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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr.

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Zur Lage der höhern Reichspostbeamten

eit dem 1. April erscheint auf Anregung aus den Kreisen der
höhern Post- und Telegraphenbeamten im Verlage von Richard
Dietze in Berlin ^V. 66 eine Postfachzeitschrift: Im Zeichen des
Verkehrs, die sich durch Sachlichkeit und vornehmen Ton schon
die Anerkennung weiterer Kreise errungen hat. Eine uns vor¬
liegende Julisondernummer bringt eine längere Abhandlung über die Lage der
höhern Beamten bei der Neichspostverwaltung seit der Personalreform von 1900.
Aus den mit statistischen Material reichlich belegten Ausführungen wollen wir
das herausgreifen, was unsre Leser am meisten interessieren dürfte. Zum bessern
Verständnis zunächst einige Erläuterungen zu den PostPersonalien.

Bei der Neichspostverwaltung gibt es bekanntlich drei Kategorien von
Beamten: die höhern, die mittlern und die Unterbeamten. Das Unterbeamten¬
heer besteht aus den Briefträgern, Postschaffnern, Landbrieftrügern und Post¬
boten, sämtlich mit Volksschulbildung. Die Anwärter der mittlern Laufbahn
müssen das Zeugnis für Untersekunda oder für die erste Klasse einer sechs¬
stufigen höhern Lehranstalt haben. Sie werden als Post- oder Telcgraphen-
gehilfen angenommen und nach Ablegung der Assistentenprüfnng zu Post- oder
Tclegraphenassistenten befördert. Seit der Reform von 1900 können sie durch
Bestehn der Sekretärprnfung auch die höhern Subalternstellen erlangen.

Für die Beamten der höhern Laufbahn ist der Besitz des Reifezeugnisses
eines Gymnasiums, Realgymnasiums oder einer Oberrealschule Bedingung. Sie
wurden als Posteleven angenommen -- seit 1897 sind wegen Überfüllung der
höhern Postlaufbahn keine Posteleven mehr eingestellt worden. Nach dreijähriger
Ausbildung im praktischen Dienste wurden die Eleven zur Sekretärprüfnng zu¬
gelassen, nach deren Bestehn ihre Ernennung zu PostPraktikanten erfolgte.
Durchschnittlich drei Jahre später wurden die Beamten als Sekretäre etats¬
mäßig angestellt. Sie konnten sich dann frühestens drei Jahre nach der Sekretär¬
prnfung, nachdem sie durch eine oder mehrere umfangreiche schriftliche Probe¬
arbeiten ihre Befähigung dargetan hatten, zur höhern Verwaltungsprüfung für
Post und Telegraphie melden, deren Bestehn ihnen die Aussicht auf die höhern
und höchsten Stellen der Verwaltung eröffnete. Das Maß des Wissens, das
in dieser Prüfung verlangt wird, steht in nichts hinter den Bedingungen zurück,


Grenzboten IV 1905 80


Die Vei bi'eitung lies vuot üben riie
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Zur Lage der höhern Reichspostbeamten

eit dem 1. April erscheint auf Anregung aus den Kreisen der
höhern Post- und Telegraphenbeamten im Verlage von Richard
Dietze in Berlin ^V. 66 eine Postfachzeitschrift: Im Zeichen des
Verkehrs, die sich durch Sachlichkeit und vornehmen Ton schon
die Anerkennung weiterer Kreise errungen hat. Eine uns vor¬
liegende Julisondernummer bringt eine längere Abhandlung über die Lage der
höhern Beamten bei der Neichspostverwaltung seit der Personalreform von 1900.
Aus den mit statistischen Material reichlich belegten Ausführungen wollen wir
das herausgreifen, was unsre Leser am meisten interessieren dürfte. Zum bessern
Verständnis zunächst einige Erläuterungen zu den PostPersonalien.

Bei der Neichspostverwaltung gibt es bekanntlich drei Kategorien von
Beamten: die höhern, die mittlern und die Unterbeamten. Das Unterbeamten¬
heer besteht aus den Briefträgern, Postschaffnern, Landbrieftrügern und Post¬
boten, sämtlich mit Volksschulbildung. Die Anwärter der mittlern Laufbahn
müssen das Zeugnis für Untersekunda oder für die erste Klasse einer sechs¬
stufigen höhern Lehranstalt haben. Sie werden als Post- oder Telcgraphen-
gehilfen angenommen und nach Ablegung der Assistentenprüfnng zu Post- oder
Tclegraphenassistenten befördert. Seit der Reform von 1900 können sie durch
Bestehn der Sekretärprnfung auch die höhern Subalternstellen erlangen.

