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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

legt, und Kautskys Antwort in Ur. 42 ist sehr wenig überzeugend ausgefallen.
Wir gedenken den Gegenstand später einmal ausführlich zu behandeln.


Zur Kolonialpolitik.

Vor einiger Zeit brachte die Kreuzzeitung eine"
Artikel über die Frage des Grunderwerbs in den Kolonien. Zur Regelung dieser
Frage ist vom Kolonialrat ein Ausschuß eingesetzt worden.

Die Kreuzzeitung beleuchtet verschiedne Arten des Gruuderwerbs, wie er in
Deutsch-Südwestafrika und am Kongo geordnet ist, alles nur Varianten des augen¬
blicklich herrschenden unbeschränkten Privatbesitzes. Hätte sich nun dieser stets als
die denkbar beste und empfehlenswerteste Einrichtung erwiesen, so wäre kein Wort
darüber zu verlieren. Aber die Einrichtung hat im Laufe der Jahrhunderte doch
recht viele Mängel mit sich gebracht, und es ist keine müßige Frage, ob es nicht
wünschenswert wäre, in den neuen Ländern auch mit eiuer (wenigstens für uns
Deutsche) ganz neuen Einrichtung zu beginnen, mit dem englischen Is.i8ö, nur mit
dem Unterschiede, daß der Staat der Eigentümer von Grund und Boden bliebe.

Warum die große Eile, alles Verfügbare auf Nimmerwiedersehen um Private,
Kapitalisten, Gesellschaften u. f. w. loszuschlagen? Man will schnell tolonisiren,
gewiß; aber würden sich wirklich viel weniger Kolonisten melden, wenn es hieße:
Der Staat verkauft nur auf hundert Jahre? Wer nfrikalustig ist, fragt nicht viel
darnach, was in hundert Jahren sein wird, und Kapitalisten sind gewohnt, mit
Amortisationsterminen zu rechnen. Selbst wenn das Land augenblicklich billiger
weggegeben werden müßte als in den benachbarten Kolonien, wo man auf ewige
Zeiten kaufen kann, so verschwindet dieser kleine Nachteil doch ganz und gar gegen¬
über den großen Vorteile", die das Vaterland in spätern Zeiten dadurch aus seinem
Kolonialbesitz ziehen würde.

Wir wissen uicht. ob der Mehrzahl unsrer Leser die Einrichtung des eng¬
lischen IsAss bekannt ist. Man unterscheidet in England trsvkolä und löirsonolä
Eigentum. Das trseliolä entspricht den bei uns allgemein üblichen Besitzverhält¬
nissen: ich kaufe ein Stück Land, und es gehört mir und meinen Erben auf ewige
Zeiten. Dieser Besitz ist in England verhältnismäßig in wenigen bevorzugten
Händen, die ihn aufs ängstlichste bewahren. Der Verkauf eines krvenolcl xropvrt^
gehört zu den Seltenheiten und pflegt, wenn es sich um einen größern Besitz
handelt, stets das öffentliche Interesse zu erregen. Wollte sich jemand in England
ein Haus bauen auf eignem Grund und Boden nach unsrer Auffassung, so würde
er lange nach einem solchen Grund und Boden suchen müssen. Auf 99 Jahre
lease dagegen verkauft ihm jeder gern ein Stück Land zu diesem Zwecke, und
zwar zu ganz mäßigem Preise, denn nach 99 Jahren fällt das Grundstück mit
allen Verbesserungen, allem unbeweglichen Inventar an die Erben des Verkäufers
zurück. Die Vorteile des Issso neigen sich sehr auf die Seite der Grundbesitzer,
das unterliegt keinem Zweifel; aber die Nachteile, die dem Käufer eines Isaso pro-
xeriF erwachsen, sind doch nicht derart, daß sie ihn abschreckten, denn sie sind
lediglich ideeller Natur; der materielle Nutzen oder Schaden läßt sich in Mark
und Pfennigen ausdrücken.

Nun vergegenwärtige man sich den Zustand in England, wenn alle diese
lsii-Müoläs, anstatt an einige bevorzugte Familien, an den Staat zurückfielen. Dann
gäbe es vielleicht keine Herzöge von Westminster, Bedford u. s. w. mit zehn Mil¬
lionen Mark jährlicher Einnahme, aber die Steuerlast des Landes würde um diese
jedes Jahr zurückfallenden Riesensnmmen erleichtert werden. Zu diesem großen
Vorteil kommt aber noch ein andrer. Die Einrichtung des loaso verhindert die


Maßgebliches und Unmaßgebliches

legt, und Kautskys Antwort in Ur. 42 ist sehr wenig überzeugend ausgefallen.
Wir gedenken den Gegenstand später einmal ausführlich zu behandeln.


