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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

in jenen Gegenden möglich gemacht haben, in andern Gegenden, wo sie nicht vor¬
handen sind, auch nicht künstlich schaffen lassen. Ebenso ungefährlich ist das drohende
Börscngesetz (ungefährlich für den Verkehr im ganzen; was freilich die Bankiers
anlangt, fo behaupten alle Kenner, daß die kleinern unter ihnen zu Grunde gehen
werden; aber Bankiers werden ja nicht zu dem des Schutzes würdigen Getier ge¬
rechnet). Gelingt es, das Börsenspiel zu unterdrücken, ohne den Handelsverkehr
zu schädigen, so wird niemand Schaden davon haben, als einige gewerbsmäßige
Spieler; ob das freilich den Leuten, die nicht alle werden, etwas nutzen wird, das
ist uoch die Frage, denn die schlechterdings ihr Geld loswerden wollen, finden auch
nach Unterdrückung aller öffentlichen Spielgelegenheiten immer noch Mittel und
Wege; die Landwirte aber werden sich dann überzeugen, einen wie geringen Ein¬
fluß das Differeuzspiel auf die Preisbildung geübt hat. Wird dagegen der reelle
Terminhandel unterdrückt, so werden die Landwirte die ersten sein, seine Wieder¬
herstellung zu fordern.


Der Militäretat im Reichstage.

Die Arena, in der der Reichsbote
sein Roß am wirksamsten vor den dankbaren Wählern tummelt, ist der Militäretat.
Für unser Heer hat, dank der allgemeinen Wehrpflicht, jeder -- Mann, Frau und,
freilich zuweilen aus andern Gründen, auch die Jungfrau aller Stände -- ein
Herz. Das ist gewiß schön und anerkennenswert. Aber Herzensangelegenheiten
führen auch zuweilen auf Abwege, und dazu gehören bei der Beratung des Mi-
litäretnts die endlosen Verhandlungen über längst erledigte und darum für unser
Heer eigentlich völlig gegenstandslose Dinge, wie die Mißhandlung der Untergebnen
und die Verpflegung unsrer Mannschaften.

Wenn man den Abgeordneten Bebel alljährlich beim Militäretat Hort, sollte
man glauben, in unserm Heere regiere der Stock und die neunschwänzige Katze.
Das Ausland glaubt es auch. Und doch giebt es in Europa kein Heerwesen, wo
mit mildern Mitteln die Erziehung des Mannes zum Gehorsam und zu der so
nötigen Pünktlichkeit erstrebt und bewirkt würde. Dagegen zeichnen sich die Fremden¬
legionen Frankreichs, die sich so vielfach aus Deutschen rekrutireu, die das an der
Grenze Elsaß-Lothringens betriebne Bangemachen vor der deutschen Disziplin in
die Fremde treibt, durch eine Behandlung ihrer Leute aus, die alles übertrifft,
was an Soldatenmißhandluug geleistet wird. Die bei uns bestehenden gesetzlichen
Bestimmungen über Bestrafung von Mißhandlungen sind bekannt. Jedermann weiß,
daß sich der Kaiser alljährlich Verzeichnisse vorlegen läßt, in denen sämtliche wegen
Mißhandlung vorgelommne Bestrafungen aufgeführt sind. Ebenso bekannt ist, daß
Offiziere, und zwar auch solche in hohern Graden, die den Mißhandlungen nicht
energisch entgegentreten, ausscheiden müssen, daß mancher brave Unteroffizier, dem
es uoch kurz zuvor, ehe er die Frucht seiner Dienstzeit in Gestalt einer guten
Zwilversorgnng einheimsen kann, das langersehnte Ziel verfehlt, weil er sich hat hin¬
reißen lassen, sich an einem halsstarrigen Untergebnen thätlich zu vergreifen, daß auf
vielen Militärreitbahnen niemals mit der Bahnpeitsche in der Hand instruirt werden
darf, daß es viele Regimenter streng verbieten, daß der Unteroffizier, wenn er
einen Trupp ohne Beisein eines Offiziers exerzirt, den Säbel zieht, nur um
ihn vor Handlungen zu behüten, die den Mannschaften und noch mehr ihm selbst
verhängnisvoll werden können. Das alles sind Thatsachen, die Herr Bebel ebenso
gut weiß wie der Kriegsminister. Herr Bebel hat auch wiederholt erfahren, basi
die Fälle, die er vorgebracht hat, ehrlich und gewissenhaft untersucht und erledigte
wurden. Trotzdem langweilt er seine Zuhörerschaft im Reichstage jedes Jahr mit


