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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Quarter SesfivuS innerhalb der örtlichen Kompetenz des Stadtgebiets zu üben;
er ist der regelmäßige Kriminalrichter mit oder ohne Jury in allen Prozessen,
für die nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung der Quartalgerichts¬
hof noch eine kriminelle Jurisdiktion besitzt. Er ist der Appellrichter für Be¬
schwerden gegen Entscheidungen einzelner städtischer Friedensrichter, für die
Steuerreklamationen und überhaupt allgemeine Bcschwcrdeinstanz in Sachen
der Verwaltungsrechtsprechung, Der Recorder ist berechtigt, für den Fall, daß
die Vierteljahrssitznng mehr als drei Tage dauert, ans der Mitte der Advo¬
katen von fünfjähriger Praxis einen Assistant Recorder zu ernennen, der dann
die gleiche Amtsgewalt hat, wie er selbst," Wahrscheinlich führt also der
Recorder in der Vierteljahrssitznng den Vorsitz, was aber Redlich nicht aus¬
drücklich sagt. Ebensowenig erfährt man, ob die Friedensrichter die dem Einzel¬
richter zustehenden Sachen nach Bezirken oder nach Kategorien unter sich teilen.
Die Kanzleigeschäfte besorgt ein Clerk of the Peace, Mit der Grafschaft hängt
die Gerichtsbarkeit der aus ihr ausgcschiednen Städte nur noch in einem Punkte
zusammen: Appellinstanz für die Beschwerden gegen Entscheidungen über Schnnt-
lieenzen ist mich für die Städte die Vierteljahrssitznng der Grafschaft geblieben,

(Schluß folgt)




Gine neue Glaubenslehre
Lari Willina von

uf dem nennten Evangelisch-sozialen Kongreß wies Adolf Harnack
bei der Begründung einer kurz darauf einstimmig angenommnen
Resolution, die es für "die dringende Pflicht der Kirche" er¬
klärte, "alles zu thun, um die Wahrheit des Evangeliums in
ihrer Unabhängigkeit von jeglicher, sei es antiker oder moderner
Naturanschauung zur Geltung zu bringen,"*) unter "lebhaftem Beifall" der
Anwesenden darauf hin, daß der evangelische Religionsunterricht und die evan¬
gelische Predigt, wenn sie ihren Zweck "Seelen zu gewinnen" erfüllen wollten,
sich nicht unterfangen dürfte", die moderne Naturwissenschaft an der Hand der
Bibel meistern zu wollen und -- dem Vorbilde Luthers folgend -- bei der
Behandlung der Lehre von der Person Christi "immer noch viel mehr von
""ten ansaugen" und die "kirchlichen Formen zurückstellen" müßten, "Aller
Nachdruck, fuhr er fort, muß hier auf den Punkt gelegt werden: Jesus



*) Verhandlungen des nennten Evangelisch-sozialen Kongresses, abgehalten in Berlin an
und 3, Juni 1838, Göttingen, Vnndenhoeck und Ruprecht, 1898, Seite IW.
Grenzbote" 111 Is01 "I.>

Quarter SesfivuS innerhalb der örtlichen Kompetenz des Stadtgebiets zu üben;
er ist der regelmäßige Kriminalrichter mit oder ohne Jury in allen Prozessen,
für die nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung der Quartalgerichts¬
hof noch eine kriminelle Jurisdiktion besitzt. Er ist der Appellrichter für Be¬
schwerden gegen Entscheidungen einzelner städtischer Friedensrichter, für die
Steuerreklamationen und überhaupt allgemeine Bcschwcrdeinstanz in Sachen
der Verwaltungsrechtsprechung, Der Recorder ist berechtigt, für den Fall, daß
die Vierteljahrssitznng mehr als drei Tage dauert, ans der Mitte der Advo¬
katen von fünfjähriger Praxis einen Assistant Recorder zu ernennen, der dann
die gleiche Amtsgewalt hat, wie er selbst," Wahrscheinlich führt also der
Recorder in der Vierteljahrssitznng den Vorsitz, was aber Redlich nicht aus¬
drücklich sagt. Ebensowenig erfährt man, ob die Friedensrichter die dem Einzel¬
richter zustehenden Sachen nach Bezirken oder nach Kategorien unter sich teilen.
Die Kanzleigeschäfte besorgt ein Clerk of the Peace, Mit der Grafschaft hängt
die Gerichtsbarkeit der aus ihr ausgcschiednen Städte nur noch in einem Punkte
zusammen: Appellinstanz für die Beschwerden gegen Entscheidungen über Schnnt-
lieenzen ist mich für die Städte die Vierteljahrssitznng der Grafschaft geblieben,

