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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

traf sagte der Redner unmittelbar kein Wort; es soll nur "nicht irgend einer
weltlichen Macht unterstellt werden." Da darf man doch sagen: Diese Forderung
ist ja erfüllt. Denn welcher weltlichen Macht ist denn der Papst jetzt "unterstellt?"
Er gilt aller Welt als Souverän und wird als solcher behandelt, er empfangt fremde
Fürsten und Gesandte, er ordnet Gesandte ub, halt Militär und verleiht Auszeichnungen.
Er ist Souverän in dem vatikanischen Gebiet, und grundsätzlich macht es gar keinen
Unterschied, ob die räumlichen Grenzen dieser Souveränität um einige Meilen
hinausgerückt werden oder nicht. Die Befürchtung, er könne Unannehmlichkeiten
haben, wenn er den vatikanischen Bezirk verlasse, wird nur noch durch die Vor¬
gänge bei der Bestattung Pius des Neunten motiviert. Seitdem find 25 Jahre
vergangen, und in dieser Zeit hat die italienische Regierung hundertmal bewiesen,
das; sie den ehrlichen Willen und die Macht hat, die von ihr selbst verbürgte Un¬
abhängigkeit des Papsttums zu achten und zu schützen. Sie hat auch jetzt wieder
bei deu Leichenfeierlichkeiten für Leo den Dreizehnter durch ihre Truppen die Ord¬
nung aufrecht erhalten bis in die Peterskirche hinein, dies beiläufig auf die Bitte
des Domkapitels, und sie hat die Freiheit des Konklaves gedeckt. Eine europäische
Garantie für die vatikanische Souveränität würde diese uicht besser sichern; man
weiß ja, was solche Garantien nnter Umständen wert sind. Oder war der Bestand
des alten Kirchenstaats nicht auch durch die Wiener Verträge verbürgt, und wer
hat 1860 und 1870 nur einen Finger für ihn gerührt? An der Wiederherstellung
irgend welches ausgedehnter,! päpstlichen Territorialbesitzes hat hente keine Gro߬
macht das allergeringste Interesse; sie wäre zudem ein schreiender Anachronismus
und würde von den Italienern immer verworfen werden, wäre also ohne Gewalt
gar nicht herzustellen und böte deshalb mich nicht die mindeste Bürgschaft un¬
gestörten Bestandes. Denn die radikale Partei würde dadurch aufs äußerste gereizt
werde", und sie ist es gewesen, die zwischen 1860 und 1867 dreimal gegen den
Willen der königlichen Regierung den Stoß auf Rom versucht hat. Die deutschen
Katholiken werden also gut tuu, statt "flammender Proteste" nach seiner Ermahnung
ehrfurchtsvoll abzuwarten," welche Richtung Papst Pius der Zehnte auch in
di " eser Beziehung einschlagen wird, und uicht päpstlicher zu sein als der Papst.


Das "internationale Privatrecht."

Wenn man einer Mitteilung glauben
darf, die der Krakauer Universitätsprofessor und Advokat Dr. Josef Nosenblntt im
Czns veröffentlicht hat, fühlen sich zahlreiche österreichische Anwärter auf preußische
Fmnilieufideikommisse durch eine Bestimmung bedroht, die in dem Entwurf der
preußischen Negierung zur Neuregelung dieser Materie enthalten ist. Der Entwurf,
der bekanntlich dem nächsten preußischen Landtage vorgelegt werden soll, und dessen
Besprechung in allgemeinen Umrissen in den nächsten Heften der Grenzboten er-
folgen wird, bestimmt nämlich, daß die Anwartschaft ans ein im Königreich Preußen
bestehendes Fninilienfideikommiß dem nicht zustehen soll, der die deutsche Reichs-
"ngehörigkeit nicht hat. Wenn ein solcher Bewerber nicht innerhalb der ihm von
der Fideikominißbehörde zu bestimmenden Frist die deutsche Neichsangehörigkeit er¬
worben hat, soll vielmehr das Fideikommiß auf den Nnchstberechtigten übergehn.

Die zahlreichen österreichischen Anwärter, die sich in ihren Aussichten für
bedroht halten, hätten nach Dr. Rosenblatts Versicherung den Präsidenten der
Brunner Advvkateukmnmer Dr. Klob mit ihrer Vertretung betraut, da sie von der
Ansicht ausgingen, der erwähnte Entwurf widerspreche dem "internationalen Privat¬
recht." or. habe sich an ihn, den Dr. Rosenblatt gewandt, daß er den Anschluß
der Polnischen Fideikommißanwürter an die Aktion "erziele."

