Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Schulbüreaukratismus.

Der Erlaß des preußischen Kultusministeriums
über die Handhabung des Züchtigungsrechts, zu dem die unselig berühmte Schwester
Kcirola den Anlaß gegeben hat, gehört zu den allcrunglücklichsten Erzeugnissen des
Schulbüreankratismus. Unsre Ansicht über Prügel kennen die Leser. Wir huldigen
nicht der Prügelpädagvgik, aber wir glauben nicht, daß die Schule ganz ohne Schläge
auskommen kann. Prügel sind niemals ein Erziehungsmittel im eigentlichen Sinne
des Wortes, aber sie sind ein Disziplincirmittel, zu dessen Anwendung sich der
Lehrer unter Umständen gezwungen sieht. Ein pädagogisches Genie bedarf dieses
Mittels nicht, aber die meisten Lehrer sind keine Genies, und in überfüllten Klassen
und nnter zum Teil rohen und verwilderten Burschen würden sie sich nicht zu
helfen wissen, wenn ihnen die Anwendung dieses Mittels verboten würde. Ein
Verbot enthält aber der Erlaß thatsächlich. Denn er schreibt vor, daß in Schulen,
die unter einem Rektor oder Hnuptlehrer stehn, körperliche Strafen nur unter der
Zustimmung des Leiters der Schule angewandt werden sollen; in den übrigen
Schulen soll die Zustimmung, das heißt doch wohl Erlaubnis, des Schuliuspektors
eingeholt, und wo das nicht möglich ist, sofort nach vvllzogner Strafe über Grund
nud Art der Strafe dein Schulinspektor Bericht erstattet werden. Man denke!
Anstatt eine Schülerfrechheit augenblicklich mit einer Ohrfeige zu beantworten, soll
der Lehrer zum Schulinspektor laufen oder an ihn schreiben! Anstatt auf eine
grobe Ungehörigkeit sofort in der geeigneten Weise zu reagieren, soll er dem Bengel
sagen: "Ich werde eine Ohrfeige, oder ich werde drei Rutenhiebe auf deinen Podex
beantragen," was natürlich ein Hvllengelächter der ganzen Klasse zur Folge haben
Wird. Kennen denn die Herren die Anekdote von dem Dorfschulmeister nicht, der
den alten Fritz seiner Klasse nicht als König vorstellen mochte, weil die Rangen
nicht wissen durften, daß es einen in der Welt gäbe, der über ihm stünde? Nicht
allein wird die Autorität des Lehrers gänzlich zerstört, wenn die Schüler wissen,
daß er nicht einmal so viel Recht über sie hat, wie jeder ältere Bruder, wie jeder
stärkere Kamerad, wie der zwanzigjährige Geselle über den sechzehnjährige-, Lehr¬
ling, und wie sich jeder Mann auf der Straße gegen wildfremde Kinder heraus¬
nimmt, wenn er sie Unfug treiben sieht, sie werden auch in dem Erlaß, der ihnen
natürlich längst bekannt geworden ist, geradezu eine Aufforderung sehen, diese Ohn¬
macht des Lehrers auszunutzen. So gescheit sind sie schon, daß sie wissen, wie un¬
angenehm und lästig es für deu Lehrer sein würde, wenn er alle Tage ein paar
Dutzend Strafen beantragen müßte; sie brauchen also nur recht viel Unfug zu treiben,
um sich völlige Straflosigkeit zu sichern. Wenn der Erlaß diese Wirkung nicht hat,
wenn in den meisten Schulen das pädagogische Geschick des Lehrers und die Liebe
der Schüler oder ihre Achtung und Furcht vor ihm hinreiche", die Disziplin auch
in dieser ungünstigen Lage, die man ihm bereitet hat, noch aufrecht zu erhalte",
so kömie" die Räte des Kultusministeriums Gott danken für die Abivendung des
Unheils, das sie beinahe angerichtet hätten.

Schläge sind bei Kindern gerade nur daun gerechtfertigt, wenn sie der Nbel-
that auf dem Fuße folgen. Sie sind das geeignetste und manchmal das einzige
Mittel, eine augenblickliche Wirkung zu erzielen, die unbedingt erzielt werden muß.
Eine einzige im rechten Moment aufgeflickte Ohrfeige kann die wankende Disziplin
der Klasse und die bedrohte Autorität des Lehrers so feststellen, daß dieser ein
ganzes Jahr lang keinen Schlag mehr zu führen braucht. Und ein Prügelgewitter


Schulbüreaukratismus.

