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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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machen! Die Neichspost würde mich wie vor ihren bekannten Stempel in Olden¬
burg und Sachsen, Baden und Meiningen benutzen, Württemberg deu seinigen, und
Bayer" ebenfalls deu seinen. Der Kenner weiß zwar ja schon heute, auch ohne
Marke, zwischen den Stempeln dieser drei Postgebiete zu unterscheiden. Da diese
sicherlich auch uach Einführung der Einheitsmarke bestehn bleiben werden, so wäre
dies an sich schon ein staatsrechtliches Dokument. Aber das Hoheitszeichen fehlt
ihnen, und wenn dieses auf allen bayrischen Poststempeln angebracht würde, so
wäre es ganz unzweideutig, daß Bayern auch seine eigne PostVerwaltung seit 1871
behalten hat.

Was meint man in München zu dieser Lösung der Kalamität?


M. L.
Von der Mäßigkeitsbewegung.

Dr. Wilhelm Bode giebt jetzt (Weimar,
W. Bodes Verlag) Studien zur Alkoholfrage (jedes Heft 80 Pfennige) heraus.
Die ersten beiden behandeln Das Gothenburgische System in Schweden und
Das staatliche Verbot des Getränkehandels in Amerika. Sein Bericht über
den gegenwärtigen Stand der Alkoholgesetzgebung in den Vereinigten Staaten und
über die Zustände, die in einigen von ihnen die Prohibition geschaffen hat (d. h. das
Verbot des Handels von Spirituosen und ihrer Bereitung; Einfuhr und Konsum
sind nicht verboten), bestätigt die bei uns durch die Zeitungen verbreitete Ausicht:
die massenhafte freche Umgehung des Verbots, die als Ulk betrieben wird, hat das
Verbot zum Kinderspiel gemacht und der Mäßigkeitsbeweguug geschadet. Je dra¬
konischer die Strafgesetze lauten, desto sicherer bleiben sie bedrucktes Papier; Gesetze,
die nicht in den Lebensgewohnheiten der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung
wurzeln, nützen nun einmal nichts. Dagegen hat sich das Gothenburger System
durchaus bewährt. Die Schweden waren um 1330 das trunksüchtigste Volk der
Welt; anf den Kopf sollen damals 46 Liter fünfzigprozentigeu Branntweins ge¬
kommen sein. Die Bemühungen des Geistlichen Per Wieselgren (1800 bis 1877)
und das Elend der ärmern Bevölkerung von Gothenburg wirkte" zusammen, der
Vernunft zum Siege zu verhelfen. Im Jahre 1855 wurde ein Gesetz erlassen,
das den Stadtgemeinden das Recht verleiht, den Branntweinhandel zu regeln, und
wenn sie es für gut finden, einer gemeinnützigen Gesellschaft zu übertragen, die ihn
betreibt, ohne daraus Gewinn für ihre Mitglieder zu ziehn. Gesellschaft heißt
schwedisch Bolag, norwegisch Samlag, die neue Einrichtung wird deshalb Bolag-
oder Smnlcig-System genannt. Die Ausschanklokale und Arbeiterspeisehänser dieser
Gesellschaften siud ohne Komfort und Luxus aber sauber und anstciudig; in den
Städten, wo sie deu Brnuntweiuverkauf übernommen haben, giebt es keine Kneipen
mehr, wo wüste Szenen vorkommen und Prostituierte Verkehren könnten. Die Gesell¬
schaft stellt ehemalige Kellner als Wirte an; diese bekommen Gehalt und haben nur
in den Speisehäusern daneben noch einen Verdienst an den Speisen, an Zigarren,
Kaffee und Selters. Schnaps darf dort nur zum Essen gegeben werden und eine
gewisse Menge nicht überschreiten. Ju deu Schauklokalen, wo bloß getrunken wird,
ist die Ausschankzeit sehr beschränkt; Plakate an den Wänden rechnen den Besuchern
vor, welches .Kapital und welche Rente sie erwerben können, wenn sie von einem
gewisse" Lebensalter ab täglich einen, zwei oder drei Schnäpse weniger trinken als
bisher. Jeder Bolag erhält eine gewisse Anzahl von Schankkonzessionen, die er
zum Teil an Hotels abgiebt. Eine Anzahl der erteilten Konzessionen bleibt un¬
benutzt. Ganz Schweden hatte 1896 nur 155 ländliche und 871 städtische Kon¬
zessionen, die eine deutsche Stadt Bremen dagegen 1130. Zweinndnennzig Städte
haben das Bvlngsystem eingeführt. Neben dieser Regelung und Beschränkung des
Branntweingenusses blüht die freie Mäßigkeitsbewegung und steigt die Zahl derer,
die sich der Spirituosen gänzlich enthalten.