An und sür sich wäre in dieser Angelegenheit nieder die Vermittlung des
Herrn Dr. Klob noch die des Herrn or. Rosenblatt, geschweige denn eine Ver¬
öffentlichung der beabsichtigten Schritte durch den Czas nötig gewesen, dn der Ent¬
wurf dem Landtag vorgelegt und dabei allen denen, die zur Teilnahme an der
gesetzgeberischen Tätigkeit des hohen Hauses berechtigt sind, Gelegenheit gegeben


Grenzboten III 190L 80
Maßgebliches und Unmaßgebliches

traf sagte der Redner unmittelbar kein Wort; es soll nur „nicht irgend einer
weltlichen Macht unterstellt werden." Da darf man doch sagen: Diese Forderung
ist ja erfüllt. Denn welcher weltlichen Macht ist denn der Papst jetzt „unterstellt?"
Er gilt aller Welt als Souverän und wird als solcher behandelt, er empfangt fremde
Fürsten und Gesandte, er ordnet Gesandte ub, halt Militär und verleiht Auszeichnungen.
Er ist Souverän in dem vatikanischen Gebiet, und grundsätzlich macht es gar keinen
Unterschied, ob die räumlichen Grenzen dieser Souveränität um einige Meilen
hinausgerückt werden oder nicht. Die Befürchtung, er könne Unannehmlichkeiten
haben, wenn er den vatikanischen Bezirk verlasse, wird nur noch durch die Vor¬
gänge bei der Bestattung Pius des Neunten motiviert. Seitdem find 25 Jahre
vergangen, und in dieser Zeit hat die italienische Regierung hundertmal bewiesen,
das; sie den ehrlichen Willen und die Macht hat, die von ihr selbst verbürgte Un¬
abhängigkeit des Papsttums zu achten und zu schützen. Sie hat auch jetzt wieder
bei deu Leichenfeierlichkeiten für Leo den Dreizehnter durch ihre Truppen die Ord¬
nung aufrecht erhalten bis in die Peterskirche hinein, dies beiläufig auf die Bitte
des Domkapitels, und sie hat die Freiheit des Konklaves gedeckt. Eine europäische
Garantie für die vatikanische Souveränität würde diese uicht besser sichern; man
weiß ja, was solche Garantien nnter Umständen wert sind. Oder war der Bestand
des alten Kirchenstaats nicht auch durch die Wiener Verträge verbürgt, und wer
hat 1860 und 1870 nur einen Finger für ihn gerührt? An der Wiederherstellung
irgend welches ausgedehnter,! päpstlichen Territorialbesitzes hat hente keine Gro߬
macht das allergeringste Interesse; sie wäre zudem ein schreiender Anachronismus
und würde von den Italienern immer verworfen werden, wäre also ohne Gewalt
gar nicht herzustellen und böte deshalb mich nicht die mindeste Bürgschaft un¬
gestörten Bestandes. Denn die radikale Partei würde dadurch aufs äußerste gereizt
werde», und sie ist es gewesen, die zwischen 1860 und 1867 dreimal gegen den
Willen der königlichen Regierung den Stoß auf Rom versucht hat. Die deutschen
Katholiken werden also gut tuu, statt „flammender Proteste" nach seiner Ermahnung
ehrfurchtsvoll abzuwarten," welche Richtung Papst Pius der Zehnte auch in
di " eser Beziehung einschlagen wird, und uicht päpstlicher zu sein als der Papst.


Das „internationale Privatrecht."

Wenn man einer Mitteilung glauben
darf, die der Krakauer Universitätsprofessor und Advokat Dr. Josef Nosenblntt im
Czns veröffentlicht hat, fühlen sich zahlreiche österreichische Anwärter auf preußische
Fmnilieufideikommisse durch eine Bestimmung bedroht, die in dem Entwurf der
preußischen Negierung zur Neuregelung dieser Materie enthalten ist. Der Entwurf,
der bekanntlich dem nächsten preußischen Landtage vorgelegt werden soll, und dessen
Besprechung in allgemeinen Umrissen in den nächsten Heften der Grenzboten er-
folgen wird, bestimmt nämlich, daß die Anwartschaft ans ein im Königreich Preußen
bestehendes Fninilienfideikommiß dem nicht zustehen soll, der die deutsche Reichs-
"ngehörigkeit nicht hat. Wenn ein solcher Bewerber nicht innerhalb der ihm von
der Fideikominißbehörde zu bestimmenden Frist die deutsche Neichsangehörigkeit er¬
worben hat, soll vielmehr das Fideikommiß auf den Nnchstberechtigten übergehn.

Die zahlreichen österreichischen Anwärter, die sich in ihren Aussichten für
bedroht halten, hätten nach Dr. Rosenblatts Versicherung den Präsidenten der
Brunner Advvkateukmnmer Dr. Klob mit ihrer Vertretung betraut, da sie von der
Ansicht ausgingen, der erwähnte Entwurf widerspreche dem „internationalen Privat¬
recht." or. habe sich an ihn, den Dr. Rosenblatt gewandt, daß er den Anschluß
der Polnischen Fideikommißanwürter an die Aktion „erziele."

