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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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"Mitgegangen, initgefnngen" (in älterer Fassung: "angehangen"), mög¬
licherweise aber auch das allerdings in mehrfacher Bedeutung vorkommende "Gleiche
Brüder, gleiche Kappen" zunächst strafrechtliche Regeln aus der Lehre von
der "Teilnahme" verdeutlicht haben (vergl. auch "Der Hehler ist wie der
Stehler"). Bei dieser Gelegenheit sei endlich noch des sonderbaren Ausdrucks
"Rädelsführer" gedacht, den wir heute teils als juristischen Fachausdruck für
solche Personen verwenden, die -- bei einzelnen bestimmten Delikten -- eine
besonders hervorragende, leitende (physische oder psychische) Tätigkeit entfalten,
teils aber auch ganz allgemein in der täglichen Umgangssprache für den hervor¬
ragendsten Anstifter oder Anführer irgend eines Unternehmens (z. B. einer
Verschwörung, eines Arbeiterstreiks n. dergl. mehr) gebrauchen. Über den Ur¬
sprung dieses Worts sind zwar die Ansichten noch immer uicht ganz einig, jedoch
befürworten jetzt wohl die meisten Gelehrten, und zwar Sprachforscher wie
Kriminalisten, die Ableitung von Rad (Rädlein, Ratte, Rädel) als Bezeichnung
für einen .Kreis zusammenstehender Personen (vgl. z. B. Auerbach: "ein Rübchen
junger Bursche"), die früher besonders auch für eine Abteilung von Lands¬
knechten gebraucht wurde. Den Anführer eines solchen kleinen Kreises (Reihers,
Reigens, Ringes) nannte man deshalb den "Rädelsführer" (vergl. das englische
rinAlog/Iki). Daß dann das ursprünglich "neutrale" Wort später ganz über¬
wiegend im bösen Sinne (für Zusammenrottungen usw.) angewandt worden
ist, findet mit Rücksicht auf das bekannte Verhalten der Söldner- und Lnuds-
knechtstrnppen kaum allzuschwer seine Erklärung.


5. Strafrecht (Fortsetzung: Die Lehre von den Strafe")

Eine überaus reiche Vermehrung hat unser Sprachschatz dem Strafensystem
älterer Zeiten zu verdanken gehabt. Während wir heute mit berechtigtem Stolze
die Einfachheit und Humanität unsers Strafvollzugs gegenüber den Barbareien
und Willkürlichkeiten in der Krimiualrcchtspflegc früherer Zeiten preisen dürfen,
hat die deutsche Sprache dafür gesorgt, daß wir über die bessern Zustände der
Gegenwart nicht vergessen, auf einem wie langen und mühseligen Wege wir
erst zu ihnen gelangt sind. Und sonderbar, gerade an die Zeiten, wo die
Leibes- und Lebensstrafen am grausamsten, die beschimpfenden Ehrenstrafeu
am mannigfaltigsten waren, also etwa seit dem Allsgang des Mittelalters bis
zum Beginne des achtzehnten Jahrhunderts, haben sich in der Sprache unsers
Volks die meisten Spuren und Anklänge erhalten. Diese Erscheinung aber
wird verständlich, wenn wir bedenken, daß man damals -- im geraden Gegensatze
zum heutigen Rechte -- die Exekution fast aller Strafarten ja noch in brei¬
tester Öffentlichkeit vornahm, um durch das am Missetäter statuierte "Exempel"
der vcrsaulmelten Menge eine heilsame Schen vor dem Verbrechen einzu¬
flößen, weshalb man wohl sogar die Schulkinder zu den Hinrichtungen hin¬
auszuführen pflegte. Daß diese Art von Volkspädagogik nur seUeu die
gewünschten Früchte gezeitigt hat, ist bekannt; fast immer aber werden die auf
Sinne und ans die Phantasie der Zuschauer mächtig wirkenden Szenen auf der
Richtstätte zum Gegenstände von Gesprächen und Unterhaltungen unter ihnen
gemacht worden sein, bis die darin immer wiederkehrenden, auf Strafen und
Strafvollstreckung hindeutenden Ausdrücke und Wendungen schließlich eine solche
Volkstümlichkeit erlangten, daß sie sich in einem erweiterten, übertragnen Sinne
auch daun noch zu erhalten vermochten, als man die Straffvrmen, auf die sie
sich eigentlich bezogen, mir noch dem Namen nach kannte.

