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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Von je hundert Mann sind immer kaum ein Dutzend erschienen. Freilich haben
sich auch die Mitglieder des alten, sozialdemokratischen Bergardeiterverbandes
-- teils aus Furcht, teils aus Schlaffheit -- nur schwach beteiligt, wenn auch
stärker als die "christlichen." Deu Unternehmern ist diese Teilnahmlosigkeit gegen¬
über solchen "neumodischen Sachen," wie Gewerbegerichte sind, ganz recht; aber
im Interesse eines gefunden politischen Lebens ist es sehr zu bedauern, daß ein
Stand, dessen Arbeit so schwierig, so gefährlich und so wichtig sür die Volkswirt¬
schaft ist, bei uns in feige und furchtsame Apathie und Hoffnungslosigkeit versinkt,
während er in England zur führenden Aristokratie des Arbeiterstandes gehört.
Friede und gutes Einvernehmen herrscht auch in England zwischen Arbeitern und
Grubenbesitzern, aber ein Friede, der in funfzigjährigen Kampfe errungen worden
ist und auf der gegenseitigen Anerkennung der Rechte beider Vertragschließenden
beruht. Ein Zustand, wo die Arbeiter die Faust in der Tasche ballen, hinter ver¬
schlossenen Thüren klagen und massenhaft anonyme Beschwerdebriefe an Oppositions¬
blätter schreiben, aber jede Aufforderung zu offnem Auftreten mit der Entschuldi¬
gung: es nutzt ja alles nichts, oder: ich verliere mein Brot, zurückweisen, ein
solcher Zustand ist nicht gesund.


Der Ehrbegriff des Offiziers.

Durch die Kunde von dem erschütternden
Vorfall in Karlsruhe ist die öffentliche Meinung begreiflicherweise in hohem Grade
erregt worden, und die gesamte militärfeindliche Presse hat sich die dankbare Ge¬
legenheit nicht entgehen lassen, mit schwerem und schwersten Geschütz gegen den
verhaßten Militarismus zu Felde zu ziehen. Ein abschließendes Urteil über das
Geschehene wird man erst fällen können, wenn die noch nicht beendete Untersuchung
alle Einzelheiten aufgeklärt hat, aber schou heute läßt sich aus deu bekannt ge-
wordnen Berichten der Augenzeugen erkennen, daß die Handlungsweise des
Leutnants von Brüsewitz unmöglich entschuldigt werden kann. Es ist eben die
sinnlose That eines Betrunknen, für die jede logische Erklärung fehlt. So sehr
aber dies unselige Vorkommnis zu bedauern und zu verurteilen ist, so falsch ist
es doch, für die unerhörte Ausschreitung eines Einzelnen den ganzen Stand ver¬
antwortlich zu macheu und als Ursache des Geschehenen den Ehrbegriff des Offiziers
hinzustellen, der damit nicht das mindeste zu thun hat.

Wenn auch an jenem unheilvollen Abend Brüsewitz seinem vermeintlichen Be¬
leidiger gegenüber erklärt hat, er müsse Genugthuung haben, da sonst seine Karriere
gefährdet sei, ja wenn er sogar, wie verlautet, im gerichtlichen Verhör an der An¬
sicht festgehalten hat, er habe seiner gekränkten Ehre das Blutopfer bringen müssen,
so ist das doch noch lauge kein Beweis dafür, daß eine solche Forderung auch wirk¬
lich zu Recht besteht. Ju der That, der militärische Ehrbegriff wäre gefährlich,
überspannt, ungeheuerlich, verbrecherisch, er verdiente alle die noch stärkern Aus¬
drücke, womit ihn Unverstand und Haß in diesen Tagen so freigebig bedacht habe",
wenn er den Offizier je in die Lage bringen könnte, die Sühne für die unbeab¬
sichtigte oder gar nicht einmal begangne Beleidigung eines Wehrlosen in einem Tok>
schlag zu suchen. Das ist aber gottlob nicht der Fall. Der Ehrbegriff des
Offiziers unterscheidet sich vielmehr in keinem Punkte von dem', der für
jeden anständigen und auf die Währung seiner Ehre bedachten Menschen ma߬
gebend ist. Daß der Offizier gezwungen ist, jede noch so leise Kränkung seiner
Ehre wieder gut zu machen, während es dem Privatmann freisteht, sich nach Be¬
lieben damit abzufinden, macht doch in der Sache selbst keinen Unterschied: eine
Beleidigung wird der eine so wenig wie der andre ungesühnt lassen. Nur die
Art der Sühne ist verschieden.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Von je hundert Mann sind immer kaum ein Dutzend erschienen. Freilich haben
sich auch die Mitglieder des alten, sozialdemokratischen Bergardeiterverbandes
— teils aus Furcht, teils aus Schlaffheit — nur schwach beteiligt, wenn auch
stärker als die „christlichen." Deu Unternehmern ist diese Teilnahmlosigkeit gegen¬
über solchen „neumodischen Sachen," wie Gewerbegerichte sind, ganz recht; aber
im Interesse eines gefunden politischen Lebens ist es sehr zu bedauern, daß ein
Stand, dessen Arbeit so schwierig, so gefährlich und so wichtig sür die Volkswirt¬
schaft ist, bei uns in feige und furchtsame Apathie und Hoffnungslosigkeit versinkt,
während er in England zur führenden Aristokratie des Arbeiterstandes gehört.
Friede und gutes Einvernehmen herrscht auch in England zwischen Arbeitern und
Grubenbesitzern, aber ein Friede, der in funfzigjährigen Kampfe errungen worden
ist und auf der gegenseitigen Anerkennung der Rechte beider Vertragschließenden
beruht. Ein Zustand, wo die Arbeiter die Faust in der Tasche ballen, hinter ver¬
schlossenen Thüren klagen und massenhaft anonyme Beschwerdebriefe an Oppositions¬
blätter schreiben, aber jede Aufforderung zu offnem Auftreten mit der Entschuldi¬
gung: es nutzt ja alles nichts, oder: ich verliere mein Brot, zurückweisen, ein
solcher Zustand ist nicht gesund.