Der Erlaß des preußischen Kultusministeriums
über die Handhabung des Züchtigungsrechts, zu dem die unselig berühmte Schwester
Kcirola den Anlaß gegeben hat, gehört zu den allcrunglücklichsten Erzeugnissen des
Schulbüreankratismus. Unsre Ansicht über Prügel kennen die Leser. Wir huldigen
nicht der Prügelpädagvgik, aber wir glauben nicht, daß die Schule ganz ohne Schläge
auskommen kann. Prügel sind niemals ein Erziehungsmittel im eigentlichen Sinne
des Wortes, aber sie sind ein Disziplincirmittel, zu dessen Anwendung sich der
Lehrer unter Umständen gezwungen sieht. Ein pädagogisches Genie bedarf dieses
Mittels nicht, aber die meisten Lehrer sind keine Genies, und in überfüllten Klassen
und nnter zum Teil rohen und verwilderten Burschen würden sie sich nicht zu
helfen wissen, wenn ihnen die Anwendung dieses Mittels verboten würde. Ein
Verbot enthält aber der Erlaß thatsächlich. Denn er schreibt vor, daß in Schulen,
die unter einem Rektor oder Hnuptlehrer stehn, körperliche Strafen nur unter der
Zustimmung des Leiters der Schule angewandt werden sollen; in den übrigen
Schulen soll die Zustimmung, das heißt doch wohl Erlaubnis, des Schuliuspektors
eingeholt, und wo das nicht möglich ist, sofort nach vvllzogner Strafe über Grund
nud Art der Strafe dein Schulinspektor Bericht erstattet werden. Man denke!
Anstatt eine Schülerfrechheit augenblicklich mit einer Ohrfeige zu beantworten, soll
der Lehrer zum Schulinspektor laufen oder an ihn schreiben! Anstatt auf eine
grobe Ungehörigkeit sofort in der geeigneten Weise zu reagieren, soll er dem Bengel
sagen: „Ich werde eine Ohrfeige, oder ich werde drei Rutenhiebe auf deinen Podex
beantragen," was natürlich ein Hvllengelächter der ganzen Klasse zur Folge haben
Wird. Kennen denn die Herren die Anekdote von dem Dorfschulmeister nicht, der
den alten Fritz seiner Klasse nicht als König vorstellen mochte, weil die Rangen
nicht wissen durften, daß es einen in der Welt gäbe, der über ihm stünde? Nicht
allein wird die Autorität des Lehrers gänzlich zerstört, wenn die Schüler wissen,
daß er nicht einmal so viel Recht über sie hat, wie jeder ältere Bruder, wie jeder
stärkere Kamerad, wie der zwanzigjährige Geselle über den sechzehnjährige-, Lehr¬
ling, und wie sich jeder Mann auf der Straße gegen wildfremde Kinder heraus¬
nimmt, wenn er sie Unfug treiben sieht, sie werden auch in dem Erlaß, der ihnen
natürlich längst bekannt geworden ist, geradezu eine Aufforderung sehen, diese Ohn¬
macht des Lehrers auszunutzen. So gescheit sind sie schon, daß sie wissen, wie un¬
angenehm und lästig es für deu Lehrer sein würde, wenn er alle Tage ein paar
Dutzend Strafen beantragen müßte; sie brauchen also nur recht viel Unfug zu treiben,
um sich völlige Straflosigkeit zu sichern. Wenn der Erlaß diese Wirkung nicht hat,
wenn in den meisten Schulen das pädagogische Geschick des Lehrers und die Liebe
der Schüler oder ihre Achtung und Furcht vor ihm hinreiche», die Disziplin auch
in dieser ungünstigen Lage, die man ihm bereitet hat, noch aufrecht zu erhalte»,
so kömie» die Räte des Kultusministeriums Gott danken für die Abivendung des
Unheils, das sie beinahe angerichtet hätten.

Schläge sind bei Kindern gerade nur daun gerechtfertigt, wenn sie der Nbel-
that auf dem Fuße folgen. Sie sind das geeignetste und manchmal das einzige
Mittel, eine augenblickliche Wirkung zu erzielen, die unbedingt erzielt werden muß.
Eine einzige im rechten Moment aufgeflickte Ohrfeige kann die wankende Disziplin
der Klasse und die bedrohte Autorität des Lehrers so feststellen, daß dieser ein
ganzes Jahr lang keinen Schlag mehr zu führen braucht. Und ein Prügelgewitter


