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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

ein Monumentalwerk gehören, sollte ein einziger Augenblick des Nachdenkens jedem
klar machen. Wenn dagegen eine Abhandlung z. B. über den Erzbischof Andreas von
Kram von Burckhardt (nicht von "Johannes," wie er bei Steinmann heißt, sondern
von dem weltbekannten Jakob, dessen Name übrigens in Steinmanns langem Litteratur¬
verzeichnis nicht einmal vorkommt) für den Gegenstand Bedeutuug hat: so scheint
uns in einem vom Staate subventionierten Werke die Erklärung, daß eine schweizerische
historische Zeitschrift dem Autor leider nicht zugänglich gewesen sei, geradezu eine
Unschicklichkeit zu sein, da schlimmstenfalls dafür das Postporto von Basel bis Rom
in Rechnung kommen konnte. Wichtiger als alles das ist aber endlich noch die
Frage, ob es denn wirklich für das Deutsche Reich angezeigt war, mit seinen Mitteln,
und man spricht von einer recht hohen Summe, ein derartiges Werk zu fordern,
das man doch, wenn es nötig war, zunächst der päpstlichen Haushaltung oder
wenigstens den Italienern hätte überlassen dürfen. Ohne Engherzigkeit darf man
behaupten, daß derlei größere Subventionen in zwei Fällen gerechtfertigt find: wenn
es sich um bedeutende wissenschaftliche Ergebnisse handelt, oder wenn auf diese Weise
ein Prachtwerk durch niedrigern Preis zugänglicher gemacht werden kann. Beides
ist hier nicht der Fall; die Hauptsachen sind nicht neu, und die Privatleute, die
sich das Werk anschaffen, werden zu zählen sein. In beiden Hinsichten würde ein
ganz auf eigne Mittel angewiesener, intelligenter Verlag unter Vermeidung alles
überflüssigen Luxus sicherlich etwas praktischeres geschaffen haben. Und was das
Deutsche Reich betrifft, so war mit diesem Gelde besseres und wichtigeres zu erreichen.
Unsre eignen herrlichen alten Kirchensknlpturen in Naumburg, Bamberg, Meißen usw.
warten noch immer auf eine ihrer würdige Publikation, es sind Männer vorhanden,
die sich mit ihnen beschäftigen, und die, wenn man ihnen mit viel bescheidnern
Summen zu Hilfe käme, unsre Erwartungen nicht täuschen, uns zeigen würden, daß
wir in Deutschland eine große alte Kunst haben, von der die meisten noch so gut
wie nichts wissen. Sie geht uns doch wirklich näher an als die Sixtinische Kapelle!


Voraussetzungslosigkeit und Vorschlagsrecht der Fakultäten.
"

Der
Verfasser des schönen Aufsatzes über "Voraussetzungslos in Ur. 50 der Grenz¬
boten hat ohne Zweifel auch einen großen Teil, wir glauben die überwiegende
Mehrzahl der Universitätslehrer auf seiner Seite, soweit es sich um die vermeint-
liche Freiheit der Wissenschaft handelt. Mommsens Paradoxon konnte kaum
schlagender zurückgewiesen werden als mit der Anführung von Mommsens eigner
Römischer Geschichte. Jedoch liegt die Bedeutung der Znstimmuugsadressen nicht
in diesem mehr theoretischen Teil, sondern darin, daß sie vor der Nichtbeachtung
des Fakultätswillens bei Berufungen warnen wollen. Daß sie hiermit recht thun,
wird durch die Ausführungen der Norddeutschen Allgemeinen nicht widerlegt. Mag
sein, daß das Preußische Ministerium nicht bloß mit Leopold von Ranke und mit
Schweninger, sondern auch in allen dazwischenliegenden Fällen, wo es Wider die
Fakultäten entschied, gute Griffe gethan hat. Es kommen aber nicht bloß die
preußischen, sondern anch die Universitäten kleinerer Staaten in Betracht. An
ihnen sind höfische Einflüsse nicht immer ausgeschlossen. Wir haben es erlebt, daß
in den siebziger Jahren an einer dieser kleinstaatlichen Hochschule" ein von der
Universität gewünschter Lehrer von der Residenz aus als "Wagnerianer" bean¬
standet wurde; zwanzig Jahre später erhielt dieselbe Universität wider ihren Willen
einen Germanisten, den Frau Cosima Wagner in der Residenz empfohlen hatte.
Gewiß geht es auch in den Fakultäten menschlich zu, aber gegen derartige Ma߬
stäbe und Wandlungen bieten sie Sicherheit.


