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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Verhältnis ihres Einkommens lebhafter als der damalige Rektor Joh. Caspar Arletius,
über Schlesien hinaus berühmt durch seine Gelehrsamkeit, die allerdings haupt¬
sächlich antiquarisches und bibliothekarisches Wissen enthielt, aber doch auch den
Schriftgebrauch der meisten Kultnrsprachen und eine gründliche Kenntnis der
hebräischen Sprache umfaßte. Dieser Ruf verschaffte ihm auch zweimal, im Mai
1779 und im August 1781, die Ehre einer Audienz bei König Friedrich dem Großen.
Die erste soll nach dem Zeugnisse Herzbergs nicht wenig dazu beigetragen haben,
daß der König durch Zedlitz für eine Reform des lateinischen und des griechischen
Unterrichts gewonnen wurde. Wenn Arletius, der sich damals fast zwanzig Jahre
lang ohne Erfolg um eine Gehaltsaufbesserung für sein Kollegium bemühte, dieselbe
Audienz dazu benutzte, bei dem Könige seine Klagen vorzubringen, so erscheint das
bei der allumfassenden Fürsorge des Königs nur natürlich. Denn das Bedürfnis
war dem Rektor von dem Minister für Schlesien ebenso wie von der Breslauer
Kammer und dem Magistrat zugestanden worden, nur freilich mit dem bedauernde"
Hinweise darauf, daß es an Fonds mangle, die gute Absicht zu verwirklichen.
Der König muß die Klage" des Arletius uicht ungnädig aufgenommen haben, denn
am 20. Juli desselben Jahres 1779 wandte sich der Rektor schriftlich geradezu
mit der Bitte an ihn, dem Kollegium des Elisnbetcmums doch eine Zulage von
800 Thalern im gauzen zu bewillige", indem er ein deutsches Gedicht von 300 Hexa¬
metern "Strahlen der göttlichen Vorsehung in dem Leben, den Schicksalen und der
Regierung des Königs," von dessen letzter Geburtstagsfeier her, beifügte. Schon
eine Woche später dankte ihm der König in einem französischen Billet für das
Gedicht und teilte auch mit, daß er wegen der Gehaltsverbesserung, um seinen guten
Willen zu bezeigen, den: Minister für Schlesien, von Hoya, geschrieben habe. Erst
im August 1780 aber erhielt Arletius durch Hoya die Zusicherung der Gehalts¬
zulage von 800 Thalern, allerdings mit dem bezeichnenden Zusätze, daß vorläufig
nur 300 Thaler bewilligt werden könnte", die Lehrer sich aber für den Rest ge¬
dulden müßten, bis die Pension des Dr. Morgenstern in Potsdam durch seinen
Tod frei würde. Nach mannigfachen Schwierigkeiten seitens des bedrängten
Magistrats, der einerseits auch in der Geldverwaltung durch die königlichen Be¬
amten völlig gebunden war, andrerseits ans jeden Fall jährlich einen bestimmten
Überschuß für die königlichen Kassen herauswirtschafteu mußte, wurden schließlich
auf Anordnung Hoyms die 300 Thaler wirklich in den städtischen Etat von 1781/82
eingestellt und hinfort ausgezahlt, wobei für die drei letzten Kollegen eine jährliche
Zulage vou kaum zwanzig Thalern herauskann Als jener Dr. Morgenstern aber
im Jahre 1785 starb, erhielt vou seinen 500 Thaler" nur der neue Rektor des
Elisabetanums, Lieberkühn, 150 Thaler als Zulage, die übrigen 350 Thaler wurden
an Professor Christian Garve und zwei Damen verteilt. Die Zulage Lieberkühns
ließ man bei seinem frühen Tode der Witwe als Pension. Nach dem Ableben
Garves endlich im Jahre 1798 wandte sich der Nachfolger Lieberkühns, I. E. scheidet,
sofort an König Friedrich Wilhelm III., worauf dieser dem Kollegium ganze hundert
Thaler zuwies. Achtzehn Jahre nach der Zusicherung der Zulage also wurde durch
dieses Achtel die Hälfte voll, und es klingt fast humoristisch, Wenn die Kammer
ihre Verfügung vom 28. Januar 1799 an das Ratskollegium mit de" Worten
schließt: "Deshalb haben denn die obengedachten Lehrer des Gymnasii "och fort¬
dauernden Anspruch auf die Hälfte der zugesicherten jährlichen 800 Thaler."

Ehe aber dies neue Versprechen eingelöst wurde, kam eine andre Zeit herauf.


w. R-
Zur Einheitsmarke.

Die Äußerungen, die in diesen Blättern jüngst über
die eigentümlich berührende Inschrift "Deutsches Reich" gemacht wurde", die die
am 1. April 1902 zur Einführung gelangende,: "Einheitsmarken" tragen sollen, und
die hier etwas ganz andres bedeutet als z. B. auf unsern Münzen, sind auch in
andre Blätter übergegangen, und eine Redaktion fragte im Anschluß daran, wie
denn sonst wohl die Inschrift lauten sollte?


