Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

doch nie ein Einsehen!" Es war der Strnßenwttrter, mit dem ich schon früher
einmal Bekanntschaft gemacht hatte.

Was sollte ich thun? der Mann war in seinem Rechte. Da ging ich denn
still nach Hause und stellte meinen Schlehdornzweig ins Wasser. Und da mag er
stehen bleiben, bis er schwarz wird.




Maßgebliches und Unmaßgebliches
Unangenehme Situationen.

Es ist eine allgemeine Eigenschaft des uomo
Mxiens, also auch seiner Spezies nomo xolitions, daß er sich nicht gern an un¬
angenehme Thatsachen erinnern läßt, und wenn ein Publizist das thut und wieder¬
holt thut, so kommt er als unangenehmer Mensch in Verruf. Hält aber der Publizist
an der Überzeugung fest, daß es nicht seine Aufgabe sei, sich angenehm zu macheu,
sondern die Wahrheit zu sagen, und harrt er geduldig aus, so kommt wohl der
Tag, wo man ihm Recht giebt. Diese Genugthuung hat uns die Reichstags¬
verhandlung vom 3. Juni mit Beziehung auf eine der unangenehmen Thatsachen
verschafft, die wir von Zeit zu Zeit festzustellen Pflegen. Wir sind nämlich nicht
so anmaßend, den Gesetzgebern Ratschläge zu geben und zu sagen: das und das
muß geschehen, sondern wir beschränken uns darauf, die Thatsachen festzustellen,
und ans die Folgerungen hinzuweisen, die sich daraus ergeben. So predigen wir
seit Jahren: die gegenwärtige Praxis unsrer Strafrechtspflege in manchen Stücken,
namentlich in der Behandlung politischer Vergehungen, laßt sich auf die Dauer nicht
durchführen; über kurz oder laug wird mau sich entscheiden müssen, ob man das
gleiche Recht sür alle, das der Buchstabe und der Geist unsrer Reichs- und Staats-
verfassung fordert, will gelten lassen, oder ob man zweierlei Recht schaffen will.
Wir stimmen also den Hamburger Nachrichten insoweit bei, als auch wir der Über¬
zeugung sind, daß sich das, was die "Staaterhaltenden" wollen, ans dem Boden
des gemeinen Rechts nicht erreichen läßt, aber wir gehen noch ein Stück weiter und
sagen: auch ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokraten würde den Zweck nicht
erfüllen, man würde es sehr bald durch ein Ausnahmegesetz gegen die Christlich-
Sozialen, ein weiteres gegen die Antisemiten und weiß Gott gegen wen noch er¬
gänzen müssen. Was man erstrebt, kann man nur erreichen, wenn man deutlich
mit der Sprache herausgeht und für die Unternehmer und die Lohnarbeiter zweierlei
Recht schafft. Wir sagen nicht, welcher der beiden offen stehenden Wege beschritten
werden soll; wir gestehen ein, daß wir nicht wissen, welcher der bessere sei; wir
sagen nur, daß die Gesetzgeber über kurz oder lang einmal gezwungen sein werden,
sich für einen der beiden Wege zu entscheiden.

Hätte mau nun unsre Warnungen beachtet, so wäre die Notwendigkeit einer
Entscheidung vielleicht erst nach vielen Jahren eingetreten. Staaten können innere
Widersprüche jahrzehntelang mit sich fortschleppen, ohne daß etwas andres als nur
manche Unbequemlichkeit daraus entsteht. Nun aber hat der Übereifer der Polizei
und der Staatsanwttlte die Notwendigkeit der Entscheidung an den Haaren herbei¬
gezogen, sodaß ihr schwer auszuweichen sein wird. Wenn Bebel, wie er ver¬
sprochen hat, die Statuten der verschiednen Parteiverbände dem Staatsanwalt ein-


Grenzbotcn II 1896 M>
Maßgebliches und Unmaßgebliches

doch nie ein Einsehen!" Es war der Strnßenwttrter, mit dem ich schon früher
einmal Bekanntschaft gemacht hatte.