Einer, der mit unterschrieben hat


Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig -- Druck von Carl Marquart in Leipzig
Maßgebliches und Unmaßgebliches

ein Monumentalwerk gehören, sollte ein einziger Augenblick des Nachdenkens jedem
klar machen. Wenn dagegen eine Abhandlung z. B. über den Erzbischof Andreas von
Kram von Burckhardt (nicht von „Johannes," wie er bei Steinmann heißt, sondern
von dem weltbekannten Jakob, dessen Name übrigens in Steinmanns langem Litteratur¬
verzeichnis nicht einmal vorkommt) für den Gegenstand Bedeutuug hat: so scheint
uns in einem vom Staate subventionierten Werke die Erklärung, daß eine schweizerische
historische Zeitschrift dem Autor leider nicht zugänglich gewesen sei, geradezu eine
Unschicklichkeit zu sein, da schlimmstenfalls dafür das Postporto von Basel bis Rom
in Rechnung kommen konnte. Wichtiger als alles das ist aber endlich noch die
Frage, ob es denn wirklich für das Deutsche Reich angezeigt war, mit seinen Mitteln,
und man spricht von einer recht hohen Summe, ein derartiges Werk zu fordern,
das man doch, wenn es nötig war, zunächst der päpstlichen Haushaltung oder
wenigstens den Italienern hätte überlassen dürfen. Ohne Engherzigkeit darf man
behaupten, daß derlei größere Subventionen in zwei Fällen gerechtfertigt find: wenn
es sich um bedeutende wissenschaftliche Ergebnisse handelt, oder wenn auf diese Weise
ein Prachtwerk durch niedrigern Preis zugänglicher gemacht werden kann. Beides
ist hier nicht der Fall; die Hauptsachen sind nicht neu, und die Privatleute, die
sich das Werk anschaffen, werden zu zählen sein. In beiden Hinsichten würde ein
ganz auf eigne Mittel angewiesener, intelligenter Verlag unter Vermeidung alles
überflüssigen Luxus sicherlich etwas praktischeres geschaffen haben. Und was das
Deutsche Reich betrifft, so war mit diesem Gelde besseres und wichtigeres zu erreichen.
Unsre eignen herrlichen alten Kirchensknlpturen in Naumburg, Bamberg, Meißen usw.
warten noch immer auf eine ihrer würdige Publikation, es sind Männer vorhanden,
die sich mit ihnen beschäftigen, und die, wenn man ihnen mit viel bescheidnern
Summen zu Hilfe käme, unsre Erwartungen nicht täuschen, uns zeigen würden, daß
wir in Deutschland eine große alte Kunst haben, von der die meisten noch so gut
wie nichts wissen. Sie geht uns doch wirklich näher an als die Sixtinische Kapelle!


Voraussetzungslosigkeit und Vorschlagsrecht der Fakultäten.
"

Der
Verfasser des schönen Aufsatzes über „Voraussetzungslos in Ur. 50 der Grenz¬
boten hat ohne Zweifel auch einen großen Teil, wir glauben die überwiegende
Mehrzahl der Universitätslehrer auf seiner Seite, soweit es sich um die vermeint-
liche Freiheit der Wissenschaft handelt. Mommsens Paradoxon konnte kaum
schlagender zurückgewiesen werden als mit der Anführung von Mommsens eigner
Römischer Geschichte. Jedoch liegt die Bedeutung der Znstimmuugsadressen nicht
in diesem mehr theoretischen Teil, sondern darin, daß sie vor der Nichtbeachtung
des Fakultätswillens bei Berufungen warnen wollen. Daß sie hiermit recht thun,
wird durch die Ausführungen der Norddeutschen Allgemeinen nicht widerlegt. Mag
sein, daß das Preußische Ministerium nicht bloß mit Leopold von Ranke und mit
Schweninger, sondern auch in allen dazwischenliegenden Fällen, wo es Wider die
Fakultäten entschied, gute Griffe gethan hat. Es kommen aber nicht bloß die
preußischen, sondern anch die Universitäten kleinerer Staaten in Betracht. An
ihnen sind höfische Einflüsse nicht immer ausgeschlossen. Wir haben es erlebt, daß
in den siebziger Jahren an einer dieser kleinstaatlichen Hochschule» ein von der
Universität gewünschter Lehrer von der Residenz aus als „Wagnerianer" bean¬
standet wurde; zwanzig Jahre später erhielt dieselbe Universität wider ihren Willen
einen Germanisten, den Frau Cosima Wagner in der Residenz empfohlen hatte.
Gewiß geht es auch in den Fakultäten menschlich zu, aber gegen derartige Ma߬
stäbe und Wandlungen bieten sie Sicherheit.


