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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die Lohnfrage im Konfektionsgeschäft

ist von neuem auf die Tages¬
ordnung gekommen. Die hauptstädtische Presse verschiedner Richtungen bekundet
eine starke Entrüstung gegen die Arbeitgeber und versteigt sich beinahe zu Drohungen
gegen sie. Es wird deu Arbeitgebern vorgeworfen, daß sie, zum Teil wenigstens,
von dem vorläufig getroffnen Abkommen abgegangen seien oder überhaupt nicht
darauf hätten eingehen wollen, und daß auch die unter ihnen, die auf das Abkommen
eingegangen sind, doch nicht ernstlich gewillt seien, es zu halten und sich auch
ferner dem Schiedsspruch des Eiuigungsamts zu fügen.

Wie liegt nun die Sache? Man hoffte durch ein freiwilliges Übereinkommen
das zu erreichen, wozu sich die Gesetzgebung nicht verstanden haben würde: die
Festsetzung eines niedrigsten Lohnes, auf dessen Erhöhung dann vielleicht nach Ver¬
lauf einiger Zeit gedrungen worden wäre. Aber die Jnuehaltnug eines solchen
Abkommens ist offenbar ebenso schwierig durchzuführen, wie es die Befolgung eines
dahin gehenden Gesetzes sein würde. Das zeigt sich schon jetzt. Wie will man
ein Abkommen, das auf einmal eine gar nicht unbedeutende Lohnerhöhung festsetzt,
ohne daß die Geschäftslage und die Arbeitsverhältnisse sie rechtfertigen, vor dem
"Vertragsbruch" schützen, da dieses Abkommen am meisten gefährdet sein dürfte
durch die Arbeitsuchenden selbst, durch ihre Neigung, sich ungünstigen Lohnbedingungen
und Arbeitsbedingungen zu unterwerfen?

Wir haben gar keine Veranlassung, für die Arbeitgeber Partei zu ergreifen,
sind auch weit davon entfernt, mit unsern Sympathien auf ihrer Seite zu stehen.
Aber wir wittern "Utopien" hinter der Bewegung zu Gunsten der Arbeitenden,
und von deu Versuchen, sie in der Praxis zu verwirklichen, versprechen wir uns
nichts gutes. Nicht was wir deu Arbeitern gönnen möchten, ist hier entscheidend,
sondern es fragt sich, was sich durchführen läßt. Sind denn die Mittel, durch die
man jetzt zu wirken sucht, wirklich die, wodurch bisher dem Arbeiterstand eine Auf¬
besserung seiner Lage verschafft wurde? Die ganze Besserung der wirtschaftlichen
Lage des Arbeiterstandes in der Neuzeit ist der Hauptsache nach durch das Wachsen
seiner Macht, durch das Steigen des Arbeitswertes bewirkt worden. Streiks, die
im einzelnen Falle eine Erhöhung des Arbeitslohns bezwecken, können nur dann
erfolgreich sein, wenn die Macht zur Erzwingung dieser Forderung hinter ihnen
steht. Auch ein Einigungsamt kann nur nach dem Grundsatz entscheiden, daß ein
Lohnsatz bewilligt wird, der in den Verhältnissen seine Berechtigung findet. Sein
Zweck ist, unnütze Streitigkeiten zu vermeiden, die durch falsche Beurteilung der
Lage von der einen oder andern Seite entstehen könnten.

Nun ist nicht einzusehen, woher einer wirtschaftlich so schwachen Klasse von
Arbeitenden, wie es die in Rede stehenden sind, auf einmal die Kraft kommen
sollte, sich eine wesentliche Lohnerhöhung zu erzwingen. Auch sind es ja ganz
andre Grundsätze, nach denen man die Angelegenheit zu ordnen sucht. Man sucht
unter Berufung auf die traurige Lage der Arbeitenden den Arbeitgebern die sitt¬
liche Verpflichtung aufzuerlegen, freiwillig einen höhern Lohn zu zahlen, als wozu
sie nach der Lage des Arbeitsmnrttes genötigt wären. Sie sollen bei einem reich¬
lichen Angebot von Arbeitskräften der Versuchung widerstehen, das billigste Angebot
anzunehmen. Um sie dazu zu veranlassen, wird ein Druck der öffentlichen Meinung
auf sie auszuüben gesucht. In der That hat das Mittel auch schou eine gewisse
Wirkung hervorgebracht. Die Arbeitgeber schienen sich der aus den bezeichneten


Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die Lohnfrage im Konfektionsgeschäft

ist von neuem auf die Tages¬
ordnung gekommen. Die hauptstädtische Presse verschiedner Richtungen bekundet
eine starke Entrüstung gegen die Arbeitgeber und versteigt sich beinahe zu Drohungen
gegen sie. Es wird deu Arbeitgebern vorgeworfen, daß sie, zum Teil wenigstens,
von dem vorläufig getroffnen Abkommen abgegangen seien oder überhaupt nicht
darauf hätten eingehen wollen, und daß auch die unter ihnen, die auf das Abkommen
eingegangen sind, doch nicht ernstlich gewillt seien, es zu halten und sich auch
ferner dem Schiedsspruch des Eiuigungsamts zu fügen.

Wie liegt nun die Sache? Man hoffte durch ein freiwilliges Übereinkommen
das zu erreichen, wozu sich die Gesetzgebung nicht verstanden haben würde: die
Festsetzung eines niedrigsten Lohnes, auf dessen Erhöhung dann vielleicht nach Ver¬
lauf einiger Zeit gedrungen worden wäre. Aber die Jnuehaltnug eines solchen
Abkommens ist offenbar ebenso schwierig durchzuführen, wie es die Befolgung eines
dahin gehenden Gesetzes sein würde. Das zeigt sich schon jetzt. Wie will man
ein Abkommen, das auf einmal eine gar nicht unbedeutende Lohnerhöhung festsetzt,
ohne daß die Geschäftslage und die Arbeitsverhältnisse sie rechtfertigen, vor dem
„Vertragsbruch" schützen, da dieses Abkommen am meisten gefährdet sein dürfte
durch die Arbeitsuchenden selbst, durch ihre Neigung, sich ungünstigen Lohnbedingungen
und Arbeitsbedingungen zu unterwerfen?

Wir haben gar keine Veranlassung, für die Arbeitgeber Partei zu ergreifen,
sind auch weit davon entfernt, mit unsern Sympathien auf ihrer Seite zu stehen.
Aber wir wittern „Utopien" hinter der Bewegung zu Gunsten der Arbeitenden,
und von deu Versuchen, sie in der Praxis zu verwirklichen, versprechen wir uns
nichts gutes. Nicht was wir deu Arbeitern gönnen möchten, ist hier entscheidend,
sondern es fragt sich, was sich durchführen läßt. Sind denn die Mittel, durch die
man jetzt zu wirken sucht, wirklich die, wodurch bisher dem Arbeiterstand eine Auf¬
besserung seiner Lage verschafft wurde? Die ganze Besserung der wirtschaftlichen
Lage des Arbeiterstandes in der Neuzeit ist der Hauptsache nach durch das Wachsen
seiner Macht, durch das Steigen des Arbeitswertes bewirkt worden. Streiks, die
im einzelnen Falle eine Erhöhung des Arbeitslohns bezwecken, können nur dann
erfolgreich sein, wenn die Macht zur Erzwingung dieser Forderung hinter ihnen
steht. Auch ein Einigungsamt kann nur nach dem Grundsatz entscheiden, daß ein
Lohnsatz bewilligt wird, der in den Verhältnissen seine Berechtigung findet. Sein
Zweck ist, unnütze Streitigkeiten zu vermeiden, die durch falsche Beurteilung der
Lage von der einen oder andern Seite entstehen könnten.

Nun ist nicht einzusehen, woher einer wirtschaftlich so schwachen Klasse von
Arbeitenden, wie es die in Rede stehenden sind, auf einmal die Kraft kommen
sollte, sich eine wesentliche Lohnerhöhung zu erzwingen. Auch sind es ja ganz
andre Grundsätze, nach denen man die Angelegenheit zu ordnen sucht. Man sucht
unter Berufung auf die traurige Lage der Arbeitenden den Arbeitgebern die sitt¬
liche Verpflichtung aufzuerlegen, freiwillig einen höhern Lohn zu zahlen, als wozu
sie nach der Lage des Arbeitsmnrttes genötigt wären. Sie sollen bei einem reich¬
lichen Angebot von Arbeitskräften der Versuchung widerstehen, das billigste Angebot
anzunehmen. Um sie dazu zu veranlassen, wird ein Druck der öffentlichen Meinung
auf sie auszuüben gesucht. In der That hat das Mittel auch schou eine gewisse
Wirkung hervorgebracht. Die Arbeitgeber schienen sich der aus den bezeichneten


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/483>, abgerufen am 28.04.2024.