hält sich
frei von den Unarten und Nachlässigkeiten der Zeitnngssprache.




Berichtigung.

In dem Schluß der Artikelreihe über das Eigentum, Heft 46 des
vorigen Jahres, Seite 303 bis 304, war u. n. ausgeführt worden, daß, um Anzweiflungen
des Eigentumsrechts vorzubeugen, alle Ungerechtigkeiten zu Gunsten größerer Grundbesitzer,
z. B. bei Stcuereinschätznngen, strengstens vermiede" werden müßten. Es wurde dabei ein Fall
mitgeteilt, den eine Reihe weitverbreiteter Zeitungen erzählt hatte. Der Laudrnt des betreffende"
Kreises schickt uns uun eine Berichtigung, nach der wir den Fall nochmals kurz erzählen.

In einem preußische" Kreise war ein Gutsbesitzer von der Voreiuschätzuugskvmmissiv"
mit 18000 Mail eingeschätzt worden; er selbst hatte 3200 Mark angegeben; die Veranlagnugs-
kommission setzte 4200 Mark fest. Die VorcinschNtzungskonnnission beschwerte sich darauf bei
dem Herrn Finanzminister. Durch den Inhalt der dem Landrate zugestellten Beschwerde
fühlte sich die Vcranlaguugskoninüssiou beleidigt. Es wurde Klage erhöbe", die Klage jedoch
zurückgewiesen, weil die Behauptungen in Wahrnehmung der Gemeindeinteressen ausgesprochen
worden wären. Inzwischen wurde der sachliche Inhalt der Beschwerde geprüft und die Fest¬
setzung der Vcranlagnngskvmmission in allen Instanzen für richtig befunden. Bürger des
Ortes sandten nun eine mit Hunderten von Unterschriften versehene Petition an den Finanz¬
minister; anch der Pastor unterschrieb und fügte eine Bemerkung hinzu, durch die sich die
Kommission aufs neue "gröblich beleidigt fühlen mußte." Bei der Verhandlung über die Be¬
leidigungsklage wurde der Mitangeklagte Pastor freigesprochen, "weil er in berechtigter Ver¬
tretung eigner Interessen gehandelt habe (bei einer Erhöhung der Steuer des betreffende"
Gutsbesitzers würde er nämlich um drei Pfennige niedriger zur Kvmmnnalstener herangezogen
worden sein)." Ein Gastwirt dagegen, der eine ehrenkränkende Insinuation gegen den Landrat
ausgesprochen hatte, wurde verurteilt, und zwar in allen Instanzen; bei den Verhandlungen
gegen ihn stellte" sich die Berechnungen der Vcrunlagungskomnüjsion als richtig heraus.

Da die Beschwerden der Voreinschätzungskommissivn und der Gemeindemitglieder un¬
gerechtfertigt waren, so sind die nbfälligeu Bemerkungen hinfällig, die der Verfasser des Ar¬
tikels über die Behörden gemacht hatte. Was in den Zeitungsberichten die Beschwerde" ge¬
rechtfertigt erscheinen ließ, war der Unistand, daß es hieß, der Gutsbesitzer habe für 100000 Mark
einen Wald gekauft, von dem die Jagd allein 3000 bis 6000 Mark wert sei, und habe ge¬
sagt, der Wald bringe ihn, nichts, weil er die Jagd selbst ausübe. Daß sich ein Mann bei
nur 4200 Mark Einkommen einen solchen Luxus erlauben sollte, schien unglaublich. Dieser
Punkt wird nun in dem Schreibe" des Herrn Landrath aufgeklärt. Der sogenannte Wald
ist ein Ödland mit schlechter Schonung -- zum Zweck der Aufforstung als eine Sparbüchse
angekauft --, auf dem durchschnittlich 4 Stück Rotwild, 2 Rehböcke und vielleicht 10 Helfen im
Jahre geschossen werden. "Die Schätzung der Jagd auf 3000 bis 6000 Mark ist ein schlechter
Witz." Die ganze Geschichte spielte übrigens zu Lebzeiten der Mutter des Gutsbesitzers.
Daraus ist, Ivie es scheint, der Schluß zu ziehen, daß der Gutsbesitzer damals noch nicht das
von der VoreiuschätznngSkommission cingenommne Einkommen hatte.

Es freut uns, daß wir durch die Erwähnung des Borsalls diese Berichtigung herbei-
geführt haben. Den" die Berichte über jenen Prozeß sind in der Form, wie wir sie mitgeteilt
haben, in einer Reihe weitverbreiteter Blätter, vou denen das eine allein über 100000 Abon¬
nenten hat, in alle Welt hinausgetragen worden, und sie haben ohne Zweifel überall den
Eindruck hervorgerufen, daß die Behörden bei der Sache nicht ganz korrekt verfahren seien.
Durch uns erfährt nnn die Öffentlichkeit, daß der erregte Verdacht unbegründet war, und daß
sowohl die Verwaltungsbehörden wie die Gerichtsbehörden vollkommen korrekt gehandelt haben.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunvw in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grnnow in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Leipzig
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lich. Am höchsten stehen deshalb mich die erste und die letzte Erzählung, wo die
Schicksale der Menschen in den stillen Grenzen ihres Hanfes bleiben. Daß anch
dabei tiefe Konflikte voll sittlichen Ernstes zur Sprache kommen können, zeigt die
Schlußnobelle „Mühlenspuk," die uns zuerst die dumpfe Verzweiflung und gegen¬
seitige Entfremdung eines durch den Verlust ihrer Habe und ihres einzigen Kindes
ins Herz getroffncn Ehepaares, dann dessen schließliche Rettung und innere Ver¬
söhnung mit der zwar sparsamen, aber durch und durch gereiften Kunst einer
immer nach innen schauenden Beobachtnngs- und Darstellungsgabe erschütternd und
erhebend vor die Seele führt.

