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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Viertes Vierteljahr.

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Die Thronfolge in Sachsen "Lolmrg und Gotha

jedoch die Bemerkung nicht versagen, daß mir manche dieser Anschauungen und
Vorschläge, so erfreulich auch dabei vielfach das erstarkte deutsche National¬
bewußtsein zu Tage getreten ist, nicht sowohl von deutschem Nationalbewußt¬
sein als vielmehr von dem Wunsche eingegeben erscheinen, bei einer so passenden
Gelegenheit wieder einmal ein wenig an der monarchischen Institution zu
rütteln.

1

Die genealogischen Verhältnisse des Gesamthauses Sachsen Coburg und
Gotha sind in dem schon erwähnten Aufsatz in Ur. 22 dieser Zeitschrift so
ausführlich und übersichtlich dargestellt worden, daß ich nur auf ihn verweisen
kann. Dasselbe ist der Fall hinsichtlich der genealogischen Verhältnisse der
am besten als die "englische" zu bezeichnenden Speziallinie, die vorläufig für
die Thronfolge in Coburg und Gotha allein in Betracht kommt und die aus
der Nachkommenschaft des Prinzgemahls von England besteht. Es sei deshalb,
des leichtern Verständnisses wegen, hier nur nochmals festgestellt, daß genea¬
logisch, nach dem Rechte der Erstgeburt, nach dem jetzt regierenden Herzog
Alfred nach einander zur Thronfolge in Coburg und Gotha berufen sind:
1. der erste jüngere Bruder des regierenden Herzogs: William Arthur Patrick
Albert, Herzog von Connaught, geb. 1. Mai 1850; 2. dessen Sohn Prinz
Arthur Friedrich Patrick Albert, geb. 13. Januar 1883; 3. der einzige Sohn
des zweiten jüngern, 1884 verstorbnen Bruders des regierenden Herzogs: Karl
Eduard Herzog von Albany, geb. 19. Juli 1884 als xoMuruus.

Bald nach dem Tode des Erbprinzen von Coburg-Gotha, am 6. Februar
1899, erging eine Erklärung des Herzogs von Connaught an den vereinigten
Landtag von Coburg-Gotha/) ä. et. Rom, 6. April 1899, wonach es schien,
daß das Land in ihm und seinem Sohne, dem Prinzen Arthur, seine zu¬
künftigen Landesherren zu sehen habe. Auf den öffentlichen "Meinungsaus¬
tausch" in der in- und der ausländischen, namentlich in der englischen Presse
und in dem Landtage von Coburg-Gotha gehe ich zunächst gar nicht ein. Das
Endergebnis ist folgendes:

^. Verzicht des Herzogs und Prinzen von (Lonnaught

London, Gloucester-House Pieadillv, 24. Juni 1899.

Nachdem es Gott gefallen hat, den hochseligen Erbprinzen Alfred von Sachsen
Coburg und Gotha aus diesem Leben abzurufen, sind Wir William Arthur Patrick
Albert Herzog von Connaught, Herzog zu Sachsen durch das Staatsgrundgesch der
Herzogtümer Coburg und Gotha vom 3. Mai 13S2 und das Hausgesetz für das
Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaische Haus vvni 1. Mnrz 1355 zunächst nach
Unserm geliebten Bruder, dem regierenden Herzog Alfred Ernst Albert von Sachsen
Coburg und Gotha Königliche Hoheit zur Regiernngsnachfolge in den Herzogtümern
Coburg und Gotha berufen, und es wird dieselbe nach Uns auf Unsern geliebten



-) Abgedruckt in dieser Zeitschrift in Ur. 20 vom 18. Mai 1899, S, 388.
Die Thronfolge in Sachsen «Lolmrg und Gotha

jedoch die Bemerkung nicht versagen, daß mir manche dieser Anschauungen und
Vorschläge, so erfreulich auch dabei vielfach das erstarkte deutsche National¬
bewußtsein zu Tage getreten ist, nicht sowohl von deutschem Nationalbewußt¬
sein als vielmehr von dem Wunsche eingegeben erscheinen, bei einer so passenden
Gelegenheit wieder einmal ein wenig an der monarchischen Institution zu
rütteln.

1

Die genealogischen Verhältnisse des Gesamthauses Sachsen Coburg und
Gotha sind in dem schon erwähnten Aufsatz in Ur. 22 dieser Zeitschrift so
ausführlich und übersichtlich dargestellt worden, daß ich nur auf ihn verweisen
kann. Dasselbe ist der Fall hinsichtlich der genealogischen Verhältnisse der
am besten als die „englische" zu bezeichnenden Speziallinie, die vorläufig für
die Thronfolge in Coburg und Gotha allein in Betracht kommt und die aus
der Nachkommenschaft des Prinzgemahls von England besteht. Es sei deshalb,
des leichtern Verständnisses wegen, hier nur nochmals festgestellt, daß genea¬
logisch, nach dem Rechte der Erstgeburt, nach dem jetzt regierenden Herzog
Alfred nach einander zur Thronfolge in Coburg und Gotha berufen sind:
1. der erste jüngere Bruder des regierenden Herzogs: William Arthur Patrick
Albert, Herzog von Connaught, geb. 1. Mai 1850; 2. dessen Sohn Prinz
Arthur Friedrich Patrick Albert, geb. 13. Januar 1883; 3. der einzige Sohn
des zweiten jüngern, 1884 verstorbnen Bruders des regierenden Herzogs: Karl
Eduard Herzog von Albany, geb. 19. Juli 1884 als xoMuruus.