Für die Beamten der höhern Laufbahn ist der Besitz des Reifezeugnisses
eines Gymnasiums, Realgymnasiums oder einer Oberrealschule Bedingung. Sie
wurden als Posteleven angenommen — seit 1897 sind wegen Überfüllung der
höhern Postlaufbahn keine Posteleven mehr eingestellt worden. Nach dreijähriger
Ausbildung im praktischen Dienste wurden die Eleven zur Sekretärprüfnng zu¬
gelassen, nach deren Bestehn ihre Ernennung zu PostPraktikanten erfolgte.
Durchschnittlich drei Jahre später wurden die Beamten als Sekretäre etats¬
mäßig angestellt. Sie konnten sich dann frühestens drei Jahre nach der Sekretär¬
prnfung, nachdem sie durch eine oder mehrere umfangreiche schriftliche Probe¬
arbeiten ihre Befähigung dargetan hatten, zur höhern Verwaltungsprüfung für
Post und Telegraphie melden, deren Bestehn ihnen die Aussicht auf die höhern
und höchsten Stellen der Verwaltung eröffnete. Das Maß des Wissens, das
in dieser Prüfung verlangt wird, steht in nichts hinter den Bedingungen zurück,


Grenzboten IV 1905 80
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[0693] [Abbildung] Die Vei bi'eitung lies vuot üben riie ggn?e ssröe stellt otmv Keispiel 6a. <?.<> FV'ö/ /^//7 ^s//65 ^/?a^5/^/'L'/>/'0-Z^/'/, <^<?5 s//?e <^s/'<7/'//F' suo/'/ne Ve/'ö/'s//^/?^ />? aV/e/7 °^-7/?a^/-/? Le/l//?^e/? /?<?/. Zur Lage der höhern Reichspostbeamten eit dem 1. April erscheint auf Anregung aus den Kreisen der höhern Post- und Telegraphenbeamten im Verlage von Richard Dietze in Berlin ^V. 66 eine Postfachzeitschrift: Im Zeichen des Verkehrs, die sich durch Sachlichkeit und vornehmen Ton schon die Anerkennung weiterer Kreise errungen hat. Eine uns vor¬ liegende Julisondernummer bringt eine längere Abhandlung über die Lage der höhern Beamten bei der Neichspostverwaltung seit der Personalreform von 1900. Aus den mit statistischen Material reichlich belegten Ausführungen wollen wir das herausgreifen, was unsre Leser am meisten interessieren dürfte. Zum bessern Verständnis zunächst einige Erläuterungen zu den PostPersonalien. Bei der Neichspostverwaltung gibt es bekanntlich drei Kategorien von Beamten: die höhern, die mittlern und die Unterbeamten. Das Unterbeamten¬ heer besteht aus den Briefträgern, Postschaffnern, Landbrieftrügern und Post¬ boten, sämtlich mit Volksschulbildung. Die Anwärter der mittlern Laufbahn müssen das Zeugnis für Untersekunda oder für die erste Klasse einer sechs¬ stufigen höhern Lehranstalt haben. Sie werden als Post- oder Telcgraphen- gehilfen angenommen und nach Ablegung der Assistentenprüfnng zu Post- oder Tclegraphenassistenten befördert. Seit der Reform von 1900 können sie durch Bestehn der Sekretärprnfung auch die höhern Subalternstellen erlangen. Für die Beamten der höhern Laufbahn ist der Besitz des Reifezeugnisses eines Gymnasiums, Realgymnasiums oder einer Oberrealschule Bedingung. Sie wurden als Posteleven angenommen — seit 1897 sind wegen Überfüllung der höhern Postlaufbahn keine Posteleven mehr eingestellt worden. Nach dreijähriger Ausbildung im praktischen Dienste wurden die Eleven zur Sekretärprüfnng zu¬ gelassen, nach deren Bestehn ihre Ernennung zu PostPraktikanten erfolgte. Durchschnittlich drei Jahre später wurden die Beamten als Sekretäre etats¬ mäßig angestellt. Sie konnten sich dann frühestens drei Jahre nach der Sekretär¬ prnfung, nachdem sie durch eine oder mehrere umfangreiche schriftliche Probe¬ arbeiten ihre Befähigung dargetan hatten, zur höhern Verwaltungsprüfung für Post und Telegraphie melden, deren Bestehn ihnen die Aussicht auf die höhern und höchsten Stellen der Verwaltung eröffnete. Das Maß des Wissens, das in dieser Prüfung verlangt wird, steht in nichts hinter den Bedingungen zurück, Grenzboten IV 1905 80

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_296010/693>, abgerufen am 07.05.2024.