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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

37 736 Registertonnen den Hafen von Apia besucht haben, wovon nuf die britische
Flagge allein 41527 und auf die amerikanische 31729 Tonnen kamen. Die
deutsche Flagge war dagegen in der jüngsten Zeit verschwindend wenig vertreten.
Das wird sich nun Wohl bald wieder ändern. Freilich kann Neuseeland immer in
fünf Tagen, Sydney in acht Tagen mit dem Dampfer erreicht werden.

Auch die Produktion von Upolu und Sawaii wird bald sehr viel wertvoller
werden. Die bisherigen aus dem Kondominium hervorgehenden Mißstände haben die
wirtschaftliche Ausbeute dieser von der Natur so reich bedachten Inseln ganz auszer-
ordentlich zurückgehalten. Sie ist trotz jahrzehntelanger Arbeit immer noch in den
ersten Anfängen. Die benutzbare Bodenfläche ist bis jetzt mir zu einem sehr kleinen
Teil in Kultur genommen. Die heute noch fast nur aus Kvprcmüssen bestehende
Ausfuhr läßt sich leicht durch andre, wertvollere Erzeugnisse wie Kaffee, Baum¬
wolle, Kakao usw. vermehren. Ob die auf den Konsum der Eingebornen speku¬
lierende Einfuhr eine Zukunft hat, wird von der Möglichkeit abhängen, die Ein¬
gebornen zur Arbeit zu erziehen. Da wird alles auf das koloniale Geschick der
deutschen Verwaltung ankommen. Was ans dem früher viel gerühmten, jetzt dnrch
die Mißwirtschaft der weißen Rasse schon stark heruntergekommnen Naturvolk werden
wird, kann man nicht wissen, da haben unsre Kolonialstaatsmäuuer eine interessante
Aufgabe vor sich. Möchte es ihnen gelingen, die Sünden der Vergangenheit
wieder gut zu machen. Eine reine Gefühlspolitik wird kaum nuf Erfolg hoffen
können. Es wird auch scharf zugegriffen werden müssen, und die Selbstverwaltnngs-
schwnrmer werden, wenn sie die Oberhand bekommen, voraussichtlich trübe Er¬
/? fahrungen machen.


Juristendeutsch.

In einer Strafknmmersitznng wurde kürzlich folgender Er-
öffnnngsbeschlnß verlesen: "Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird
1. gegen den Schnstergesellen A., 2. gegen den Kaufmmmslehrling B., geboren am
1. Juli 1833, welche hinreichend verdächtig erscheinen, am 2. Januar 1899, mithin
zu 2 zu einer Zeit, wo er das zwölfte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr voll¬
endet hatte, gemeinschaftlich, nud zwar zu 1, nachdem er im Jnlnnde wegen Be¬
trugs einmal, nämlich zufolge Urteils des Königlichen Schöffengerichts zu X am
1V. März 1890, und wegen darauf begaugueu Betrugs zum zweitenmal, nämlich zu¬
folge Urteils der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu A am 3. Oktober 1893
bestraft worden, den Entschluß in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvor¬
teil zu verschaffen, das Vermögen eines andern dadurch zu beschädigen, daß sie dnrch
Vorspiegelung falscher beziehungsweise Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Irr¬
tum erregten, durch Handlungen bethätigt zu haben, welche einen Anfang der Aus¬
führung des Vergehens des Betrugs enthielten, indem beide Angeklagte durch die
unwahre Angabe, sie seien vom Schustermeister K. beauftragt, für diesen Backwaren
nuf Kredit zu kaufen, der Angeklagte zu 1 auch durch Verschweigung der Thatsache,
daß er vom Schustermeister K. um 1. Jnnuar 1399 entlassen war, in dem Bäcker L.
einen Irrtum zu erregen und diesen zu bewegen suchte", ihnen Backwaren ohne
Bezahlung zu verabfolgen -- dus Hauptverfahren vor der Strafkammer II des
Königlichen Landgerichts zu O. eröffnet."

Solche und ähnliche Sprnchnngehener von Eröffuungsbeschlüssen gehören gnr
nicht zu den Seltenheiten in den deutschen Gerichtssälen. Niemand wird derartige
Sntzbilduugeu schon finden; aber sie sind nicht nur häßlich, nicht nur eine unerhörte
Versündigung an der deutschen Sprache, sie sind auch für die Rechtsprechung
geradezu gefährlich. Die Sache hat eine sehr ernste Seite.