Was sollte ich thun? der Mann war in seinem Rechte. Da ging ich denn
still nach Hause und stellte meinen Schlehdornzweig ins Wasser. Und da mag er
stehen bleiben, bis er schwarz wird.




Maßgebliches und Unmaßgebliches
Unangenehme Situationen.

Es ist eine allgemeine Eigenschaft des uomo
Mxiens, also auch seiner Spezies nomo xolitions, daß er sich nicht gern an un¬
angenehme Thatsachen erinnern läßt, und wenn ein Publizist das thut und wieder¬
holt thut, so kommt er als unangenehmer Mensch in Verruf. Hält aber der Publizist
an der Überzeugung fest, daß es nicht seine Aufgabe sei, sich angenehm zu macheu,
sondern die Wahrheit zu sagen, und harrt er geduldig aus, so kommt wohl der
Tag, wo man ihm Recht giebt. Diese Genugthuung hat uns die Reichstags¬
verhandlung vom 3. Juni mit Beziehung auf eine der unangenehmen Thatsachen
verschafft, die wir von Zeit zu Zeit festzustellen Pflegen. Wir sind nämlich nicht
so anmaßend, den Gesetzgebern Ratschläge zu geben und zu sagen: das und das
muß geschehen, sondern wir beschränken uns darauf, die Thatsachen festzustellen,
und ans die Folgerungen hinzuweisen, die sich daraus ergeben. So predigen wir
seit Jahren: die gegenwärtige Praxis unsrer Strafrechtspflege in manchen Stücken,
namentlich in der Behandlung politischer Vergehungen, laßt sich auf die Dauer nicht
durchführen; über kurz oder laug wird mau sich entscheiden müssen, ob man das
gleiche Recht sür alle, das der Buchstabe und der Geist unsrer Reichs- und Staats-
verfassung fordert, will gelten lassen, oder ob man zweierlei Recht schaffen will.
Wir stimmen also den Hamburger Nachrichten insoweit bei, als auch wir der Über¬
zeugung sind, daß sich das, was die „Staaterhaltenden" wollen, ans dem Boden
des gemeinen Rechts nicht erreichen läßt, aber wir gehen noch ein Stück weiter und
sagen: auch ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokraten würde den Zweck nicht
erfüllen, man würde es sehr bald durch ein Ausnahmegesetz gegen die Christlich-
Sozialen, ein weiteres gegen die Antisemiten und weiß Gott gegen wen noch er¬
gänzen müssen. Was man erstrebt, kann man nur erreichen, wenn man deutlich
mit der Sprache herausgeht und für die Unternehmer und die Lohnarbeiter zweierlei
Recht schafft. Wir sagen nicht, welcher der beiden offen stehenden Wege beschritten
werden soll; wir gestehen ein, daß wir nicht wissen, welcher der bessere sei; wir
sagen nur, daß die Gesetzgeber über kurz oder lang einmal gezwungen sein werden,
sich für einen der beiden Wege zu entscheiden.

Hätte mau nun unsre Warnungen beachtet, so wäre die Notwendigkeit einer
Entscheidung vielleicht erst nach vielen Jahren eingetreten. Staaten können innere
Widersprüche jahrzehntelang mit sich fortschleppen, ohne daß etwas andres als nur
manche Unbequemlichkeit daraus entsteht. Nun aber hat der Übereifer der Polizei
und der Staatsanwttlte die Notwendigkeit der Entscheidung an den Haaren herbei¬
gezogen, sodaß ihr schwer auszuweichen sein wird. Wenn Bebel, wie er ver¬
sprochen hat, die Statuten der verschiednen Parteiverbände dem Staatsanwalt ein-


