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Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr.

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Afghanistan

liefenmgen einer barbarischen Vergangenheit wird hinweggefegt haben. Be¬
merkenswerte Ansätze zu fortschreitender Entwicklung sind heute schon vorhanden,
und das Volk wäre unter einem einsichtigen Herrscher, dem das Wohl seiner
Untertanen und die Zukunft des Landes am Herzen lägen, ohne Zweifel be¬
fähigt, einem gesunden Fortschritte Bahn zu brechen. Jetzt vermögen die wenigen
Europäer, denen der Emir Einlaß in sein Reich gewährt, Werke des Friedens
nur in sehr beschränktem Maße zu vollbringen und in den Gemütern des ge¬
knechteten Volks eine Ahnung von den auf ihren Wert geprüften Segnungen
aufstrebender Kultur und politischer Freiheit wachzurufen. Würde das Land,
in vieler Beziehung merkwürdig und sehenswert, dem Forschungsreisenden, dem
Kaufmann, dem Gelehrten und dein gebildeten Laien zugänglich gemacht, so
vollzögen sich in wenig Jahrzehnten Veränderungen, wie sie in allen Ländern
beobachtet werden, wo europäischer Zivilisatiousdrang und der aufklärende Geist
unsrer Zeit mit überlieferten und festgewurzelten Anschauungen einer längst ver-
sunkner Periode in Berührung kommen. Dann hätte Afghanistan bald aufgehört,
eine asiatische Despotie zu sein, in der an der Menschheit ungestraft Verbrechen
begangen werden können.

3. Der letzte Herrscher

In Europa hat sich die öffentliche Meinung nachgerade daran gewöhnt,
asiatische Herrscher in der rechten Beleuchtung zu betrachten, d. h. in ihnen weder
unermeßlich reiche Nabobs noch blutgierige, jeder menschlichen Regung bare
Gewaltherren zu sehen, die sich, barbarisch vom Scheitel bis zur Sohle, trotz¬
dem aber listig und verschlagen, wie eben Orientalen zu sein Pflegen, mit ihrem
Tun und Lassen jenseits der Grenzen bewegten, wo das Urteil gesitteter
Menschen sie erreichen könnte. Man weiß also hente, wenigstens in den Kreisen,
die sich mit solchen Dingen ernsthaft beschäftigen, daß asiatische Despoten der
Kultur des Abendlandes nicht mehr so feindselig gegenüberstelln wie ehedem, ja
daß einige von ihnen sogar von dieser ihnen vielleicht innerlich tief verhaßten
Gesittung einigermaßen beleckt sind, jedenfalls aber, daß sie, wenn sich ihnen
die Gelegenheit dazu bietet, nicht Anstand nehmen, die Errungenschaften euro¬
päischer Kultur zu ihrem Vorteil auszunutzen. Dies ist ja zu allen Zeiten
und allerorten beobachtet worden, wo und wann eine höhere mit einer niedrigern
Kultur oder mit Barbarei zusammentraf.

Von diesem Standpunkt aus muß auch die Herrschaft des 1901 gestorbnen
Emirs von Afghanistan, Abd-ur-Rahmän Khans, betrachtet werden, damit ein
richtiges Bild sowohl der Persönlichkeit dieses asiatischen Despoten als auch
seiner Taten gewonnen werde. Hierbei wird um der strengen geschichtlichen
Wahrheit willen auch auf gewisse in Mittelasien überlieferte Anschauungen und
auf die politischen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen sein, die mit zwingender
Gewalt auf Entschlüsse und Absichten einzuwirken vermögen.