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Verhältnis ihres Einkommens lebhafter als der damalige Rektor Joh. Caspar Arletius,
über Schlesien hinaus berühmt durch seine Gelehrsamkeit, die allerdings haupt¬
sächlich antiquarisches und bibliothekarisches Wissen enthielt, aber doch auch den
Schriftgebrauch der meisten Kultnrsprachen und eine gründliche Kenntnis der
hebräischen Sprache umfaßte. Dieser Ruf verschaffte ihm auch zweimal, im Mai
1779 und im August 1781, die Ehre einer Audienz bei König Friedrich dem Großen.
Die erste soll nach dem Zeugnisse Herzbergs nicht wenig dazu beigetragen haben,
daß der König durch Zedlitz für eine Reform des lateinischen und des griechischen
Unterrichts gewonnen wurde. Wenn Arletius, der sich damals fast zwanzig Jahre
lang ohne Erfolg um eine Gehaltsaufbesserung für sein Kollegium bemühte, dieselbe
Audienz dazu benutzte, bei dem Könige seine Klagen vorzubringen, so erscheint das
bei der allumfassenden Fürsorge des Königs nur natürlich. Denn das Bedürfnis
war dem Rektor von dem Minister für Schlesien ebenso wie von der Breslauer
Kammer und dem Magistrat zugestanden worden, nur freilich mit dem bedauernde»
Hinweise darauf, daß es an Fonds mangle, die gute Absicht zu verwirklichen.
Der König muß die Klage» des Arletius uicht ungnädig aufgenommen haben, denn
am 20. Juli desselben Jahres 1779 wandte sich der Rektor schriftlich geradezu
mit der Bitte an ihn, dem Kollegium des Elisnbetcmums doch eine Zulage von
800 Thalern im gauzen zu bewillige», indem er ein deutsches Gedicht von 300 Hexa¬
metern „Strahlen der göttlichen Vorsehung in dem Leben, den Schicksalen und der
Regierung des Königs," von dessen letzter Geburtstagsfeier her, beifügte. Schon
eine Woche später dankte ihm der König in einem französischen Billet für das
Gedicht und teilte auch mit, daß er wegen der Gehaltsverbesserung, um seinen guten
Willen zu bezeigen, den: Minister für Schlesien, von Hoya, geschrieben habe. Erst
im August 1780 aber erhielt Arletius durch Hoya die Zusicherung der Gehalts¬
zulage von 800 Thalern, allerdings mit dem bezeichnenden Zusätze, daß vorläufig
nur 300 Thaler bewilligt werden könnte», die Lehrer sich aber für den Rest ge¬
dulden müßten, bis die Pension des Dr. Morgenstern in Potsdam durch seinen
Tod frei würde. Nach mannigfachen Schwierigkeiten seitens des bedrängten
Magistrats, der einerseits auch in der Geldverwaltung durch die königlichen Be¬
amten völlig gebunden war, andrerseits ans jeden Fall jährlich einen bestimmten
Überschuß für die königlichen Kassen herauswirtschafteu mußte, wurden schließlich
auf Anordnung Hoyms die 300 Thaler wirklich in den städtischen Etat von 1781/82
eingestellt und hinfort ausgezahlt, wobei für die drei letzten Kollegen eine jährliche
Zulage vou kaum zwanzig Thalern herauskann Als jener Dr. Morgenstern aber
im Jahre 1785 starb, erhielt vou seinen 500 Thaler» nur der neue Rektor des
Elisabetanums, Lieberkühn, 150 Thaler als Zulage, die übrigen 350 Thaler wurden
an Professor Christian Garve und zwei Damen verteilt. Die Zulage Lieberkühns
ließ man bei seinem frühen Tode der Witwe als Pension. Nach dem Ableben
Garves endlich im Jahre 1798 wandte sich der Nachfolger Lieberkühns, I. E. scheidet,
sofort an König Friedrich Wilhelm III., worauf dieser dem Kollegium ganze hundert
Thaler zuwies. Achtzehn Jahre nach der Zusicherung der Zulage also wurde durch
dieses Achtel die Hälfte voll, und es klingt fast humoristisch, Wenn die Kammer
ihre Verfügung vom 28. Januar 1799 an das Ratskollegium mit de» Worten
schließt: „Deshalb haben denn die obengedachten Lehrer des Gymnasii »och fort¬
dauernden Anspruch auf die Hälfte der zugesicherten jährlichen 800 Thaler."

Ehe aber dies neue Versprechen eingelöst wurde, kam eine andre Zeit herauf.


w. R-
Zur Einheitsmarke.

Die Äußerungen, die in diesen Blättern jüngst über
die eigentümlich berührende Inschrift „Deutsches Reich" gemacht wurde», die die
am 1. April 1902 zur Einführung gelangende,: „Einheitsmarken" tragen sollen, und
die hier etwas ganz andres bedeutet als z. B. auf unsern Münzen, sind auch in
andre Blätter übergegangen, und eine Redaktion fragte im Anschluß daran, wie
denn sonst wohl die Inschrift lauten sollte?