Grenzbotcn II 1896 M>
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0529" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/222833"/>
          <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1521" prev="#ID_1520"> doch nie ein Einsehen!" Es war der Strnßenwttrter, mit dem ich schon früher<lb/>
einmal Bekanntschaft gemacht hatte.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1522"> Was sollte ich thun? der Mann war in seinem Rechte. Da ging ich denn<lb/>
still nach Hause und stellte meinen Schlehdornzweig ins Wasser. Und da mag er<lb/>
stehen bleiben, bis er schwarz wird.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Maßgebliches und Unmaßgebliches</head><lb/>
          <div n="2">
            <head> Unangenehme Situationen. </head>
            <p xml:id="ID_1523"> Es ist eine allgemeine Eigenschaft des uomo<lb/>
Mxiens, also auch seiner Spezies nomo xolitions, daß er sich nicht gern an un¬<lb/>
angenehme Thatsachen erinnern läßt, und wenn ein Publizist das thut und wieder¬<lb/>
holt thut, so kommt er als unangenehmer Mensch in Verruf. Hält aber der Publizist<lb/>
an der Überzeugung fest, daß es nicht seine Aufgabe sei, sich angenehm zu macheu,<lb/>
sondern die Wahrheit zu sagen, und harrt er geduldig aus, so kommt wohl der<lb/>
Tag, wo man ihm Recht giebt. Diese Genugthuung hat uns die Reichstags¬<lb/>
verhandlung vom 3. Juni mit Beziehung auf eine der unangenehmen Thatsachen<lb/>
verschafft, die wir von Zeit zu Zeit festzustellen Pflegen. Wir sind nämlich nicht<lb/>
so anmaßend, den Gesetzgebern Ratschläge zu geben und zu sagen: das und das<lb/>
muß geschehen, sondern wir beschränken uns darauf, die Thatsachen festzustellen,<lb/>
und ans die Folgerungen hinzuweisen, die sich daraus ergeben. So predigen wir<lb/>
seit Jahren: die gegenwärtige Praxis unsrer Strafrechtspflege in manchen Stücken,<lb/>
namentlich in der Behandlung politischer Vergehungen, laßt sich auf die Dauer nicht<lb/>
durchführen; über kurz oder laug wird mau sich entscheiden müssen, ob man das<lb/>
gleiche Recht sür alle, das der Buchstabe und der Geist unsrer Reichs- und Staats-<lb/>
verfassung fordert, will gelten lassen, oder ob man zweierlei Recht schaffen will.<lb/>
Wir stimmen also den Hamburger Nachrichten insoweit bei, als auch wir der Über¬<lb/>
zeugung sind, daß sich das, was die &#x201E;Staaterhaltenden" wollen, ans dem Boden<lb/>
des gemeinen Rechts nicht erreichen läßt, aber wir gehen noch ein Stück weiter und<lb/>
sagen: auch ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokraten würde den Zweck nicht<lb/>
erfüllen, man würde es sehr bald durch ein Ausnahmegesetz gegen die Christlich-<lb/>
Sozialen, ein weiteres gegen die Antisemiten und weiß Gott gegen wen noch er¬<lb/>
gänzen müssen. Was man erstrebt, kann man nur erreichen, wenn man deutlich<lb/>
mit der Sprache herausgeht und für die Unternehmer und die Lohnarbeiter zweierlei<lb/>
Recht schafft. Wir sagen nicht, welcher der beiden offen stehenden Wege beschritten<lb/>
werden soll; wir gestehen ein, daß wir nicht wissen, welcher der bessere sei; wir<lb/>
sagen nur, daß die Gesetzgeber über kurz oder lang einmal gezwungen sein werden,<lb/>
sich für einen der beiden Wege zu entscheiden.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1524" next="#ID_1525"> Hätte mau nun unsre Warnungen beachtet, so wäre die Notwendigkeit einer<lb/>
Entscheidung vielleicht erst nach vielen Jahren eingetreten. Staaten können innere<lb/>
Widersprüche jahrzehntelang mit sich fortschleppen, ohne daß etwas andres als nur<lb/>
manche Unbequemlichkeit daraus entsteht. Nun aber hat der Übereifer der Polizei<lb/>
und der Staatsanwttlte die Notwendigkeit der Entscheidung an den Haaren herbei¬<lb/>
