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Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

außerhalb des Staats, dessen Thron umstritten wird, zu verstehen. Wie aber können
diese geschützt werden, wenn jeder kleiustaatliche Landtag jeden Streit derart souverän
entscheiden darf? Gerade deshalb verlangen wir die Errichtung einer obersten Ent-
scheiduugsinstanz, wie sie im alten Reiche das Kammergericht war. Das wäre kein
"Rechtsbruch," sondern die Weiterentwicklung oder Auslegung eines geltenden Rechts
kraft derselben Souveränität, die sich einzelstaatliche Landtage beigelegt haben.
Offenbar wird sich der Bundesrat als solche Instanz konstituiren, denn er wird, wie
es heißt, auf den Antrag Sachsens, worin wir einen überaus glücklichen Schachzug
sehen, grundsätzlich und ausdrücklich seine Zuständigkeit in Thronfolgefragen erklären
und nur augenblicklich darauf verzichten, sie in Lippe anzuwenden, weil der Thron
rechtlich vorerst noch gar nicht erledigt ist. Damit würde er dem Bau der deutscheu
Einheit einen neuen Stein einfügen. 8g.lus impsrii supromg, Isx! "


Manöverberichterstattung.

Die Manöver sind alljährlich der Abschluß
der militärischen Ausbildung und sollen Zeugnis ablegen von der Brauchbarkeit
und Tüchtigkeit der Armee und ihrer Führer. Das Interesse dafür steigt natürlich
um so mehr, je größer die Truppenzusammenziehuugen sind, und es erreicht seinen
Höhepunkt, wenn der oberste Kriegsherr seine Kritik abhält.

Der Zweck der Manöverberichterstattuug soll sein, dem Publikum einen Einblick
in das militärische Manövergetriebe zu geben. Aber es ist nicht leicht, sachgemäße
Manöverberichte zu verfassen. Der Laie ist in der Regel nur zu sehr geneigt,
Augenblicksbilder zu geben. Sind diese mit frische" Farben gemalt, so wirken sie
anregend. Reißt der Berichterstatter aber diese oder jene Gefechtshandlung aus
dem Zusammenhange, stellt daraus wieder ein Gefechtsbild zusammen, knüpft
Folgerungen daran und fällt gar noch eine Kritik, so begiebt er sich auf el" gefähr¬
liches Gebiet. Es entstehen hierbei oft die sonderbarsten Geschichten, die wohl der
Sachverständige bald in ihren: wahren Wert erkennt, die aber in den weitesten
Leserkreisen die heilloseste Begriffsverwirrung anrichten können. Der Bildhauer
muß eben nicht Maler, der Maler nicht Dichter sein wollen.

So wird z. B. das Wort "Strategie" vielfach irrtümlich gebraucht. Das
Wesen der Strategie besteht bei den Kriege" der Neuzeit in der Vorschrift: Ge¬
teilter Anmarsch und rechtzeitige Vereinigung. Es setzen sich also strategische
Marschlinicn einfach in die taktischen Angriffsrichtnngen um. Außerdem ist die
Strategie nicht jedermanns Sache; nach dem Ausspruche eines alten erfahrnen
Praktikers hält sich die höchste Kommandogewalt im Heereshaushalt nur einen oder
zwei Männer dafür; die große Gesamtheit hat mithin mit der Strategie unmittelbar
nichts zu thun. Diese ist außerdem keine feststehende Lehre, sondern richtet sich
nach den Bedingungen und Kriegsmitteln und ist daher beständigem Wechsel unter¬
worfen. Nach Clausewitz ist die Strategie die Lehre vom Gebrauche des Gefechts
zum Zwecke des Krieges, nach Moltke "die Anordnung getrennter Märsche zu
rechtzeitiger Vereinigung auf dem Schlachtfelde." Für die Manöver ist die für
beide Parteien gleichlautende Generalidee die strategische Unterlage. Die jeder
Partei gegebne Spezialidee fordert taktische Handlung; darnach ist also kein Truppen¬
führer in der Lage, strategische Probleme zu lösen oder sich gar als strategischer
Meister zu zeigen.

