Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Erstes Vierteljahr.Maßgebliches und Unmaßgebliches Den Kolonialfrngen ist durch den Reichstag in der Budgetkommission wie im Als ein erfreuliches Ereignis, ja als eine Tat wird die Rede begrüßt, die Wahlpflicht. Sehr lebhaft sind in mehreren deutschen Bundesstaaten jetzt die Maßgebliches und Unmaßgebliches Den Kolonialfrngen ist durch den Reichstag in der Budgetkommission wie im Als ein erfreuliches Ereignis, ja als eine Tat wird die Rede begrüßt, die Wahlpflicht. Sehr lebhaft sind in mehreren deutschen Bundesstaaten jetzt die <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0755" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/299030"/> <fw type="header" place="top"> Maßgebliches und Unmaßgebliches</fw><lb/> <p xml:id="ID_3875"> Den Kolonialfrngen ist durch den Reichstag in der Budgetkommission wie im<lb/> Plenum diesesmcil außerordentlich viel Zeit gewidmet worden, die keineswegs nur<lb/> durch sachliche Debatten, sondern durch Nebendinge aller Art in Anspruch genommen<lb/> wurde. Für den Erbprinzen Hohenlohe, den Leiter der Kolonialbehörde, ist es<lb/> ein examön ri^orosum gewesen, das er, zumal in Anbetracht seiner erst kurzen<lb/> Amtszeit, sehr gut bestanden hat. Dieses Prädikat wird ihm kein unparteiischer<lb/> Beurteiler weigern. Wie vielleicht nicht ohne Grund und ziemlich allgemein an¬<lb/> genommen wird, stammen die Zentrumspfeile aus solchen Kreisen, die in einem<lb/> selbständigen Kolonialsekretär den eisernen Besen fürchten und es deshalb vorziehn,<lb/> Abteilung des Auswärtigen Amts zu bleiben, um die sich der Staatssekretär dieses<lb/> Amts wenig kümmern könnte, während der tatsächliche Leiter nur eine sehr be¬<lb/> schränkte Gewalt hätte und in der Fülle der Geschäfte erstickte, sodaß er den internen<lb/> Verhältnissen nur wenig Aufmerksamkeit zuzuwenden vermöchte. Von dieser Seite<lb/> her siud dem Zentrum wohl die angeblichen Gründe suggeriert worden, die gegen<lb/> den selbständigen Kolonialsekretär sprechen sollen, und es macht einen geradezu<lb/> lächerlichen Eindruck, daß das Zentrum die Unzuträglichkeiten vorschützt, die an¬<lb/> geblich im Verkehr rin fremden Mächten durch die Selbständigkeit der Kolonial-<lb/> verwaltung entsteh» sollen, nachdem der Staatssekretär und der Unterstaatssekretär<lb/> des Auswärtigen Amts das Gegenteil versichert und hinzugefügt haben, daß die<lb/> Verhandlungen mit auswärtigen Mächten immer nach wie vor durch das Aus¬<lb/> wärtige Amt gehn würden. Selbstverständlich bleibt Prinz Hohenlohe, wer er ist,<lb/> auch ohne Staatssekretärtitel, auch ohne dessen Gehalt. Aber auf die Vollmachten<lb/> eines Chefs einer obersten Reichsbehörde kann er nicht verzichten, wenn er Er¬<lb/> sprießliches leisten soll. Der Vorwand des Zentrums ist um so deplazierter, als<lb/> zumal in Verhandlungen rin dem Auslande die Entscheidung doch immer nur auf<lb/> den Vortrag beider Behörden durch den Reichskanzler erfolgen würde. Die<lb/> ganze Aktion ist offenbar darauf angelegt worden, dem Erbprinzen die Sache zu<lb/> verleiden.</p><lb/> <p xml:id="ID_3876"> Als ein erfreuliches Ereignis, ja als eine Tat wird die Rede begrüßt, die<lb/> der preußische Minister des Innern, Herr von Bethmami-Hollweg, bei der Be¬<lb/> ratung der Wahlgesetzvorlage im preußische» Landtage gehalten hat. Es war die<lb/> runde und nette Antwort auf die Wahlrechtsdemonstrationen der Sozinldemokratie:<lb/> „Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal nur ausdrücklich feststellen und<lb/> wiederholen, daß die Adoption des Reichstagswahlrechts für uns unannehmbar<lb/> ist." Hoffentlich wirkt diese bestimmte Erklärung der preußischen Regierung auf<lb/> die in andern deutschen Staaten vorhandnen Neigungen, das Reichstagswahlrecht<lb/> auch für die Landtage einzuführen, heilsam ein. Der Minister hat nicht das jetzige<lb/> preußische Wahlrecht bis an das Ende aller Dinge sanktioniert, aber zwischen diesem<lb/> und dem Reichstagswnhlrecht gibt es doch wohl noch andre „Systeme," die den An-<lb/> forderungen des staatlichen Lebens und Gedeihens besser dienen und nicht die Gleich¬<lb/> macherei^ sondern ein Aufsteigen der untern Klassen fördern. Erregte Zeiten wie<lb/> die unsern sind überhaupt nicht geeignet, Wnhlrechtsfragcn zu lösen und dabei an<lb/> dem Bestehenden zu rütteln, ohne daß man Besseres, Erprobtes an seine Stelle<lb/><note type="byline"/> zu setzen vermag.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="2"> <head> Wahlpflicht.</head> <p xml:id="ID_3877"> Sehr lebhaft sind in mehreren deutschen Bundesstaaten jetzt die<lb/> Erörterungen über das Wahlrecht. Mau erkennt die Notwendigkeit einer Änderung<lb/> und sucht'nach dem „besten" Wahlrecht, vorläufig jedoch ohne rechten Erfolg. Wir<lb/> meinen, daß ein vollkommnes Wahlrecht kaum gefunden werden wird; wenigstens<lb/> müßte das so kompliziert sein, daß es in der Praxis nicht Wohl anwendbar wäre.<lb/> Wir wollen aber heute auf diese Frage nicht eingehn, vielmehr für die Lösung eines<lb/> andern damit zusammenhängenden Problems einen Vorschlag machen. Es ist das<lb/> Problem der Wahlpflicht.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0755]
