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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr.

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Der Beschluß des Bundesrath in der Lippischen
Thronfolgefrage
Stephan Uekule von Stradonitz von

le Würfel sind gefallen. Am 5, Januar dieses Jahres ist die
Entscheidung des Bundesrath in dem Streite zwischen Schaum¬
burg-Lippe und Lippe erfolgt.

Ehe jedoch auf den Wortlaut, die rechtliche Grundlage, den
Inhalt und die Tragweite dieses Beschlusses eingegangen werden
kann, ist es unumgänglich und geboten, den Gang des Rechtsstreits bis zum
Beschlusse genau, wenn auch so kurz als irgend möglich, darzulegen.
Nur so wird der Beschluß völlig verständlich.

1

Am 26. November 1896 stellte Graf Ernst zur Lippe-Viesterfeld. wie in¬
zwischen auch in der Presse mitgeteilt worden ist, bei dem uuter Vorsitz des
Königs von Sachsen zur Entscheidung des ersten Aktes, wie man wohl sagen
darf, der Lippischen Thronfolgefrage zusammengetretnen Schiedsgericht den
Antrag:


"Hohes Schiedsgericht wolle Urteil dahin erlassen, daß nach Erledigung
des zur Zeit von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Karl Alexander zur
Lippe innegehabten Thrones die gräflich erbherrliche Linie zur Lippe-
Biesterfeld zur Negierungsnachfolge im Fürstentum zuerst und aus¬
schließlich berechtigt und berufen ist."

Hierauf entgegnete die Schaumburgische Erklärung vom 9. Februar 1897:


"Hinsichtlich des Biesterfelder Antrags ist noch zu bemerken, daß der¬
selbe so, wie er angebracht ist, im Widerspruche mit dem Schiedsvertrage

Grenzboten I 13W 1ö


Der Beschluß des Bundesrath in der Lippischen
Thronfolgefrage
Stephan Uekule von Stradonitz von

le Würfel sind gefallen. Am 5, Januar dieses Jahres ist die
Entscheidung des Bundesrath in dem Streite zwischen Schaum¬
burg-Lippe und Lippe erfolgt.

Ehe jedoch auf den Wortlaut, die rechtliche Grundlage, den
Inhalt und die Tragweite dieses Beschlusses eingegangen werden
kann, ist es unumgänglich und geboten, den Gang des Rechtsstreits bis zum
Beschlusse genau, wenn auch so kurz als irgend möglich, darzulegen.
Nur so wird der Beschluß völlig verständlich.

1

Am 26. November 1896 stellte Graf Ernst zur Lippe-Viesterfeld. wie in¬
zwischen auch in der Presse mitgeteilt worden ist, bei dem uuter Vorsitz des
Königs von Sachsen zur Entscheidung des ersten Aktes, wie man wohl sagen
darf, der Lippischen Thronfolgefrage zusammengetretnen Schiedsgericht den
Antrag:


„Hohes Schiedsgericht wolle Urteil dahin erlassen, daß nach Erledigung
des zur Zeit von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Karl Alexander zur
Lippe innegehabten Thrones die gräflich erbherrliche Linie zur Lippe-
Biesterfeld zur Negierungsnachfolge im Fürstentum zuerst und aus¬
schließlich berechtigt und berufen ist."

Hierauf entgegnete die Schaumburgische Erklärung vom 9. Februar 1897:


„Hinsichtlich des Biesterfelder Antrags ist noch zu bemerken, daß der¬
selbe so, wie er angebracht ist, im Widerspruche mit dem Schiedsvertrage

Grenzboten I 13W 1ö
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[0129] [Abbildung] Der Beschluß des Bundesrath in der Lippischen Thronfolgefrage Stephan Uekule von Stradonitz von le Würfel sind gefallen. Am 5, Januar dieses Jahres ist die Entscheidung des Bundesrath in dem Streite zwischen Schaum¬ burg-Lippe und Lippe erfolgt. Ehe jedoch auf den Wortlaut, die rechtliche Grundlage, den Inhalt und die Tragweite dieses Beschlusses eingegangen werden kann, ist es unumgänglich und geboten, den Gang des Rechtsstreits bis zum Beschlusse genau, wenn auch so kurz als irgend möglich, darzulegen. Nur so wird der Beschluß völlig verständlich. 1 Am 26. November 1896 stellte Graf Ernst zur Lippe-Viesterfeld. wie in¬ zwischen auch in der Presse mitgeteilt worden ist, bei dem uuter Vorsitz des Königs von Sachsen zur Entscheidung des ersten Aktes, wie man wohl sagen darf, der Lippischen Thronfolgefrage zusammengetretnen Schiedsgericht den Antrag: „Hohes Schiedsgericht wolle Urteil dahin erlassen, daß nach Erledigung des zur Zeit von Seiner Durchlaucht dem Fürsten Karl Alexander zur Lippe innegehabten Thrones die gräflich erbherrliche Linie zur Lippe- Biesterfeld zur Negierungsnachfolge im Fürstentum zuerst und aus¬ schließlich berechtigt und berufen ist." Hierauf entgegnete die Schaumburgische Erklärung vom 9. Februar 1897: „Hinsichtlich des Biesterfelder Antrags ist noch zu bemerken, daß der¬ selbe so, wie er angebracht ist, im Widerspruche mit dem Schiedsvertrage Grenzboten I 13W 1ö

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_229685/129>, abgerufen am 06.05.2024.