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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

zum letzten bemerkt der Verfasser: "Es hat sich zweimal so getroffen, daß ich
Sudermann mit der Wahl eines Themas unmittelbar vorausgegangen bin; jetzt
kommt die, wie ich denke, berechtigte Revanche, die ich mir mit der Betrachtung
des Glücks im Winkel nehmen will." Es sind gemütvolle, von gesunden An¬
schauungen und Grundsätzen getragne, also nicht Sudermannsche, Betrachtungen eines
vielseitig gebildeten Juristen, die sich gut lesen. An mehreren Stellen klingt die
männlich gefaßte Trauer über die dem Uutergnnge geweihte baltische Heimat er¬
greifend durch.


Schiffsunfälle.

Der Lolsil macht den sehr vernünftigen Vorschlag, die
großen Mächte sollten zusammentreten und den Seeverkehr regeln, um Unglücks-
fällen, wie dem Untergänge der Bourgogne, besser begegnen zu können. Dieser
Vorschlag ist gewiß beachtenswert, und es ist sehr schmeichelhaft, daß ein fran¬
zösisches Blatt kurz und bündig gerade Deutschland den Vorsitz in einer Ver¬
sammlung zur Regelung des Seeverkehrs anträgt, weil Deutschlands Seeverkehr
den französischen übertreffe. Wenn nun auch eine Versammlung von Vertretern
seefahrender Mächte gewiß durch Vereinbarungen über gleiche Signale, über das
Verhalten der Schiffe bei Nebel, über gegenseitige Verpflichtung zur Rettung bei
Unglücksfällen usw. großen Nutzen stiften und den Verlust manches Menschenlebens
verhüten kann, so ist es doch auch ohnedies jetzt schon möglich, auf den Schiffen
selbst Einrichtungen zu treffen, die in ungleich höherm Maße das Leben der See¬
reisenden schützen, als es bis heute der Fall ist. Dahin gehört vor allem, daß
alle Rettungsmittel wiederholt von sachkundiger Seite einer Prüfung auf ihre
stetige Verwendbarkeit und Brauchbarkeit unterzogen werden, daß der Kapitän und
die mit der Verwaltung aller dieser Hilfsmittel betrauten Schiffsbeamten die volle
Verantwortung für die beständige Brauchbarkeit tragen. Auf der Bourgogne soll
z. B. eine große Zahl der Nettungsgürtel und sonstiger Schwimmmittel gänzlich
unbrauchbar gewesen sein. Das Hinablassen der Boote zur Rettung wird von
sachkundiger Seite an und für sich als eine sehr schwierige Arbeit bezeichnet, die
selbstverständlich in der Not, wenn das Schiff zu sinken beginnt oder sich auf eine
Seite legt, noch viel schwieriger wird. Ein früherer Kapitän in Bremen, Direktor
Schneemann, soll sehr wesentliche Verbesserungen sür das Befestigen und Losmachen
der Boote erfunden und dem Kaiser schon vorgeführt haben. Auch hat Kapitän
Storm in Hamburg ein Mittel angegeben, voll besetzte Boote ins Wasser zu lassen,
einerlei, ob die Boote auf der hohen oder auf der niedrigen Seite des schief
liegenden Schiffes in das Wasser gesetzt werden müssen. Auch soll es, wenigstens
auf den großen Ozeandampfern, schon eingeführt sein, daß man den Reisenden die
Boote zeigt, in die sie beim Unglück einzusteigen haben, daß man den sogenannten
Kajütpassagieren Rettungsgürtel giebt und den Zwischendeckspassagieren wenigstens
den Raum anweist, wo eine Anzahl Rettungsmittel zu ihrem Gebrauche bereit
liegt. Ebenso werdeu, namentlich auf deutschen Schiffen, mit den Schiffsmann¬
schaften Übungen im Hinablassen der Boote angestellt. Das genügt aber alles
uicht, das Rettungswerk so hinreichend und sicher vorzubrciteu, daß es, wenn der
Unfall hereinbricht, glatt von statten geht. Warum geht doch das Verladen und
Entladen von Truppen aller Art mit Pferden, Geschützen und Wagen auf Eisen-
bahnen so glatt und schnell vor sich, warum setzen Kavallerie und Artillerie ohne
Brücken in verhältnismäßig kurzer Zeit und in völliger Ordnung selbst über Ströme,
wie deu Rhein? Einfach deshalb, weil man das in Zeiten des Friedens so einübt,
daß jeder im Kriege weiß, wohin er gehört, und was er zu thun hat. Ist nun