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[0286] Maßgebliches und Unmaßgebliches Verhältnis ihres Einkommens lebhafter als der damalige Rektor Joh. Caspar Arletius, über Schlesien hinaus berühmt durch seine Gelehrsamkeit, die allerdings haupt¬ sächlich antiquarisches und bibliothekarisches Wissen enthielt, aber doch auch den Schriftgebrauch der meisten Kultnrsprachen und eine gründliche Kenntnis der hebräischen Sprache umfaßte. Dieser Ruf verschaffte ihm auch zweimal, im Mai 1779 und im August 1781, die Ehre einer Audienz bei König Friedrich dem Großen. Die erste soll nach dem Zeugnisse Herzbergs nicht wenig dazu beigetragen haben, daß der König durch Zedlitz für eine Reform des lateinischen und des griechischen Unterrichts gewonnen wurde. Wenn Arletius, der sich damals fast zwanzig Jahre lang ohne Erfolg um eine Gehaltsaufbesserung für sein Kollegium bemühte, dieselbe Audienz dazu benutzte, bei dem Könige seine Klagen vorzubringen, so erscheint das bei der allumfassenden Fürsorge des Königs nur natürlich. Denn das Bedürfnis war dem Rektor von dem Minister für Schlesien ebenso wie von der Breslauer Kammer und dem Magistrat zugestanden worden, nur freilich mit dem bedauernde» Hinweise darauf, daß es an Fonds mangle, die gute Absicht zu verwirklichen. Der König muß die Klage» des Arletius uicht ungnädig aufgenommen haben, denn am 20. Juli desselben Jahres 1779 wandte sich der Rektor schriftlich geradezu mit der Bitte an ihn, dem Kollegium des Elisnbetcmums doch eine Zulage von 800 Thalern im gauzen zu bewillige», indem er ein deutsches Gedicht von 300 Hexa¬ metern „Strahlen der göttlichen Vorsehung in dem Leben, den Schicksalen und der Regierung des Königs," von dessen letzter Geburtstagsfeier her, beifügte. Schon eine Woche später dankte ihm der König in einem französischen Billet für das Gedicht und teilte auch mit, daß er wegen der Gehaltsverbesserung, um seinen guten Willen zu bezeigen, den: Minister für Schlesien, von Hoya, geschrieben habe. Erst im August 1780 aber erhielt Arletius durch Hoya die Zusicherung der Gehalts¬ zulage von 800 Thalern, allerdings mit dem bezeichnenden Zusätze, daß vorläufig nur 300 Thaler bewilligt werden könnte», die Lehrer sich aber für den Rest ge¬ dulden müßten, bis die Pension des Dr. Morgenstern in Potsdam durch seinen Tod frei würde. Nach mannigfachen Schwierigkeiten seitens des bedrängten Magistrats, der einerseits auch in der Geldverwaltung durch die königlichen Be¬ amten völlig gebunden war, andrerseits ans jeden Fall jährlich einen bestimmten Überschuß für die königlichen Kassen herauswirtschafteu mußte, wurden schließlich auf Anordnung Hoyms die 300 Thaler wirklich in den städtischen Etat von 1781/82 eingestellt und hinfort ausgezahlt, wobei für die drei letzten Kollegen eine jährliche Zulage vou kaum zwanzig Thalern herauskann Als jener Dr. Morgenstern aber im Jahre 1785 starb, erhielt vou seinen 500 Thaler» nur der neue Rektor des Elisabetanums, Lieberkühn, 150 Thaler als Zulage, die übrigen 350 Thaler wurden an Professor Christian Garve und zwei Damen verteilt. Die Zulage Lieberkühns ließ man bei seinem frühen Tode der Witwe als Pension. Nach dem Ableben Garves endlich im Jahre 1798 wandte sich der Nachfolger Lieberkühns, I. E. scheidet, sofort an König Friedrich Wilhelm III., worauf dieser dem Kollegium ganze hundert Thaler zuwies. Achtzehn Jahre nach der Zusicherung der Zulage also wurde durch dieses Achtel die Hälfte voll, und es klingt fast humoristisch, Wenn die Kammer ihre Verfügung vom 28. Januar 1799 an das Ratskollegium mit de» Worten schließt: „Deshalb haben denn die obengedachten Lehrer des Gymnasii »och fort¬ dauernden Anspruch auf die Hälfte der zugesicherten jährlichen 800 Thaler." Ehe aber dies neue Versprechen eingelöst wurde, kam eine andre Zeit herauf. w. R- Zur Einheitsmarke. Die Äußerungen, die in diesen Blättern jüngst über die eigentümlich berührende Inschrift „Deutsches Reich" gemacht wurde», die die am 1. April 1902 zur Einführung gelangende,: „Einheitsmarken" tragen sollen, und die hier etwas ganz andres bedeutet als z. B. auf unsern Münzen, sind auch in andre Blätter übergegangen, und eine Redaktion fragte im Anschluß daran, wie denn sonst wohl die Inschrift lauten sollte?

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Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/286>, abgerufen am 28.04.2024.