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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

zusehen. Seine Motive hat er als Prinz von Preußen in einem Schreiben aus
Koblenz, 24. Februar 1853, an den Ministerpräsidenten von Manteuffel nieder¬
gelegt. Er sagt darin: ". . . Ich habe den König gebeten, mich dabei (der
Konstituierung der Ersten Kammer) hören zu wollen, weil die Sache wegen der
Prinzipien und Persönlichkeiten so enorm wichtig für die ganze Zukunft Preußens
ist. Ich hoffe. Sie werden nichts gegen diesen Wunsch haben. Ich glaube u.a.,
daß es sehr wünschenswert wäre, wenn die Prinzen des Königlichen
Hauses nicht Mitglieder wären, weil ihre Position zum König und
Gouvernement oft eine sehr schiefe werden kann; und dann der Eid!
Wir Prinzen schwören keinen Militäreid, können also auch keinen Konstitutionseid
schwören!" Als Regent hat der Prinz dann diesen von der Verfassung vorge-
schriebnen Konstitutionseid dennoch geleistet, in manchen Hofkreisen hatte die Er¬
wartung bestanden, daß die Regentschaft an der Eidfrage scheitern werde. Wenn
der Prinz als König trotzdem eine Berufung nicht vorgenommen hat, so mag der
wichtigste Grund der gewesen sein, daß er seinen Nachfolger und die sonst für die
Thronfolge in Betracht kommenden Agnaten nicht durch einen Eid auf die Ver¬
fassung im voraus binden und festlegen wollte; auch mag es ihm nicht zulässig
erschienen sein, Prinzen des Königlichen Hauses zu Mitgliedern einer Kammer zu
machen, deren Majorität von der Krone je nach Anraten des Ministeriums beliebig
geändert werden kann, aus politischen Notwendigkeiten vielleicht geändert werden
muß. Die Behandlung, die dann der Ministerpräsident Fürst von Hohenzollern
gelegentlich der Grundsteuerdebatten im Herrenhause erfuhr, mag mit dazu bei¬
getragen haben, die Ansicht des Königs dauernd festzulegen. Auch König Friedrich der
Dritte und der jetzt regierende König von Preußen sind von dem Standpunkt ihrer
Vorgänger in dieser Frage nicht abgewichen. Die Prinzen Friedrich Karl und
Albrecht von Preußen sind bekanntlich Mitglieder des Reichstags gewesen, der
Kronprinz hatte eine ihm angetragne Kandidatur abgelehnt. Aber diese Mitglied¬
schaft war möglich, weil die Reichsverfassung weder vom Kaiser noch vom Reichs¬
tage beschworen wird.

Der Gegensatz zwischen dem Regenten und dem Minister war unbeschadet der
Anerkennung für treue Dienste in schwerer Zeit so groß, daß als Manteuffel nach
Eintritt der Regentschaft den Abschied erbat, er in seinem Gesuche dem Prinzregenten
den Wunsch aussprach, von jedem Gnadenbeweise absehen zu wollen. Der Regent hatte
ihm in einem die offizielle Mitteilung der Entlassung des Ministeriums begleitenden
Privatschreiben vom 3. November 1858 die Erhebung in den Grafenstand, erbliche
Berufung in das Herrenhaus und die Nangstellung einer obersten Hofcharge an¬
gekündigt. Manteuffel lehnte alle diese Gnadenerweise ab, und als ihm darauf die
Brillanten zum Schwarzen Adlerorden verliehen wurden, unterließ er nicht, in
seinem Dankschreiben vom 6. November auszusprechen, daß er einen Augenblick
geschwankt habe, ob er sie annehmen solle, aber zu der Überzeugung gelangt sei,
daß er sie nicht ablehnen dürfe, ohne gegen die schuldige Ehrerbietung zu ver¬
stoßen. Der sehr bemerkenswerte Schriftwechsel ist im dritten Bande der im Jahre
1W1 von Poschinger veröffentlichten Denkwürdigkeiten des verewigten Ministers
^gedruckt, der oben zitierte Brief des Prinzen findet sich im zweiten Bande
S *s* eite 300



Kaiser Wilhelms des Großen Briefe. Reden und Schriften.