Bald nach dem Tode des Erbprinzen von Coburg-Gotha, am 6. Februar
1899, erging eine Erklärung des Herzogs von Connaught an den vereinigten
Landtag von Coburg-Gotha/) ä. et. Rom, 6. April 1899, wonach es schien,
daß das Land in ihm und seinem Sohne, dem Prinzen Arthur, seine zu¬
künftigen Landesherren zu sehen habe. Auf den öffentlichen „Meinungsaus¬
tausch" in der in- und der ausländischen, namentlich in der englischen Presse
und in dem Landtage von Coburg-Gotha gehe ich zunächst gar nicht ein. Das
Endergebnis ist folgendes:

^. Verzicht des Herzogs und Prinzen von (Lonnaught

London, Gloucester-House Pieadillv, 24. Juni 1899.

Nachdem es Gott gefallen hat, den hochseligen Erbprinzen Alfred von Sachsen
Coburg und Gotha aus diesem Leben abzurufen, sind Wir William Arthur Patrick
Albert Herzog von Connaught, Herzog zu Sachsen durch das Staatsgrundgesch der
Herzogtümer Coburg und Gotha vom 3. Mai 13S2 und das Hausgesetz für das
Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaische Haus vvni 1. Mnrz 1355 zunächst nach
Unserm geliebten Bruder, dem regierenden Herzog Alfred Ernst Albert von Sachsen
Coburg und Gotha Königliche Hoheit zur Regiernngsnachfolge in den Herzogtümern
Coburg und Gotha berufen, und es wird dieselbe nach Uns auf Unsern geliebten



-) Abgedruckt in dieser Zeitschrift in Ur. 20 vom 18. Mai 1899, S, 388.
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[0026] Die Thronfolge in Sachsen «Lolmrg und Gotha jedoch die Bemerkung nicht versagen, daß mir manche dieser Anschauungen und Vorschläge, so erfreulich auch dabei vielfach das erstarkte deutsche National¬ bewußtsein zu Tage getreten ist, nicht sowohl von deutschem Nationalbewußt¬ sein als vielmehr von dem Wunsche eingegeben erscheinen, bei einer so passenden Gelegenheit wieder einmal ein wenig an der monarchischen Institution zu rütteln. 1 Die genealogischen Verhältnisse des Gesamthauses Sachsen Coburg und Gotha sind in dem schon erwähnten Aufsatz in Ur. 22 dieser Zeitschrift so ausführlich und übersichtlich dargestellt worden, daß ich nur auf ihn verweisen kann. Dasselbe ist der Fall hinsichtlich der genealogischen Verhältnisse der am besten als die „englische" zu bezeichnenden Speziallinie, die vorläufig für die Thronfolge in Coburg und Gotha allein in Betracht kommt und die aus der Nachkommenschaft des Prinzgemahls von England besteht. Es sei deshalb, des leichtern Verständnisses wegen, hier nur nochmals festgestellt, daß genea¬ logisch, nach dem Rechte der Erstgeburt, nach dem jetzt regierenden Herzog Alfred nach einander zur Thronfolge in Coburg und Gotha berufen sind: 1. der erste jüngere Bruder des regierenden Herzogs: William Arthur Patrick Albert, Herzog von Connaught, geb. 1. Mai 1850; 2. dessen Sohn Prinz Arthur Friedrich Patrick Albert, geb. 13. Januar 1883; 3. der einzige Sohn des zweiten jüngern, 1884 verstorbnen Bruders des regierenden Herzogs: Karl Eduard Herzog von Albany, geb. 19. Juli 1884 als xoMuruus. Bald nach dem Tode des Erbprinzen von Coburg-Gotha, am 6. Februar 1899, erging eine Erklärung des Herzogs von Connaught an den vereinigten Landtag von Coburg-Gotha/) ä. et. Rom, 6. April 1899, wonach es schien, daß das Land in ihm und seinem Sohne, dem Prinzen Arthur, seine zu¬ künftigen Landesherren zu sehen habe. Auf den öffentlichen „Meinungsaus¬ tausch" in der in- und der ausländischen, namentlich in der englischen Presse und in dem Landtage von Coburg-Gotha gehe ich zunächst gar nicht ein. Das Endergebnis ist folgendes: ^. Verzicht des Herzogs und Prinzen von (Lonnaught London, Gloucester-House Pieadillv, 24. Juni 1899. Nachdem es Gott gefallen hat, den hochseligen Erbprinzen Alfred von Sachsen Coburg und Gotha aus diesem Leben abzurufen, sind Wir William Arthur Patrick Albert Herzog von Connaught, Herzog zu Sachsen durch das Staatsgrundgesch der Herzogtümer Coburg und Gotha vom 3. Mai 13S2 und das Hausgesetz für das Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaische Haus vvni 1. Mnrz 1355 zunächst nach Unserm geliebten Bruder, dem regierenden Herzog Alfred Ernst Albert von Sachsen Coburg und Gotha Königliche Hoheit zur Regiernngsnachfolge in den Herzogtümern Coburg und Gotha berufen, und es wird dieselbe nach Uns auf Unsern geliebten -) Abgedruckt in dieser Zeitschrift in Ur. 20 vom 18. Mai 1899, S, 388.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_231811/26>, abgerufen am 07.05.2024.