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Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr.

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Die Massenaustreibung deutscher Kolonisten
in Rio Grande do ^ni

nde der neunziger Jahre unternahm die Regierung des Brasil¬
staates Rio Grande do Sui eine sogenannte Landbercinigung,
deren Zweck ursprünglich dahin verstanden wurde, daß die in
vielen Teilen des Staates sehr unsichern und unklaren länd¬
lichen Besitzverhültnisse geregelt werden sollten. Die Nachrichten,
!e über das Ergebnis dieser Landbereinigung eintrafen, ließen aber bald ern¬
ennen, daß es sich nicht um eine Regelung unklarer Verhältnisse gehandelt
)"t, sondern um einen offiziell organisierten Raubzug gegen den deutsch-
eoenden Teil der Kolonisten. Es sind Rechtsverletzungen begangen worden,
^le jedem fast unbegreiflich erscheinen werden, der an die gesicherten Grund-
esitzverhältnisse in den europäischen und den nordamerikanischen Kulturländern
gewöhnt ist. Die Negierung begann ihre Arbeit damit, daß sie Land-
Immissionen nach den deutschen Kolonien sandte. Schon das war auffüllig.
^cum gerade in den Kolonien lebte man allgemein der Überzeugung, einen
durch rechtskräftige Dokumente gesicherten Besitzstand zu haben. Denn sie
waren ja teils von der Zentralregierung zu Rio de Janeiro, teils von der
Provinzial- und spätern Staatsregierung von Rio Grande do Suk und
teils von Privatleuten unter der Oberaufsicht der Regierung gegründet und
besiedelt worden. Auch besaßen die Kolonisten rechtskräftig ausgestellte und
von der Provinzial- oder der Staatsregierung unterzeichnete und legalisierte
Besitztitel.

Grenzstreitigkeiten waren zwar in allen drei Arten von Kolonien häusig
genug vorgekommen, weil manche brasilianischen Feldmesser leichtsinnig und
unzuverlässig gearbeitet und die Grenzen falsch gelegt hatten. Aber dergleichen
ärgerliche Vorkommnisse waren regelmäßig durch Neuvermessungen beigelegt
worden. Und war es dabei auch selten ohne unliebsame Grenzverschiebungen


Grenzboten III 1906 72


Die Massenaustreibung deutscher Kolonisten
in Rio Grande do ^ni

nde der neunziger Jahre unternahm die Regierung des Brasil¬
staates Rio Grande do Sui eine sogenannte Landbercinigung,
deren Zweck ursprünglich dahin verstanden wurde, daß die in
vielen Teilen des Staates sehr unsichern und unklaren länd¬
lichen Besitzverhültnisse geregelt werden sollten. Die Nachrichten,
!e über das Ergebnis dieser Landbereinigung eintrafen, ließen aber bald ern¬
ennen, daß es sich nicht um eine Regelung unklarer Verhältnisse gehandelt
)"t, sondern um einen offiziell organisierten Raubzug gegen den deutsch-
eoenden Teil der Kolonisten. Es sind Rechtsverletzungen begangen worden,
^le jedem fast unbegreiflich erscheinen werden, der an die gesicherten Grund-
esitzverhältnisse in den europäischen und den nordamerikanischen Kulturländern
gewöhnt ist. Die Negierung begann ihre Arbeit damit, daß sie Land-
Immissionen nach den deutschen Kolonien sandte. Schon das war auffüllig.
^cum gerade in den Kolonien lebte man allgemein der Überzeugung, einen
durch rechtskräftige Dokumente gesicherten Besitzstand zu haben. Denn sie
waren ja teils von der Zentralregierung zu Rio de Janeiro, teils von der
Provinzial- und spätern Staatsregierung von Rio Grande do Suk und
teils von Privatleuten unter der Oberaufsicht der Regierung gegründet und
besiedelt worden. Auch besaßen die Kolonisten rechtskräftig ausgestellte und
von der Provinzial- oder der Staatsregierung unterzeichnete und legalisierte
Besitztitel.

Grenzstreitigkeiten waren zwar in allen drei Arten von Kolonien häusig
genug vorgekommen, weil manche brasilianischen Feldmesser leichtsinnig und
unzuverlässig gearbeitet und die Grenzen falsch gelegt hatten. Aber dergleichen
ärgerliche Vorkommnisse waren regelmäßig durch Neuvermessungen beigelegt
worden. Und war es dabei auch selten ohne unliebsame Grenzverschiebungen


Grenzboten III 1906 72
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[0549] [Abbildung] Die Massenaustreibung deutscher Kolonisten in Rio Grande do ^ni nde der neunziger Jahre unternahm die Regierung des Brasil¬ staates Rio Grande do Sui eine sogenannte Landbercinigung, deren Zweck ursprünglich dahin verstanden wurde, daß die in vielen Teilen des Staates sehr unsichern und unklaren länd¬ lichen Besitzverhültnisse geregelt werden sollten. Die Nachrichten, !e über das Ergebnis dieser Landbereinigung eintrafen, ließen aber bald ern¬ ennen, daß es sich nicht um eine Regelung unklarer Verhältnisse gehandelt )"t, sondern um einen offiziell organisierten Raubzug gegen den deutsch- eoenden Teil der Kolonisten. Es sind Rechtsverletzungen begangen worden, ^le jedem fast unbegreiflich erscheinen werden, der an die gesicherten Grund- esitzverhältnisse in den europäischen und den nordamerikanischen Kulturländern gewöhnt ist. Die Negierung begann ihre Arbeit damit, daß sie Land- Immissionen nach den deutschen Kolonien sandte. Schon das war auffüllig. ^cum gerade in den Kolonien lebte man allgemein der Überzeugung, einen durch rechtskräftige Dokumente gesicherten Besitzstand zu haben. Denn sie waren ja teils von der Zentralregierung zu Rio de Janeiro, teils von der Provinzial- und spätern Staatsregierung von Rio Grande do Suk und teils von Privatleuten unter der Oberaufsicht der Regierung gegründet und besiedelt worden. Auch besaßen die Kolonisten rechtskräftig ausgestellte und von der Provinzial- oder der Staatsregierung unterzeichnete und legalisierte Besitztitel. Grenzstreitigkeiten waren zwar in allen drei Arten von Kolonien häusig genug vorgekommen, weil manche brasilianischen Feldmesser leichtsinnig und unzuverlässig gearbeitet und die Grenzen falsch gelegt hatten. Aber dergleichen ärgerliche Vorkommnisse waren regelmäßig durch Neuvermessungen beigelegt worden. Und war es dabei auch selten ohne unliebsame Grenzverschiebungen Grenzboten III 1906 72

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 65, 1906, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341883_299786/549>, abgerufen am 30.04.2024.