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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

uns für Deutschland gegenwärtig halten. Hinter der englischen Abrüstung steckt nur
die ungestörte Erhaltung der SuperioriM einer Seerüstung, auf die kein englischer
Minister je verzichten darf oder wird, aber die Liberalen möchten es um der Wahl¬
t aktik willen etwas billiger einrichten.




Der amerikanisch-mexikanische Staudamm.

Die Verteilung des Wassers
des Rio Grande, der die Grenze der Vereinigten Staaten und Mexikos bildet,
war seit siebzehn Jahren der Gegenstand langwieriger Unterhandlungen zwischen
den beiden Republiken. Den mexikanischen Farmern war nach und nach durch die
Bewässerungsanlagen in Colorado alles Wasser entzogen werden, und Hunderte
aerss fruchtbaren Landes sind verlassen worden, die einst von herrlichen Wein-
Pflanzungen und Obstgärten bedeckt gewesen waren. Am 21. Mai dieses Jahres
ist endlich in Washington zwischen dem Staatssekretär Rook für die Vereinigten
Staaten und Botschafter Casasus für die mexikanische Regierung ein Vertrag ge¬
schlossen worden, der, wenn er von den beiderseitigen Parlamenten ratifiziert sein wird,
eine Quelle der Reibungen zwischen beiden Ländern ans der Welt schaffen wird.

Die erfolgreiche Beendigung dieser Reklamation ist zum nicht geringen Teile
den unermüdlichen Anstrengungen und weisen Ratschlägen des Herrn Max Weber
zu verdanken, der deutscher Wahlkonsul in Ciudad Juarez ist, der Schwesterstadt
El Pasos. Konsul Weber begann schon vor mehreren Jahren für einen inter¬
nationalen Damm in der Nähe El Pasos zu arbeiten, zum Zwecke des Aufspeicherns
und gerechten Verteilens des Wassers des Rio Grande. Als endlich ein Kompromiß
zustande kam, der Bau eines Dammes bei Engle beschlossen und Mexiko ein Vertrag
vorgeschlagen wurde, war Mexiko erst wenig geneigt, darauf einzugehn, und nur
dem diplomatischen Geschick Konsul Webers ist es schließlich geglückt, die kollidierenden
Interessen miteinander zu versöhnen. Der größte Erfolg Webers liegt in der Tat¬
sache, daß die mexikanische Reklamation gegen die Vereinigten Staaten für Wasser¬
entschädigung von der amerikanischen Regierung insofern indirekt anerkannt worden
ist, als die mexikanischen Landbesitzer das Wasser zur Bewässerung von 24000 aeres
frei erhalten, während die amerikanischen Landwirte dafür bezahlen müssen. Der
Vertrag hat in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut:

Artikel I. Beginnend mit dem Tage der Vollendung des vorgeschlagnen
Sammelreservoirs in der Nähe von Engle, N. M., und des dazu gehörenden Ver¬
teilungssystems soll an Mexiko jährlich von den Vereinigten Staaten 60000 aors lese
Wasser geliefert werden, und zwar aus dem Flußbett des Rio Grande am Beginn
des jetzt unter dem Namen Äesauig, ivkärs bekannten mexikanischen Hauptkanals an
oder nahe bei der Stelle, wo der Strom anfängt, die internationale Grenze zu
bilden, in der Nähe von El Paso, Texas.

Artikel II. Die Lieferung und das richtige Quantum Wasser werden von der
amerikanischen Regierung garantiert, und das Wasser soll zu den Zeiten geliefert
werden, die die mexikanische Regierung oder die Vertreter der mexikanischen Land-
Wirte bestimmen.

Artikel III. Die Lieferung soll kostenlos an Mexiko erfolgen, und die Ver¬
einigten Staaten tragen die gesamten Kosten für die Sammlung des mexikanischen
Anteils von dem Flußwasser sowie von der Weiterführung des mexikanischen Anteils
bis zur internationalen Grenze unter Messung und Ablieferung in den mexikanischen
Kanal; aber Mexiko hat das Recht, eine Meßstation am Beginn des Kanals zu
unterhalten.