Maßgebliches und Unmaßgebliches

zum letzten bemerkt der Verfasser: „Es hat sich zweimal so getroffen, daß ich
Sudermann mit der Wahl eines Themas unmittelbar vorausgegangen bin; jetzt
kommt die, wie ich denke, berechtigte Revanche, die ich mir mit der Betrachtung
des Glücks im Winkel nehmen will." Es sind gemütvolle, von gesunden An¬
schauungen und Grundsätzen getragne, also nicht Sudermannsche, Betrachtungen eines
vielseitig gebildeten Juristen, die sich gut lesen. An mehreren Stellen klingt die
männlich gefaßte Trauer über die dem Uutergnnge geweihte baltische Heimat er¬
greifend durch.


Schiffsunfälle.

Der Lolsil macht den sehr vernünftigen Vorschlag, die
großen Mächte sollten zusammentreten und den Seeverkehr regeln, um Unglücks-
fällen, wie dem Untergänge der Bourgogne, besser begegnen zu können. Dieser
Vorschlag ist gewiß beachtenswert, und es ist sehr schmeichelhaft, daß ein fran¬
zösisches Blatt kurz und bündig gerade Deutschland den Vorsitz in einer Ver¬
sammlung zur Regelung des Seeverkehrs anträgt, weil Deutschlands Seeverkehr
den französischen übertreffe. Wenn nun auch eine Versammlung von Vertretern
seefahrender Mächte gewiß durch Vereinbarungen über gleiche Signale, über das
Verhalten der Schiffe bei Nebel, über gegenseitige Verpflichtung zur Rettung bei
Unglücksfällen usw. großen Nutzen stiften und den Verlust manches Menschenlebens
verhüten kann, so ist es doch auch ohnedies jetzt schon möglich, auf den Schiffen
selbst Einrichtungen zu treffen, die in ungleich höherm Maße das Leben der See¬
reisenden schützen, als es bis heute der Fall ist. Dahin gehört vor allem, daß
alle Rettungsmittel wiederholt von sachkundiger Seite einer Prüfung auf ihre
stetige Verwendbarkeit und Brauchbarkeit unterzogen werden, daß der Kapitän und
die mit der Verwaltung aller dieser Hilfsmittel betrauten Schiffsbeamten die volle
Verantwortung für die beständige Brauchbarkeit tragen. Auf der Bourgogne soll
z. B. eine große Zahl der Nettungsgürtel und sonstiger Schwimmmittel gänzlich
unbrauchbar gewesen sein. Das Hinablassen der Boote zur Rettung wird von
sachkundiger Seite an und für sich als eine sehr schwierige Arbeit bezeichnet, die
selbstverständlich in der Not, wenn das Schiff zu sinken beginnt oder sich auf eine
Seite legt, noch viel schwieriger wird. Ein früherer Kapitän in Bremen, Direktor
Schneemann, soll sehr wesentliche Verbesserungen sür das Befestigen und Losmachen
der Boote erfunden und dem Kaiser schon vorgeführt haben. Auch hat Kapitän
Storm in Hamburg ein Mittel angegeben, voll besetzte Boote ins Wasser zu lassen,
einerlei, ob die Boote auf der hohen oder auf der niedrigen Seite des schief
liegenden Schiffes in das Wasser gesetzt werden müssen. Auch soll es, wenigstens
auf den großen Ozeandampfern, schon eingeführt sein, daß man den Reisenden die
Boote zeigt, in die sie beim Unglück einzusteigen haben, daß man den sogenannten
Kajütpassagieren Rettungsgürtel giebt und den Zwischendeckspassagieren wenigstens
den Raum anweist, wo eine Anzahl Rettungsmittel zu ihrem Gebrauche bereit
liegt. Ebenso werdeu, namentlich auf deutschen Schiffen, mit den Schiffsmann¬
schaften Übungen im Hinablassen der Boote angestellt. Das genügt aber alles
uicht, das Rettungswerk so hinreichend und sicher vorzubrciteu, daß es, wenn der
Unfall hereinbricht, glatt von statten geht. Warum geht doch das Verladen und
Entladen von Truppen aller Art mit Pferden, Geschützen und Wagen auf Eisen-
bahnen so glatt und schnell vor sich, warum setzen Kavallerie und Artillerie ohne
Brücken in verhältnismäßig kurzer Zeit und in völliger Ordnung selbst über Ströme,
wie deu Rhein? Einfach deshalb, weil man das in Zeiten des Friedens so einübt,
daß jeder im Kriege weiß, wohin er gehört, und was er zu thun hat. Ist nun