An und sür sich wäre in dieser Angelegenheit nieder die Vermittlung des
Herrn Dr. Klob noch die des Herrn or. Rosenblatt, geschweige denn eine Ver¬
öffentlichung der beabsichtigten Schritte durch den Czas nötig gewesen, dn der Ent¬
wurf dem Landtag vorgelegt und dabei allen denen, die zur Teilnahme an der
gesetzgeberischen Tätigkeit des hohen Hauses berechtigt sind, Gelegenheit gegeben


Grenzboten III 190L 80
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[0641] Maßgebliches und Unmaßgebliches traf sagte der Redner unmittelbar kein Wort; es soll nur „nicht irgend einer weltlichen Macht unterstellt werden." Da darf man doch sagen: Diese Forderung ist ja erfüllt. Denn welcher weltlichen Macht ist denn der Papst jetzt „unterstellt?" Er gilt aller Welt als Souverän und wird als solcher behandelt, er empfangt fremde Fürsten und Gesandte, er ordnet Gesandte ub, halt Militär und verleiht Auszeichnungen. Er ist Souverän in dem vatikanischen Gebiet, und grundsätzlich macht es gar keinen Unterschied, ob die räumlichen Grenzen dieser Souveränität um einige Meilen hinausgerückt werden oder nicht. Die Befürchtung, er könne Unannehmlichkeiten haben, wenn er den vatikanischen Bezirk verlasse, wird nur noch durch die Vor¬ gänge bei der Bestattung Pius des Neunten motiviert. Seitdem find 25 Jahre vergangen, und in dieser Zeit hat die italienische Regierung hundertmal bewiesen, das; sie den ehrlichen Willen und die Macht hat, die von ihr selbst verbürgte Un¬ abhängigkeit des Papsttums zu achten und zu schützen. Sie hat auch jetzt wieder bei deu Leichenfeierlichkeiten für Leo den Dreizehnter durch ihre Truppen die Ord¬ nung aufrecht erhalten bis in die Peterskirche hinein, dies beiläufig auf die Bitte des Domkapitels, und sie hat die Freiheit des Konklaves gedeckt. Eine europäische Garantie für die vatikanische Souveränität würde diese uicht besser sichern; man weiß ja, was solche Garantien nnter Umständen wert sind. Oder war der Bestand des alten Kirchenstaats nicht auch durch die Wiener Verträge verbürgt, und wer hat 1860 und 1870 nur einen Finger für ihn gerührt? An der Wiederherstellung irgend welches ausgedehnter,! päpstlichen Territorialbesitzes hat hente keine Gro߬ macht das allergeringste Interesse; sie wäre zudem ein schreiender Anachronismus und würde von den Italienern immer verworfen werden, wäre also ohne Gewalt gar nicht herzustellen und böte deshalb mich nicht die mindeste Bürgschaft un¬ gestörten Bestandes. Denn die radikale Partei würde dadurch aufs äußerste gereizt werde», und sie ist es gewesen, die zwischen 1860 und 1867 dreimal gegen den Willen der königlichen Regierung den Stoß auf Rom versucht hat. Die deutschen Katholiken werden also gut tuu, statt „flammender Proteste" nach seiner Ermahnung ehrfurchtsvoll abzuwarten," welche Richtung Papst Pius der Zehnte auch in di " eser Beziehung einschlagen wird, und uicht päpstlicher zu sein als der Papst. Das „internationale Privatrecht." Wenn man einer Mitteilung glauben darf, die der Krakauer Universitätsprofessor und Advokat Dr. Josef Nosenblntt im Czns veröffentlicht hat, fühlen sich zahlreiche österreichische Anwärter auf preußische Fmnilieufideikommisse durch eine Bestimmung bedroht, die in dem Entwurf der preußischen Negierung zur Neuregelung dieser Materie enthalten ist. Der Entwurf, der bekanntlich dem nächsten preußischen Landtage vorgelegt werden soll, und dessen Besprechung in allgemeinen Umrissen in den nächsten Heften der Grenzboten er- folgen wird, bestimmt nämlich, daß die Anwartschaft ans ein im Königreich Preußen bestehendes Fninilienfideikommiß dem nicht zustehen soll, der die deutsche Reichs- "ngehörigkeit nicht hat. Wenn ein solcher Bewerber nicht innerhalb der ihm von der Fideikominißbehörde zu bestimmenden Frist die deutsche Neichsangehörigkeit er¬ worben hat, soll vielmehr das Fideikommiß auf den Nnchstberechtigten übergehn. Die zahlreichen österreichischen Anwärter, die sich in ihren Aussichten für bedroht halten, hätten nach Dr. Rosenblatts Versicherung den Präsidenten der Brunner Advvkateukmnmer Dr. Klob mit ihrer Vertretung betraut, da sie von der Ansicht ausgingen, der erwähnte Entwurf widerspreche dem „internationalen Privat¬ recht." or. habe sich an ihn, den Dr. Rosenblatt gewandt, daß er den Anschluß der Polnischen Fideikommißanwürter an die Aktion „erziele." An und sür sich wäre in dieser Angelegenheit nieder die Vermittlung des Herrn Dr. Klob noch die des Herrn or. Rosenblatt, geschweige denn eine Ver¬ öffentlichung der beabsichtigten Schritte durch den Czas nötig gewesen, dn der Ent¬ wurf dem Landtag vorgelegt und dabei allen denen, die zur Teilnahme an der gesetzgeberischen Tätigkeit des hohen Hauses berechtigt sind, Gelegenheit gegeben Grenzboten III 190L 80

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_241213/641>, abgerufen am 02.05.2024.