Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Nach dem Hausgesetze der Herzöge von Koburg-Gotha ist also ein Ausländer,
dessen Geburt und Erziehung ihn aufs engste mit einer fremden Nution verknüpft
huben, der Erbe nicht bloß des hinterlassenen Vermögens seiner Verwandten,
sondern auch Erbe des Thrones, d, h. der Ausländer ist berufen, der regierende
Fürst, der Landesvater von einigen Hunderttausend Deutschen zu werdeu.

Wir haben alle Ursache, die Zähigkeit, mit der die Engländer alle ihre natio¬
nalen Eigentümlichkeiten festhalten, hochzuachten, und wünschen unserm deutschen
Volke wenigstens einen Teil dieser Zähigkeit, doch können wir nicht unser schweres
Bedenken unterdrücken, ob es einem in englischen Anschauungen, in englischem
Nationalstolz aufgewachsenen Fürsten möglich sein wird, die Anschauungsweise und
das Gefühlsleben der Deutschen in einem kleinen thüringischen Staate zu versteh".
Kann er das nicht, so kann er auch nicht ihr Landesvater im edelsten Sinne des
Wortes sein. Dann entsteht ein Verhältnis, das wir auch dem kleinsten deutschen
Staate erspart sehen möchten, ein gegenseitiges Sichfremdsein von Fürst und Unter¬
thanen.

Unzweifelhaft könnten ans dieser Art des Erbrechts auch ernste Gefahren für die
Grundlagen des Deutschen Reichs entsteh". Dies wird einleuchtend, wenn wir den
Fall annehmen, daß z. B. ein russischer Fürst statt in Oldenburg in Bayern oder in
Preußen ans den Thron käme. Man wird nicht einwenden, daß wir ja zur Zeit
des frühern Deutschen Bundes auswärtige Fürsten auf deutschen Thronen gehabt
haben -- in Luxemburg, in Hannover, in Holstein --; denn das waren Zustände,
deren Wiederkehr kein guter Deutscher wünscht. Man wird auch nicht einwenden,
daß Griechenland und Bulgarien Ausländer zu Fürsten haben. Diese Länder haben
sich diese Fürsten selbst gewählt und wollten sich damit den Anfang einer Dynastie
schaffen, die allmählich national werden soll. Uns scheint die Frage für unser staat¬
liches und nationales Leven vou hoher Bedeutung, und der Satz unsers großen
Staatsmanns, den wir an die Spitze gestellt haben, bedürfte ernstester Beachtung.
Natürlich können derartige wichtige Fragen von großer Tragweite nicht im Land¬
tage eines kleinen Staats entschieden werden, wo die nahen Beziehungen zum
eignen Fürsten eine offne Meinungsäußerung hindern; nur im Reichstage und im
Bundesrate können die Bedingungen festgestellt werden, unter denen das wichtigste
und höchste Amt im Deutschen Reiche, das Amt eines Fürsten eines Teils der
deutschen Nation, nugetreten werden kann. Uns will es scheinen, als ob die erste
und unerläßliche Bedingung die sei, daß der Fürst ein Deutscher sein muß, zum
wenigsten aber ein Mann von durch und durch deutscher Gesinnung. Eine solche
wird aber nur ein Prinz haben können, der von Kindheit an deutsche Luft geatmet
und eine deutsche Erziehung genossen hat. -- Die Ansichten angesehner englischer
Zeitungen, von denen die eine in der Erklärung des Herzogs von Connaught einen
bedauerliche" Abfall von seinem Vaterlande sieht, während eine andre den Verzicht
auf den deutschen Thron wegen der "Höhe der Zivilliste" für unstatthaft erklärt,
sind bezeichnend und für uns belehrend. Maßgebend aber kann für uns Deutsche
"atürlich nur der sehr berechtigte Wunsch sein, als oberste Führer und Berater
unsers Volks ausschließlich Männer zu haben, die mit ihrem ganzen Herzen zu
uns gehören, die alle Lebensinteressen unsrer Nation, also much die Ausbreitung
unsers Handels und die Erstnrknng unsrer Kriegsflotte, für ihre eignen ansehen
und sie mit freudigem Eifer fördern.


Phantasien eines Theaterfreundes.

Wer auch nur auf einer "Jtnlien-
fcchrt" die Theaterverhältnisse des Südens kennen gelernt hat, dem muß gegenüber
den einheimischen als hervorstechendste Eigentümlichkeit auffallen, daß ein ständiges


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Nach dem Hausgesetze der Herzöge von Koburg-Gotha ist also ein Ausländer,
dessen Geburt und Erziehung ihn aufs engste mit einer fremden Nution verknüpft
huben, der Erbe nicht bloß des hinterlassenen Vermögens seiner Verwandten,
sondern auch Erbe des Thrones, d, h. der Ausländer ist berufen, der regierende
Fürst, der Landesvater von einigen Hunderttausend Deutschen zu werdeu.