gezogen, sodaß ihr schwer auszuweichen sein wird. Wenn Bebel, wie er ver¬<lb/>
sprochen hat, die Statuten der verschiednen Parteiverbände dem Staatsanwalt ein-</p><lb/>
            <fw type="sig" place="bottom"> Grenzbotcn II 1896 M&gt;</fw><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0529] Maßgebliches und Unmaßgebliches doch nie ein Einsehen!" Es war der Strnßenwttrter, mit dem ich schon früher einmal Bekanntschaft gemacht hatte. Was sollte ich thun? der Mann war in seinem Rechte. Da ging ich denn still nach Hause und stellte meinen Schlehdornzweig ins Wasser. Und da mag er stehen bleiben, bis er schwarz wird. Maßgebliches und Unmaßgebliches Unangenehme Situationen. Es ist eine allgemeine Eigenschaft des uomo Mxiens, also auch seiner Spezies nomo xolitions, daß er sich nicht gern an un¬ angenehme Thatsachen erinnern läßt, und wenn ein Publizist das thut und wieder¬ holt thut, so kommt er als unangenehmer Mensch in Verruf. Hält aber der Publizist an der Überzeugung fest, daß es nicht seine Aufgabe sei, sich angenehm zu macheu, sondern die Wahrheit zu sagen, und harrt er geduldig aus, so kommt wohl der Tag, wo man ihm Recht giebt. Diese Genugthuung hat uns die Reichstags¬ verhandlung vom 3. Juni mit Beziehung auf eine der unangenehmen Thatsachen verschafft, die wir von Zeit zu Zeit festzustellen Pflegen. Wir sind nämlich nicht so anmaßend, den Gesetzgebern Ratschläge zu geben und zu sagen: das und das muß geschehen, sondern wir beschränken uns darauf, die Thatsachen festzustellen, und ans die Folgerungen hinzuweisen, die sich daraus ergeben. So predigen wir seit Jahren: die gegenwärtige Praxis unsrer Strafrechtspflege in manchen Stücken, namentlich in der Behandlung politischer Vergehungen, laßt sich auf die Dauer nicht durchführen; über kurz oder laug wird mau sich entscheiden müssen, ob man das gleiche Recht sür alle, das der Buchstabe und der Geist unsrer Reichs- und Staats- verfassung fordert, will gelten lassen, oder ob man zweierlei Recht schaffen will. Wir stimmen also den Hamburger Nachrichten insoweit bei, als auch wir der Über¬ zeugung sind, daß sich das, was die „Staaterhaltenden" wollen, ans dem Boden des gemeinen Rechts nicht erreichen läßt, aber wir gehen noch ein Stück weiter und sagen: auch ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokraten würde den Zweck nicht erfüllen, man würde es sehr bald durch ein Ausnahmegesetz gegen die Christlich- Sozialen, ein weiteres gegen die Antisemiten und weiß Gott gegen wen noch er¬ gänzen müssen. Was man erstrebt, kann man nur erreichen, wenn man deutlich mit der Sprache herausgeht und für die Unternehmer und die Lohnarbeiter zweierlei Recht schafft. Wir sagen nicht, welcher der beiden offen stehenden Wege beschritten werden soll; wir gestehen ein, daß wir nicht wissen, welcher der bessere sei; wir sagen nur, daß die Gesetzgeber über kurz oder lang einmal gezwungen sein werden, sich für einen der beiden Wege zu entscheiden. Hätte mau nun unsre Warnungen beachtet, so wäre die Notwendigkeit einer Entscheidung vielleicht erst nach vielen Jahren eingetreten. Staaten können innere Widersprüche jahrzehntelang mit sich fortschleppen, ohne daß etwas andres als nur manche Unbequemlichkeit daraus entsteht. Nun aber hat der Übereifer der Polizei und der Staatsanwttlte die Notwendigkeit der Entscheidung an den Haaren herbei¬ gezogen, sodaß ihr schwer auszuweichen sein wird. Wenn Bebel, wie er ver¬ sprochen hat, die Statuten der verschiednen Parteiverbände dem Staatsanwalt ein- Grenzbotcn II 1896 M>

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/529
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_222303/529>, abgerufen am 27.04.2024.