Weit seltner begegnen uns zwar erklärlicherweise in unsrer Sprache Er¬
innerungen an die einfachern Strafarten, die vor der mittelalterlichen Periode
nach den Volksrechten oder gar in der germanischen Urzeit angewandt sind.
Einige Beispiele lassen sich aber doch auch hierfür erbringen. So hat man
". a. in der noch heute ziemlich gelüusigeu Redewendung "jemand für


„Mitgegangen, initgefnngen" (in älterer Fassung: „angehangen"), mög¬
licherweise aber auch das allerdings in mehrfacher Bedeutung vorkommende „Gleiche
Brüder, gleiche Kappen" zunächst strafrechtliche Regeln aus der Lehre von
der „Teilnahme" verdeutlicht haben (vergl. auch „Der Hehler ist wie der
Stehler"). Bei dieser Gelegenheit sei endlich noch des sonderbaren Ausdrucks
„Rädelsführer" gedacht, den wir heute teils als juristischen Fachausdruck für
solche Personen verwenden, die — bei einzelnen bestimmten Delikten — eine
besonders hervorragende, leitende (physische oder psychische) Tätigkeit entfalten,
teils aber auch ganz allgemein in der täglichen Umgangssprache für den hervor¬
ragendsten Anstifter oder Anführer irgend eines Unternehmens (z. B. einer
Verschwörung, eines Arbeiterstreiks n. dergl. mehr) gebrauchen. Über den Ur¬
sprung dieses Worts sind zwar die Ansichten noch immer uicht ganz einig, jedoch
befürworten jetzt wohl die meisten Gelehrten, und zwar Sprachforscher wie
Kriminalisten, die Ableitung von Rad (Rädlein, Ratte, Rädel) als Bezeichnung
für einen .Kreis zusammenstehender Personen (vgl. z. B. Auerbach: „ein Rübchen
junger Bursche"), die früher besonders auch für eine Abteilung von Lands¬
knechten gebraucht wurde. Den Anführer eines solchen kleinen Kreises (Reihers,
Reigens, Ringes) nannte man deshalb den „Rädelsführer" (vergl. das englische
rinAlog/Iki). Daß dann das ursprünglich „neutrale" Wort später ganz über¬
wiegend im bösen Sinne (für Zusammenrottungen usw.) angewandt worden
ist, findet mit Rücksicht auf das bekannte Verhalten der Söldner- und Lnuds-
knechtstrnppen kaum allzuschwer seine Erklärung.


5. Strafrecht (Fortsetzung: Die Lehre von den Strafe»)

Eine überaus reiche Vermehrung hat unser Sprachschatz dem Strafensystem
älterer Zeiten zu verdanken gehabt. Während wir heute mit berechtigtem Stolze
die Einfachheit und Humanität unsers Strafvollzugs gegenüber den Barbareien
und Willkürlichkeiten in der Krimiualrcchtspflegc früherer Zeiten preisen dürfen,
hat die deutsche Sprache dafür gesorgt, daß wir über die bessern Zustände der
Gegenwart nicht vergessen, auf einem wie langen und mühseligen Wege wir
erst zu ihnen gelangt sind. Und sonderbar, gerade an die Zeiten, wo die
Leibes- und Lebensstrafen am grausamsten, die beschimpfenden Ehrenstrafeu
am mannigfaltigsten waren, also etwa seit dem Allsgang des Mittelalters bis
zum Beginne des achtzehnten Jahrhunderts, haben sich in der Sprache unsers
Volks die meisten Spuren und Anklänge erhalten. Diese Erscheinung aber
wird verständlich, wenn wir bedenken, daß man damals — im geraden Gegensatze
zum heutigen Rechte — die Exekution fast aller Strafarten ja noch in brei¬
tester Öffentlichkeit vornahm, um durch das am Missetäter statuierte „Exempel"
der vcrsaulmelten Menge eine heilsame Schen vor dem Verbrechen einzu¬
flößen, weshalb man wohl sogar die Schulkinder zu den Hinrichtungen hin¬
auszuführen pflegte. Daß diese Art von Volkspädagogik nur seUeu die
gewünschten Früchte gezeitigt hat, ist bekannt; fast immer aber werden die auf
Sinne und ans die Phantasie der Zuschauer mächtig wirkenden Szenen auf der
Richtstätte zum Gegenstände von Gesprächen und Unterhaltungen unter ihnen
gemacht worden sein, bis die darin immer wiederkehrenden, auf Strafen und
Strafvollstreckung hindeutenden Ausdrücke und Wendungen schließlich eine solche
Volkstümlichkeit erlangten, daß sie sich in einem erweiterten, übertragnen Sinne
auch daun noch zu erhalten vermochten, als man die Straffvrmen, auf die sie
sich eigentlich bezogen, mir noch dem Namen nach kannte.

