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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

auf ein billigeres Brot, als den deutschen Herstellungskosten entspricht." Der Satz
ist in dieser Form unsinnig; es fällt in unsrer auf die freie Konkurrenz gegrün¬
deten Wirtschaftsordnung keinem Konsumenten ein, ein Recht ans billigen Preis
geltend zu machen. Wohl aber hat er das Recht, zu kaufen, wo ers am billigsten
findet, und die Frage ist nur, ob der Staat das Recht habe, ihm dieses Recht zu
beschränke" oder zu nehmen. Nun hat ja Klapper recht, wenn er sagt, dieses Recht
habe sich der Staat durch die Schutzzölle längst beigelegt, aber wir Arbeiter alle:
Handarbeiter und Kopfarbeiter, Weber und Schneider, Schlosser und Schreiner,
Buchbinder und Buchhändler, Zeitungsschreiber und sonstige Publizisten haben nicht
minder recht, wenn wir sagen: gut, dann wollen wir alle mit einander geschützt
und verstaatlicht sein; sichert der Staat den einen den Lebensunterhalt, so muß er
ihn allen ohne Ausnahme sichern, und da sind wir wieder glücklich beim Kommu¬
nismus angelangt.

Das schönste ist, daß die Patrone des "Mittelstandes," zu denen anch Klapper
gehört, immer gleichzeitig mit der linken Hand einreißen, was fie mit der rechten
aufbauen. Während sie fortwährend gegen den "Zwischenhandel" eifern und eine
große Zahl ihrer Anhänger zu Gunsten gewisser Klassen von Produzenten allen
"Zwischenhandel" durch Konsumvereine und Produktivgenossenschaften beseitigen will,
werden gleichzeitig im Reichstag und im sächsischen Landtage Gesetze gemacht, die,
Wenn sie durchgehe", den Konsumvereinen das Leben aufs äußerste erschweren und
viele von ihne" vernichte" werde". Wir gönnen den Gewürzkrämern ihre sauer
verdienten Groschen von Herzen, aber wie kommen Leute, die Politiker heißen
wollen, dazu, den Gewllrzkrämern zuliebe die Konsumvereine und gleichzeitig durch
andre Genossenschaften die Bäcker als unnütze Zwischenhändler totschlagen zu wollen?
(Um Mißverständnissen vorzubeugen, bemerken wir, daß Klapper nicht zu den
Leuten gehört, die die selbständigen Bäcker beseitigen wollen; er will ihnen nur
durch die Kanitzische Preisbefestigung die Möglichkeit nehmen, die übermäßigen Ge¬
winne zu erzielen, zu denen ihnen seiner Ansicht nach die dnrch Spekulation ver¬
ursachten Preisschwankungen verhelfen. Auf seine sehr künstlichen Berechnungen
einzugehen lohnt nicht die Mühe.)


Unentgeltlicher Arbeitsnachweis für gediente Soldaten.

Im Sinne
der Botschaft Kaiser Wilhelms I. zu wirken und dabei nicht immer erst auf den
Staat zu warten, das ist jetzt die Losung auf sozialpolitischen Gebiete. In diesem
Sinne zu wirken, das war schon lange vor dem Jahre 1881, ehe man noch an
soziale Gesetzgebung dachte, die Losung unsrer Militärvereine. Lange, ehe es ein
Krankenversicherungsgesetz gab, betrachteten es die Militärvereine als eine ihrer
Hauptaufgaben, ihre kameradschaftliche Gesinnung vor allem durch Unterstützungen
in Kraukheits-, Unglücks- und Todesfällen zu bethätigen. Feste Bestimmungen dar¬
über wurden schon von den ersten Militärvereinen, deren Gründung in die letzten
dreißiger Jahre fällt, in ihre Satzungen rin ausgenommen. Was auf diesem Ge¬
biete auch mit geringen Mitteln geleistet werden kann, zeigt die Thatsache, daß von
den Vereinen des königlich sächsische" Militärvereinsbnndes seit ihren, Bestehen bis
jetzt 5 Millionen Mark ein U"terstütznngen gezahlt worden sind, nicht mit gerechnet
die Beihilfen ans der Bundeskasse, den fehr bedeutenden Stiftungen für Kameraden
über sechzig Jahre, für Witwen, für Söhne von Kameraden zur Berufsausbildung,
sowie aus der vom Bunde unabhängigen Jnvalidenstiftuug vom Jahre 1864.

