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Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

:mein den unbequemen Antragsteller wenigstens für den Augenblick los. Er kann
sich ja beschweren. Aber der so verfügende Richter sollte sich doch einmal an die
Stelle dessen versetzen, der einen solchen Bescheid erhalt, und sich fragen, was dieser
denn um thun soll, um zu seinem Rechte zu gelangen; dann würde er wohl
Anstand nehmen, ihn so ohne weiteres abzuweisen.

Es giebt keine edlere Thätigkeit im Staate als die des Richters, aber wenn
Dinge, wie die geschilderten, so verbreitet sind, wie es in der That der Fall ist,
so schaden sie dem Ansehen und der Würde des Richterstaudes und können nicht
genug gerügt werden.

Eine andre Schattenseite betrifft den Vergleich im Zivilprozeß. Eine sehr
große Zahl von Prozessen wird durch Vergleich beendet. Im allgemeinen ist das
ja auch wünschenswert, namentlich in zweifelhaften Fallen, oder in Fällen, bei denen
sittliche Umstände mit in Betracht kommen, denn es kann sehr Wohl jemand juristisch
im Recht sein, und doch kann die Verfolgung seines vollen Rechts sittlich verwerf¬
lich sein. Aber ein Vergleich ist nicht immer zu billigem Wo der eine Teil voll¬
kommen im Recht und der andre zweifellos im Unrecht ist, dann ist nichts zu
vergleichen. Auch kommt es oft vor, daß Parteien nach vergeblichen Versuchen,
außergerichtlich zu einer gütlichen Beilegung ihrer streitigen Rechtsangelegenheiten
zu kommen, schließlich den Rechtsweg beschreiten und sich nun nicht mehr vergleichen,
sondern ihren Streit durch Richterspruch entschieden wissen wollen. Auch dann
sind Versuche des Richters, einen Vergleich herbeizuführen, nicht am Platze. Sehr
viele Prozeßrichter aber suchen unter allen Umständen die Parteien zum Vergleich
zu bringen. Ja manche erzählen mit Befriedigung, daß sie an dem und dem Tage
so und so viel Vergleiche zu stände gebracht hätten. Ganz schön. Aber wie sind
solche Vergleiche zu stände gekommen! Ein Vergleich soll doch auch nur Recht
oder wenigstens Billigkeit schaffen. Aber darnach wird leider oft gar nicht gefragt.
Statt mit den Parteien zu verhandeln, bis man ihren Streit im wesentlichen über¬
blickt, und dann einen für beide Teile annehmbaren Vergleich vorzuschlagen, fordert
sie der Richter von vornherein, wo er noch gar nicht wissen kann, wer im Recht
ist, auf, sich zu vergleichen, und wenn der eine Teil nicht gleich darauf eingeht, so
wird er angefahren und eingeschüchtert oder bei seiner Gutmütigkeit gefaßt und
so lange bearbeitet, bis er sich fügt. Wer im Unrecht ist, wer einen unbegründeten
Anspruch geltend macht, ist natürlich stets gern bereit, sich zu vergleichen. So
kommt es, daß oft gerade die gerechte Sache bei dem Vergleiche unterliegt. In
unsern polnischen Landesteilen sind es mitunter die Dolmetscher, die bei einem
Prozesse zwischen einem Deutschen und einem Polen den Deutschen zum Vergleich
pressen zum Vorteil des Polen. Und warum geschieht das alles? Warum wird
oft unnötig lauge Zeit mit Bergleichsversuchcu hingebracht? Leider müssen wir es
sagen: um sich ein Erkenntnis, also um sich Arbeit zu ersparen. Mitunter ist
der Grund auch Maugel an Nechtskenntnissen und sichern Rechtsbegriffen, was es
dem Richter wünschenswert macht, sich der Entscheidung eines verwickelten oder
juristisch zweifelhafte" Nechtsfalls zu entziehen. Diese vielfach vorkommende Art
und Weise, Vergleiche zu Stande zu bringen, verletzt aber das Rechtsgefühl und ist
durchaus verwerflich und unwürdig.


Die Juden als Soldaten.