Maßgebliches und Unmaßgebliches

in jenen Gegenden möglich gemacht haben, in andern Gegenden, wo sie nicht vor¬
handen sind, auch nicht künstlich schaffen lassen. Ebenso ungefährlich ist das drohende
Börscngesetz (ungefährlich für den Verkehr im ganzen; was freilich die Bankiers
anlangt, fo behaupten alle Kenner, daß die kleinern unter ihnen zu Grunde gehen
werden; aber Bankiers werden ja nicht zu dem des Schutzes würdigen Getier ge¬
rechnet). Gelingt es, das Börsenspiel zu unterdrücken, ohne den Handelsverkehr
zu schädigen, so wird niemand Schaden davon haben, als einige gewerbsmäßige
Spieler; ob das freilich den Leuten, die nicht alle werden, etwas nutzen wird, das
ist uoch die Frage, denn die schlechterdings ihr Geld loswerden wollen, finden auch
nach Unterdrückung aller öffentlichen Spielgelegenheiten immer noch Mittel und
Wege; die Landwirte aber werden sich dann überzeugen, einen wie geringen Ein¬
fluß das Differeuzspiel auf die Preisbildung geübt hat. Wird dagegen der reelle
Terminhandel unterdrückt, so werden die Landwirte die ersten sein, seine Wieder¬
herstellung zu fordern.


Der Militäretat im Reichstage.

Die Arena, in der der Reichsbote
sein Roß am wirksamsten vor den dankbaren Wählern tummelt, ist der Militäretat.
Für unser Heer hat, dank der allgemeinen Wehrpflicht, jeder — Mann, Frau und,
freilich zuweilen aus andern Gründen, auch die Jungfrau aller Stände — ein
Herz. Das ist gewiß schön und anerkennenswert. Aber Herzensangelegenheiten
führen auch zuweilen auf Abwege, und dazu gehören bei der Beratung des Mi-
litäretnts die endlosen Verhandlungen über längst erledigte und darum für unser
Heer eigentlich völlig gegenstandslose Dinge, wie die Mißhandlung der Untergebnen
und die Verpflegung unsrer Mannschaften.

Wenn man den Abgeordneten Bebel alljährlich beim Militäretat Hort, sollte
man glauben, in unserm Heere regiere der Stock und die neunschwänzige Katze.
Das Ausland glaubt es auch. Und doch giebt es in Europa kein Heerwesen, wo
mit mildern Mitteln die Erziehung des Mannes zum Gehorsam und zu der so
nötigen Pünktlichkeit erstrebt und bewirkt würde. Dagegen zeichnen sich die Fremden¬
legionen Frankreichs, die sich so vielfach aus Deutschen rekrutireu, die das an der
Grenze Elsaß-Lothringens betriebne Bangemachen vor der deutschen Disziplin in
die Fremde treibt, durch eine Behandlung ihrer Leute aus, die alles übertrifft,
was an Soldatenmißhandluug geleistet wird. Die bei uns bestehenden gesetzlichen
Bestimmungen über Bestrafung von Mißhandlungen sind bekannt. Jedermann weiß,
daß sich der Kaiser alljährlich Verzeichnisse vorlegen läßt, in denen sämtliche wegen
Mißhandlung vorgelommne Bestrafungen aufgeführt sind. Ebenso bekannt ist, daß
Offiziere, und zwar auch solche in hohern Graden, die den Mißhandlungen nicht
energisch entgegentreten, ausscheiden müssen, daß mancher brave Unteroffizier, dem
es uoch kurz zuvor, ehe er die Frucht seiner Dienstzeit in Gestalt einer guten
Zwilversorgnng einheimsen kann, das langersehnte Ziel verfehlt, weil er sich hat hin¬
reißen lassen, sich an einem halsstarrigen Untergebnen thätlich zu vergreifen, daß auf
vielen Militärreitbahnen niemals mit der Bahnpeitsche in der Hand instruirt werden
darf, daß es viele Regimenter streng verbieten, daß der Unteroffizier, wenn er
einen Trupp ohne Beisein eines Offiziers exerzirt, den Säbel zieht, nur um
ihn vor Handlungen zu behüten, die den Mannschaften und noch mehr ihm selbst
verhängnisvoll werden können. Das alles sind Thatsachen, die Herr Bebel ebenso
gut weiß wie der Kriegsminister. Herr Bebel hat auch wiederholt erfahren, basi
die Fälle, die er vorgebracht hat, ehrlich und gewissenhaft untersucht und erledigte
wurden. Trotzdem langweilt er seine Zuhörerschaft im Reichstage jedes Jahr mit


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/51>, abgerufen am 27.04.2024.