Geradezu komisch wirkt es, wenn sich ein Berichterstatter bemüht, einer
Kavalleriedivision das Lebenslicht aufzublasen, weil sie nach seiner Ansicht wieder
nichts, rein gar nichts ausgerichtet habe, und es endlich an der Zeit sei. diese
Monstra wieder abzuschaffen. Mit derartigen oberflächlichen und absprechender


Maßgebliches und Unmaßgebliches

außerhalb des Staats, dessen Thron umstritten wird, zu verstehen. Wie aber können
diese geschützt werden, wenn jeder kleiustaatliche Landtag jeden Streit derart souverän
entscheiden darf? Gerade deshalb verlangen wir die Errichtung einer obersten Ent-
scheiduugsinstanz, wie sie im alten Reiche das Kammergericht war. Das wäre kein
„Rechtsbruch," sondern die Weiterentwicklung oder Auslegung eines geltenden Rechts
kraft derselben Souveränität, die sich einzelstaatliche Landtage beigelegt haben.
Offenbar wird sich der Bundesrat als solche Instanz konstituiren, denn er wird, wie
es heißt, auf den Antrag Sachsens, worin wir einen überaus glücklichen Schachzug
sehen, grundsätzlich und ausdrücklich seine Zuständigkeit in Thronfolgefragen erklären
und nur augenblicklich darauf verzichten, sie in Lippe anzuwenden, weil der Thron
rechtlich vorerst noch gar nicht erledigt ist. Damit würde er dem Bau der deutscheu
Einheit einen neuen Stein einfügen. 8g.lus impsrii supromg, Isx! "


Manöverberichterstattung.

Die Manöver sind alljährlich der Abschluß
der militärischen Ausbildung und sollen Zeugnis ablegen von der Brauchbarkeit
und Tüchtigkeit der Armee und ihrer Führer. Das Interesse dafür steigt natürlich
um so mehr, je größer die Truppenzusammenziehuugen sind, und es erreicht seinen
Höhepunkt, wenn der oberste Kriegsherr seine Kritik abhält.

Der Zweck der Manöverberichterstattuug soll sein, dem Publikum einen Einblick
in das militärische Manövergetriebe zu geben. Aber es ist nicht leicht, sachgemäße
Manöverberichte zu verfassen. Der Laie ist in der Regel nur zu sehr geneigt,
Augenblicksbilder zu geben. Sind diese mit frische» Farben gemalt, so wirken sie
anregend. Reißt der Berichterstatter aber diese oder jene Gefechtshandlung aus
dem Zusammenhange, stellt daraus wieder ein Gefechtsbild zusammen, knüpft
Folgerungen daran und fällt gar noch eine Kritik, so begiebt er sich auf el» gefähr¬
liches Gebiet. Es entstehen hierbei oft die sonderbarsten Geschichten, die wohl der
Sachverständige bald in ihren: wahren Wert erkennt, die aber in den weitesten
Leserkreisen die heilloseste Begriffsverwirrung anrichten können. Der Bildhauer
muß eben nicht Maler, der Maler nicht Dichter sein wollen.

So wird z. B. das Wort „Strategie" vielfach irrtümlich gebraucht. Das
Wesen der Strategie besteht bei den Kriege« der Neuzeit in der Vorschrift: Ge¬
teilter Anmarsch und rechtzeitige Vereinigung. Es setzen sich also strategische
Marschlinicn einfach in die taktischen Angriffsrichtnngen um. Außerdem ist die
Strategie nicht jedermanns Sache; nach dem Ausspruche eines alten erfahrnen
Praktikers hält sich die höchste Kommandogewalt im Heereshaushalt nur einen oder
zwei Männer dafür; die große Gesamtheit hat mithin mit der Strategie unmittelbar
nichts zu thun. Diese ist außerdem keine feststehende Lehre, sondern richtet sich
nach den Bedingungen und Kriegsmitteln und ist daher beständigem Wechsel unter¬
worfen. Nach Clausewitz ist die Strategie die Lehre vom Gebrauche des Gefechts
zum Zwecke des Krieges, nach Moltke „die Anordnung getrennter Märsche zu
rechtzeitiger Vereinigung auf dem Schlachtfelde." Für die Manöver ist die für
beide Parteien gleichlautende Generalidee die strategische Unterlage. Die jeder
Partei gegebne Spezialidee fordert taktische Handlung; darnach ist also kein Truppen¬
führer in der Lage, strategische Probleme zu lösen oder sich gar als strategischer
Meister zu zeigen.

Geradezu komisch wirkt es, wenn sich ein Berichterstatter bemüht, einer
Kavalleriedivision das Lebenslicht aufzublasen, weil sie nach seiner Ansicht wieder
nichts, rein gar nichts ausgerichtet habe, und es endlich an der Zeit sei. diese
Monstra wieder abzuschaffen. Mit derartigen oberflächlichen und absprechender


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 57, 1898, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341867_228947/673>, abgerufen am 01.05.2024.