Eine nicht gerade sehr geschmackvolle Statistik
hat das "Komitee zur Abwehr antisemitischer Angriffe in Berlin" in dem zweiten
Bande des vou ihm herausgegebnen Werks "Die Juden in Deutschland" "aus¬
machen" lassen. Der Band führt deu Titel "Die Juden als Soldaten." Man


Maßgebliches und Unmaßgebliches

:mein den unbequemen Antragsteller wenigstens für den Augenblick los. Er kann
sich ja beschweren. Aber der so verfügende Richter sollte sich doch einmal an die
Stelle dessen versetzen, der einen solchen Bescheid erhalt, und sich fragen, was dieser
denn um thun soll, um zu seinem Rechte zu gelangen; dann würde er wohl
Anstand nehmen, ihn so ohne weiteres abzuweisen.

Es giebt keine edlere Thätigkeit im Staate als die des Richters, aber wenn
Dinge, wie die geschilderten, so verbreitet sind, wie es in der That der Fall ist,
so schaden sie dem Ansehen und der Würde des Richterstaudes und können nicht
genug gerügt werden.

Eine andre Schattenseite betrifft den Vergleich im Zivilprozeß. Eine sehr
große Zahl von Prozessen wird durch Vergleich beendet. Im allgemeinen ist das
ja auch wünschenswert, namentlich in zweifelhaften Fallen, oder in Fällen, bei denen
sittliche Umstände mit in Betracht kommen, denn es kann sehr Wohl jemand juristisch
im Recht sein, und doch kann die Verfolgung seines vollen Rechts sittlich verwerf¬
lich sein. Aber ein Vergleich ist nicht immer zu billigem Wo der eine Teil voll¬
kommen im Recht und der andre zweifellos im Unrecht ist, dann ist nichts zu
vergleichen. Auch kommt es oft vor, daß Parteien nach vergeblichen Versuchen,
außergerichtlich zu einer gütlichen Beilegung ihrer streitigen Rechtsangelegenheiten
zu kommen, schließlich den Rechtsweg beschreiten und sich nun nicht mehr vergleichen,
sondern ihren Streit durch Richterspruch entschieden wissen wollen. Auch dann
sind Versuche des Richters, einen Vergleich herbeizuführen, nicht am Platze. Sehr
viele Prozeßrichter aber suchen unter allen Umständen die Parteien zum Vergleich
zu bringen. Ja manche erzählen mit Befriedigung, daß sie an dem und dem Tage
so und so viel Vergleiche zu stände gebracht hätten. Ganz schön. Aber wie sind
solche Vergleiche zu stände gekommen! Ein Vergleich soll doch auch nur Recht
oder wenigstens Billigkeit schaffen. Aber darnach wird leider oft gar nicht gefragt.
Statt mit den Parteien zu verhandeln, bis man ihren Streit im wesentlichen über¬
blickt, und dann einen für beide Teile annehmbaren Vergleich vorzuschlagen, fordert
sie der Richter von vornherein, wo er noch gar nicht wissen kann, wer im Recht
ist, auf, sich zu vergleichen, und wenn der eine Teil nicht gleich darauf eingeht, so
wird er angefahren und eingeschüchtert oder bei seiner Gutmütigkeit gefaßt und
so lange bearbeitet, bis er sich fügt. Wer im Unrecht ist, wer einen unbegründeten
Anspruch geltend macht, ist natürlich stets gern bereit, sich zu vergleichen. So
kommt es, daß oft gerade die gerechte Sache bei dem Vergleiche unterliegt. In
unsern polnischen Landesteilen sind es mitunter die Dolmetscher, die bei einem
Prozesse zwischen einem Deutschen und einem Polen den Deutschen zum Vergleich
pressen zum Vorteil des Polen. Und warum geschieht das alles? Warum wird
oft unnötig lauge Zeit mit Bergleichsversuchcu hingebracht? Leider müssen wir es
sagen: um sich ein Erkenntnis, also um sich Arbeit zu ersparen. Mitunter ist
der Grund auch Maugel an Nechtskenntnissen und sichern Rechtsbegriffen, was es
dem Richter wünschenswert macht, sich der Entscheidung eines verwickelten oder
juristisch zweifelhafte» Nechtsfalls zu entziehen. Diese vielfach vorkommende Art
und Weise, Vergleiche zu Stande zu bringen, verletzt aber das Rechtsgefühl und ist
durchaus verwerflich und unwürdig.


Die Juden als Soldaten.

Eine nicht gerade sehr geschmackvolle Statistik
hat das „Komitee zur Abwehr antisemitischer Angriffe in Berlin" in dem zweiten
Bande des vou ihm herausgegebnen Werks „Die Juden in Deutschland" „aus¬
machen" lassen. Der Band führt deu Titel „Die Juden als Soldaten." Man


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 56, 1897, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341865_224245/268>, abgerufen am 01.05.2024.