Zur Kolonialpolitik.

Vor einiger Zeit brachte die Kreuzzeitung eine»
Artikel über die Frage des Grunderwerbs in den Kolonien. Zur Regelung dieser
Frage ist vom Kolonialrat ein Ausschuß eingesetzt worden.

Die Kreuzzeitung beleuchtet verschiedne Arten des Gruuderwerbs, wie er in
Deutsch-Südwestafrika und am Kongo geordnet ist, alles nur Varianten des augen¬
blicklich herrschenden unbeschränkten Privatbesitzes. Hätte sich nun dieser stets als
die denkbar beste und empfehlenswerteste Einrichtung erwiesen, so wäre kein Wort
darüber zu verlieren. Aber die Einrichtung hat im Laufe der Jahrhunderte doch
recht viele Mängel mit sich gebracht, und es ist keine müßige Frage, ob es nicht
wünschenswert wäre, in den neuen Ländern auch mit eiuer (wenigstens für uns
Deutsche) ganz neuen Einrichtung zu beginnen, mit dem englischen Is.i8ö, nur mit
dem Unterschiede, daß der Staat der Eigentümer von Grund und Boden bliebe.

Warum die große Eile, alles Verfügbare auf Nimmerwiedersehen um Private,
Kapitalisten, Gesellschaften u. f. w. loszuschlagen? Man will schnell tolonisiren,
gewiß; aber würden sich wirklich viel weniger Kolonisten melden, wenn es hieße:
Der Staat verkauft nur auf hundert Jahre? Wer nfrikalustig ist, fragt nicht viel
darnach, was in hundert Jahren sein wird, und Kapitalisten sind gewohnt, mit
Amortisationsterminen zu rechnen. Selbst wenn das Land augenblicklich billiger
weggegeben werden müßte als in den benachbarten Kolonien, wo man auf ewige
Zeiten kaufen kann, so verschwindet dieser kleine Nachteil doch ganz und gar gegen¬
über den großen Vorteile», die das Vaterland in spätern Zeiten dadurch aus seinem
Kolonialbesitz ziehen würde.

Wir wissen uicht. ob der Mehrzahl unsrer Leser die Einrichtung des eng¬
lischen IsAss bekannt ist. Man unterscheidet in England trsvkolä und löirsonolä
Eigentum. Das trseliolä entspricht den bei uns allgemein üblichen Besitzverhält¬
nissen: ich kaufe ein Stück Land, und es gehört mir und meinen Erben auf ewige
Zeiten. Dieser Besitz ist in England verhältnismäßig in wenigen bevorzugten
Händen, die ihn aufs ängstlichste bewahren. Der Verkauf eines krvenolcl xropvrt^
gehört zu den Seltenheiten und pflegt, wenn es sich um einen größern Besitz
handelt, stets das öffentliche Interesse zu erregen. Wollte sich jemand in England
ein Haus bauen auf eignem Grund und Boden nach unsrer Auffassung, so würde
er lange nach einem solchen Grund und Boden suchen müssen. Auf 99 Jahre
lease dagegen verkauft ihm jeder gern ein Stück Land zu diesem Zwecke, und
zwar zu ganz mäßigem Preise, denn nach 99 Jahren fällt das Grundstück mit
allen Verbesserungen, allem unbeweglichen Inventar an die Erben des Verkäufers
zurück. Die Vorteile des Issso neigen sich sehr auf die Seite der Grundbesitzer,
das unterliegt keinem Zweifel; aber die Nachteile, die dem Käufer eines Isaso pro-
xeriF erwachsen, sind doch nicht derart, daß sie ihn abschreckten, denn sie sind
lediglich ideeller Natur; der materielle Nutzen oder Schaden läßt sich in Mark
und Pfennigen ausdrücken.