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[0435] Maßgebliches und Unmaßgebliches zum letzten bemerkt der Verfasser: „Es hat sich zweimal so getroffen, daß ich Sudermann mit der Wahl eines Themas unmittelbar vorausgegangen bin; jetzt kommt die, wie ich denke, berechtigte Revanche, die ich mir mit der Betrachtung des Glücks im Winkel nehmen will." Es sind gemütvolle, von gesunden An¬ schauungen und Grundsätzen getragne, also nicht Sudermannsche, Betrachtungen eines vielseitig gebildeten Juristen, die sich gut lesen. An mehreren Stellen klingt die männlich gefaßte Trauer über die dem Uutergnnge geweihte baltische Heimat er¬ greifend durch. Schiffsunfälle. Der Lolsil macht den sehr vernünftigen Vorschlag, die großen Mächte sollten zusammentreten und den Seeverkehr regeln, um Unglücks- fällen, wie dem Untergänge der Bourgogne, besser begegnen zu können. Dieser Vorschlag ist gewiß beachtenswert, und es ist sehr schmeichelhaft, daß ein fran¬ zösisches Blatt kurz und bündig gerade Deutschland den Vorsitz in einer Ver¬ sammlung zur Regelung des Seeverkehrs anträgt, weil Deutschlands Seeverkehr den französischen übertreffe. Wenn nun auch eine Versammlung von Vertretern seefahrender Mächte gewiß durch Vereinbarungen über gleiche Signale, über das Verhalten der Schiffe bei Nebel, über gegenseitige Verpflichtung zur Rettung bei Unglücksfällen usw. großen Nutzen stiften und den Verlust manches Menschenlebens verhüten kann, so ist es doch auch ohnedies jetzt schon möglich, auf den Schiffen selbst Einrichtungen zu treffen, die in ungleich höherm Maße das Leben der See¬ reisenden schützen, als es bis heute der Fall ist. Dahin gehört vor allem, daß alle Rettungsmittel wiederholt von sachkundiger Seite einer Prüfung auf ihre stetige Verwendbarkeit und Brauchbarkeit unterzogen werden, daß der Kapitän und die mit der Verwaltung aller dieser Hilfsmittel betrauten Schiffsbeamten die volle Verantwortung für die beständige Brauchbarkeit tragen. Auf der Bourgogne soll z. B. eine große Zahl der Nettungsgürtel und sonstiger Schwimmmittel gänzlich unbrauchbar gewesen sein. Das Hinablassen der Boote zur Rettung wird von sachkundiger Seite an und für sich als eine sehr schwierige Arbeit bezeichnet, die selbstverständlich in der Not, wenn das Schiff zu sinken beginnt oder sich auf eine Seite legt, noch viel schwieriger wird. Ein früherer Kapitän in Bremen, Direktor Schneemann, soll sehr wesentliche Verbesserungen sür das Befestigen und Losmachen der Boote erfunden und dem Kaiser schon vorgeführt haben. Auch hat Kapitän Storm in Hamburg ein Mittel angegeben, voll besetzte Boote ins Wasser zu lassen, einerlei, ob die Boote auf der hohen oder auf der niedrigen Seite des schief liegenden Schiffes in das Wasser gesetzt werden müssen. Auch soll es, wenigstens auf den großen Ozeandampfern, schon eingeführt sein, daß man den Reisenden die Boote zeigt, in die sie beim Unglück einzusteigen haben, daß man den sogenannten Kajütpassagieren Rettungsgürtel giebt und den Zwischendeckspassagieren wenigstens den Raum anweist, wo eine Anzahl Rettungsmittel zu ihrem Gebrauche bereit liegt. Ebenso werdeu, namentlich auf deutschen Schiffen, mit den Schiffsmann¬ schaften Übungen im Hinablassen der Boote angestellt. Das genügt aber alles uicht, das Rettungswerk so hinreichend und sicher vorzubrciteu, daß es, wenn der Unfall hereinbricht, glatt von statten geht. Warum geht doch das Verladen und Entladen von Truppen aller Art mit Pferden, Geschützen und Wagen auf Eisen- bahnen so glatt und schnell vor sich, warum setzen Kavallerie und Artillerie ohne Brücken in verhältnismäßig kurzer Zeit und in völliger Ordnung selbst über Ströme, wie deu Rhein? Einfach deshalb, weil man das in Zeiten des Friedens so einübt, daß jeder im Kriege weiß, wohin er gehört, und was er zu thun hat. Ist nun

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228301/435>, abgerufen am 29.04.2024.