Einer, der mit unterschrieben hat


Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig — Druck von Carl Marquart in Leipzig
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[0120] Maßgebliches und Unmaßgebliches ein Monumentalwerk gehören, sollte ein einziger Augenblick des Nachdenkens jedem klar machen. Wenn dagegen eine Abhandlung z. B. über den Erzbischof Andreas von Kram von Burckhardt (nicht von „Johannes," wie er bei Steinmann heißt, sondern von dem weltbekannten Jakob, dessen Name übrigens in Steinmanns langem Litteratur¬ verzeichnis nicht einmal vorkommt) für den Gegenstand Bedeutuug hat: so scheint uns in einem vom Staate subventionierten Werke die Erklärung, daß eine schweizerische historische Zeitschrift dem Autor leider nicht zugänglich gewesen sei, geradezu eine Unschicklichkeit zu sein, da schlimmstenfalls dafür das Postporto von Basel bis Rom in Rechnung kommen konnte. Wichtiger als alles das ist aber endlich noch die Frage, ob es denn wirklich für das Deutsche Reich angezeigt war, mit seinen Mitteln, und man spricht von einer recht hohen Summe, ein derartiges Werk zu fordern, das man doch, wenn es nötig war, zunächst der päpstlichen Haushaltung oder wenigstens den Italienern hätte überlassen dürfen. Ohne Engherzigkeit darf man behaupten, daß derlei größere Subventionen in zwei Fällen gerechtfertigt find: wenn es sich um bedeutende wissenschaftliche Ergebnisse handelt, oder wenn auf diese Weise ein Prachtwerk durch niedrigern Preis zugänglicher gemacht werden kann. Beides ist hier nicht der Fall; die Hauptsachen sind nicht neu, und die Privatleute, die sich das Werk anschaffen, werden zu zählen sein. In beiden Hinsichten würde ein ganz auf eigne Mittel angewiesener, intelligenter Verlag unter Vermeidung alles überflüssigen Luxus sicherlich etwas praktischeres geschaffen haben. Und was das Deutsche Reich betrifft, so war mit diesem Gelde besseres und wichtigeres zu erreichen. Unsre eignen herrlichen alten Kirchensknlpturen in Naumburg, Bamberg, Meißen usw. warten noch immer auf eine ihrer würdige Publikation, es sind Männer vorhanden, die sich mit ihnen beschäftigen, und die, wenn man ihnen mit viel bescheidnern Summen zu Hilfe käme, unsre Erwartungen nicht täuschen, uns zeigen würden, daß wir in Deutschland eine große alte Kunst haben, von der die meisten noch so gut wie nichts wissen. Sie geht uns doch wirklich näher an als die Sixtinische Kapelle! Voraussetzungslosigkeit und Vorschlagsrecht der Fakultäten. " Der Verfasser des schönen Aufsatzes über „Voraussetzungslos in Ur. 50 der Grenz¬ boten hat ohne Zweifel auch einen großen Teil, wir glauben die überwiegende Mehrzahl der Universitätslehrer auf seiner Seite, soweit es sich um die vermeint- liche Freiheit der Wissenschaft handelt. Mommsens Paradoxon konnte kaum schlagender zurückgewiesen werden als mit der Anführung von Mommsens eigner Römischer Geschichte. Jedoch liegt die Bedeutung der Znstimmuugsadressen nicht in diesem mehr theoretischen Teil, sondern darin, daß sie vor der Nichtbeachtung des Fakultätswillens bei Berufungen warnen wollen. Daß sie hiermit recht thun, wird durch die Ausführungen der Norddeutschen Allgemeinen nicht widerlegt. Mag sein, daß das Preußische Ministerium nicht bloß mit Leopold von Ranke und mit Schweninger, sondern auch in allen dazwischenliegenden Fällen, wo es Wider die Fakultäten entschied, gute Griffe gethan hat. Es kommen aber nicht bloß die preußischen, sondern anch die Universitäten kleinerer Staaten in Betracht. An ihnen sind höfische Einflüsse nicht immer ausgeschlossen. Wir haben es erlebt, daß in den siebziger Jahren an einer dieser kleinstaatlichen Hochschule» ein von der Universität gewünschter Lehrer von der Residenz aus als „Wagnerianer" bean¬ standet wurde; zwanzig Jahre später erhielt dieselbe Universität wider ihren Willen einen Germanisten, den Frau Cosima Wagner in der Residenz empfohlen hatte. Gewiß geht es auch in den Fakultäten menschlich zu, aber gegen derartige Ma߬ stäbe und Wandlungen bieten sie Sicherheit. Einer, der mit unterschrieben hat Herausgegeben von Johannes Grunow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig — Druck von Carl Marquart in Leipzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/120>, abgerufen am 29.04.2024.