Der Ehrbegriff des Offiziers.

Durch die Kunde von dem erschütternden
Vorfall in Karlsruhe ist die öffentliche Meinung begreiflicherweise in hohem Grade
erregt worden, und die gesamte militärfeindliche Presse hat sich die dankbare Ge¬
legenheit nicht entgehen lassen, mit schwerem und schwersten Geschütz gegen den
verhaßten Militarismus zu Felde zu ziehen. Ein abschließendes Urteil über das
Geschehene wird man erst fällen können, wenn die noch nicht beendete Untersuchung
alle Einzelheiten aufgeklärt hat, aber schou heute läßt sich aus deu bekannt ge-
wordnen Berichten der Augenzeugen erkennen, daß die Handlungsweise des
Leutnants von Brüsewitz unmöglich entschuldigt werden kann. Es ist eben die
sinnlose That eines Betrunknen, für die jede logische Erklärung fehlt. So sehr
aber dies unselige Vorkommnis zu bedauern und zu verurteilen ist, so falsch ist
es doch, für die unerhörte Ausschreitung eines Einzelnen den ganzen Stand ver¬
antwortlich zu macheu und als Ursache des Geschehenen den Ehrbegriff des Offiziers
hinzustellen, der damit nicht das mindeste zu thun hat.

Wenn auch an jenem unheilvollen Abend Brüsewitz seinem vermeintlichen Be¬
leidiger gegenüber erklärt hat, er müsse Genugthuung haben, da sonst seine Karriere
gefährdet sei, ja wenn er sogar, wie verlautet, im gerichtlichen Verhör an der An¬
sicht festgehalten hat, er habe seiner gekränkten Ehre das Blutopfer bringen müssen,
so ist das doch noch lauge kein Beweis dafür, daß eine solche Forderung auch wirk¬
lich zu Recht besteht. Ju der That, der militärische Ehrbegriff wäre gefährlich,
überspannt, ungeheuerlich, verbrecherisch, er verdiente alle die noch stärkern Aus¬
drücke, womit ihn Unverstand und Haß in diesen Tagen so freigebig bedacht habe»,
wenn er den Offizier je in die Lage bringen könnte, die Sühne für die unbeab¬
sichtigte oder gar nicht einmal begangne Beleidigung eines Wehrlosen in einem Tok>
schlag zu suchen. Das ist aber gottlob nicht der Fall. Der Ehrbegriff des
Offiziers unterscheidet sich vielmehr in keinem Punkte von dem', der für
jeden anständigen und auf die Währung seiner Ehre bedachten Menschen ma߬
gebend ist. Daß der Offizier gezwungen ist, jede noch so leise Kränkung seiner
Ehre wieder gut zu machen, während es dem Privatmann freisteht, sich nach Be¬
lieben damit abzufinden, macht doch in der Sache selbst keinen Unterschied: eine
Beleidigung wird der eine so wenig wie der andre ungesühnt lassen. Nur die
Art der Sühne ist verschieden.