Maßgebliches und Unmaßgebliches

uns für Deutschland gegenwärtig halten. Hinter der englischen Abrüstung steckt nur
die ungestörte Erhaltung der SuperioriM einer Seerüstung, auf die kein englischer
Minister je verzichten darf oder wird, aber die Liberalen möchten es um der Wahl¬
t aktik willen etwas billiger einrichten.




Der amerikanisch-mexikanische Staudamm.

Die Verteilung des Wassers
des Rio Grande, der die Grenze der Vereinigten Staaten und Mexikos bildet,
war seit siebzehn Jahren der Gegenstand langwieriger Unterhandlungen zwischen
den beiden Republiken. Den mexikanischen Farmern war nach und nach durch die
Bewässerungsanlagen in Colorado alles Wasser entzogen werden, und Hunderte
aerss fruchtbaren Landes sind verlassen worden, die einst von herrlichen Wein-
Pflanzungen und Obstgärten bedeckt gewesen waren. Am 21. Mai dieses Jahres
ist endlich in Washington zwischen dem Staatssekretär Rook für die Vereinigten
Staaten und Botschafter Casasus für die mexikanische Regierung ein Vertrag ge¬
schlossen worden, der, wenn er von den beiderseitigen Parlamenten ratifiziert sein wird,
eine Quelle der Reibungen zwischen beiden Ländern ans der Welt schaffen wird.

Die erfolgreiche Beendigung dieser Reklamation ist zum nicht geringen Teile
den unermüdlichen Anstrengungen und weisen Ratschlägen des Herrn Max Weber
zu verdanken, der deutscher Wahlkonsul in Ciudad Juarez ist, der Schwesterstadt
El Pasos. Konsul Weber begann schon vor mehreren Jahren für einen inter¬
nationalen Damm in der Nähe El Pasos zu arbeiten, zum Zwecke des Aufspeicherns
und gerechten Verteilens des Wassers des Rio Grande. Als endlich ein Kompromiß
zustande kam, der Bau eines Dammes bei Engle beschlossen und Mexiko ein Vertrag
vorgeschlagen wurde, war Mexiko erst wenig geneigt, darauf einzugehn, und nur
dem diplomatischen Geschick Konsul Webers ist es schließlich geglückt, die kollidierenden
Interessen miteinander zu versöhnen. Der größte Erfolg Webers liegt in der Tat¬
sache, daß die mexikanische Reklamation gegen die Vereinigten Staaten für Wasser¬
entschädigung von der amerikanischen Regierung insofern indirekt anerkannt worden
ist, als die mexikanischen Landbesitzer das Wasser zur Bewässerung von 24000 aeres
frei erhalten, während die amerikanischen Landwirte dafür bezahlen müssen. Der
Vertrag hat in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut:

Artikel I. Beginnend mit dem Tage der Vollendung des vorgeschlagnen
Sammelreservoirs in der Nähe von Engle, N. M., und des dazu gehörenden Ver¬
teilungssystems soll an Mexiko jährlich von den Vereinigten Staaten 60000 aors lese
Wasser geliefert werden, und zwar aus dem Flußbett des Rio Grande am Beginn
des jetzt unter dem Namen Äesauig, ivkärs bekannten mexikanischen Hauptkanals an
oder nahe bei der Stelle, wo der Strom anfängt, die internationale Grenze zu
bilden, in der Nähe von El Paso, Texas.

Artikel II. Die Lieferung und das richtige Quantum Wasser werden von der
amerikanischen Regierung garantiert, und das Wasser soll zu den Zeiten geliefert
werden, die die mexikanische Regierung oder die Vertreter der mexikanischen Land-
Wirte bestimmen.

Artikel III. Die Lieferung soll kostenlos an Mexiko erfolgen, und die Ver¬
einigten Staaten tragen die gesamten Kosten für die Sammlung des mexikanischen
Anteils von dem Flußwasser sowie von der Weiterführung des mexikanischen Anteils
bis zur internationalen Grenze unter Messung und Ablieferung in den mexikanischen
Kanal; aber Mexiko hat das Recht, eine Meßstation am Beginn des Kanals zu
unterhalten.