Unter
diesem Titel hat Professor Dr. Ernst Berner, Königlicher Hausarchivar (gestorben
13. Oktober 1905), eine Auswahl der Äußerungen und der schriftlichen Aufzeichnungen
des Monarchen zusammengestellt (Berlin, E. S. Mittler u. Sohn, 1906, zwei Bände),


Maßgebliches und Unmaßgebliches

zusehen. Seine Motive hat er als Prinz von Preußen in einem Schreiben aus
Koblenz, 24. Februar 1853, an den Ministerpräsidenten von Manteuffel nieder¬
gelegt. Er sagt darin: „. . . Ich habe den König gebeten, mich dabei (der
Konstituierung der Ersten Kammer) hören zu wollen, weil die Sache wegen der
Prinzipien und Persönlichkeiten so enorm wichtig für die ganze Zukunft Preußens
ist. Ich hoffe. Sie werden nichts gegen diesen Wunsch haben. Ich glaube u.a.,
daß es sehr wünschenswert wäre, wenn die Prinzen des Königlichen
Hauses nicht Mitglieder wären, weil ihre Position zum König und
Gouvernement oft eine sehr schiefe werden kann; und dann der Eid!
Wir Prinzen schwören keinen Militäreid, können also auch keinen Konstitutionseid
schwören!" Als Regent hat der Prinz dann diesen von der Verfassung vorge-
schriebnen Konstitutionseid dennoch geleistet, in manchen Hofkreisen hatte die Er¬
wartung bestanden, daß die Regentschaft an der Eidfrage scheitern werde. Wenn
der Prinz als König trotzdem eine Berufung nicht vorgenommen hat, so mag der
wichtigste Grund der gewesen sein, daß er seinen Nachfolger und die sonst für die
Thronfolge in Betracht kommenden Agnaten nicht durch einen Eid auf die Ver¬
fassung im voraus binden und festlegen wollte; auch mag es ihm nicht zulässig
erschienen sein, Prinzen des Königlichen Hauses zu Mitgliedern einer Kammer zu
machen, deren Majorität von der Krone je nach Anraten des Ministeriums beliebig
geändert werden kann, aus politischen Notwendigkeiten vielleicht geändert werden
muß. Die Behandlung, die dann der Ministerpräsident Fürst von Hohenzollern
gelegentlich der Grundsteuerdebatten im Herrenhause erfuhr, mag mit dazu bei¬
getragen haben, die Ansicht des Königs dauernd festzulegen. Auch König Friedrich der
Dritte und der jetzt regierende König von Preußen sind von dem Standpunkt ihrer
Vorgänger in dieser Frage nicht abgewichen. Die Prinzen Friedrich Karl und
Albrecht von Preußen sind bekanntlich Mitglieder des Reichstags gewesen, der
Kronprinz hatte eine ihm angetragne Kandidatur abgelehnt. Aber diese Mitglied¬
schaft war möglich, weil die Reichsverfassung weder vom Kaiser noch vom Reichs¬
tage beschworen wird.

Der Gegensatz zwischen dem Regenten und dem Minister war unbeschadet der
Anerkennung für treue Dienste in schwerer Zeit so groß, daß als Manteuffel nach
Eintritt der Regentschaft den Abschied erbat, er in seinem Gesuche dem Prinzregenten
den Wunsch aussprach, von jedem Gnadenbeweise absehen zu wollen. Der Regent hatte
ihm in einem die offizielle Mitteilung der Entlassung des Ministeriums begleitenden
Privatschreiben vom 3. November 1858 die Erhebung in den Grafenstand, erbliche
Berufung in das Herrenhaus und die Nangstellung einer obersten Hofcharge an¬
gekündigt. Manteuffel lehnte alle diese Gnadenerweise ab, und als ihm darauf die
Brillanten zum Schwarzen Adlerorden verliehen wurden, unterließ er nicht, in
seinem Dankschreiben vom 6. November auszusprechen, daß er einen Augenblick
geschwankt habe, ob er sie annehmen solle, aber zu der Überzeugung gelangt sei,
daß er sie nicht ablehnen dürfe, ohne gegen die schuldige Ehrerbietung zu ver¬
stoßen. Der sehr bemerkenswerte Schriftwechsel ist im dritten Bande der im Jahre
1W1 von Poschinger veröffentlichten Denkwürdigkeiten des verewigten Ministers
^gedruckt, der oben zitierte Brief des Prinzen findet sich im zweiten Bande
S *s* eite 300



Kaiser Wilhelms des Großen Briefe. Reden und Schriften.