Weit seltner begegnen uns zwar erklärlicherweise in unsrer Sprache Er¬
innerungen an die einfachern Strafarten, die vor der mittelalterlichen Periode
nach den Volksrechten oder gar in der germanischen Urzeit angewandt sind.
Einige Beispiele lassen sich aber doch auch hierfür erbringen. So hat man
». a. in der noch heute ziemlich gelüusigeu Redewendung „jemand für


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[0368] „Mitgegangen, initgefnngen" (in älterer Fassung: „angehangen"), mög¬ licherweise aber auch das allerdings in mehrfacher Bedeutung vorkommende „Gleiche Brüder, gleiche Kappen" zunächst strafrechtliche Regeln aus der Lehre von der „Teilnahme" verdeutlicht haben (vergl. auch „Der Hehler ist wie der Stehler"). Bei dieser Gelegenheit sei endlich noch des sonderbaren Ausdrucks „Rädelsführer" gedacht, den wir heute teils als juristischen Fachausdruck für solche Personen verwenden, die — bei einzelnen bestimmten Delikten — eine besonders hervorragende, leitende (physische oder psychische) Tätigkeit entfalten, teils aber auch ganz allgemein in der täglichen Umgangssprache für den hervor¬ ragendsten Anstifter oder Anführer irgend eines Unternehmens (z. B. einer Verschwörung, eines Arbeiterstreiks n. dergl. mehr) gebrauchen. Über den Ur¬ sprung dieses Worts sind zwar die Ansichten noch immer uicht ganz einig, jedoch befürworten jetzt wohl die meisten Gelehrten, und zwar Sprachforscher wie Kriminalisten, die Ableitung von Rad (Rädlein, Ratte, Rädel) als Bezeichnung für einen .Kreis zusammenstehender Personen (vgl. z. B. Auerbach: „ein Rübchen junger Bursche"), die früher besonders auch für eine Abteilung von Lands¬ knechten gebraucht wurde. Den Anführer eines solchen kleinen Kreises (Reihers, Reigens, Ringes) nannte man deshalb den „Rädelsführer" (vergl. das englische rinAlog/Iki). Daß dann das ursprünglich „neutrale" Wort später ganz über¬ wiegend im bösen Sinne (für Zusammenrottungen usw.) angewandt worden ist, findet mit Rücksicht auf das bekannte Verhalten der Söldner- und Lnuds- knechtstrnppen kaum allzuschwer seine Erklärung. 5. Strafrecht (Fortsetzung: Die Lehre von den Strafe») Eine überaus reiche Vermehrung hat unser Sprachschatz dem Strafensystem älterer Zeiten zu verdanken gehabt. Während wir heute mit berechtigtem Stolze die Einfachheit und Humanität unsers Strafvollzugs gegenüber den Barbareien und Willkürlichkeiten in der Krimiualrcchtspflegc früherer Zeiten preisen dürfen, hat die deutsche Sprache dafür gesorgt, daß wir über die bessern Zustände der Gegenwart nicht vergessen, auf einem wie langen und mühseligen Wege wir erst zu ihnen gelangt sind. Und sonderbar, gerade an die Zeiten, wo die Leibes- und Lebensstrafen am grausamsten, die beschimpfenden Ehrenstrafeu am mannigfaltigsten waren, also etwa seit dem Allsgang des Mittelalters bis zum Beginne des achtzehnten Jahrhunderts, haben sich in der Sprache unsers Volks die meisten Spuren und Anklänge erhalten. Diese Erscheinung aber wird verständlich, wenn wir bedenken, daß man damals — im geraden Gegensatze zum heutigen Rechte — die Exekution fast aller Strafarten ja noch in brei¬ tester Öffentlichkeit vornahm, um durch das am Missetäter statuierte „Exempel" der vcrsaulmelten Menge eine heilsame Schen vor dem Verbrechen einzu¬ flößen, weshalb man wohl sogar die Schulkinder zu den Hinrichtungen hin¬ auszuführen pflegte. Daß diese Art von Volkspädagogik nur seUeu die gewünschten Früchte gezeitigt hat, ist bekannt; fast immer aber werden die auf Sinne und ans die Phantasie der Zuschauer mächtig wirkenden Szenen auf der Richtstätte zum Gegenstände von Gesprächen und Unterhaltungen unter ihnen gemacht worden sein, bis die darin immer wiederkehrenden, auf Strafen und Strafvollstreckung hindeutenden Ausdrücke und Wendungen schließlich eine solche Volkstümlichkeit erlangten, daß sie sich in einem erweiterten, übertragnen Sinne auch daun noch zu erhalten vermochten, als man die Straffvrmen, auf die sie sich eigentlich bezogen, mir noch dem Namen nach kannte. Weit seltner begegnen uns zwar erklärlicherweise in unsrer Sprache Er¬ innerungen an die einfachern Strafarten, die vor der mittelalterlichen Periode nach den Volksrechten oder gar in der germanischen Urzeit angewandt sind. Einige Beispiele lassen sich aber doch auch hierfür erbringen. So hat man ». a. in der noch heute ziemlich gelüusigeu Redewendung „jemand für

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/368>, abgerufen am 02.05.2024.