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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Appellationen immer mehr zunahm, denn man konnte dabei nur gewinnen. Die
Sache wurde etwas in die Länge gezogen, und der Verurteilte hatte die Hoffnung,
in zweiter Instanz etwas besser wegzukommen. Dieser Übelstand wurde vielfach
besprochen. Am besten würde es sein -- so wurde gesagt --, wenn der zweite
Richter in der Sache ganz frei urteilen und unter allen Umständen, auch wenn
der Staatsanwalt nicht appellirt habe, in xeML reformiren könnte (wie man sich
ausdrückte), d, h. die Strafe auch erhöhen könne, wenn er fände, daß der erste
Richter zu milde gestraft hätte. Dann würden die unnützen Appellationen schon
wegfallen. Schließlich meinte man: Wozu sei eigentlich die zweite Instanz nötig?
Wenn sie bloß dazu da sei, das erste Erkenntnis zu bestätigen oder höchstens die
Strafe zu ermäßigen, dann wäre es besser, sie fiele ganz weg, und die Appellation
würde abgeschafft. Diese Meinung verbreitete sich immer mehr und führte schließlich
bei der Reorganisation im Jahre 1879 zur Abschaffung der Berufung gegen die,
Erkenntnisse der Landgerichte und zur Besetzung der Strafkammern mit fünf Richtern,
in der Erwartung, daß diese Vermehrung der Richterzahl vor Irrtümern oder un¬
gerechter Beurteilung schützen werde. Anfangs schien sich das mich zu bestätigen.
Bei den Beratungen in der Strafkammer wurde doch oft auf manches aufmerksam
gemacht und manches zur Sprache gebracht, woran man im ersten Augenblick nicht
gedacht hatte. Die Sache wurde vou mehreren Seiten beleuchtet, und alles Wurde
gründlich erwogen. Aber, wie irren menschlich ist, es kamen doch Fälle vor, wo
man sich geirrt hatte und wo die richtigen Gedanken erst kamen, nachdem das Urteil
publizirt und es zu spät war. Nun erschien es doch ganz unerhört, daß dagegen
gar keine Remedur möglich war. Fälle irrtümlicher oder ungerechter Urteile wieder¬
holten sich, und so kam mau zuletzt doch wieder auf die Notwendigkeit der Berufung
zurück. Jetzt unterliegt deren Wiedereinführung wohl keinem Zweifel mehr.


Ein sozialer Roman.