Unter
diesem Titel hat Professor Dr. Ernst Berner, Königlicher Hausarchivar (gestorben
13. Oktober 1905), eine Auswahl der Äußerungen und der schriftlichen Aufzeichnungen
des Monarchen zusammengestellt (Berlin, E. S. Mittler u. Sohn, 1906, zwei Bände),


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[0339] Maßgebliches und Unmaßgebliches zusehen. Seine Motive hat er als Prinz von Preußen in einem Schreiben aus Koblenz, 24. Februar 1853, an den Ministerpräsidenten von Manteuffel nieder¬ gelegt. Er sagt darin: „. . . Ich habe den König gebeten, mich dabei (der Konstituierung der Ersten Kammer) hören zu wollen, weil die Sache wegen der Prinzipien und Persönlichkeiten so enorm wichtig für die ganze Zukunft Preußens ist. Ich hoffe. Sie werden nichts gegen diesen Wunsch haben. Ich glaube u.a., daß es sehr wünschenswert wäre, wenn die Prinzen des Königlichen Hauses nicht Mitglieder wären, weil ihre Position zum König und Gouvernement oft eine sehr schiefe werden kann; und dann der Eid! Wir Prinzen schwören keinen Militäreid, können also auch keinen Konstitutionseid schwören!" Als Regent hat der Prinz dann diesen von der Verfassung vorge- schriebnen Konstitutionseid dennoch geleistet, in manchen Hofkreisen hatte die Er¬ wartung bestanden, daß die Regentschaft an der Eidfrage scheitern werde. Wenn der Prinz als König trotzdem eine Berufung nicht vorgenommen hat, so mag der wichtigste Grund der gewesen sein, daß er seinen Nachfolger und die sonst für die Thronfolge in Betracht kommenden Agnaten nicht durch einen Eid auf die Ver¬ fassung im voraus binden und festlegen wollte; auch mag es ihm nicht zulässig erschienen sein, Prinzen des Königlichen Hauses zu Mitgliedern einer Kammer zu machen, deren Majorität von der Krone je nach Anraten des Ministeriums beliebig geändert werden kann, aus politischen Notwendigkeiten vielleicht geändert werden muß. Die Behandlung, die dann der Ministerpräsident Fürst von Hohenzollern gelegentlich der Grundsteuerdebatten im Herrenhause erfuhr, mag mit dazu bei¬ getragen haben, die Ansicht des Königs dauernd festzulegen. Auch König Friedrich der Dritte und der jetzt regierende König von Preußen sind von dem Standpunkt ihrer Vorgänger in dieser Frage nicht abgewichen. Die Prinzen Friedrich Karl und Albrecht von Preußen sind bekanntlich Mitglieder des Reichstags gewesen, der Kronprinz hatte eine ihm angetragne Kandidatur abgelehnt. Aber diese Mitglied¬ schaft war möglich, weil die Reichsverfassung weder vom Kaiser noch vom Reichs¬ tage beschworen wird. Der Gegensatz zwischen dem Regenten und dem Minister war unbeschadet der Anerkennung für treue Dienste in schwerer Zeit so groß, daß als Manteuffel nach Eintritt der Regentschaft den Abschied erbat, er in seinem Gesuche dem Prinzregenten den Wunsch aussprach, von jedem Gnadenbeweise absehen zu wollen. Der Regent hatte ihm in einem die offizielle Mitteilung der Entlassung des Ministeriums begleitenden Privatschreiben vom 3. November 1858 die Erhebung in den Grafenstand, erbliche Berufung in das Herrenhaus und die Nangstellung einer obersten Hofcharge an¬ gekündigt. Manteuffel lehnte alle diese Gnadenerweise ab, und als ihm darauf die Brillanten zum Schwarzen Adlerorden verliehen wurden, unterließ er nicht, in seinem Dankschreiben vom 6. November auszusprechen, daß er einen Augenblick geschwankt habe, ob er sie annehmen solle, aber zu der Überzeugung gelangt sei, daß er sie nicht ablehnen dürfe, ohne gegen die schuldige Ehrerbietung zu ver¬ stoßen. Der sehr bemerkenswerte Schriftwechsel ist im dritten Bande der im Jahre 1W1 von Poschinger veröffentlichten Denkwürdigkeiten des verewigten Ministers ^gedruckt, der oben zitierte Brief des Prinzen findet sich im zweiten Bande S *s* eite 300 Kaiser Wilhelms des Großen Briefe. Reden und Schriften. Unter diesem Titel hat Professor Dr. Ernst Berner, Königlicher Hausarchivar (gestorben 13. Oktober 1905), eine Auswahl der Äußerungen und der schriftlichen Aufzeichnungen des Monarchen zusammengestellt (Berlin, E. S. Mittler u. Sohn, 1906, zwei Bände),

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/339>, abgerufen am 30.04.2024.