Abd-ur-RahmSn Khan, 1845 als der Sohn Afzal Khans geboren, gehörte
dem Geschlechte der Barikzehi an, das im Jahre 1829 in Afghanistan zur
Herrschaft gelangt war. Afzal Khan, der im Jahre 1866 nach der Niederlage
schir-Ali Khans bei Schekabad (5. Mai) aus dem Gefängnisse geholt und in
Kabul zum Emir ausgerufen wurde, scheint für die geistige Ausbildung seines


Afghanistan

liefenmgen einer barbarischen Vergangenheit wird hinweggefegt haben. Be¬
merkenswerte Ansätze zu fortschreitender Entwicklung sind heute schon vorhanden,
und das Volk wäre unter einem einsichtigen Herrscher, dem das Wohl seiner
Untertanen und die Zukunft des Landes am Herzen lägen, ohne Zweifel be¬
fähigt, einem gesunden Fortschritte Bahn zu brechen. Jetzt vermögen die wenigen
Europäer, denen der Emir Einlaß in sein Reich gewährt, Werke des Friedens
nur in sehr beschränktem Maße zu vollbringen und in den Gemütern des ge¬
knechteten Volks eine Ahnung von den auf ihren Wert geprüften Segnungen
aufstrebender Kultur und politischer Freiheit wachzurufen. Würde das Land,
in vieler Beziehung merkwürdig und sehenswert, dem Forschungsreisenden, dem
Kaufmann, dem Gelehrten und dein gebildeten Laien zugänglich gemacht, so
vollzögen sich in wenig Jahrzehnten Veränderungen, wie sie in allen Ländern
beobachtet werden, wo europäischer Zivilisatiousdrang und der aufklärende Geist
unsrer Zeit mit überlieferten und festgewurzelten Anschauungen einer längst ver-
sunkner Periode in Berührung kommen. Dann hätte Afghanistan bald aufgehört,
eine asiatische Despotie zu sein, in der an der Menschheit ungestraft Verbrechen
begangen werden können.

3. Der letzte Herrscher

In Europa hat sich die öffentliche Meinung nachgerade daran gewöhnt,
asiatische Herrscher in der rechten Beleuchtung zu betrachten, d. h. in ihnen weder
unermeßlich reiche Nabobs noch blutgierige, jeder menschlichen Regung bare
Gewaltherren zu sehen, die sich, barbarisch vom Scheitel bis zur Sohle, trotz¬
dem aber listig und verschlagen, wie eben Orientalen zu sein Pflegen, mit ihrem
Tun und Lassen jenseits der Grenzen bewegten, wo das Urteil gesitteter
Menschen sie erreichen könnte. Man weiß also hente, wenigstens in den Kreisen,
die sich mit solchen Dingen ernsthaft beschäftigen, daß asiatische Despoten der
Kultur des Abendlandes nicht mehr so feindselig gegenüberstelln wie ehedem, ja
daß einige von ihnen sogar von dieser ihnen vielleicht innerlich tief verhaßten
Gesittung einigermaßen beleckt sind, jedenfalls aber, daß sie, wenn sich ihnen
die Gelegenheit dazu bietet, nicht Anstand nehmen, die Errungenschaften euro¬
päischer Kultur zu ihrem Vorteil auszunutzen. Dies ist ja zu allen Zeiten
und allerorten beobachtet worden, wo und wann eine höhere mit einer niedrigern
Kultur oder mit Barbarei zusammentraf.

Von diesem Standpunkt aus muß auch die Herrschaft des 1901 gestorbnen
Emirs von Afghanistan, Abd-ur-Rahmän Khans, betrachtet werden, damit ein
richtiges Bild sowohl der Persönlichkeit dieses asiatischen Despoten als auch
seiner Taten gewonnen werde. Hierbei wird um der strengen geschichtlichen
Wahrheit willen auch auf gewisse in Mittelasien überlieferte Anschauungen und
auf die politischen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen sein, die mit zwingender
Gewalt auf Entschlüsse und Absichten einzuwirken vermögen.