Ein neues Unternehmen auf sozialpolitischen Gebiete haben nun seit einiger
Zeit die Militärvereiue durch Errichtung unentgeltlicher Arbeitsnachweise für ge-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

auf ein billigeres Brot, als den deutschen Herstellungskosten entspricht." Der Satz
ist in dieser Form unsinnig; es fällt in unsrer auf die freie Konkurrenz gegrün¬
deten Wirtschaftsordnung keinem Konsumenten ein, ein Recht ans billigen Preis
geltend zu machen. Wohl aber hat er das Recht, zu kaufen, wo ers am billigsten
findet, und die Frage ist nur, ob der Staat das Recht habe, ihm dieses Recht zu
beschränke» oder zu nehmen. Nun hat ja Klapper recht, wenn er sagt, dieses Recht
habe sich der Staat durch die Schutzzölle längst beigelegt, aber wir Arbeiter alle:
Handarbeiter und Kopfarbeiter, Weber und Schneider, Schlosser und Schreiner,
Buchbinder und Buchhändler, Zeitungsschreiber und sonstige Publizisten haben nicht
minder recht, wenn wir sagen: gut, dann wollen wir alle mit einander geschützt
und verstaatlicht sein; sichert der Staat den einen den Lebensunterhalt, so muß er
ihn allen ohne Ausnahme sichern, und da sind wir wieder glücklich beim Kommu¬
nismus angelangt.

Das schönste ist, daß die Patrone des „Mittelstandes," zu denen anch Klapper
gehört, immer gleichzeitig mit der linken Hand einreißen, was fie mit der rechten
aufbauen. Während sie fortwährend gegen den „Zwischenhandel" eifern und eine
große Zahl ihrer Anhänger zu Gunsten gewisser Klassen von Produzenten allen
„Zwischenhandel" durch Konsumvereine und Produktivgenossenschaften beseitigen will,
werden gleichzeitig im Reichstag und im sächsischen Landtage Gesetze gemacht, die,
Wenn sie durchgehe», den Konsumvereinen das Leben aufs äußerste erschweren und
viele von ihne» vernichte» werde». Wir gönnen den Gewürzkrämern ihre sauer
verdienten Groschen von Herzen, aber wie kommen Leute, die Politiker heißen
wollen, dazu, den Gewllrzkrämern zuliebe die Konsumvereine und gleichzeitig durch
andre Genossenschaften die Bäcker als unnütze Zwischenhändler totschlagen zu wollen?
(Um Mißverständnissen vorzubeugen, bemerken wir, daß Klapper nicht zu den
Leuten gehört, die die selbständigen Bäcker beseitigen wollen; er will ihnen nur
durch die Kanitzische Preisbefestigung die Möglichkeit nehmen, die übermäßigen Ge¬
winne zu erzielen, zu denen ihnen seiner Ansicht nach die dnrch Spekulation ver¬
ursachten Preisschwankungen verhelfen. Auf seine sehr künstlichen Berechnungen
einzugehen lohnt nicht die Mühe.)


Unentgeltlicher Arbeitsnachweis für gediente Soldaten.

Im Sinne
der Botschaft Kaiser Wilhelms I. zu wirken und dabei nicht immer erst auf den
Staat zu warten, das ist jetzt die Losung auf sozialpolitischen Gebiete. In diesem
Sinne zu wirken, das war schon lange vor dem Jahre 1881, ehe man noch an
soziale Gesetzgebung dachte, die Losung unsrer Militärvereine. Lange, ehe es ein
Krankenversicherungsgesetz gab, betrachteten es die Militärvereine als eine ihrer
Hauptaufgaben, ihre kameradschaftliche Gesinnung vor allem durch Unterstützungen
in Kraukheits-, Unglücks- und Todesfällen zu bethätigen. Feste Bestimmungen dar¬
über wurden schon von den ersten Militärvereinen, deren Gründung in die letzten
dreißiger Jahre fällt, in ihre Satzungen rin ausgenommen. Was auf diesem Ge¬
biete auch mit geringen Mitteln geleistet werden kann, zeigt die Thatsache, daß von
den Vereinen des königlich sächsische» Militärvereinsbnndes seit ihren, Bestehen bis
jetzt 5 Millionen Mark ein U»terstütznngen gezahlt worden sind, nicht mit gerechnet
die Beihilfen ans der Bundeskasse, den fehr bedeutenden Stiftungen für Kameraden
über sechzig Jahre, für Witwen, für Söhne von Kameraden zur Berufsausbildung,
sowie aus der vom Bunde unabhängigen Jnvalidenstiftuug vom Jahre 1864.