Die Sprache des Buches ist rein und warm wie sein Gehalt und hält sich
frei von den Unarten und Nachlässigkeiten der Zeitnngssprache.




Berichtigung.

In dem Schluß der Artikelreihe über das Eigentum, Heft 46 des
vorigen Jahres, Seite 303 bis 304, war u. n. ausgeführt worden, daß, um Anzweiflungen
des Eigentumsrechts vorzubeugen, alle Ungerechtigkeiten zu Gunsten größerer Grundbesitzer,
z. B. bei Stcuereinschätznngen, strengstens vermiede» werden müßten. Es wurde dabei ein Fall
mitgeteilt, den eine Reihe weitverbreiteter Zeitungen erzählt hatte. Der Laudrnt des betreffende»
Kreises schickt uns uun eine Berichtigung, nach der wir den Fall nochmals kurz erzählen.

In einem preußische» Kreise war ein Gutsbesitzer von der Voreiuschätzuugskvmmissiv»
mit 18000 Mail eingeschätzt worden; er selbst hatte 3200 Mark angegeben; die Veranlagnugs-
kommission setzte 4200 Mark fest. Die VorcinschNtzungskonnnission beschwerte sich darauf bei
dem Herrn Finanzminister. Durch den Inhalt der dem Landrate zugestellten Beschwerde
fühlte sich die Vcranlaguugskoninüssiou beleidigt. Es wurde Klage erhöbe», die Klage jedoch
zurückgewiesen, weil die Behauptungen in Wahrnehmung der Gemeindeinteressen ausgesprochen
worden wären. Inzwischen wurde der sachliche Inhalt der Beschwerde geprüft und die Fest¬
setzung der Vcranlagnngskvmmission in allen Instanzen für richtig befunden. Bürger des
Ortes sandten nun eine mit Hunderten von Unterschriften versehene Petition an den Finanz¬
minister; anch der Pastor unterschrieb und fügte eine Bemerkung hinzu, durch die sich die
Kommission aufs neue „gröblich beleidigt fühlen mußte." Bei der Verhandlung über die Be¬
leidigungsklage wurde der Mitangeklagte Pastor freigesprochen, „weil er in berechtigter Ver¬
tretung eigner Interessen gehandelt habe (bei einer Erhöhung der Steuer des betreffende»
Gutsbesitzers würde er nämlich um drei Pfennige niedriger zur Kvmmnnalstener herangezogen
worden sein)." Ein Gastwirt dagegen, der eine ehrenkränkende Insinuation gegen den Landrat
ausgesprochen hatte, wurde verurteilt, und zwar in allen Instanzen; bei den Verhandlungen
gegen ihn stellte» sich die Berechnungen der Vcrunlagungskomnüjsion als richtig heraus.

Da die Beschwerden der Voreinschätzungskommissivn und der Gemeindemitglieder un¬
gerechtfertigt waren, so sind die nbfälligeu Bemerkungen hinfällig, die der Verfasser des Ar¬
tikels über die Behörden gemacht hatte. Was in den Zeitungsberichten die Beschwerde» ge¬
rechtfertigt erscheinen ließ, war der Unistand, daß es hieß, der Gutsbesitzer habe für 100000 Mark
einen Wald gekauft, von dem die Jagd allein 3000 bis 6000 Mark wert sei, und habe ge¬
sagt, der Wald bringe ihn, nichts, weil er die Jagd selbst ausübe. Daß sich ein Mann bei
nur 4200 Mark Einkommen einen solchen Luxus erlauben sollte, schien unglaublich. Dieser
Punkt wird nun in dem Schreibe» des Herrn Landrath aufgeklärt. Der sogenannte Wald
ist ein Ödland mit schlechter Schonung — zum Zweck der Aufforstung als eine Sparbüchse
angekauft —, auf dem durchschnittlich 4 Stück Rotwild, 2 Rehböcke und vielleicht 10 Helfen im
Jahre geschossen werden. „Die Schätzung der Jagd auf 3000 bis 6000 Mark ist ein schlechter
Witz." Die ganze Geschichte spielte übrigens zu Lebzeiten der Mutter des Gutsbesitzers.
Daraus ist, Ivie es scheint, der Schluß zu ziehen, daß der Gutsbesitzer damals noch nicht das
von der VoreiuschätznngSkommission cingenommne Einkommen hatte.

Es freut uns, daß wir durch die Erwähnung des Borsalls diese Berichtigung herbei-
geführt haben. Den» die Berichte über jenen Prozeß sind in der Form, wie wir sie mitgeteilt
haben, in einer Reihe weitverbreiteter Blätter, vou denen das eine allein über 100000 Abon¬
nenten hat, in alle Welt hinausgetragen worden, und sie haben ohne Zweifel überall den
Eindruck hervorgerufen, daß die Behörden bei der Sache nicht ganz korrekt verfahren seien.
Durch uns erfährt nnn die Öffentlichkeit, daß der erregte Verdacht unbegründet war, und daß
sowohl die Verwaltungsbehörden wie die Gerichtsbehörden vollkommen korrekt gehandelt haben.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunvw in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grnnow in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Leipzig
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/346>, abgerufen am 28.04.2024.