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0725" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/231157"/>
          <div n="2">
            <head> Schulbüreaukratismus.</head>
            <p xml:id="ID_2530"> Der Erlaß des preußischen Kultusministeriums<lb/>
über die Handhabung des Züchtigungsrechts, zu dem die unselig berühmte Schwester<lb/>
Kcirola den Anlaß gegeben hat, gehört zu den allcrunglücklichsten Erzeugnissen des<lb/>
Schulbüreankratismus. Unsre Ansicht über Prügel kennen die Leser. Wir huldigen<lb/>
nicht der Prügelpädagvgik, aber wir glauben nicht, daß die Schule ganz ohne Schläge<lb/>
auskommen kann. Prügel sind niemals ein Erziehungsmittel im eigentlichen Sinne<lb/>
des Wortes, aber sie sind ein Disziplincirmittel, zu dessen Anwendung sich der<lb/>
Lehrer unter Umständen gezwungen sieht. Ein pädagogisches Genie bedarf dieses<lb/>
Mittels nicht, aber die meisten Lehrer sind keine Genies, und in überfüllten Klassen<lb/>
und nnter zum Teil rohen und verwilderten Burschen würden sie sich nicht zu<lb/>
helfen wissen, wenn ihnen die Anwendung dieses Mittels verboten würde. Ein<lb/>
Verbot enthält aber der Erlaß thatsächlich. Denn er schreibt vor, daß in Schulen,<lb/>
die unter einem Rektor oder Hnuptlehrer stehn, körperliche Strafen nur unter der<lb/>
Zustimmung des Leiters der Schule angewandt werden sollen; in den übrigen<lb/>
Schulen soll die Zustimmung, das heißt doch wohl Erlaubnis, des Schuliuspektors<lb/>
eingeholt, und wo das nicht möglich ist, sofort nach vvllzogner Strafe über Grund<lb/>
nud Art der Strafe dein Schulinspektor Bericht erstattet werden. Man denke!<lb/>
Anstatt eine Schülerfrechheit augenblicklich mit einer Ohrfeige zu beantworten, soll<lb/>
der Lehrer zum Schulinspektor laufen oder an ihn schreiben! Anstatt auf eine<lb/>
grobe Ungehörigkeit sofort in der geeigneten Weise zu reagieren, soll er dem Bengel<lb/>
sagen: &#x201E;Ich werde eine Ohrfeige, oder ich werde drei Rutenhiebe auf deinen Podex<lb/>
beantragen," was natürlich ein Hvllengelächter der ganzen Klasse zur Folge haben<lb/>
Wird. Kennen denn die Herren die Anekdote von dem Dorfschulmeister nicht, der<lb/>
den alten Fritz seiner Klasse nicht als König vorstellen mochte, weil die Rangen<lb/>
nicht wissen durften, daß es einen in der Welt gäbe, der über ihm stünde? Nicht<lb/>
allein wird die Autorität des Lehrers gänzlich zerstört, wenn die Schüler wissen,<lb/>
daß er nicht einmal so viel Recht über sie hat, wie jeder ältere Bruder, wie jeder<lb/>
stärkere Kamerad, wie der zwanzigjährige Geselle über den sechzehnjährige-, Lehr¬<lb/>
ling, und wie sich jeder Mann auf der Straße gegen wildfremde Kinder heraus¬<lb/>
nimmt, wenn er sie Unfug treiben sieht, sie werden auch in dem Erlaß, der ihnen<lb/>
natürlich längst bekannt geworden ist, geradezu eine Aufforderung sehen, diese Ohn¬<lb/>
macht des Lehrers auszunutzen. So gescheit sind sie schon, daß sie wissen, wie un¬<lb/>
angenehm und lästig es für deu Lehrer sein würde, wenn er alle Tage ein paar<lb/>
Dutzend Strafen beantragen müßte; sie brauchen also nur recht viel Unfug zu treiben,<lb/>
um sich völlige Straflosigkeit zu sichern. Wenn der Erlaß diese Wirkung nicht hat,<lb/>
wenn in den meisten Schulen das pädagogische Geschick des Lehrers und die Liebe<lb/>
der Schüler oder ihre Achtung und Furcht vor ihm hinreiche», die Disziplin auch<lb/>
in dieser ungünstigen Lage, die man ihm bereitet hat, noch aufrecht zu erhalte»,<lb/>
so kömie» die Räte des Kultusministeriums Gott danken für die Abivendung des<lb/>
Unheils, das sie beinahe angerichtet hätten.</p><lb/>
            <p xml:id="ID_2531" next="#ID_2532"> Schläge sind bei Kindern gerade nur daun gerechtfertigt, wenn sie der Nbel-<lb/>
that auf dem Fuße folgen. Sie sind das geeignetste und manchmal das einzige<lb/>
Mittel, eine augenblickliche Wirkung zu erzielen, die unbedingt erzielt werden muß.<lb/>
Eine einzige im rechten Moment aufgeflickte Ohrfeige kann die wankende Disziplin<lb/>