Ein neues Unternehmen auf sozialpolitischen Gebiete haben nun seit einiger
Zeit die Militärvereiue durch Errichtung unentgeltlicher Arbeitsnachweise für ge-


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[0404] Maßgebliches und Unmaßgebliches auf ein billigeres Brot, als den deutschen Herstellungskosten entspricht." Der Satz ist in dieser Form unsinnig; es fällt in unsrer auf die freie Konkurrenz gegrün¬ deten Wirtschaftsordnung keinem Konsumenten ein, ein Recht ans billigen Preis geltend zu machen. Wohl aber hat er das Recht, zu kaufen, wo ers am billigsten findet, und die Frage ist nur, ob der Staat das Recht habe, ihm dieses Recht zu beschränke» oder zu nehmen. Nun hat ja Klapper recht, wenn er sagt, dieses Recht habe sich der Staat durch die Schutzzölle längst beigelegt, aber wir Arbeiter alle: Handarbeiter und Kopfarbeiter, Weber und Schneider, Schlosser und Schreiner, Buchbinder und Buchhändler, Zeitungsschreiber und sonstige Publizisten haben nicht minder recht, wenn wir sagen: gut, dann wollen wir alle mit einander geschützt und verstaatlicht sein; sichert der Staat den einen den Lebensunterhalt, so muß er ihn allen ohne Ausnahme sichern, und da sind wir wieder glücklich beim Kommu¬ nismus angelangt. Das schönste ist, daß die Patrone des „Mittelstandes," zu denen anch Klapper gehört, immer gleichzeitig mit der linken Hand einreißen, was fie mit der rechten aufbauen. Während sie fortwährend gegen den „Zwischenhandel" eifern und eine große Zahl ihrer Anhänger zu Gunsten gewisser Klassen von Produzenten allen „Zwischenhandel" durch Konsumvereine und Produktivgenossenschaften beseitigen will, werden gleichzeitig im Reichstag und im sächsischen Landtage Gesetze gemacht, die, Wenn sie durchgehe», den Konsumvereinen das Leben aufs äußerste erschweren und viele von ihne» vernichte» werde». Wir gönnen den Gewürzkrämern ihre sauer verdienten Groschen von Herzen, aber wie kommen Leute, die Politiker heißen wollen, dazu, den Gewllrzkrämern zuliebe die Konsumvereine und gleichzeitig durch andre Genossenschaften die Bäcker als unnütze Zwischenhändler totschlagen zu wollen? (Um Mißverständnissen vorzubeugen, bemerken wir, daß Klapper nicht zu den Leuten gehört, die die selbständigen Bäcker beseitigen wollen; er will ihnen nur durch die Kanitzische Preisbefestigung die Möglichkeit nehmen, die übermäßigen Ge¬ winne zu erzielen, zu denen ihnen seiner Ansicht nach die dnrch Spekulation ver¬ ursachten Preisschwankungen verhelfen. Auf seine sehr künstlichen Berechnungen einzugehen lohnt nicht die Mühe.) Unentgeltlicher Arbeitsnachweis für gediente Soldaten. Im Sinne der Botschaft Kaiser Wilhelms I. zu wirken und dabei nicht immer erst auf den Staat zu warten, das ist jetzt die Losung auf sozialpolitischen Gebiete. In diesem Sinne zu wirken, das war schon lange vor dem Jahre 1881, ehe man noch an soziale Gesetzgebung dachte, die Losung unsrer Militärvereine. Lange, ehe es ein Krankenversicherungsgesetz gab, betrachteten es die Militärvereine als eine ihrer Hauptaufgaben, ihre kameradschaftliche Gesinnung vor allem durch Unterstützungen in Kraukheits-, Unglücks- und Todesfällen zu bethätigen. Feste Bestimmungen dar¬ über wurden schon von den ersten Militärvereinen, deren Gründung in die letzten dreißiger Jahre fällt, in ihre Satzungen rin ausgenommen. Was auf diesem Ge¬ biete auch mit geringen Mitteln geleistet werden kann, zeigt die Thatsache, daß von den Vereinen des königlich sächsische» Militärvereinsbnndes seit ihren, Bestehen bis jetzt 5 Millionen Mark ein U»terstütznngen gezahlt worden sind, nicht mit gerechnet die Beihilfen ans der Bundeskasse, den fehr bedeutenden Stiftungen für Kameraden über sechzig Jahre, für Witwen, für Söhne von Kameraden zur Berufsausbildung, sowie aus der vom Bunde unabhängigen Jnvalidenstiftuug vom Jahre 1864. Ein neues Unternehmen auf sozialpolitischen Gebiete haben nun seit einiger Zeit die Militärvereiue durch Errichtung unentgeltlicher Arbeitsnachweise für ge-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/404>, abgerufen am 30.05.2024.