Herausgegeben von Johannes Grnnow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunoiv in Leipzig -- Druck von Carl Marquart in Leipzig

machen! Die Neichspost würde mich wie vor ihren bekannten Stempel in Olden¬
burg und Sachsen, Baden und Meiningen benutzen, Württemberg deu seinigen, und
Bayer« ebenfalls deu seinen. Der Kenner weiß zwar ja schon heute, auch ohne
Marke, zwischen den Stempeln dieser drei Postgebiete zu unterscheiden. Da diese
sicherlich auch uach Einführung der Einheitsmarke bestehn bleiben werden, so wäre
dies an sich schon ein staatsrechtliches Dokument. Aber das Hoheitszeichen fehlt
ihnen, und wenn dieses auf allen bayrischen Poststempeln angebracht würde, so
wäre es ganz unzweideutig, daß Bayern auch seine eigne PostVerwaltung seit 1871
behalten hat.

Was meint man in München zu dieser Lösung der Kalamität?


M. L.
Von der Mäßigkeitsbewegung.

Dr. Wilhelm Bode giebt jetzt (Weimar,
W. Bodes Verlag) Studien zur Alkoholfrage (jedes Heft 80 Pfennige) heraus.
Die ersten beiden behandeln Das Gothenburgische System in Schweden und
Das staatliche Verbot des Getränkehandels in Amerika. Sein Bericht über
den gegenwärtigen Stand der Alkoholgesetzgebung in den Vereinigten Staaten und
über die Zustände, die in einigen von ihnen die Prohibition geschaffen hat (d. h. das
Verbot des Handels von Spirituosen und ihrer Bereitung; Einfuhr und Konsum
sind nicht verboten), bestätigt die bei uns durch die Zeitungen verbreitete Ausicht:
die massenhafte freche Umgehung des Verbots, die als Ulk betrieben wird, hat das
Verbot zum Kinderspiel gemacht und der Mäßigkeitsbeweguug geschadet. Je dra¬
konischer die Strafgesetze lauten, desto sicherer bleiben sie bedrucktes Papier; Gesetze,
die nicht in den Lebensgewohnheiten der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung
wurzeln, nützen nun einmal nichts. Dagegen hat sich das Gothenburger System
durchaus bewährt. Die Schweden waren um 1330 das trunksüchtigste Volk der
Welt; anf den Kopf sollen damals 46 Liter fünfzigprozentigeu Branntweins ge¬
kommen sein. Die Bemühungen des Geistlichen Per Wieselgren (1800 bis 1877)
und das Elend der ärmern Bevölkerung von Gothenburg wirkte» zusammen, der
Vernunft zum Siege zu verhelfen. Im Jahre 1855 wurde ein Gesetz erlassen,
das den Stadtgemeinden das Recht verleiht, den Branntweinhandel zu regeln, und
wenn sie es für gut finden, einer gemeinnützigen Gesellschaft zu übertragen, die ihn
betreibt, ohne daraus Gewinn für ihre Mitglieder zu ziehn. Gesellschaft heißt
schwedisch Bolag, norwegisch Samlag, die neue Einrichtung wird deshalb Bolag-
oder Smnlcig-System genannt. Die Ausschanklokale und Arbeiterspeisehänser dieser
Gesellschaften siud ohne Komfort und Luxus aber sauber und anstciudig; in den
Städten, wo sie deu Brnuntweiuverkauf übernommen haben, giebt es keine Kneipen
mehr, wo wüste Szenen vorkommen und Prostituierte Verkehren könnten. Die Gesell¬
schaft stellt ehemalige Kellner als Wirte an; diese bekommen Gehalt und haben nur
in den Speisehäusern daneben noch einen Verdienst an den Speisen, an Zigarren,
Kaffee und Selters. Schnaps darf dort nur zum Essen gegeben werden und eine
gewisse Menge nicht überschreiten. Ju deu Schauklokalen, wo bloß getrunken wird,
ist die Ausschankzeit sehr beschränkt; Plakate an den Wänden rechnen den Besuchern
vor, welches .Kapital und welche Rente sie erwerben können, wenn sie von einem
gewisse» Lebensalter ab täglich einen, zwei oder drei Schnäpse weniger trinken als
bisher. Jeder Bolag erhält eine gewisse Anzahl von Schankkonzessionen, die er
zum Teil an Hotels abgiebt. Eine Anzahl der erteilten Konzessionen bleibt un¬
benutzt. Ganz Schweden hatte 1896 nur 155 ländliche und 871 städtische Kon¬
zessionen, die eine deutsche Stadt Bremen dagegen 1130. Zweinndnennzig Städte
haben das Bvlngsystem eingeführt. Neben dieser Regelung und Beschränkung des
Branntweingenusses blüht die freie Mäßigkeitsbewegung und steigt die Zahl derer,
die sich der Spirituosen gänzlich enthalten.