Wir haben alle Ursache, die Zähigkeit, mit der die Engländer alle ihre natio¬
nalen Eigentümlichkeiten festhalten, hochzuachten, und wünschen unserm deutschen
Volke wenigstens einen Teil dieser Zähigkeit, doch können wir nicht unser schweres
Bedenken unterdrücken, ob es einem in englischen Anschauungen, in englischem
Nationalstolz aufgewachsenen Fürsten möglich sein wird, die Anschauungsweise und
das Gefühlsleben der Deutschen in einem kleinen thüringischen Staate zu versteh».
Kann er das nicht, so kann er auch nicht ihr Landesvater im edelsten Sinne des
Wortes sein. Dann entsteht ein Verhältnis, das wir auch dem kleinsten deutschen
Staate erspart sehen möchten, ein gegenseitiges Sichfremdsein von Fürst und Unter¬
thanen.

Unzweifelhaft könnten ans dieser Art des Erbrechts auch ernste Gefahren für die
Grundlagen des Deutschen Reichs entsteh». Dies wird einleuchtend, wenn wir den
Fall annehmen, daß z. B. ein russischer Fürst statt in Oldenburg in Bayern oder in
Preußen ans den Thron käme. Man wird nicht einwenden, daß wir ja zur Zeit
des frühern Deutschen Bundes auswärtige Fürsten auf deutschen Thronen gehabt
haben — in Luxemburg, in Hannover, in Holstein —; denn das waren Zustände,
deren Wiederkehr kein guter Deutscher wünscht. Man wird auch nicht einwenden,
daß Griechenland und Bulgarien Ausländer zu Fürsten haben. Diese Länder haben
sich diese Fürsten selbst gewählt und wollten sich damit den Anfang einer Dynastie
schaffen, die allmählich national werden soll. Uns scheint die Frage für unser staat¬
liches und nationales Leven vou hoher Bedeutung, und der Satz unsers großen
Staatsmanns, den wir an die Spitze gestellt haben, bedürfte ernstester Beachtung.
Natürlich können derartige wichtige Fragen von großer Tragweite nicht im Land¬
tage eines kleinen Staats entschieden werden, wo die nahen Beziehungen zum
eignen Fürsten eine offne Meinungsäußerung hindern; nur im Reichstage und im
Bundesrate können die Bedingungen festgestellt werden, unter denen das wichtigste
und höchste Amt im Deutschen Reiche, das Amt eines Fürsten eines Teils der
deutschen Nation, nugetreten werden kann. Uns will es scheinen, als ob die erste
und unerläßliche Bedingung die sei, daß der Fürst ein Deutscher sein muß, zum
wenigsten aber ein Mann von durch und durch deutscher Gesinnung. Eine solche
wird aber nur ein Prinz haben können, der von Kindheit an deutsche Luft geatmet
und eine deutsche Erziehung genossen hat. — Die Ansichten angesehner englischer
Zeitungen, von denen die eine in der Erklärung des Herzogs von Connaught einen
bedauerliche» Abfall von seinem Vaterlande sieht, während eine andre den Verzicht
auf den deutschen Thron wegen der „Höhe der Zivilliste" für unstatthaft erklärt,
sind bezeichnend und für uns belehrend. Maßgebend aber kann für uns Deutsche
»atürlich nur der sehr berechtigte Wunsch sein, als oberste Führer und Berater
unsers Volks ausschließlich Männer zu haben, die mit ihrem ganzen Herzen zu
uns gehören, die alle Lebensinteressen unsrer Nation, also much die Ausbreitung
unsers Handels und die Erstnrknng unsrer Kriegsflotte, für ihre eignen ansehen
und sie mit freudigem Eifer fördern.


Phantasien eines Theaterfreundes.

