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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr.

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Offizier-, Beamten- und Konsumvereine

le Offizier-, Beamten- und Konsumvereine erfahren jetzt oft in
der Öffentlichkeit eine Kritik, die ihr Bestehen oder ihre weitere
Ausdehnung als im volkswirtschaftlichen Interesse sehr uner¬
wünscht hinstellt. Es wird wohl anerkannt, daß diese Vereine
für die Abnehmer der Waren vorteilhaft seien, aber behauptet,
daß sie die Produzenten und besonders die kleinen Handwerker empfindlich
schädigten und ihnen einen Vorteil, der ihnen zustehe, unberechtigterweise nähmen
und unnötiger- und ungerechtfertigterweise den Mitgliedern dieser Vereine zu¬
wendeten.

Wir müssen aber bei Beurteilung dieser Vereine zusehen, welche Umstünde
die Abnehmer veranlaßt haben, den gemeinsamen Bezug von Waren und deren
eigne Verarbeitung soweit zu übernehmen, daß die eignen Bedürfnisse damit
befriedigt wurden. Wir werden dann sehen, ob das aus gewinnsüchtigen Ab¬
sichten geschah, oder um die betreffenden Bevölkerungsklassen vor Schaden und
vor Übervorteilungen zu schützen, sodaß es sich also um Abwehrmaßregeln
handeln würde.

Wer da weiß, daß es vor Bestehen des Offiziervereins in sehr ausge¬
dehntem Maße im Heere Sitte war, Schneider- und Schuhmacherrechnungen
ebenso wie Equipirungsrechnungen, wie sie Ernennungen und Versetzungen mit
sich brachten, nicht sofort, ja nicht einmal im Laufe eines Jahres zu bezahlen,
sondern ihre Bezahlung auf die Zeit des Aufrückens in einen höhern Gehalt
oder auf die Zeit einer Erbschaft oder der Verheiratung zu verschieben, der
Wird zugestehen, daß das ungünstige Zustände waren, deren Beseitigung sehr
erwünscht war. Diese Zustände zwangen aber vielfach die Lieferanten, nicht
nur mit langen Vorschüssen, sondern auch mit Ausfällen zu rechnen, denn es
ist erklärlich, daß bei einer solchen Art von Bezahlung nicht nur Todesfälle,


Grenzboten III 1893 14


Offizier-, Beamten- und Konsumvereine

le Offizier-, Beamten- und Konsumvereine erfahren jetzt oft in
der Öffentlichkeit eine Kritik, die ihr Bestehen oder ihre weitere
Ausdehnung als im volkswirtschaftlichen Interesse sehr uner¬
wünscht hinstellt. Es wird wohl anerkannt, daß diese Vereine
für die Abnehmer der Waren vorteilhaft seien, aber behauptet,
daß sie die Produzenten und besonders die kleinen Handwerker empfindlich
schädigten und ihnen einen Vorteil, der ihnen zustehe, unberechtigterweise nähmen
und unnötiger- und ungerechtfertigterweise den Mitgliedern dieser Vereine zu¬
wendeten.

Wir müssen aber bei Beurteilung dieser Vereine zusehen, welche Umstünde
die Abnehmer veranlaßt haben, den gemeinsamen Bezug von Waren und deren
eigne Verarbeitung soweit zu übernehmen, daß die eignen Bedürfnisse damit
befriedigt wurden. Wir werden dann sehen, ob das aus gewinnsüchtigen Ab¬
sichten geschah, oder um die betreffenden Bevölkerungsklassen vor Schaden und
vor Übervorteilungen zu schützen, sodaß es sich also um Abwehrmaßregeln
handeln würde.

Wer da weiß, daß es vor Bestehen des Offiziervereins in sehr ausge¬
dehntem Maße im Heere Sitte war, Schneider- und Schuhmacherrechnungen
ebenso wie Equipirungsrechnungen, wie sie Ernennungen und Versetzungen mit
sich brachten, nicht sofort, ja nicht einmal im Laufe eines Jahres zu bezahlen,
sondern ihre Bezahlung auf die Zeit des Aufrückens in einen höhern Gehalt
oder auf die Zeit einer Erbschaft oder der Verheiratung zu verschieben, der
Wird zugestehen, daß das ungünstige Zustände waren, deren Beseitigung sehr
erwünscht war. Diese Zustände zwangen aber vielfach die Lieferanten, nicht
nur mit langen Vorschüssen, sondern auch mit Ausfällen zu rechnen, denn es
ist erklärlich, daß bei einer solchen Art von Bezahlung nicht nur Todesfälle,


Grenzboten III 1893 14
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[0113] [Abbildung] Offizier-, Beamten- und Konsumvereine le Offizier-, Beamten- und Konsumvereine erfahren jetzt oft in der Öffentlichkeit eine Kritik, die ihr Bestehen oder ihre weitere Ausdehnung als im volkswirtschaftlichen Interesse sehr uner¬ wünscht hinstellt. Es wird wohl anerkannt, daß diese Vereine für die Abnehmer der Waren vorteilhaft seien, aber behauptet, daß sie die Produzenten und besonders die kleinen Handwerker empfindlich schädigten und ihnen einen Vorteil, der ihnen zustehe, unberechtigterweise nähmen und unnötiger- und ungerechtfertigterweise den Mitgliedern dieser Vereine zu¬ wendeten. Wir müssen aber bei Beurteilung dieser Vereine zusehen, welche Umstünde die Abnehmer veranlaßt haben, den gemeinsamen Bezug von Waren und deren eigne Verarbeitung soweit zu übernehmen, daß die eignen Bedürfnisse damit befriedigt wurden. Wir werden dann sehen, ob das aus gewinnsüchtigen Ab¬ sichten geschah, oder um die betreffenden Bevölkerungsklassen vor Schaden und vor Übervorteilungen zu schützen, sodaß es sich also um Abwehrmaßregeln handeln würde. Wer da weiß, daß es vor Bestehen des Offiziervereins in sehr ausge¬ dehntem Maße im Heere Sitte war, Schneider- und Schuhmacherrechnungen ebenso wie Equipirungsrechnungen, wie sie Ernennungen und Versetzungen mit sich brachten, nicht sofort, ja nicht einmal im Laufe eines Jahres zu bezahlen, sondern ihre Bezahlung auf die Zeit des Aufrückens in einen höhern Gehalt oder auf die Zeit einer Erbschaft oder der Verheiratung zu verschieben, der Wird zugestehen, daß das ungünstige Zustände waren, deren Beseitigung sehr erwünscht war. Diese Zustände zwangen aber vielfach die Lieferanten, nicht nur mit langen Vorschüssen, sondern auch mit Ausfällen zu rechnen, denn es ist erklärlich, daß bei einer solchen Art von Bezahlung nicht nur Todesfälle, Grenzboten III 1893 14

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220325/113>, abgerufen am 27.04.2024.