Maßgebliches und Unmaßgebliches
Den Kolonialfrngen ist durch den Reichstag in der Budgetkommission wie im
Plenum diesesmcil außerordentlich viel Zeit gewidmet worden, die keineswegs nur
durch sachliche Debatten, sondern durch Nebendinge aller Art in Anspruch genommen
wurde. Für den Erbprinzen Hohenlohe, den Leiter der Kolonialbehörde, ist es
ein examön ri^orosum gewesen, das er, zumal in Anbetracht seiner erst kurzen
Amtszeit, sehr gut bestanden hat. Dieses Prädikat wird ihm kein unparteiischer
Beurteiler weigern. Wie vielleicht nicht ohne Grund und ziemlich allgemein an¬
genommen wird, stammen die Zentrumspfeile aus solchen Kreisen, die in einem
selbständigen Kolonialsekretär den eisernen Besen fürchten und es deshalb vorziehn,
Abteilung des Auswärtigen Amts zu bleiben, um die sich der Staatssekretär dieses
Amts wenig kümmern könnte, während der tatsächliche Leiter nur eine sehr be¬
schränkte Gewalt hätte und in der Fülle der Geschäfte erstickte, sodaß er den internen
Verhältnissen nur wenig Aufmerksamkeit zuzuwenden vermöchte. Von dieser Seite
her siud dem Zentrum wohl die angeblichen Gründe suggeriert worden, die gegen
den selbständigen Kolonialsekretär sprechen sollen, und es macht einen geradezu
lächerlichen Eindruck, daß das Zentrum die Unzuträglichkeiten vorschützt, die an¬
geblich im Verkehr rin fremden Mächten durch die Selbständigkeit der Kolonial-
verwaltung entsteh» sollen, nachdem der Staatssekretär und der Unterstaatssekretär
des Auswärtigen Amts das Gegenteil versichert und hinzugefügt haben, daß die
Verhandlungen mit auswärtigen Mächten immer nach wie vor durch das Aus¬
wärtige Amt gehn würden. Selbstverständlich bleibt Prinz Hohenlohe, wer er ist,
auch ohne Staatssekretärtitel, auch ohne dessen Gehalt. Aber auf die Vollmachten
eines Chefs einer obersten Reichsbehörde kann er nicht verzichten, wenn er Er¬
sprießliches leisten soll. Der Vorwand des Zentrums ist um so deplazierter, als
zumal in Verhandlungen rin dem Auslande die Entscheidung doch immer nur auf
den Vortrag beider Behörden durch den Reichskanzler erfolgen würde. Die
ganze Aktion ist offenbar darauf angelegt worden, dem Erbprinzen die Sache zu
verleiden.
Als ein erfreuliches Ereignis, ja als eine Tat wird die Rede begrüßt, die
der preußische Minister des Innern, Herr von Bethmami-Hollweg, bei der Be¬
ratung der Wahlgesetzvorlage im preußische» Landtage gehalten hat. Es war die
runde und nette Antwort auf die Wahlrechtsdemonstrationen der Sozinldemokratie:
„Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch einmal nur ausdrücklich feststellen und
wiederholen, daß die Adoption des Reichstagswahlrechts für uns unannehmbar
ist." Hoffentlich wirkt diese bestimmte Erklärung der preußischen Regierung auf
die in andern deutschen Staaten vorhandnen Neigungen, das Reichstagswahlrecht
auch für die Landtage einzuführen, heilsam ein. Der Minister hat nicht das jetzige
preußische Wahlrecht bis an das Ende aller Dinge sanktioniert, aber zwischen diesem
und dem Reichstagswnhlrecht gibt es doch wohl noch andre „Systeme," die den An-
forderungen des staatlichen Lebens und Gedeihens besser dienen und nicht die Gleich¬
macherei^ sondern ein Aufsteigen der untern Klassen fördern. Erregte Zeiten wie
die unsern sind überhaupt nicht geeignet, Wnhlrechtsfragcn zu lösen und dabei an
dem Bestehenden zu rütteln, ohne daß man Besseres, Erprobtes an seine Stelle
zu setzen vermag.
Wahlpflicht. Sehr lebhaft sind in mehreren deutschen Bundesstaaten jetzt die
Erörterungen über das Wahlrecht. Mau erkennt die Notwendigkeit einer Änderung
und sucht'nach dem „besten" Wahlrecht, vorläufig jedoch ohne rechten Erfolg. Wir
meinen, daß ein vollkommnes Wahlrecht kaum gefunden werden wird; wenigstens
müßte das so kompliziert sein, daß es in der Praxis nicht Wohl anwendbar wäre.
Wir wollen aber heute auf diese Frage nicht eingehn, vielmehr für die Lösung eines
andern damit zusammenhängenden Problems einen Vorschlag machen. Es ist das
Problem der Wahlpflicht.
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