(Schluß folgt)




Gine neue Glaubenslehre
Lari Willina von

uf dem nennten Evangelisch-sozialen Kongreß wies Adolf Harnack
bei der Begründung einer kurz darauf einstimmig angenommnen
Resolution, die es für „die dringende Pflicht der Kirche" er¬
klärte, „alles zu thun, um die Wahrheit des Evangeliums in
ihrer Unabhängigkeit von jeglicher, sei es antiker oder moderner
Naturanschauung zur Geltung zu bringen,"*) unter „lebhaftem Beifall" der
Anwesenden darauf hin, daß der evangelische Religionsunterricht und die evan¬
gelische Predigt, wenn sie ihren Zweck „Seelen zu gewinnen" erfüllen wollten,
sich nicht unterfangen dürfte», die moderne Naturwissenschaft an der Hand der
Bibel meistern zu wollen und — dem Vorbilde Luthers folgend — bei der
Behandlung der Lehre von der Person Christi „immer noch viel mehr von
""ten ansaugen" und die „kirchlichen Formen zurückstellen" müßten, „Aller
Nachdruck, fuhr er fort, muß hier auf den Punkt gelegt werden: Jesus



*) Verhandlungen des nennten Evangelisch-sozialen Kongresses, abgehalten in Berlin an
und 3, Juni 1838, Göttingen, Vnndenhoeck und Ruprecht, 1898, Seite IW.
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[0505] Quarter SesfivuS innerhalb der örtlichen Kompetenz des Stadtgebiets zu üben; er ist der regelmäßige Kriminalrichter mit oder ohne Jury in allen Prozessen, für die nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung der Quartalgerichts¬ hof noch eine kriminelle Jurisdiktion besitzt. Er ist der Appellrichter für Be¬ schwerden gegen Entscheidungen einzelner städtischer Friedensrichter, für die Steuerreklamationen und überhaupt allgemeine Bcschwcrdeinstanz in Sachen der Verwaltungsrechtsprechung, Der Recorder ist berechtigt, für den Fall, daß die Vierteljahrssitznng mehr als drei Tage dauert, ans der Mitte der Advo¬ katen von fünfjähriger Praxis einen Assistant Recorder zu ernennen, der dann die gleiche Amtsgewalt hat, wie er selbst," Wahrscheinlich führt also der Recorder in der Vierteljahrssitznng den Vorsitz, was aber Redlich nicht aus¬ drücklich sagt. Ebensowenig erfährt man, ob die Friedensrichter die dem Einzel¬ richter zustehenden Sachen nach Bezirken oder nach Kategorien unter sich teilen. Die Kanzleigeschäfte besorgt ein Clerk of the Peace, Mit der Grafschaft hängt die Gerichtsbarkeit der aus ihr ausgcschiednen Städte nur noch in einem Punkte zusammen: Appellinstanz für die Beschwerden gegen Entscheidungen über Schnnt- lieenzen ist mich für die Städte die Vierteljahrssitznng der Grafschaft geblieben, (Schluß folgt) Gine neue Glaubenslehre Lari Willina von uf dem nennten Evangelisch-sozialen Kongreß wies Adolf Harnack bei der Begründung einer kurz darauf einstimmig angenommnen Resolution, die es für „die dringende Pflicht der Kirche" er¬ klärte, „alles zu thun, um die Wahrheit des Evangeliums in ihrer Unabhängigkeit von jeglicher, sei es antiker oder moderner Naturanschauung zur Geltung zu bringen,"*) unter „lebhaftem Beifall" der Anwesenden darauf hin, daß der evangelische Religionsunterricht und die evan¬ gelische Predigt, wenn sie ihren Zweck „Seelen zu gewinnen" erfüllen wollten, sich nicht unterfangen dürfte», die moderne Naturwissenschaft an der Hand der Bibel meistern zu wollen und — dem Vorbilde Luthers folgend — bei der Behandlung der Lehre von der Person Christi „immer noch viel mehr von ""ten ansaugen" und die „kirchlichen Formen zurückstellen" müßten, „Aller Nachdruck, fuhr er fort, muß hier auf den Punkt gelegt werden: Jesus *) Verhandlungen des nennten Evangelisch-sozialen Kongresses, abgehalten in Berlin an und 3, Juni 1838, Göttingen, Vnndenhoeck und Ruprecht, 1898, Seite IW. Grenzbote» 111 Is01 «I.>

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/505>, abgerufen am 27.04.2024.