Nun vergegenwärtige man sich den Zustand in England, wenn alle diese
lsii-Müoläs, anstatt an einige bevorzugte Familien, an den Staat zurückfielen. Dann
gäbe es vielleicht keine Herzöge von Westminster, Bedford u. s. w. mit zehn Mil¬
lionen Mark jährlicher Einnahme, aber die Steuerlast des Landes würde um diese
jedes Jahr zurückfallenden Riesensnmmen erleichtert werden. Zu diesem großen
Vorteil kommt aber noch ein andrer. Die Einrichtung des loaso verhindert die


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[0349] Maßgebliches und Unmaßgebliches legt, und Kautskys Antwort in Ur. 42 ist sehr wenig überzeugend ausgefallen. Wir gedenken den Gegenstand später einmal ausführlich zu behandeln. Zur Kolonialpolitik. Vor einiger Zeit brachte die Kreuzzeitung eine» Artikel über die Frage des Grunderwerbs in den Kolonien. Zur Regelung dieser Frage ist vom Kolonialrat ein Ausschuß eingesetzt worden. Die Kreuzzeitung beleuchtet verschiedne Arten des Gruuderwerbs, wie er in Deutsch-Südwestafrika und am Kongo geordnet ist, alles nur Varianten des augen¬ blicklich herrschenden unbeschränkten Privatbesitzes. Hätte sich nun dieser stets als die denkbar beste und empfehlenswerteste Einrichtung erwiesen, so wäre kein Wort darüber zu verlieren. Aber die Einrichtung hat im Laufe der Jahrhunderte doch recht viele Mängel mit sich gebracht, und es ist keine müßige Frage, ob es nicht wünschenswert wäre, in den neuen Ländern auch mit eiuer (wenigstens für uns Deutsche) ganz neuen Einrichtung zu beginnen, mit dem englischen Is.i8ö, nur mit dem Unterschiede, daß der Staat der Eigentümer von Grund und Boden bliebe. Warum die große Eile, alles Verfügbare auf Nimmerwiedersehen um Private, Kapitalisten, Gesellschaften u. f. w. loszuschlagen? Man will schnell tolonisiren, gewiß; aber würden sich wirklich viel weniger Kolonisten melden, wenn es hieße: Der Staat verkauft nur auf hundert Jahre? Wer nfrikalustig ist, fragt nicht viel darnach, was in hundert Jahren sein wird, und Kapitalisten sind gewohnt, mit Amortisationsterminen zu rechnen. Selbst wenn das Land augenblicklich billiger weggegeben werden müßte als in den benachbarten Kolonien, wo man auf ewige Zeiten kaufen kann, so verschwindet dieser kleine Nachteil doch ganz und gar gegen¬ über den großen Vorteile», die das Vaterland in spätern Zeiten dadurch aus seinem Kolonialbesitz ziehen würde. Wir wissen uicht. ob der Mehrzahl unsrer Leser die Einrichtung des eng¬ lischen IsAss bekannt ist. Man unterscheidet in England trsvkolä und löirsonolä Eigentum. Das trseliolä entspricht den bei uns allgemein üblichen Besitzverhält¬ nissen: ich kaufe ein Stück Land, und es gehört mir und meinen Erben auf ewige Zeiten. Dieser Besitz ist in England verhältnismäßig in wenigen bevorzugten Händen, die ihn aufs ängstlichste bewahren. Der Verkauf eines krvenolcl xropvrt^ gehört zu den Seltenheiten und pflegt, wenn es sich um einen größern Besitz handelt, stets das öffentliche Interesse zu erregen. Wollte sich jemand in England ein Haus bauen auf eignem Grund und Boden nach unsrer Auffassung, so würde er lange nach einem solchen Grund und Boden suchen müssen. Auf 99 Jahre lease dagegen verkauft ihm jeder gern ein Stück Land zu diesem Zwecke, und zwar zu ganz mäßigem Preise, denn nach 99 Jahren fällt das Grundstück mit allen Verbesserungen, allem unbeweglichen Inventar an die Erben des Verkäufers zurück. Die Vorteile des Issso neigen sich sehr auf die Seite der Grundbesitzer, das unterliegt keinem Zweifel; aber die Nachteile, die dem Käufer eines Isaso pro- xeriF erwachsen, sind doch nicht derart, daß sie ihn abschreckten, denn sie sind lediglich ideeller Natur; der materielle Nutzen oder Schaden läßt sich in Mark und Pfennigen ausdrücken. Nun vergegenwärtige man sich den Zustand in England, wenn alle diese lsii-Müoläs, anstatt an einige bevorzugte Familien, an den Staat zurückfielen. Dann gäbe es vielleicht keine Herzöge von Westminster, Bedford u. s. w. mit zehn Mil¬ lionen Mark jährlicher Einnahme, aber die Steuerlast des Landes würde um diese jedes Jahr zurückfallenden Riesensnmmen erleichtert werden. Zu diesem großen Vorteil kommt aber noch ein andrer. Die Einrichtung des loaso verhindert die

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_220325/349>, abgerufen am 27.04.2024.