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[0396] Maßgebliches und Unmaßgebliches Von je hundert Mann sind immer kaum ein Dutzend erschienen. Freilich haben sich auch die Mitglieder des alten, sozialdemokratischen Bergardeiterverbandes — teils aus Furcht, teils aus Schlaffheit — nur schwach beteiligt, wenn auch stärker als die „christlichen." Deu Unternehmern ist diese Teilnahmlosigkeit gegen¬ über solchen „neumodischen Sachen," wie Gewerbegerichte sind, ganz recht; aber im Interesse eines gefunden politischen Lebens ist es sehr zu bedauern, daß ein Stand, dessen Arbeit so schwierig, so gefährlich und so wichtig sür die Volkswirt¬ schaft ist, bei uns in feige und furchtsame Apathie und Hoffnungslosigkeit versinkt, während er in England zur führenden Aristokratie des Arbeiterstandes gehört. Friede und gutes Einvernehmen herrscht auch in England zwischen Arbeitern und Grubenbesitzern, aber ein Friede, der in funfzigjährigen Kampfe errungen worden ist und auf der gegenseitigen Anerkennung der Rechte beider Vertragschließenden beruht. Ein Zustand, wo die Arbeiter die Faust in der Tasche ballen, hinter ver¬ schlossenen Thüren klagen und massenhaft anonyme Beschwerdebriefe an Oppositions¬ blätter schreiben, aber jede Aufforderung zu offnem Auftreten mit der Entschuldi¬ gung: es nutzt ja alles nichts, oder: ich verliere mein Brot, zurückweisen, ein solcher Zustand ist nicht gesund. Der Ehrbegriff des Offiziers. Durch die Kunde von dem erschütternden Vorfall in Karlsruhe ist die öffentliche Meinung begreiflicherweise in hohem Grade erregt worden, und die gesamte militärfeindliche Presse hat sich die dankbare Ge¬ legenheit nicht entgehen lassen, mit schwerem und schwersten Geschütz gegen den verhaßten Militarismus zu Felde zu ziehen. Ein abschließendes Urteil über das Geschehene wird man erst fällen können, wenn die noch nicht beendete Untersuchung alle Einzelheiten aufgeklärt hat, aber schou heute läßt sich aus deu bekannt ge- wordnen Berichten der Augenzeugen erkennen, daß die Handlungsweise des Leutnants von Brüsewitz unmöglich entschuldigt werden kann. Es ist eben die sinnlose That eines Betrunknen, für die jede logische Erklärung fehlt. So sehr aber dies unselige Vorkommnis zu bedauern und zu verurteilen ist, so falsch ist es doch, für die unerhörte Ausschreitung eines Einzelnen den ganzen Stand ver¬ antwortlich zu macheu und als Ursache des Geschehenen den Ehrbegriff des Offiziers hinzustellen, der damit nicht das mindeste zu thun hat. Wenn auch an jenem unheilvollen Abend Brüsewitz seinem vermeintlichen Be¬ leidiger gegenüber erklärt hat, er müsse Genugthuung haben, da sonst seine Karriere gefährdet sei, ja wenn er sogar, wie verlautet, im gerichtlichen Verhör an der An¬ sicht festgehalten hat, er habe seiner gekränkten Ehre das Blutopfer bringen müssen, so ist das doch noch lauge kein Beweis dafür, daß eine solche Forderung auch wirk¬ lich zu Recht besteht. Ju der That, der militärische Ehrbegriff wäre gefährlich, überspannt, ungeheuerlich, verbrecherisch, er verdiente alle die noch stärkern Aus¬ drücke, womit ihn Unverstand und Haß in diesen Tagen so freigebig bedacht habe», wenn er den Offizier je in die Lage bringen könnte, die Sühne für die unbeab¬ sichtigte oder gar nicht einmal begangne Beleidigung eines Wehrlosen in einem Tok> schlag zu suchen. Das ist aber gottlob nicht der Fall. Der Ehrbegriff des Offiziers unterscheidet sich vielmehr in keinem Punkte von dem', der für jeden anständigen und auf die Währung seiner Ehre bedachten Menschen ma߬ gebend ist. Daß der Offizier gezwungen ist, jede noch so leise Kränkung seiner Ehre wieder gut zu machen, während es dem Privatmann freisteht, sich nach Be¬ lieben damit abzufinden, macht doch in der Sache selbst keinen Unterschied: eine Beleidigung wird der eine so wenig wie der andre ungesühnt lassen. Nur die Art der Sühne ist verschieden.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_223583/396>, abgerufen am 19.05.2024.