Der Eröffuungsbeschlusz soll die Grundlage für die Hauptverhandlung sein.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

37 736 Registertonnen den Hafen von Apia besucht haben, wovon nuf die britische
Flagge allein 41527 und auf die amerikanische 31729 Tonnen kamen. Die
deutsche Flagge war dagegen in der jüngsten Zeit verschwindend wenig vertreten.
Das wird sich nun Wohl bald wieder ändern. Freilich kann Neuseeland immer in
fünf Tagen, Sydney in acht Tagen mit dem Dampfer erreicht werden.

Auch die Produktion von Upolu und Sawaii wird bald sehr viel wertvoller
werden. Die bisherigen aus dem Kondominium hervorgehenden Mißstände haben die
wirtschaftliche Ausbeute dieser von der Natur so reich bedachten Inseln ganz auszer-
ordentlich zurückgehalten. Sie ist trotz jahrzehntelanger Arbeit immer noch in den
ersten Anfängen. Die benutzbare Bodenfläche ist bis jetzt mir zu einem sehr kleinen
Teil in Kultur genommen. Die heute noch fast nur aus Kvprcmüssen bestehende
Ausfuhr läßt sich leicht durch andre, wertvollere Erzeugnisse wie Kaffee, Baum¬
wolle, Kakao usw. vermehren. Ob die auf den Konsum der Eingebornen speku¬
lierende Einfuhr eine Zukunft hat, wird von der Möglichkeit abhängen, die Ein¬
gebornen zur Arbeit zu erziehen. Da wird alles auf das koloniale Geschick der
deutschen Verwaltung ankommen. Was ans dem früher viel gerühmten, jetzt dnrch
die Mißwirtschaft der weißen Rasse schon stark heruntergekommnen Naturvolk werden
wird, kann man nicht wissen, da haben unsre Kolonialstaatsmäuuer eine interessante
Aufgabe vor sich. Möchte es ihnen gelingen, die Sünden der Vergangenheit
wieder gut zu machen. Eine reine Gefühlspolitik wird kaum nuf Erfolg hoffen
können. Es wird auch scharf zugegriffen werden müssen, und die Selbstverwaltnngs-
schwnrmer werden, wenn sie die Oberhand bekommen, voraussichtlich trübe Er¬
/? fahrungen machen.


Juristendeutsch.

In einer Strafknmmersitznng wurde kürzlich folgender Er-
öffnnngsbeschlnß verlesen: „Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird
1. gegen den Schnstergesellen A., 2. gegen den Kaufmmmslehrling B., geboren am
1. Juli 1833, welche hinreichend verdächtig erscheinen, am 2. Januar 1899, mithin
zu 2 zu einer Zeit, wo er das zwölfte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr voll¬
endet hatte, gemeinschaftlich, nud zwar zu 1, nachdem er im Jnlnnde wegen Be¬
trugs einmal, nämlich zufolge Urteils des Königlichen Schöffengerichts zu X am
1V. März 1890, und wegen darauf begaugueu Betrugs zum zweitenmal, nämlich zu¬
folge Urteils der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu A am 3. Oktober 1893
bestraft worden, den Entschluß in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvor¬
teil zu verschaffen, das Vermögen eines andern dadurch zu beschädigen, daß sie dnrch
Vorspiegelung falscher beziehungsweise Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Irr¬
tum erregten, durch Handlungen bethätigt zu haben, welche einen Anfang der Aus¬
führung des Vergehens des Betrugs enthielten, indem beide Angeklagte durch die
unwahre Angabe, sie seien vom Schustermeister K. beauftragt, für diesen Backwaren
nuf Kredit zu kaufen, der Angeklagte zu 1 auch durch Verschweigung der Thatsache,
daß er vom Schustermeister K. um 1. Jnnuar 1399 entlassen war, in dem Bäcker L.
einen Irrtum zu erregen und diesen zu bewegen suchte», ihnen Backwaren ohne
Bezahlung zu verabfolgen — dus Hauptverfahren vor der Strafkammer II des
Königlichen Landgerichts zu O. eröffnet."

Solche und ähnliche Sprnchnngehener von Eröffuungsbeschlüssen gehören gnr
nicht zu den Seltenheiten in den deutschen Gerichtssälen. Niemand wird derartige
Sntzbilduugeu schon finden; aber sie sind nicht nur häßlich, nicht nur eine unerhörte
Versündigung an der deutschen Sprache, sie sind auch für die Rechtsprechung
geradezu gefährlich. Die Sache hat eine sehr ernste Seite.

Der Eröffuungsbeschlusz soll die Grundlage für die Hauptverhandlung sein.