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[0283] Maßgebliches und Unmaßgebliches uns für Deutschland gegenwärtig halten. Hinter der englischen Abrüstung steckt nur die ungestörte Erhaltung der SuperioriM einer Seerüstung, auf die kein englischer Minister je verzichten darf oder wird, aber die Liberalen möchten es um der Wahl¬ t aktik willen etwas billiger einrichten. Der amerikanisch-mexikanische Staudamm. Die Verteilung des Wassers des Rio Grande, der die Grenze der Vereinigten Staaten und Mexikos bildet, war seit siebzehn Jahren der Gegenstand langwieriger Unterhandlungen zwischen den beiden Republiken. Den mexikanischen Farmern war nach und nach durch die Bewässerungsanlagen in Colorado alles Wasser entzogen werden, und Hunderte aerss fruchtbaren Landes sind verlassen worden, die einst von herrlichen Wein- Pflanzungen und Obstgärten bedeckt gewesen waren. Am 21. Mai dieses Jahres ist endlich in Washington zwischen dem Staatssekretär Rook für die Vereinigten Staaten und Botschafter Casasus für die mexikanische Regierung ein Vertrag ge¬ schlossen worden, der, wenn er von den beiderseitigen Parlamenten ratifiziert sein wird, eine Quelle der Reibungen zwischen beiden Ländern ans der Welt schaffen wird. Die erfolgreiche Beendigung dieser Reklamation ist zum nicht geringen Teile den unermüdlichen Anstrengungen und weisen Ratschlägen des Herrn Max Weber zu verdanken, der deutscher Wahlkonsul in Ciudad Juarez ist, der Schwesterstadt El Pasos. Konsul Weber begann schon vor mehreren Jahren für einen inter¬ nationalen Damm in der Nähe El Pasos zu arbeiten, zum Zwecke des Aufspeicherns und gerechten Verteilens des Wassers des Rio Grande. Als endlich ein Kompromiß zustande kam, der Bau eines Dammes bei Engle beschlossen und Mexiko ein Vertrag vorgeschlagen wurde, war Mexiko erst wenig geneigt, darauf einzugehn, und nur dem diplomatischen Geschick Konsul Webers ist es schließlich geglückt, die kollidierenden Interessen miteinander zu versöhnen. Der größte Erfolg Webers liegt in der Tat¬ sache, daß die mexikanische Reklamation gegen die Vereinigten Staaten für Wasser¬ entschädigung von der amerikanischen Regierung insofern indirekt anerkannt worden ist, als die mexikanischen Landbesitzer das Wasser zur Bewässerung von 24000 aeres frei erhalten, während die amerikanischen Landwirte dafür bezahlen müssen. Der Vertrag hat in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut: Artikel I. Beginnend mit dem Tage der Vollendung des vorgeschlagnen Sammelreservoirs in der Nähe von Engle, N. M., und des dazu gehörenden Ver¬ teilungssystems soll an Mexiko jährlich von den Vereinigten Staaten 60000 aors lese Wasser geliefert werden, und zwar aus dem Flußbett des Rio Grande am Beginn des jetzt unter dem Namen Äesauig, ivkärs bekannten mexikanischen Hauptkanals an oder nahe bei der Stelle, wo der Strom anfängt, die internationale Grenze zu bilden, in der Nähe von El Paso, Texas. Artikel II. Die Lieferung und das richtige Quantum Wasser werden von der amerikanischen Regierung garantiert, und das Wasser soll zu den Zeiten geliefert werden, die die mexikanische Regierung oder die Vertreter der mexikanischen Land- Wirte bestimmen. Artikel III. Die Lieferung soll kostenlos an Mexiko erfolgen, und die Ver¬ einigten Staaten tragen die gesamten Kosten für die Sammlung des mexikanischen Anteils von dem Flußwasser sowie von der Weiterführung des mexikanischen Anteils bis zur internationalen Grenze unter Messung und Ablieferung in den mexikanischen Kanal; aber Mexiko hat das Recht, eine Meßstation am Beginn des Kanals zu unterhalten.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/283>, abgerufen am 30.04.2024.