Abd-ur-RahmSn Khan, 1845 als der Sohn Afzal Khans geboren, gehörte
dem Geschlechte der Barikzehi an, das im Jahre 1829 in Afghanistan zur
Herrschaft gelangt war. Afzal Khan, der im Jahre 1866 nach der Niederlage
schir-Ali Khans bei Schekabad (5. Mai) aus dem Gefängnisse geholt und in
Kabul zum Emir ausgerufen wurde, scheint für die geistige Ausbildung seines


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[0197] Afghanistan liefenmgen einer barbarischen Vergangenheit wird hinweggefegt haben. Be¬ merkenswerte Ansätze zu fortschreitender Entwicklung sind heute schon vorhanden, und das Volk wäre unter einem einsichtigen Herrscher, dem das Wohl seiner Untertanen und die Zukunft des Landes am Herzen lägen, ohne Zweifel be¬ fähigt, einem gesunden Fortschritte Bahn zu brechen. Jetzt vermögen die wenigen Europäer, denen der Emir Einlaß in sein Reich gewährt, Werke des Friedens nur in sehr beschränktem Maße zu vollbringen und in den Gemütern des ge¬ knechteten Volks eine Ahnung von den auf ihren Wert geprüften Segnungen aufstrebender Kultur und politischer Freiheit wachzurufen. Würde das Land, in vieler Beziehung merkwürdig und sehenswert, dem Forschungsreisenden, dem Kaufmann, dem Gelehrten und dein gebildeten Laien zugänglich gemacht, so vollzögen sich in wenig Jahrzehnten Veränderungen, wie sie in allen Ländern beobachtet werden, wo europäischer Zivilisatiousdrang und der aufklärende Geist unsrer Zeit mit überlieferten und festgewurzelten Anschauungen einer längst ver- sunkner Periode in Berührung kommen. Dann hätte Afghanistan bald aufgehört, eine asiatische Despotie zu sein, in der an der Menschheit ungestraft Verbrechen begangen werden können. 3. Der letzte Herrscher In Europa hat sich die öffentliche Meinung nachgerade daran gewöhnt, asiatische Herrscher in der rechten Beleuchtung zu betrachten, d. h. in ihnen weder unermeßlich reiche Nabobs noch blutgierige, jeder menschlichen Regung bare Gewaltherren zu sehen, die sich, barbarisch vom Scheitel bis zur Sohle, trotz¬ dem aber listig und verschlagen, wie eben Orientalen zu sein Pflegen, mit ihrem Tun und Lassen jenseits der Grenzen bewegten, wo das Urteil gesitteter Menschen sie erreichen könnte. Man weiß also hente, wenigstens in den Kreisen, die sich mit solchen Dingen ernsthaft beschäftigen, daß asiatische Despoten der Kultur des Abendlandes nicht mehr so feindselig gegenüberstelln wie ehedem, ja daß einige von ihnen sogar von dieser ihnen vielleicht innerlich tief verhaßten Gesittung einigermaßen beleckt sind, jedenfalls aber, daß sie, wenn sich ihnen die Gelegenheit dazu bietet, nicht Anstand nehmen, die Errungenschaften euro¬ päischer Kultur zu ihrem Vorteil auszunutzen. Dies ist ja zu allen Zeiten und allerorten beobachtet worden, wo und wann eine höhere mit einer niedrigern Kultur oder mit Barbarei zusammentraf. Von diesem Standpunkt aus muß auch die Herrschaft des 1901 gestorbnen Emirs von Afghanistan, Abd-ur-Rahmän Khans, betrachtet werden, damit ein richtiges Bild sowohl der Persönlichkeit dieses asiatischen Despoten als auch seiner Taten gewonnen werde. Hierbei wird um der strengen geschichtlichen Wahrheit willen auch auf gewisse in Mittelasien überlieferte Anschauungen und auf die politischen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen sein, die mit zwingender Gewalt auf Entschlüsse und Absichten einzuwirken vermögen. Abd-ur-RahmSn Khan, 1845 als der Sohn Afzal Khans geboren, gehörte dem Geschlechte der Barikzehi an, das im Jahre 1829 in Afghanistan zur Herrschaft gelangt war. Afzal Khan, der im Jahre 1866 nach der Niederlage schir-Ali Khans bei Schekabad (5. Mai) aus dem Gefängnisse geholt und in Kabul zum Emir ausgerufen wurde, scheint für die geistige Ausbildung seines

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 64, 1905, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341881_297518/197>, abgerufen am 03.05.2024.