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[0452] Maßgebliches und Unmaßgebliches 37 736 Registertonnen den Hafen von Apia besucht haben, wovon nuf die britische Flagge allein 41527 und auf die amerikanische 31729 Tonnen kamen. Die deutsche Flagge war dagegen in der jüngsten Zeit verschwindend wenig vertreten. Das wird sich nun Wohl bald wieder ändern. Freilich kann Neuseeland immer in fünf Tagen, Sydney in acht Tagen mit dem Dampfer erreicht werden. Auch die Produktion von Upolu und Sawaii wird bald sehr viel wertvoller werden. Die bisherigen aus dem Kondominium hervorgehenden Mißstände haben die wirtschaftliche Ausbeute dieser von der Natur so reich bedachten Inseln ganz auszer- ordentlich zurückgehalten. Sie ist trotz jahrzehntelanger Arbeit immer noch in den ersten Anfängen. Die benutzbare Bodenfläche ist bis jetzt mir zu einem sehr kleinen Teil in Kultur genommen. Die heute noch fast nur aus Kvprcmüssen bestehende Ausfuhr läßt sich leicht durch andre, wertvollere Erzeugnisse wie Kaffee, Baum¬ wolle, Kakao usw. vermehren. Ob die auf den Konsum der Eingebornen speku¬ lierende Einfuhr eine Zukunft hat, wird von der Möglichkeit abhängen, die Ein¬ gebornen zur Arbeit zu erziehen. Da wird alles auf das koloniale Geschick der deutschen Verwaltung ankommen. Was ans dem früher viel gerühmten, jetzt dnrch die Mißwirtschaft der weißen Rasse schon stark heruntergekommnen Naturvolk werden wird, kann man nicht wissen, da haben unsre Kolonialstaatsmäuuer eine interessante Aufgabe vor sich. Möchte es ihnen gelingen, die Sünden der Vergangenheit wieder gut zu machen. Eine reine Gefühlspolitik wird kaum nuf Erfolg hoffen können. Es wird auch scharf zugegriffen werden müssen, und die Selbstverwaltnngs- schwnrmer werden, wenn sie die Oberhand bekommen, voraussichtlich trübe Er¬ /? fahrungen machen. Juristendeutsch. In einer Strafknmmersitznng wurde kürzlich folgender Er- öffnnngsbeschlnß verlesen: „Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird 1. gegen den Schnstergesellen A., 2. gegen den Kaufmmmslehrling B., geboren am 1. Juli 1833, welche hinreichend verdächtig erscheinen, am 2. Januar 1899, mithin zu 2 zu einer Zeit, wo er das zwölfte, nicht aber das achtzehnte Lebensjahr voll¬ endet hatte, gemeinschaftlich, nud zwar zu 1, nachdem er im Jnlnnde wegen Be¬ trugs einmal, nämlich zufolge Urteils des Königlichen Schöffengerichts zu X am 1V. März 1890, und wegen darauf begaugueu Betrugs zum zweitenmal, nämlich zu¬ folge Urteils der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu A am 3. Oktober 1893 bestraft worden, den Entschluß in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvor¬ teil zu verschaffen, das Vermögen eines andern dadurch zu beschädigen, daß sie dnrch Vorspiegelung falscher beziehungsweise Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Irr¬ tum erregten, durch Handlungen bethätigt zu haben, welche einen Anfang der Aus¬ führung des Vergehens des Betrugs enthielten, indem beide Angeklagte durch die unwahre Angabe, sie seien vom Schustermeister K. beauftragt, für diesen Backwaren nuf Kredit zu kaufen, der Angeklagte zu 1 auch durch Verschweigung der Thatsache, daß er vom Schustermeister K. um 1. Jnnuar 1399 entlassen war, in dem Bäcker L. einen Irrtum zu erregen und diesen zu bewegen suchte», ihnen Backwaren ohne Bezahlung zu verabfolgen — dus Hauptverfahren vor der Strafkammer II des Königlichen Landgerichts zu O. eröffnet." Solche und ähnliche Sprnchnngehener von Eröffuungsbeschlüssen gehören gnr nicht zu den Seltenheiten in den deutschen Gerichtssälen. Niemand wird derartige Sntzbilduugeu schon finden; aber sie sind nicht nur häßlich, nicht nur eine unerhörte Versündigung an der deutschen Sprache, sie sind auch für die Rechtsprechung geradezu gefährlich. Die Sache hat eine sehr ernste Seite. Der Eröffuungsbeschlusz soll die Grundlage für die Hauptverhandlung sein.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_231811/452>, abgerufen am 07.05.2024.