der Klasse und die bedrohte Autorität des Lehrers so feststellen, daß dieser ein<lb/>
ganzes Jahr lang keinen Schlag mehr zu führen braucht. Und ein Prügelgewitter</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0725] Schulbüreaukratismus. Der Erlaß des preußischen Kultusministeriums über die Handhabung des Züchtigungsrechts, zu dem die unselig berühmte Schwester Kcirola den Anlaß gegeben hat, gehört zu den allcrunglücklichsten Erzeugnissen des Schulbüreankratismus. Unsre Ansicht über Prügel kennen die Leser. Wir huldigen nicht der Prügelpädagvgik, aber wir glauben nicht, daß die Schule ganz ohne Schläge auskommen kann. Prügel sind niemals ein Erziehungsmittel im eigentlichen Sinne des Wortes, aber sie sind ein Disziplincirmittel, zu dessen Anwendung sich der Lehrer unter Umständen gezwungen sieht. Ein pädagogisches Genie bedarf dieses Mittels nicht, aber die meisten Lehrer sind keine Genies, und in überfüllten Klassen und nnter zum Teil rohen und verwilderten Burschen würden sie sich nicht zu helfen wissen, wenn ihnen die Anwendung dieses Mittels verboten würde. Ein Verbot enthält aber der Erlaß thatsächlich. Denn er schreibt vor, daß in Schulen, die unter einem Rektor oder Hnuptlehrer stehn, körperliche Strafen nur unter der Zustimmung des Leiters der Schule angewandt werden sollen; in den übrigen Schulen soll die Zustimmung, das heißt doch wohl Erlaubnis, des Schuliuspektors eingeholt, und wo das nicht möglich ist, sofort nach vvllzogner Strafe über Grund nud Art der Strafe dein Schulinspektor Bericht erstattet werden. Man denke! Anstatt eine Schülerfrechheit augenblicklich mit einer Ohrfeige zu beantworten, soll der Lehrer zum Schulinspektor laufen oder an ihn schreiben! Anstatt auf eine grobe Ungehörigkeit sofort in der geeigneten Weise zu reagieren, soll er dem Bengel sagen: „Ich werde eine Ohrfeige, oder ich werde drei Rutenhiebe auf deinen Podex beantragen," was natürlich ein Hvllengelächter der ganzen Klasse zur Folge haben Wird. Kennen denn die Herren die Anekdote von dem Dorfschulmeister nicht, der den alten Fritz seiner Klasse nicht als König vorstellen mochte, weil die Rangen nicht wissen durften, daß es einen in der Welt gäbe, der über ihm stünde? Nicht allein wird die Autorität des Lehrers gänzlich zerstört, wenn die Schüler wissen, daß er nicht einmal so viel Recht über sie hat, wie jeder ältere Bruder, wie jeder stärkere Kamerad, wie der zwanzigjährige Geselle über den sechzehnjährige-, Lehr¬ ling, und wie sich jeder Mann auf der Straße gegen wildfremde Kinder heraus¬ nimmt, wenn er sie Unfug treiben sieht, sie werden auch in dem Erlaß, der ihnen natürlich längst bekannt geworden ist, geradezu eine Aufforderung sehen, diese Ohn¬ macht des Lehrers auszunutzen. So gescheit sind sie schon, daß sie wissen, wie un¬ angenehm und lästig es für deu Lehrer sein würde, wenn er alle Tage ein paar Dutzend Strafen beantragen müßte; sie brauchen also nur recht viel Unfug zu treiben, um sich völlige Straflosigkeit zu sichern. Wenn der Erlaß diese Wirkung nicht hat, wenn in den meisten Schulen das pädagogische Geschick des Lehrers und die Liebe der Schüler oder ihre Achtung und Furcht vor ihm hinreiche», die Disziplin auch in dieser ungünstigen Lage, die man ihm bereitet hat, noch aufrecht zu erhalte», so kömie» die Räte des Kultusministeriums Gott danken für die Abivendung des Unheils, das sie beinahe angerichtet hätten. Schläge sind bei Kindern gerade nur daun gerechtfertigt, wenn sie der Nbel- that auf dem Fuße folgen. Sie sind das geeignetste und manchmal das einzige Mittel, eine augenblickliche Wirkung zu erzielen, die unbedingt erzielt werden muß. Eine einzige im rechten Moment aufgeflickte Ohrfeige kann die wankende Disziplin der Klasse und die bedrohte Autorität des Lehrers so feststellen, daß dieser ein ganzes Jahr lang keinen Schlag mehr zu führen braucht. Und ein Prügelgewitter

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/725
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/725>, abgerufen am 30.04.2024.