Wer auch nur auf einer „Jtnlien-
fcchrt" die Theaterverhältnisse des Südens kennen gelernt hat, dem muß gegenüber
den einheimischen als hervorstechendste Eigentümlichkeit auffallen, daß ein ständiges


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0397" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/230829"/>
            <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/>
            <p xml:id="ID_1365"> Nach dem Hausgesetze der Herzöge von Koburg-Gotha ist also ein Ausländer,<lb/>
dessen Geburt und Erziehung ihn aufs engste mit einer fremden Nution verknüpft<lb/>
huben, der Erbe nicht bloß des hinterlassenen Vermögens seiner Verwandten,<lb/>
sondern auch Erbe des Thrones, d, h. der Ausländer ist berufen, der regierende<lb/>
Fürst, der Landesvater von einigen Hunderttausend Deutschen zu werdeu.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1366"> Wir haben alle Ursache, die Zähigkeit, mit der die Engländer alle ihre natio¬<lb/>
nalen Eigentümlichkeiten festhalten, hochzuachten, und wünschen unserm deutschen<lb/>
Volke wenigstens einen Teil dieser Zähigkeit, doch können wir nicht unser schweres<lb/>
Bedenken unterdrücken, ob es einem in englischen Anschauungen, in englischem<lb/>
Nationalstolz aufgewachsenen Fürsten möglich sein wird, die Anschauungsweise und<lb/>
das Gefühlsleben der Deutschen in einem kleinen thüringischen Staate zu versteh».<lb/>
Kann er das nicht, so kann er auch nicht ihr Landesvater im edelsten Sinne des<lb/>
Wortes sein. Dann entsteht ein Verhältnis, das wir auch dem kleinsten deutschen<lb/>
Staate erspart sehen möchten, ein gegenseitiges Sichfremdsein von Fürst und Unter¬<lb/>
thanen.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_1367"> Unzweifelhaft könnten ans dieser Art des Erbrechts auch ernste Gefahren für die<lb/>
Grundlagen des Deutschen Reichs entsteh». Dies wird einleuchtend, wenn wir den<lb/>
Fall annehmen, daß z. B. ein russischer Fürst statt in Oldenburg in Bayern oder in<lb/>
Preußen ans den Thron käme. Man wird nicht einwenden, daß wir ja zur Zeit<lb/>
des frühern Deutschen Bundes auswärtige Fürsten auf deutschen Thronen gehabt<lb/>
haben &#x2014; in Luxemburg, in Hannover, in Holstein &#x2014;; denn das waren Zustände,<lb/>
deren Wiederkehr kein guter Deutscher wünscht. Man wird auch nicht einwenden,<lb/>
daß Griechenland und Bulgarien Ausländer zu Fürsten haben. Diese Länder haben<lb/>
sich diese Fürsten selbst gewählt und wollten sich damit den Anfang einer Dynastie<lb/>
schaffen, die allmählich national werden soll. Uns scheint die Frage für unser staat¬<lb/>
liches und nationales Leven vou hoher Bedeutung, und der Satz unsers großen<lb/>
Staatsmanns, den wir an die Spitze gestellt haben, bedürfte ernstester Beachtung.<lb/>
Natürlich können derartige wichtige Fragen von großer Tragweite nicht im Land¬<lb/>
tage eines kleinen Staats entschieden werden, wo die nahen Beziehungen zum<lb/>
eignen Fürsten eine offne Meinungsäußerung hindern; nur im Reichstage und im<lb/>
Bundesrate können die Bedingungen festgestellt werden, unter denen das wichtigste<lb/>
und höchste Amt im Deutschen Reiche, das Amt eines Fürsten eines Teils der<lb/>
deutschen Nation, nugetreten werden kann. Uns will es scheinen, als ob die erste<lb/>
und unerläßliche Bedingung die sei, daß der Fürst ein Deutscher sein muß, zum<lb/>
wenigsten aber ein Mann von durch und durch deutscher Gesinnung. Eine solche<lb/>
wird aber nur ein Prinz haben können, der von Kindheit an deutsche Luft geatmet<lb/>
und eine deutsche Erziehung genossen hat. &#x2014; Die Ansichten angesehner englischer<lb/>
Zeitungen, von denen die eine in der Erklärung des Herzogs von Connaught einen<lb/>
bedauerliche» Abfall von seinem Vaterlande sieht, während eine andre den Verzicht<lb/>
auf den deutschen Thron wegen der &#x201E;Höhe der Zivilliste" für unstatthaft erklärt,<lb/>
sind bezeichnend und für uns belehrend. Maßgebend aber kann für uns Deutsche<lb/>
»atürlich nur der sehr berechtigte Wunsch sein, als oberste Führer und Berater<lb/>
unsers Volks ausschließlich Männer zu haben, die mit ihrem ganzen Herzen zu<lb/>
uns gehören, die alle Lebensinteressen unsrer Nation, also much die Ausbreitung<lb/>
unsers Handels und die Erstnrknng unsrer Kriegsflotte, für ihre eignen ansehen<lb/>
und sie mit freudigem Eifer fördern.</p><lb/>
          </div>