M. Andrae-Romanek, von dem die Welt bis
jetzt nicht weiß, ob er ein Mann oder eine Frau oder ein Pseudonym ist, hat
vor ein paar Jahren mit einem historischen Roman: "Ein Martyrium in Genf,"
debutirt, dessen Held, wie man sich denken kann, Michael Servede ist, und der
den Beifall namentlich der kirchlichen Presse gefunden hat. Jetzt ist von demselben
Verfasser bei Vandenhoeck und Ruprecht in Göttingen erschienen: Oben und
Unten. Sozialer Roman aus der Gegenwart. Wir wissen nicht, was die
Litteratnrkritiker, zu denen wir nicht gehören, darüber sagen werden. Vielleicht
sagen sie, daß der Roman zwar eine Tendenz haben dürfe, daß aber diese
Tendenz nicht in einer Weise hervortreten dürfe, die seinen Charakter als
Kunstwerk beeinträchtigt. Darauf würde der Verfasser, wenn er ein Mann
und keine Frau ist, wahrscheinlich antworten, daß Not kein Gebot kennt, am
wenigsten ein ästhetisches, daß ihn die Nächstenliebe, die Liebe zur Gerechtigkeit
und der Unwille über die Ungerechtigkeit fortgerissen haben, und daß der Teufel
eine Ästhetik holen soll, die Pestgruben und Drachenhöhlen mit Blumen verdeckt.
Darauf köunten dann die Ästhetiker erwidern, so sei es nicht gemeint; man wolle
die Drachenbrut nicht schonen, sondern ihre Ausrottung fördern. Die Sympathien
mit den Drachen würden weit wirksamer überwunden, wenn der Drachenfreund durch
das vollendete Kunstwerk bezaubert werde und gar nicht merke, wie dieses seine
Gesinnung und Stimmung allmählich umwandelt. Es sei um so mehr zu be¬
dauern, daß der Verfasser, oder die Verfasserin, diesen Weg nicht eingeschlagen
habe, da ihm oder ihr die Fähigkeit dazu uicht abgebe. Er oder sie habe offen¬
bar das Leben studirt und nach Modellen gearbeitet, verstehe zu charcckterisiren,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Appellationen immer mehr zunahm, denn man konnte dabei nur gewinnen. Die
Sache wurde etwas in die Länge gezogen, und der Verurteilte hatte die Hoffnung,
in zweiter Instanz etwas besser wegzukommen. Dieser Übelstand wurde vielfach
besprochen. Am besten würde es sein — so wurde gesagt —, wenn der zweite
Richter in der Sache ganz frei urteilen und unter allen Umständen, auch wenn
der Staatsanwalt nicht appellirt habe, in xeML reformiren könnte (wie man sich
ausdrückte), d, h. die Strafe auch erhöhen könne, wenn er fände, daß der erste
Richter zu milde gestraft hätte. Dann würden die unnützen Appellationen schon
wegfallen. Schließlich meinte man: Wozu sei eigentlich die zweite Instanz nötig?
Wenn sie bloß dazu da sei, das erste Erkenntnis zu bestätigen oder höchstens die
Strafe zu ermäßigen, dann wäre es besser, sie fiele ganz weg, und die Appellation
würde abgeschafft. Diese Meinung verbreitete sich immer mehr und führte schließlich
bei der Reorganisation im Jahre 1879 zur Abschaffung der Berufung gegen die,
Erkenntnisse der Landgerichte und zur Besetzung der Strafkammern mit fünf Richtern,
in der Erwartung, daß diese Vermehrung der Richterzahl vor Irrtümern oder un¬
gerechter Beurteilung schützen werde. Anfangs schien sich das mich zu bestätigen.
Bei den Beratungen in der Strafkammer wurde doch oft auf manches aufmerksam
gemacht und manches zur Sprache gebracht, woran man im ersten Augenblick nicht
gedacht hatte. Die Sache wurde vou mehreren Seiten beleuchtet, und alles Wurde
gründlich erwogen. Aber, wie irren menschlich ist, es kamen doch Fälle vor, wo
man sich geirrt hatte und wo die richtigen Gedanken erst kamen, nachdem das Urteil
publizirt und es zu spät war. Nun erschien es doch ganz unerhört, daß dagegen
gar keine Remedur möglich war. Fälle irrtümlicher oder ungerechter Urteile wieder¬
holten sich, und so kam mau zuletzt doch wieder auf die Notwendigkeit der Berufung
zurück. Jetzt unterliegt deren Wiedereinführung wohl keinem Zweifel mehr.


Ein sozialer Roman.

M. Andrae-Romanek, von dem die Welt bis
jetzt nicht weiß, ob er ein Mann oder eine Frau oder ein Pseudonym ist, hat
vor ein paar Jahren mit einem historischen Roman: „Ein Martyrium in Genf,"
debutirt, dessen Held, wie man sich denken kann, Michael Servede ist, und der
den Beifall namentlich der kirchlichen Presse gefunden hat. Jetzt ist von demselben
Verfasser bei Vandenhoeck und Ruprecht in Göttingen erschienen: Oben und
Unten. Sozialer Roman aus der Gegenwart. Wir wissen nicht, was die
Litteratnrkritiker, zu denen wir nicht gehören, darüber sagen werden. Vielleicht
sagen sie, daß der Roman zwar eine Tendenz haben dürfe, daß aber diese
Tendenz nicht in einer Weise hervortreten dürfe, die seinen Charakter als
Kunstwerk beeinträchtigt. Darauf würde der Verfasser, wenn er ein Mann
und keine Frau ist, wahrscheinlich antworten, daß Not kein Gebot kennt, am
wenigsten ein ästhetisches, daß ihn die Nächstenliebe, die Liebe zur Gerechtigkeit
und der Unwille über die Ungerechtigkeit fortgerissen haben, und daß der Teufel
eine Ästhetik holen soll, die Pestgruben und Drachenhöhlen mit Blumen verdeckt.
Darauf köunten dann die Ästhetiker erwidern, so sei es nicht gemeint; man wolle
die Drachenbrut nicht schonen, sondern ihre Ausrottung fördern. Die Sympathien
mit den Drachen würden weit wirksamer überwunden, wenn der Drachenfreund durch
das vollendete Kunstwerk bezaubert werde und gar nicht merke, wie dieses seine
Gesinnung und Stimmung allmählich umwandelt. Es sei um so mehr zu be¬
dauern, daß der Verfasser, oder die Verfasserin, diesen Weg nicht eingeschlagen
habe, da ihm oder ihr die Fähigkeit dazu uicht abgebe. Er oder sie habe offen¬
bar das Leben studirt und nach Modellen gearbeitet, verstehe zu charcckterisiren,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_223583/444>, abgerufen am 20.05.2024.