Herausgegeben von Johannes Grnnow in Leipzig
Verlag von Fr. Wilh. Grunoiv in Leipzig — Druck von Carl Marquart in Leipzig
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[0288] machen! Die Neichspost würde mich wie vor ihren bekannten Stempel in Olden¬ burg und Sachsen, Baden und Meiningen benutzen, Württemberg deu seinigen, und Bayer« ebenfalls deu seinen. Der Kenner weiß zwar ja schon heute, auch ohne Marke, zwischen den Stempeln dieser drei Postgebiete zu unterscheiden. Da diese sicherlich auch uach Einführung der Einheitsmarke bestehn bleiben werden, so wäre dies an sich schon ein staatsrechtliches Dokument. Aber das Hoheitszeichen fehlt ihnen, und wenn dieses auf allen bayrischen Poststempeln angebracht würde, so wäre es ganz unzweideutig, daß Bayern auch seine eigne PostVerwaltung seit 1871 behalten hat. Was meint man in München zu dieser Lösung der Kalamität? M. L. Von der Mäßigkeitsbewegung. Dr. Wilhelm Bode giebt jetzt (Weimar, W. Bodes Verlag) Studien zur Alkoholfrage (jedes Heft 80 Pfennige) heraus. Die ersten beiden behandeln Das Gothenburgische System in Schweden und Das staatliche Verbot des Getränkehandels in Amerika. Sein Bericht über den gegenwärtigen Stand der Alkoholgesetzgebung in den Vereinigten Staaten und über die Zustände, die in einigen von ihnen die Prohibition geschaffen hat (d. h. das Verbot des Handels von Spirituosen und ihrer Bereitung; Einfuhr und Konsum sind nicht verboten), bestätigt die bei uns durch die Zeitungen verbreitete Ausicht: die massenhafte freche Umgehung des Verbots, die als Ulk betrieben wird, hat das Verbot zum Kinderspiel gemacht und der Mäßigkeitsbeweguug geschadet. Je dra¬ konischer die Strafgesetze lauten, desto sicherer bleiben sie bedrucktes Papier; Gesetze, die nicht in den Lebensgewohnheiten der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung wurzeln, nützen nun einmal nichts. Dagegen hat sich das Gothenburger System durchaus bewährt. Die Schweden waren um 1330 das trunksüchtigste Volk der Welt; anf den Kopf sollen damals 46 Liter fünfzigprozentigeu Branntweins ge¬ kommen sein. Die Bemühungen des Geistlichen Per Wieselgren (1800 bis 1877) und das Elend der ärmern Bevölkerung von Gothenburg wirkte» zusammen, der Vernunft zum Siege zu verhelfen. Im Jahre 1855 wurde ein Gesetz erlassen, das den Stadtgemeinden das Recht verleiht, den Branntweinhandel zu regeln, und wenn sie es für gut finden, einer gemeinnützigen Gesellschaft zu übertragen, die ihn betreibt, ohne daraus Gewinn für ihre Mitglieder zu ziehn. Gesellschaft heißt schwedisch Bolag, norwegisch Samlag, die neue Einrichtung wird deshalb Bolag- oder Smnlcig-System genannt. Die Ausschanklokale und Arbeiterspeisehänser dieser Gesellschaften siud ohne Komfort und Luxus aber sauber und anstciudig; in den Städten, wo sie deu Brnuntweiuverkauf übernommen haben, giebt es keine Kneipen mehr, wo wüste Szenen vorkommen und Prostituierte Verkehren könnten. Die Gesell¬ schaft stellt ehemalige Kellner als Wirte an; diese bekommen Gehalt und haben nur in den Speisehäusern daneben noch einen Verdienst an den Speisen, an Zigarren, Kaffee und Selters. Schnaps darf dort nur zum Essen gegeben werden und eine gewisse Menge nicht überschreiten. Ju deu Schauklokalen, wo bloß getrunken wird, ist die Ausschankzeit sehr beschränkt; Plakate an den Wänden rechnen den Besuchern vor, welches .Kapital und welche Rente sie erwerben können, wenn sie von einem gewisse» Lebensalter ab täglich einen, zwei oder drei Schnäpse weniger trinken als bisher. Jeder Bolag erhält eine gewisse Anzahl von Schankkonzessionen, die er zum Teil an Hotels abgiebt. Eine Anzahl der erteilten Konzessionen bleibt un¬ benutzt. Ganz Schweden hatte 1896 nur 155 ländliche und 871 städtische Kon¬ zessionen, die eine deutsche Stadt Bremen dagegen 1130. Zweinndnennzig Städte haben das Bvlngsystem eingeführt. Neben dieser Regelung und Beschränkung des Branntweingenusses blüht die freie Mäßigkeitsbewegung und steigt die Zahl derer, die sich der Spirituosen gänzlich enthalten. Herausgegeben von Johannes Grnnow in Leipzig Verlag von Fr. Wilh. Grunoiv in Leipzig — Druck von Carl Marquart in Leipzig

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/288>, abgerufen am 28.04.2024.