          <div n="2">
            <head> Phantasien eines Theaterfreundes.</head>
            <p xml:id="ID_1368" next="#ID_1369"> Wer auch nur auf einer &#x201E;Jtnlien-<lb/>
fcchrt" die Theaterverhältnisse des Südens kennen gelernt hat, dem muß gegenüber<lb/>
den einheimischen als hervorstechendste Eigentümlichkeit auffallen, daß ein ständiges</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0397] Maßgebliches und Unmaßgebliches Nach dem Hausgesetze der Herzöge von Koburg-Gotha ist also ein Ausländer, dessen Geburt und Erziehung ihn aufs engste mit einer fremden Nution verknüpft huben, der Erbe nicht bloß des hinterlassenen Vermögens seiner Verwandten, sondern auch Erbe des Thrones, d, h. der Ausländer ist berufen, der regierende Fürst, der Landesvater von einigen Hunderttausend Deutschen zu werdeu. Wir haben alle Ursache, die Zähigkeit, mit der die Engländer alle ihre natio¬ nalen Eigentümlichkeiten festhalten, hochzuachten, und wünschen unserm deutschen Volke wenigstens einen Teil dieser Zähigkeit, doch können wir nicht unser schweres Bedenken unterdrücken, ob es einem in englischen Anschauungen, in englischem Nationalstolz aufgewachsenen Fürsten möglich sein wird, die Anschauungsweise und das Gefühlsleben der Deutschen in einem kleinen thüringischen Staate zu versteh». Kann er das nicht, so kann er auch nicht ihr Landesvater im edelsten Sinne des Wortes sein. Dann entsteht ein Verhältnis, das wir auch dem kleinsten deutschen Staate erspart sehen möchten, ein gegenseitiges Sichfremdsein von Fürst und Unter¬ thanen. Unzweifelhaft könnten ans dieser Art des Erbrechts auch ernste Gefahren für die Grundlagen des Deutschen Reichs entsteh». Dies wird einleuchtend, wenn wir den Fall annehmen, daß z. B. ein russischer Fürst statt in Oldenburg in Bayern oder in Preußen ans den Thron käme. Man wird nicht einwenden, daß wir ja zur Zeit des frühern Deutschen Bundes auswärtige Fürsten auf deutschen Thronen gehabt haben — in Luxemburg, in Hannover, in Holstein —; denn das waren Zustände, deren Wiederkehr kein guter Deutscher wünscht. Man wird auch nicht einwenden, daß Griechenland und Bulgarien Ausländer zu Fürsten haben. Diese Länder haben sich diese Fürsten selbst gewählt und wollten sich damit den Anfang einer Dynastie schaffen, die allmählich national werden soll. Uns scheint die Frage für unser staat¬ liches und nationales Leven vou hoher Bedeutung, und der Satz unsers großen Staatsmanns, den wir an die Spitze gestellt haben, bedürfte ernstester Beachtung. Natürlich können derartige wichtige Fragen von großer Tragweite nicht im Land¬ tage eines kleinen Staats entschieden werden, wo die nahen Beziehungen zum eignen Fürsten eine offne Meinungsäußerung hindern; nur im Reichstage und im Bundesrate können die Bedingungen festgestellt werden, unter denen das wichtigste und höchste Amt im Deutschen Reiche, das Amt eines Fürsten eines Teils der deutschen Nation, nugetreten werden kann. Uns will es scheinen, als ob die erste und unerläßliche Bedingung die sei, daß der Fürst ein Deutscher sein muß, zum wenigsten aber ein Mann von durch und durch deutscher Gesinnung. Eine solche wird aber nur ein Prinz haben können, der von Kindheit an deutsche Luft geatmet und eine deutsche Erziehung genossen hat. — Die Ansichten angesehner englischer Zeitungen, von denen die eine in der Erklärung des Herzogs von Connaught einen bedauerliche» Abfall von seinem Vaterlande sieht, während eine andre den Verzicht auf den deutschen Thron wegen der „Höhe der Zivilliste" für unstatthaft erklärt, sind bezeichnend und für uns belehrend. Maßgebend aber kann für uns Deutsche »atürlich nur der sehr berechtigte Wunsch sein, als oberste Führer und Berater unsers Volks ausschließlich Männer zu haben, die mit ihrem ganzen Herzen zu uns gehören, die alle Lebensinteressen unsrer Nation, also much die Ausbreitung unsers Handels und die Erstnrknng unsrer Kriegsflotte, für ihre eignen ansehen und sie mit freudigem Eifer fördern. Phantasien eines Theaterfreundes. Wer auch nur auf einer „Jtnlien- fcchrt" die Theaterverhältnisse des Südens kennen gelernt hat, dem muß gegenüber den einheimischen als hervorstechendste Eigentümlichkeit auffallen, daß ein ständiges

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/397
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/397>, abgerufen am 30.04.2024.